1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Parkender Roller wurde angefahren, Fahrerflucht - Wie sollte man vorgehen?

Parkender Roller wurde angefahren, Fahrerflucht - Wie sollte man vorgehen?

Themenstarteram 17. November 2023 um 11:30

Moin Moin Zusammen,

mein Roller wurde nach Augenzeugen angefahren und ist dabei umgefallen. Der Augenzeuge hat es der Polizei gemeldet, welche mir anschließend einen Brief eingeworfen hat - Kennzeichen ist bekannt. Laut denen sind äußerlich keine Schäden zu erkennen, sollte mir etwas auffallen, soll ich mich bei der Dienststelle melden.

Wie würdet ihr nun vorgehen? Grundsätzlich sehe ich von Außen tatsächlich keinen Schaden. Nur mag ja beispielsweise der Lenkanschlag, welchen man so von außen nicht erkennt, einen abbekommen haben.

Wie geht man denn nun vor? Oder würdet ihr es einfach dabei belassen?

Danke Euch!

Ähnliche Themen
96 Antworten

Ohne Kennzeichen -> Anzeige gegen unbekannt -> Aussichtslos

Erspare es einfach der Polizei und dir und sei froh dass nicht mehr passiert ist, wie es aussieht

Themenstarteram 17. November 2023 um 11:46

Zitat:

@Porgi schrieb am 17. November 2023 um 12:40:08 Uhr:

Ohne Kennzeichen -> Anzeige gegen unbekannt -> Aussichtslos

Da hast Du etwas überlesen, habe doch geschrieben das Kennzeichen ist bekannt. :-)

 

Eine Fachwerkstatt draufschauen lassen. Kostenlos wird die das aber wahrscheinlich nicht machen...

Zitat:

@finy007 schrieb am 17. November 2023 um 12:46:05 Uhr:

Zitat:

@Porgi schrieb am 17. November 2023 um 12:40:08 Uhr:

Ohne Kennzeichen -> Anzeige gegen unbekannt -> Aussichtslos

Da hast Du etwas überlesen, habe doch geschrieben das Kennzeichen ist bekannt. :-)

Oh sorry, dann sieht die Sache anders aus.

Ich würde dann zur Polizei und die Sache zur Anzeige bringen, ist in jedem Fall Unfall Flucht vom Verursacher und allein deshalb würde ich dem nachgehen.

Und wie mein Vorredner schreibt zur Werkstatt oder sogar zum Gutachter, wobei du hier in Vorleistung gehen musst.

@finy007

Roller in einer Werkstatt untersuchen lassen. Falls Kosten entstehen, diese bei der gegnerischen Versicherung einfordern. Erwähne auch, dass der Unfallverursacher sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat und es einen Zeugen gibt. Die Versicherung zahlt dann eventuell williger. Die Versicherungsdaten bekommst du über die Polizei oder dem Zentralruf der Autoversicherung.

 

Gruß

Uwe

Wenn der Verursacher einfach abgehauen ist und dessen Kennzeichen bekannt ist -> Selbst Anzeige erstatten und über den Zentralruf der Versicherer einen Schaden bei der Versicherung des Verursachers geltend machen.

Es mag ja mal vorkommen, dass gar nichts passiert und man sich dann einig wird, dass eben nichts passiert ist. Wenn einer einfach abhaut, darf man auch mit Kanonen auf Spatzen schiessen und das volle Programm durchziehen.

Sind doch sicherlich ein paar Kratzer vom umfallen vorhanden?

Zitat:

@finy007 schrieb am 17. November 2023 um 12:30:30 Uhr:

Oder würdet ihr es einfach dabei belassen?

Bei Unfallflucht ganz sicher nicht.

Anzeige braucht nicht gestellt werden, da die Polizei aufgrund eines >Zeugen bereits das Kennzeichen hat.

Wenn an dem Roller keine Schädigung vorliegt, dann gibt es auch kein Verfahren wegen Unfallflucht.

Vielleicht doch mal in eine Fachwerkstatt prüfen lassen, ob eine Schädigung durch den Unfall vorliegt.

Etwaige Kosten hierfür bei dem Schädigenden zivilrechtlich geltend machen. Ich glaube nicht, wenn eine

Schädigung nicht vorliegt, daß dessen Versicherung für diese Überprüfung aufkommt.

Informier die Versicherung des Unfallgegners über den Vorfall und erbitte eine Übernahmezusage für die Überprüfung und ggf. die Reparatur des Rollers.

Dann bringst du den Roller zur Werkstatt, läßt prüfen und ggf. reparieren und reichst die Rechnung bei der Versicherung ein.

Die Versicherung deckt das Betriebsrisiko des Fahrtzeugs ab. Auf Unfallflucht, Trunkenheit des Fahrers etc. kommt es (für dich) nicht an.

Zitat:

@finy007 schrieb am 17. November 2023 um 12:30:30 Uhr:

Wie würdet ihr nun vorgehen? Grundsätzlich sehe ich von Außen tatsächlich keinen Schaden. Nur mag ja beispielsweise der Lenkanschlag, welchen man so von außen nicht erkennt, einen abbekommen haben.

Draufsetzen und enge Kruven fahren? Rappeldiwackel Bremtest? Auf MaxSpeed beschleunigen und schauen ob das Fahrverhalten instabil/flatterns ist?

Durchaus möglich, dass nichts dran gekommen ist.

Mein Roller ist mir schon 4-5x umgekippt. Von nichts über Lackkratzer bis Blinker + Bedienhebel abgebrochen war alles dabei.

 

Der Lenkanschlag wird wohl am wenigsten abbekommen haben, bevor der verbiegt ist der Lenker krumm. Lenkanschlag: massiv Stahl.

Mal kurz drüberschauen und Dir eine Einschätzung geben, ob ein Schaden wahrscheinlich ist, macht man in der Werkstatt vermutlich gegen Kaffeekasse. Abhängig davon kannst Du dann weitermachen. Doof, wenn es keinen Schaden gibt, kommt der Verursacher davon. Nicht vergessen, dem Zeugen eine Schachtel Pralinen zu schicken. Viele schauen weg.

Wenn er in die Werkstatt fährt, gibt es schon irgendeinen Schaden... :D

Kommt er dann wirklich davon? Er hat sich ja offenbar nicht drum gekümmert, aber den Roller umgefahren. Es wäre also ein Schaden möglich. Hätte er da nicht zumindest den Unfall melden müssen, für den Fall, dass eben doch ein nicht sofort sichtbarer Schaden da ist?

Es bleibt trotzdem Fahrerflucht, auch ohne Beschädigung. Der Roller ist umgefallen und es bleibt ein Unfallort, von dem sich der Fahrer unerlaubt entfernt hatte. Der Fahrer konnte es gar nicht einschätzten, ob Beschädigungen vorliegen. In dem Fall Polizei rufen und die entscheiden dann alles Weitere. Die Anzeige dürfte eh schon gegen den Fahrer laufen.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass keine Kratzer vorhanden sind. Irgendwas war bei meinen Rollern immer zu sehen.

Auf jeden Fall der gegnerischen Versicherung den Fall melden und und dann eine Werkstatt konsultieren. Die Kosten dann der Versicherung in Rechnung stellen, egal ob die Werkstatt was findet oder nicht.

Eigene Versicherung informieren, Gutachter beauftragen, evtl. Schäden dem Unfallverursacher in Rechnung stellen.

Und das zeitnah.

Den Gutachter muss sowieso die gegnerische Versicherung bezahlen.

Soweit der zivilrechtliche Teil.

Strafrechtlich passiert bei solcherlei Frechheiten in Deutschland schon lange nichts mehr. Du kannst natürlich Anzeige erstatten, aber wichtiger wäre mir an deiner Stelle, dass der Roller gecheckt wird.

Außerdem ist es vollkommen undenkbar, dass beim Umfallen eines Rollers kein Schaden entsteht. Irgendwas ist immer verkratzt, außer das Gefährt ist auf eine weiche Wiese oder in einen riesigen Laubhaufen gefallen.

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit