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Parkhaus Unfall wer ist Schuld?

Themenstarteram 19. Mai 2007 um 0:09

Ich hatte letzt nen Crash im Parkhaus! Und zwar bin ich von ganz oben runter gefahren und kurz vor der 1ten Etage aufgrund eines Schmierfilmes(entweder Öl oder ähnlicher Flüssigkeit) ins rutschen Geraten und gegen einen Pfeiler gestossen! Die Front ist nun Ordentlich kaputt und das Parkhaus meinte das alles meine Schuld wäre da ich viel zu Schnell gewesen wäre und sie hätten dies auf Video!

Ich ließ natürlich den Unfall von 4! Polizisten aufnehmen und das Auto musste Abgeschleppt werden.Das Beste ist ja das während diesem Vorgangs ein BMW mit Schrittgeschwindigkeit auch fast gegen die gleiche Stelle geknallt wäre da er ins Rutschen kam und auch sonst viele Passanten umhergerutscht sind.Das hat die Polizei auch aufgenommen!

Jetzt wollt ich wissen wie es Aussieht im Parkhaus?! Es heißt doch immer der Situation angepasst fahren,oder? Ich denke nicht das ich zu Schnell war da ich die anderen Etagen in gleicher Geschwindigkeit runter gefahren bin und da gabs keine Probleme!

Habt ihr da nun irgendwelche Ideen?

mfg

Thomas

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29 Antworten
am 19. Mai 2007 um 8:35

Re: Parkhaus Unfall wer ist Schuld?

 

Zitat:

Original geschrieben von Ansauggeräusch

. . .Ich ließ natürlich den Unfall von 4! Polizisten aufnehmen

. . .viele Passanten umhergerutscht sind.

. . .Das hat die Polizei auch aufgenommen!

Habt ihr da nun irgendwelche Ideen?

mfg

Thomas

Wenn Du dir wirklich sicher bist, nicht im "Miami-Vice-Stil" gefahren zu sein (diese Videos sind nicht zu unterschätzen, die erfassen alle Ebenen!), sind Deine Chanchen sehr gut, den Schaden ersetzt zu bekommen, da ja ausgiebig von Polizei dokumentiert. (Fotos gemacht?)

Parkhausbetreiber auffordern, den Schaden seiner Vers. zu melden (Betriebshaftpflicht), falls er sich weigert, Anwalt einschalten, auf Protokoll der Polizei hinweisen und klagen.

 

mfg. Matt

Themenstarteram 19. Mai 2007 um 9:23

Matt was meinst mit Miami Vice Style? Wie Schnell darf ich im Parkhaus gesetzlich fahren?

Ist klar das ich mit meinem Golf da net einen auf Tokio Drift machen wollte.

am 19. Mai 2007 um 9:28

Dazu müsste dem Parkhausbetreiber aber nachgewiesen werden, dass er seiner Überprüfungspflicht nicht nachgekommen ist...

Hätte er mit einem derart großen Ölfleck rechnen müssen, auf dem viele weg- oder ausrutschen? Hat er ausreichend kontrolliert? Und wenn es ein so großer Fleck war, dass man da ausrutschen kann, wieso sieht den der Fahrer nicht. Da muss man sich doch denken, Moment da ist ein großer Ölfleck, da sollte ich mal ganz vorsichtig sein und unten den Parkhauswächter informieren, dass der Bindemittel drauf machen kann.

Es tritt leider auch mal der Fall der personifizierten Lebenspechs ein... Dafür hat man dann entweder eine Kasko oder genug Geld gespart, um den Schaden selbst zu bezahlen.

Ich würde eher sagen, schlechte Karten.

Grüße

Andreas

Themenstarteram 19. Mai 2007 um 9:33

Die Flüssigkeit des Schmierfilmes war durchsichtig bis ganz leicht hellgrün.Und extrem rutschig.Das hat man auf dem gelben Boden so gut wie gar nicht gesehen.

am 19. Mai 2007 um 9:54

Zitat:

Original geschrieben von Ansauggeräusch

Das hat man auf dem gelben Boden so gut wie gar nicht gesehen.

bingo...

und wenn das dem parkhausbetreiber keiner gemeldet hat, bleibst DU auf dem schaden sitzen, als grund dafür wird "unangepasste geschwindigkeit" angegeben......deshalb solltest du möglcihst schnell einen rechtsanwalt einschalten!

Themenstarteram 19. Mai 2007 um 10:16

Die Polizei selber hat es dem Parkhausbetreiber gemeldet der darauf hin jemand schickte der alles abgestreut hat.Ist schon dem Anwalt gemeldet nur Karstadt bleibt auf ihrer These Geschwindigkeit zu Hoch behaaren. Mein Anwalt will nun wissen ob wir vor Gericht ziehen sollen. Eigentlich hab ich ja nichts zu verlieren oder? Mit Rechtschutz!

am 19. Mai 2007 um 10:31

Zitat:

Original geschrieben von Ansauggeräusch

Mein Anwalt will nun wissen ob wir vor Gericht ziehen sollen. Eigentlich hab ich ja nichts zu verlieren oder? Mit Rechtschutz!

Kein Wunder, wenn Gerichte völlig überlastet sind, wenn – Rechtsschutz sei Dank – sinnlose Prozesse geführt werden.

am 19. Mai 2007 um 10:32

Zitat:

Original geschrieben von Ansauggeräusch

Die Polizei selber hat es dem Parkhausbetreiber gemeldet der darauf hin jemand schickte der alles abgestreut hat.

tja....

das ist wie mit den schlaglöchern auf der straße...was der parkhausbetreiber nicht weiß, kann er auch nicht beseitigen, folglich entfällt hier auch quasi die verkehrssicherungspflicht und somit ist der betreiber aus der zahlpflicht raus...

und wie steht in den agb's der parkhäuseer immer so schön, "benutzung auf eigene gefahr"....

Zitat:

Original geschrieben von Ansauggeräusch

Karstadt bleibt auf ihrer These Geschwindigkeit zu Hoch behaaren.

unweigerlich war deine geschwindigkeit zu hoch! sonst wärest du wohl kaum ins rutschen gekommen!

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Kein Wunder, wenn Gerichte völlig überlastet sind, wenn – Rechtsschutz sei Dank – sinnlose Prozesse geführt werden.

und wieder mal ein sinnfreier Beitrag...

@Ansauggeräusch

Ich würde mal sagen, dass der Parkhausbetreiber (nicht zwingend Karstadt) hier seine Aufsichtspflicht verletzt hat.

Zumal die Kamera ja auch dazu verwendet hätten werden können die Fahrbahn zu besichtigen und im Zweifelsfall einer Begehung zu unterziehen.

am 19. Mai 2007 um 13:05

Hi,

würde in jedem Fall den Anwalt loslassen, bin der Meinung das die Vers. zahlen müßte. Klar das der Betreiber nicht ran will, er wird eine SB haben und eventuelle schon ne schöne Schadensquote. Also lass einfach den RA von der "Leine" denke Deine Chancen liegen über 50%

MfG Sascha56

am 19. Mai 2007 um 14:46

Zitat:

und wieder mal ein sinnfreier Beitrag...

Wenn sich der Schmierfilm kurz vor dem Passieren des TE gebildet hatte, kann der Parkhausbetreiber nicht in Haftung genommen werden, allenfalls der Verusacher. War der Schmierfilm schon längere Zeit vorhanden, ist davon auszugehen, dass bereits eine Vielzahl von Fahrzeugen das Überfahren schadlos überstanden hatten. Warum das dann beim TE nicht der Fall war, wird er wohl nur selbst beantworten können. Aber was soll´s - es besteht ja eine Rechtsschutzversicherung.

O.T.

Unterhalten sich zwei Anwälte. "Wie geht es?" - "Oh, schlecht, ich kann nicht klagen"

am 19. Mai 2007 um 14:49

Zitat:

Zumal die Kamera ja auch dazu verwendet hätten werden können die Fahrbahn zu besichtigen und im Zweifelsfall einer Begehung zu unterziehen.

Hmm, wie soll denn der Betreiber das schmierige Zeug durch die Kamera sehen, wenn es der Fahrer aus zwei Meter Entfernung kaum gesehen hat?

Ich sehe die Wahrscheinlichkeit eines "Sieges" deutlich schlechter als 50%. Der Betreiber ist schlicht und ergreifend nicht verpflichtet alle 5 Minuten einmal das Parkhaus komplett abzugehen, um zu gucken, ob jemand irgendein schmieriges Zeug verloren hat...

Grüße

Andreas

Themenstarteram 19. Mai 2007 um 15:50

----->unweigerlich war deine geschwindigkeit zu hoch! sonst wärest du wohl kaum ins rutschen gekommen!<-------

 

Klar war ich mal viel zu Schnell! Bin ganze Zeit so gefahren und wie kann es sein das der BMW an der Polizei mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren ist und auch ins Rutschen kam und nur paar mm vor dem gleichen Pfeiler zum Stehen kam???

Soll ich mein Auto runterschieben mit gezogener Handbremse?

Und die Fussgänger die darauf rumgerutscht sind waren auch zu Schnell?

Das passt doch nicht!

Vieleicht war ich auch einer der ersten oder der erste der über den Film gefahren ist!

am 19. Mai 2007 um 17:42

Fakt ist doch wohl, daß außer Dir kein anderer gegen den Poller gefahren ist, oder?

Und es wird ja in der Zeit bis die Polizei kam nicht nur der BMW an Dir vorbeigefharen sein. Ist halt dumm gelaufen. Pech gehabt.

Aussichtschancen bei Klage gehen wohl eher gegen Null.

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