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Parkhaus Vorfahrt Auf- und Abfahrten

Themenstarteram 14. August 2021 um 11:51

Hallo Forum,

ich parke öfters in einem relativ alten Parkhaus wo die Zufahrt am Ende eine Linkskurve macht Bild 1+2 und nach der Kurve gibt es dann eine Abfahrt sowie eine Auffahrt zu den UG Bild 3+4.

Wenn man beim Herausfahren aus der Auffahrt wieder nach oben kommt Bild 4 links unter dem Einfahrt verboten Schild sieht man von rechts oder links kreuzende Fahrzeuge so gut wie gar nicht. Reintasten ist auch nicht gerade kupplungsschonend aufgrund der Schräge evtl. sieht man die Scheinwerfer. Laut Garagenordnung sollen die an sein.

An der linken Seitenwand neben dem Einfahrt verboten Schild hängt ein riesiges Vorfahrt gewähren Schild für die aus Sicht des von unten kommenden Ausfahrenden von rechts kreuzenden.

Nun gibt es ja bei rechts vor links im Parkhaus unterschiedliche Regelungen und auch Auslegungen. Hätte hier nach eurer Meinung der von unten die Auffahrt hoch kommende Ausfahrende klar Vorfahrt vor dem kreuzenden Verkehr von rechts und links?

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15 Antworten

Zitat:

@ronker schrieb am 14. August 2021 um 13:51:13 Uhr:

Hätte hier nach eurer Meinung der von unten die Auffahrt hoch kommende Ausfahrende klar Vorfahrt vor dem kreuzenden Verkehr von recht und links?

Meiner Meinung nach nicht.

Themenstarteram 14. August 2021 um 11:55

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 14. August 2021 um 13:53:37 Uhr:

Zitat:

@ronker schrieb am 14. August 2021 um 13:51:13 Uhr:

Hätte hier nach eurer Meinung der von unten die Auffahrt hoch kommende Ausfahrende klar Vorfahrt vor dem kreuzenden Verkehr von recht und links?

Meiner Meinung nach nicht.

Begründung?

Zitat:

@ronker schrieb am 14. August 2021 um 13:51:13 Uhr:

An der linken Seitenwand neben dem Einfahrt verboten Schild hängt ein riesiges Vorfahrt gewähren Schild für die aus Sicht des von unten kommenden Ausfahrenden von rechts kreuzenden.

Wegen der eindeutigen Beschilderung.

Themenstarteram 14. August 2021 um 12:09

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 14. August 2021 um 13:59:13 Uhr:

Zitat:

@ronker schrieb am 14. August 2021 um 13:51:13 Uhr:

An der linken Seitenwand neben dem Einfahrt verboten Schild hängt ein riesiges Vorfahrt gewähren Schild für die aus Sicht des von unten kommenden Ausfahrenden von rechts kreuzenden.

Wegen der eindeutigen Beschilderung.

Das Vorfahrt gewähren Schild hängt an der Seitenwand hinter der Ecke unter der blassen blauen Schrift für die von rechts kommenden (aus Sicht des Ausfahrenden) also nicht für den von unten kommenden Ausfahrenden.

Okay, so formuliert ist der Sinn natürlich genau gegenteilig. Da hat der von unten kommende Ausfahrende ganz klar Vorfahrt.

Themenstarteram 14. August 2021 um 12:27

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 14. August 2021 um 14:13:40 Uhr:

Okay, so formuliert ist der Sinn natürlich genau gegenteilig. Da hat der von unten kommende Ausfahrende ganz klar Vorfahrt.

Das war wahrscheinlich etwas schlecht formuliert.

Ich habe mich nur gefragt, ob hier in jedem Fall die Beschilderung (rechte Seite) und rechts vor links (linke Seite) zählt, da es ja im Parkhaus teilweise auch die Regelung gibt, dass man mit "suchendem Verkehr" rechnen muss wenn es sich nicht um eine Fahrbahn mit Straßencharakter handelt und dann bei einem Unfall evtl. 50:50 gewertet wird. Zumindest wenn man danach googelt..

§1

Die Beschilderung hat hier meiner Meinung nach eindeutig Vorrang - die üblichen Maßnahmen gemäß §1 StVO sind dabei natürlich ebenfalls zu beachten.

Rechts vor links gilt in Parkhäusern eh nicht, da es keine Straßen gibt. Es gilt gegenseitige Rücksichtnahme. Bzw. die Beschilderung.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 14. August 2021 um 14:32:51 Uhr:

Die Beschilderung hat hier meiner Meinung nach eindeutig Vorrang - die üblichen Maßnahmen gemäß §1 StVO sind dabei natürlich ebenfalls zu beachten.

Die Beschilderung wurde hier vermutlich vom Parkhausbetreiber angebracht und ist dementsprechend nicht gewidmet. Das Parkhaus ist meiner Meinung nach mit einem Parkplatz eines Supermarktes gleichzusetzen. Im Prinzip gilt hier die gegenseitige Rücksichtnahme. Die Beschilderung kann hier natürlich helfen zurechtzukommen

Auf privaten Grundstücken und Gebäuden und Straßen hat die Beschilderung gar keine Relevanz.

Ausschließlich gelten Verkehrsregeln auf öffentlichen Straßen mit StVO.

Alles andere ist Fillefrans.

Zitat:

@crimsonred schrieb am 14. August 2021 um 18:42:40 Uhr:

Auf privaten Grundstücken und Gebäuden und Straßen hat die Beschilderung gar keine Relevanz.

Ausschließlich gelten Verkehrsregeln auf öffentlichen Straßen mit StVO.

Alles andere ist Fillefrans.

Sorry im Voraus.

Fillefrans ?:D

Selbstverständlich kann ein privater Betreiber anordnen, wie er die Verkehrsflüsse auf seinem Besitz gerne hätte. Und bei der Schuldfrage würde ein Richter das berücksichtigen, ob man sich an diese Anordnung gehalten hat.

Themenstarteram 14. August 2021 um 19:37

Das man nicht wie irre die Auffahrt hochdonnert, sondern vorsichtig und langsam hochfährt setze ich mal vorraus.

Allerdings hat man von unten kommend beim besten Willen kaum eine Chance jemand von rechts oder links kommend frühzeitig zu erkennen. Ich vermute von oben gesehen kann man besser nach unten schauen.

Was mich abseits von der eindeutigen Beschilderung auf der rechten Seite interessieren würde, wäre wie die Vorfahrt auf der linken Seite ist wenn man mal rechts vor links ausser Acht lässt. Spielt es hier eine Rolle, dass die von links kommenden die dann ebenfalls auf die Fahrspur für die Ausfahrt fahren wollen dabei die Gegenspur (Abfahrt) überqueren müssen?

Interessant finde ich, dass es hier völlig konträre Meinungen gibt, ob die Beschilderung nun auch bei einem Rechtsstreit für die Schuldfrage bindend ist.

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