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Parklicht Pflicht?
Hallo Zusammen!
Ich hätte gerne gewußt, ob das sogenannte "Parklicht" Pflicht ist. Nicht zu verwechseln mit Standlicht. Das Parklicht wird bei ausgeschaltener Zündung und Lichtschalter auf aus aktiviert, indem man den Blinkerhebel entweder nach oben oder unten drückt. Dann leuchtet entweder die linke oder rechte Seite. Ich habe *das hier* gefunden. Demnach ist es theoretisch so, das es keine Pflicht ist und somit vom Tüv auch nicht beanstandet werden kann. Oder hab ich das falsch verstanden?
Weis jemand mehr?
Grüße
-dodo-
Beste Antwort im Thema
Also meine Auffassung war immer, dass alles was am Auto dran ist auch funktionieren muss. Bloß weil es Autos ohne Nebelscheinwerfer gibt darf ich nicht mit kaputten rumfahren.
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39 Antworten
Also meine Auffassung war immer, dass alles was am Auto dran ist auch funktionieren muss. Bloß weil es Autos ohne Nebelscheinwerfer gibt darf ich nicht mit kaputten rumfahren.
Zitat:
Original geschrieben von worldedit
Also meine Auffassung war immer,
...
Gut zu wissen . Vielleicht meldet sich aber auch mal einer der TÜV-Prüfer, die hier mitlesen.
Ich sitze gerade am Kabelbaum, daher die Frage. Ein Anruf bei einer Prüfstelle brachte gerade eben Klarheit: es ist keine Pflicht. Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht und bei neuen Fahrzeugen auch das Tagfahrlicht.
Die Auffassung von worldedit ist richtig. Wenn es da ist, muß es funktionieren und wenn es nicht da ist, dann halt nicht. Pflicht war und ist es nicht.
Geht wohl nicht um den TÜV, sondern um das Nutzen, beim Abstellen des Wagen.
MfG aus Bremen
Wie nutzt ihr eigentlich das Parklicht? Wenn z. B. das Fahrzeug am rechten Straßenrand steht, könnte man ja den Blinker auf links schalten oder Standlicht anlassen ...
Gruß DVE
Entscheident sind für mich die Lichtverhätnisse. Parke ich, in einer dunklen Straße unter einer Laterne, kein Licht. Keine Laterne, Parklicht.
MfG aus Bremen
Mal dazu eine Frage:
Wenn ich am rechten Fahrbahnrand stehe muss ich
dann das Rechte oder das Linke parlicht anmachen?
Nach Gefühl das Linke als Außenbegrenzung,
aber ist es evtl. doch das innere, der Fahrbahn
zugeneigte Licht?
MfG
Surfkiller20
Zitat:
Original geschrieben von surfkiller20
aber ist es evtl. doch das innere, der Fahrbahn zugeneigte Licht?
ist das nicht auch das linke
Hi,
man macht dann das an das auf der Fahrbahnseite ist, also links.
Gruß
Malfe
für welchen Fall macht man beide an, also links und rechts? Wäre das im Fall am Straßenrand parken auch erlaubt?
@dodo32
das Parklicht ist indirekt für den TÜV wichtig. Den das Parklicht ist Standlicht nur auf einer Seite, und das Stand- und Rücklicht muß beim TÜV ja auch gehen. Geprüft wird es nicht extra, da er bei normalen durchgehen der Lampen ja sieht ob es geht oder nicht.
@DVE
du machst das Parklicht auf einer Seite an damit nachfolgende Fahrzeuge sehen das du da stehst. Wenn beide Rückleuchten an sind stellt sich zum Schluß noch einer hinten an und wundert sich warum es nicht weitergeht.
Hab das am Tag schon mal live gesehen. Da hat sich einer hinten an einem Parkstreifen angestellt wo man parallel zur Straße parkt. Irgendwann hat er es dann gemerkt und ist den anderen gefolgt die immer vorbeigefahren sind.
Gruß
Malfe
Zitat:
Original geschrieben von DVE
für welchen Fall macht man beide an, also linke und rechte? Wäre das im Fall am Straßenrand parken auch erlaubt?
Wie willst du beide Parklichtpaare zur gleichen Zeit einschalten? Das rechte Parklicht ist eigentlich eh sinnfrei, weil es kaum bis gar nicht gebraucht wird.
Parklicht generell Pflicht? Ich glaube kaum, sonst hätte es vielleicht schon mal einer bei der HU kontrolliert?! Oder bei einer Verkehrskontrolle: "Führerschein, Fahrzeugschein und Parklicht einschalten bitte!"
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Wie willst du beide Parklichtpaare zur gleichen Zeit einschalten?
Mit dem Standlicht. Ist doch nichts anderes wie linkes und rechtes Parklicht gleichzeitig ...