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Parken vor Bordsteinabsenkungen gemäß §12 StVO
Hallo,
gemäß §12 der StVO ist das Parken vor Bordsteinabsenkungen unzulässig. Das ist nur logisch, da diese Bordsteinabsenkungen zu Einfahrten, Garagen, etc. führen.
Was ist aber, wenn sich "hinter" der Bordsteinabsenkung nur eine gewöhnliche Haustüre befindet?
Ich skizziere mal einen vorliegenden Fall (Skizze von oben):
---Garage---Garage----Häusereingang---Garage---
Der abgesenkte Bordstein erstreckt sich von der ersten Garage bis zur letzten, somit auch vor dem Häusereingang. Hier findet bequem ein Kleinwagen platz, OHNE die anliegenden Garageneinfahrten zu behindern.
Auf dem Boden sind KEINE Markierungen, die das Parken sowieso unzulässig machen würden.
Gilt i.d.F. trotzdem strikt §12 StVO Abs. 3 Nr. 5?
Vielen Dank für eure Antworten!
Beste Antwort im Thema
Wenn dies eine Bordsteinabsenkung ist, gilt da auch die StVO und es darf dort nicht geparkt werden.
Der Paragraph ist doch ziemlich eindeutig und verweist auf keine Ausnahme.
Zitat:
(3) Das Parken ist unzulässig vor Bordsteinabsenkungen.
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19 Antworten
Wenn dies eine Bordsteinabsenkung ist, gilt da auch die StVO und es darf dort nicht geparkt werden.
Der Paragraph ist doch ziemlich eindeutig und verweist auf keine Ausnahme.
Zitat:
(3) Das Parken ist unzulässig vor Bordsteinabsenkungen.
Vielleicht ist die Absenkung für einen Rollstuhlfahrer geschaffen?
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Vielleicht ist die Absenkung für einen Rollstuhlfahrer geschaffen?
Das definitiv nicht.
Weißt du woher?
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Weißt du woher?
Hauseingang und Treppenhaus sind definitiv nicht Rollstuhlgerecht. Zu dem wohnt in diesem Haus kein Rollstuhlfahrer. Weitere Rollstuhlfahrer könnten die Absenkung vor den Garagen nutzen. Würde aber auch keinen Sinn machen, da wenige Meter weiter ein Zebrastreifen ist.
Ansonsten gibt es hier zum Nachlesen einen Beschluss des OLG Köln hinsichtlich der Länge der Absenkung.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Ansonsten gibt es hier zum Nachlesen einen Beschluss des OLG Köln hinsichtlich der Länge der Absenkung.
Vielen Dank für diesen Hinweis, das ist aufschlussreich.
Hier noch ein paar Bilder der Situation aus Google Street View. Gemeint ist der Häusereingang, der an das braun gestrichene Haus grenzt.
Und falls die Frage aufkommt: Ja, mein Kleinwagen passt exakt so in diese "Lücke", dass keine Garage blockiert wird. In keine "Einfahrt" wird auch nur einen Millimeter hineingeragt.
Was für eine freakige Stoßstange auf Bild 3...
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Was für eine freakige Stoßstange auf Bild 3...
...und zum Glück nicht meine
Abgesehen davon, dass man rechts/links von einer Ein/Ausfahrt etwas Platz lässt (Sicht, Lenkwinkel etc) sieht man auf Bild 1 und 3 so eine Zick-Zack-Linie (Grenzmarkierung für Halt- &Parkverbote). Und was besagt die? Richtig, da darf man nicht parken oder halten! Damit ist die Frage geklärt.
Zitat:
Original geschrieben von ZwickAUDI
Abgesehen davon, dass man rechts/links von einer Ein/Ausfahrt etwas Platz lässt (Sicht, Lenkwinkel etc) sieht man auf Bild 1 und 3 so eine Zick-Zack-Linie (Grenzmarkierung für Halt- &Parkverbote). Und was besagt die? Richtig, da darf man nicht parken oder halten! Damit ist die Frage geklärt.
Die wurde entfernt und ist nicht mehr vorhanden. Und vor dem Häusereingang hat sich nie eine befunden.
Wurde entfernt oder hat sich abgenutzt?
Und selbst wenn.... Auch bei einem abgesenkten Bordstein, der 100m parallel zu einer Friedhofsmauer verläuft, darfst du da nicht parken (wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist). Warum? Den § hast du selbst gepostet.
Zitat:
Original geschrieben von ZwickAUDI
Wurde entfernt oder hat sich abgenutzt?
Und selbst wenn.... Auch bei einem abgesenkten Bordstein, der 100m parallel zu einer Friedhofsmauer verläuft, darfst du da nicht parken (wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist). Warum? Den § hast du selbst gepostet.
Wurde entfernt, bzw. die Straße wurde komplett neu asphaltiert (und hätte ich jetzt nicht diese Google Street View Bilder gesehen, hätte ich es auch nicht gewusst).
Und was den abgesenkten Bordstein betrifft, so war der Link von "ichtyos" (paar Posts höher) recht interessant.