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Parkendes Auto angefahren

Themenstarteram 21. Juni 2015 um 7:49

Hallo.

Mir hat gestern jemand mein geparktes Auto vor meiner Haustür beschädigt. Der unfallverursacher hat die Polizei gerufen und diese hat den Schaden aufgenommen. Ich habe jetzt den unfallbericht der Polizei und die versicherungsnummer des Verursacher. An meinem Wagen ist der rechte Kotflügel deutlich eingebeult und die Stoßstange zerkratzt.

Wie ist jetzt die weitere Vorgehensweise für mich, welche Rechte habe ich?

Beste Antwort im Thema

Wird über 750€ sein... würde ich über einen Gutachter machen lassen.

Nimm Kontakt zu der gegnerischen Versicherung auf - AKZEPTIERE NICHT den Gutachter den die stellen wollen. Nimm einen eigenen!

Deine eigene braucht du nicht kontaktieren - und Anwalt auch erst, wenn die gegnerische nicht zahlen will oder so...

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am 21. Juni 2015 um 7:52

Stehst du als 01 oder 02 drauf?

Wie alt ist das Auto?

Mach mal ein Bild des Schadens.

 

Prinzip:

Bei der gegnerischen Versicherung anrufen Schaden melden als anspruchssteller.

Ist der Schaden über 750€ zum Gutachter deiner Wahl und Gutachten fertigen lassen, mit Abtretungserklärung.

Zitat:

@Raghul schrieb am 21. Juni 2015 um 09:52:46 Uhr:

Stehst du als 01 oder 02 drauf?

Wie alt ist das Auto?

Mach mal ein Bild des Schadens.

Prinzip:

Bei der gegnerischen Versicherung anrufen Schaden melden als anspruchssteller.

Ist der Schaden über 750€ zum Gutachter deiner Wahl und Gutachten fertigen lassen, mit Abtretungserklärung.

Verstehe die Frage nicht. Aus welchem Grund soll denn der Halter eines geparkten Fahrzeuges als 01 geführt sein?

am 21. Juni 2015 um 8:29

Zitat:

@germania47 schrieb am 21. Juni 2015 um 10:22:05 Uhr:

Zitat:

@Raghul schrieb am 21. Juni 2015 um 09:52:46 Uhr:

Stehst du als 01 oder 02 drauf?

Wie alt ist das Auto?

Mach mal ein Bild des Schadens.

Prinzip:

Bei der gegnerischen Versicherung anrufen Schaden melden als anspruchssteller.

Ist der Schaden über 750€ zum Gutachter deiner Wahl und Gutachten fertigen lassen, mit Abtretungserklärung.

Verstehe die Frage nicht. Aus welchem Grund soll denn der Halter eines geparkten Fahrzeuges als 01 geführt sein?

Nun, er schreibt ja parkendes Auto. Wenn er jetzt aber mal angenommen in 2 Reihe parkt oder aber sich richtig scheiße dahinstellt und quasi die Straße zum Teil blockiert kann es sein das er eine Mitschuld bekommt und die Polizei ihn auch als Unfall Schuldigen aufschreibt. Ich sehe es oft bei uns in der Straße das Autos so scheiße parken das man diese kaum sieht wegen dem Auto davor dann vorbeifährt und fasst das Auto trifft. In solchen Fällen kann der parkende eine Teilschuld bekommen.

@Raghul

Was Du vorträgst entspricht nicht wirklich der Lebenserfahrung, geschweige der Rechtsprechung..

Auch wenn ein Fahrzeug verkehrsbehindert parkt, überwiegt der Verursachungsanteil immer zu Lasten des nicht Parkenden.

Daher ist die Frage, wer die 01 ist, entbehrlich, zumal das ja auch nicht die Frage des TE beantwortet.

Nichts für Ungut: Klaus

am 21. Juni 2015 um 9:10

Das mit dem Klaus verstehe ich jetzt nicht.

 

http://mobil.ksta.de/.../...tschuldig-an-unfall,23742650,22885724.html

 

Das meinte ich, muss zugeben das anders in Erinnerung gehabt zu haben, allerdings man man wohl doch eine gewisse Teilschuld bekommen.

Aber stimmt, kein Teil seiner Frage.

 

Aber ein Bild vom Schaden wäre dennoch gut.

Themenstarteram 21. Juni 2015 um 9:13

Also, um die Frage zu beantworten, in der Unfallmitteilung stehe ich in "02" als Halter und im Abschnitt Beteiligter ist "ruhender Verkehr" eingetragen.

Hiermal 2 Foto's...

am 21. Juni 2015 um 9:18

Ich als Leihe in Schadenssache gehe davon aus das es ein Schaden deutlich über 750€ ist.

Ich empfehle dir zu einem Gutachter deiner Wahl zu fahren nachdem du den Schaden bei der gegnerischen Versicherung beanspruchst.

 

Der Gutachter soll zuerst grob einschätzen ob es wirklich über 750€ Euro geht wenn ja, lass ein Gutachten fertigen. Nimm den Polizei Bericht mit. Dann Abtretungserklärung unterschreiben und nun erstmal warten wenn das Gutachten fertig ist und bei dir in der Post ist, warte noch 1-2 Tage und frage bei der Versicherung nach. Niemals warten die lassen sich Zeit.

 

Nun hast du nach dem Gutachten folgende Möglichkeiten:

-Schaden in einer Werkstatt reparieren lassen

-Schaden abzüglich Restwert und MwSt auszahlen lassen und ggf. Selber reparieren.

am 21. Juni 2015 um 9:27

Dort ist es zusammen gefasst:

http://www.dekra.de/de/unfall-nicht-selbst-verschuldet

Haben die vergessen die Aufwandspauschale aufzulisten.?

Themenstarteram 21. Juni 2015 um 9:33

Muss ich den Schaden auch bei meiner eigenen Versicherung anzeigen? Ist es empfehlenswert, einen Anwalt zu beauftragen?

Wird über 750€ sein... würde ich über einen Gutachter machen lassen.

Nimm Kontakt zu der gegnerischen Versicherung auf - AKZEPTIERE NICHT den Gutachter den die stellen wollen. Nimm einen eigenen!

Deine eigene braucht du nicht kontaktieren - und Anwalt auch erst, wenn die gegnerische nicht zahlen will oder so...

am 21. Juni 2015 um 12:22

Zitat:

@MARC176 schrieb am 21. Juni 2015 um 11:35:46 Uhr:

AKZEPTIERE NICHT den Gutachter den die stellen wollen. Nimm einen eigenen!

jaja, die gutachter von den versicherer machen alle falsche gutachten ... gähn, immer diese unqualifizierten beiträge.

am 21. Juni 2015 um 12:38

Zitat:

@Earthwalker schrieb am 21. Juni 2015 um 09:49:20 Uhr:

Wie ist jetzt die weitere Vorgehensweise für mich, welche Rechte habe ich?

Deine Rechte:

Ab EUR 500 hast Du einen Anspruch auf einen Rechtsbestand

Ab EUR 750 hast Du einen Anspruch auf einen Sachverständigen (frei wählbar)

Der Schaden liegt meiner laienhaften Meinung nach bei weit über 750€, hiernach wäre beide Rechte ausübbar

Du hast Anspruch auf einen Leihwagen während der Reparaturdauer / Wiederbeschaffungsdauer; alternativ kannst Du Nutzungsausfall geltend machen.

Du hast Anspruch auf eine Unkostenpauschale i.H.v. 25€

 

Die Vorgehensweise:

Du kannst reparieren oder Dir den Schaden in Geldes Wert auszahlen lassen.

Wählst Du ersteres einfach in die Werkstatt Deines Vertrauens die Forderung abtreten und gut ist. Die machen den Rest mit der Versicherung.

Wählst Du letztes ist davon auszugehen, dass

  • die Mehrwertsteuer
  • die Studenverrechnungssätze und
  • Verbringungskosten

gekürzt werden.

Zitat:

@Earthwalker schrieb am 21. Juni 2015 um 11:33:03 Uhr:

Muss ich den Schaden auch bei meiner eigenen Versicherung anzeigen?

Ist es empfehlenswert, einen Anwalt zu beauftragen?

Nun zur eigenen Anzeigepflicht habe ich hier mal was geschrieben.

Grob gesagt besteht, dass Problem darin, dass Du nicht weißt, ob Ansprüche gestellt werden und ob dies mit Recht geschieht. Wenn "sicher" kein Anspruch des Unfallgegners besteht, brauchst Du den Schaden nicht zu melden. Besteht ein Anspruch muss Du natürlich Deiner Anzeigepflicht nachkommen.

Das Problem ist das Versicherungsnehmer (Du) in der Regel eben nicht beurteilen kann, ob der Unfallgegner einen Anspruch hat. Eine sogenannte vorsorgliche Schadenmeldung schadet eigentlich nie.

Hmm, ob Du Anwalt brauchst kannst eigentlich nur Du beurteilen. Fühlst Du Dich mit der ganzen Sache zu irgendeinem Zeitpunkt überfordert, ist dieser ratsam.

Themenstarteram 21. Juni 2015 um 15:04

Zitat:

Grob gesagt besteht, dass Problem darin, dass Du nicht weißt, ob Ansprüche gestellt werden und ob dies mit Recht geschieht. Wenn "sicher" kein Anspruch des Unfallgegners besteht, brauchst Du den Schaden nicht zu melden. Besteht ein Anspruch muss Du natürlich Deiner Anzeigepflicht nachkommen.

Das Problem ist das Versicherungsnehmer (Du) in der Regel eben nicht beurteilen kann, ob der Unfallgegner einen Anspruch hat. Eine sogenannte vorsorgliche Schadenmeldung schadet eigentlich nie.

Warum sollte hier ein Anspruch des Unfallgegners bestehen? Mein Wagen stand geparkt auf der Strasse... ?!

am 21. Juni 2015 um 16:42

hat keiner behauptet.

vor einer abschließenden beurteilung werde ich mich hüten, da ich den schadenfall nicht (vollständig) kenne.

Ein Beispiel wurde aber in diesem Thread ja schon genannt.

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