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Parken vor Garageneinfahrten
Hallo
mir wurde grade angedroht das Ordnungsamt zu rufen. Darf man dort auf der Straße parken?
Eigentlich wird vor den Garagen immer geparkt. Nur die erste Garage wird freigehalten, so das jeder Garagenbesitzer zu seiner Garage fahren kann. Platz ist dafür auf jedenfall genug.
Danke schonmal im Voraus
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74 Antworten
Abgesenkter Bordstein und Ein-/Ausfahrt. Da brauchts kein Haltverbotsschild. Da ist Parken generell untersagt.
Leider kann man das wichtigste auf dem Luftbild nicht erkennen, nämlich ob ein Bordstein vorhanden ist und ob er abgesenkt ist oder nicht.
Tja, wo fängt das an und wo hört das auf? Mit Deinem Argument, dass man ja noch problemlos in die Zufahrt reinfahren kann, könnten ja noch weitere Fahrzeuge vor Dir dort parken, so lange wie noch 3-4 m freibleiben zum reinfahren.
Die Frage lässt sich nicht beantworten, da es davon abhängt, ob der Bordstein abgesenkt ist. Sollte er an genau der Stelle nicht abgesenkt sein, ist es auch keine Ein- und Ausfahrt und man kann dort parken sofern Schilder nicht was gegenteiliges besagen.
Von Extern lässt sich nicht beurteilen, ob der eine oder andere Nutzer vielleicht auch mal sein Fzg. vor die Garage stellen möchte. Es lässt sich folglich nicht beurteilen, ob man Nutzer der Garagen behindern könnte, wenn man vor dem Grundstück parkt. Deshalb sollte man sein Fzg. da nicht abstellen.
Da jegliche Behinderung auf privatem Grund stattfindet, kann man das OA rufen. Die werden vielleicht sogar eine Owi für 10 € schreiben. Mehr auch nicht.
Wegen der Problematik Abschleppen sei auf die übrigen ähnlich gelagerten Threads verwiesen.
Die Zufahrt zu den Garagen erfolgt doch jeweils direkt von der Straße aus. Also ist das über die gesamte Länge eine Zufahrt und damit frei zu halten. Das hat mit einem abgesenkten Bordstein nichts zu tun. Und ob die Zufahrt so baurechtlich genehmigt wurde ist für das Parkverbot laut StVO auch nicht relevant (zumindest erstmal).
Kurz gesagt: der Weiße steht falsch
Was oder wen interessiert was die anderen machen oder wo die parken?
Ich bin doch selbst verantwortlich.
Lernt man die grundlegenden Regeln eigentlich nicht mehr in der Fahrschule?
Zitat:
@LCG schrieb am 13. Juni 2024 um 16:35:59 Uhr:
Lernt man die grundlegenden Regeln eigentlich nicht mehr in der Fahrschule
In jedem Thread bei MT muß irgend so ein nutzloser arroganter Post auftauchen.
Nur weil alle es tun, muss es nicht zwangsläufig erlaubt sein. Fußgänger laufen auch in aller Regelmäßigkeit bei Rot über die Ampel und trotzdem bleibt es verboten.
Nun die Masterfrage: Wer hat mit dem OA gedroht? ... einer der garagenbesitzer die nicht mehr in einem Zug gerade auf die Garage ziehen kann oder beim Ausparken einen Rangierparcour abfahren darf?
Zitat:
@Astradruide schrieb am 13. Juni 2024 um 17:54:06 Uhr:
Nun die Masterfrage: Wer hat mit dem OA gedroht? .
Der Anzeigenhauptmeister, wer sonst.
Wie schnell Medien ein neues Schimpfwort erfinden können.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 13. Juni 2024 um 18:15:38 Uhr:
Wie schnell Medien ein neues Schimpfwort erfinden können.
Das ist kein neues Schimpfwort, sondern eine Zustandsbeschreibung.
Ich "hasse" Fahrer die auch nur halb vor einer Auffahrt parken, nach dem Motto: da kann man ja noch irgendwie herumfahren....