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Parkplatz KFZ-Haftpflicht
Hallo,
habe eine Frage zur Angabe des Stellplatzes eines PKW in der KFZ-Haftpflicht/Kasko-Versicherung.
Zu der Hausanlage, in der ich eine Eigentumswohnung habe, gehört ein Parkplatz.
Dieser ist von 3 Seiten durch Hecken begrenzt und von der Straße aus zugänglich. Hier dürfen nur Hausbewohner parken.
Kann ich jetzt bei der Versicherung "Parkplatz" oder "Strasse" angeben?
Es kommt ja schon mal vor, dass abends alle Plätze dieses Parkplatzes besetzt sind und ich an der Strasse des Hauses parken muss. Wie sieht es dann im Versicherungsfall aus?
Viele Grüße
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18 Antworten
Kopier dein Posting, mach eine Schleife drum und schick die Frage genau so zu deiner Versicherung.
Dann weißt du was du zu tun hast.
Dürfte bei den meisten Versicherern Jacke wie Hose sein. Das Fahrzeug steht im Freien.
Hast Du einen Parkplatz auf Dich, dann kannst Du Parkplatz angeben, ansonsten Straße, wenn das einen Unterschied macht.
Es kommt darauf an, welche Optionen der jeweilige Versicherer bietet.
Daraus solltest du das zutreffendste auswählen.
Im Zweifel lieber "Sonstiges" oder "Straße" auswählen, um späteren Ärger zu vermeiden und vorher einfach mal testen, was sich durch die Angabe preislich ändert.
Zitat:
Kann ich jetzt bei der Versicherung "Parkplatz" oder "Strasse" angeben?
Hast du nachgerechnet, wieviel du sparst?
Solange der Parkplatz nicht abschließbar ist, wird sich der Preis kaum bis gar nicht ändern.
Die Preise sind schon günstiger. Haftpflicht weniger, aber Kasko.
Ich lese es bei Deiner Frage so heraus, dass Du zur Eigentumswohnung dazugehörig einen eigenen Privaten Stellplatz hast. So steht es sicherlich auch in der Teilungserklärung der Gesamtimmobilie im Notarvertrag. Sicherlich sogar mit Stellplatznummer. Es ist also ein privater Stellplatz auf Privaten Grund und Boden bei der Versicherung anzugeben und nicht die öffentliche Straße. Dies ist auch Plausibel. Oft gehören zu einer selbst genutzten Eigentumswohnung ein privater Stellplatz dazu.
Dies versteht sich so, wo der vorgesehene regelmäßige Abstellplatz ist.
Wenn nun einmal, weil der Parkplatz durch einen Falschparker widerrechtlich besetzt war (hier kommt es auf eine gezielte Wortwahl an! um Ärger zu vermeiden), und Du Dein Auto auf der Straße abstellen musstest, ist/war das eine einmalige notfallbedingte Ausnahmesituation. Sozusagen ein entschuldigender Notstand (obwohl das auch etwas anderes darstellt aber ich hier so anführen würde). Wenn genau in dieser einen Nacht innerhalb des Versicherungsjahres etwas passiert, hast Du dennoch nicht gegen die reguläre nächtliche Parkordnung verstoßen. Ebenso wenn Du im Urlaub Dein Auto vor dem Hotel parkst und nicht auf Deinem eigenen Parkplatz zu Hause.
Natürlich zeugt es nicht von entsprechender Gesprächsretorik gegenüber der Versicherung (und sie würde Dir tatsächlich einen Strick daraus drehen) den Satz so zu formulieren wie Deine Frage oben, dass es ziemlich oft vor kommt, dass Dein eigener Stellplatz von anderen genutzt wird (und Du dies so tolerierst). Mit diesem Verhalten verstößt Du dann wirklich gegen die Versicherungsbedingungen.
Ich verstehe den TE eher so, als dass es für das Haus in dem er eine Eigentumswohnung besitzt, einen Gemeinschaftsparkplatz gibt, auf dem nur Hausbewohner stehen dürfen, der aber nicht für alle reicht, so dass er mehr oder weniger oft auf der Straße stehen muss, wenn alle Parkplätze von anderen Hausbewohnern besetzt sind.
Diesen Posting ist total überflüssig. Der Te hat diese Frage vom Vergleichrechner. Danm läßt man beide Versionen ausrechnen und schon ist die Frage beantwortet.
Danke für die zahlreichen Antworten.
@Bloedbaer. Genau so ist es. Danke. Du hast es besser formuliert als ich.
@Klein57 . Den Preisunterschied zu ermitteln ist ja hier nicht das Thema. Den kenne ich längst. Es geht um die Definition, ob -Straße- oder -Parkplatz- in meinem Fall richtig ist.
Hab parallel auch mal die Versicherung angeschrieben. Mal sehen, was die antwortet.
Dachte nur, daß hier vielleicht jemand eine ähnliche Situation hat.
Um welche Versicherung geht es eigentlich?
Wie ist "Parkplatz" oder "Stellplatz" dort exakt definiert?
Bei der HUK24 wird z. B. nach dem regelmäßiger Stellplatz gefragt.
Als Antwortmöglichkeiten käme für dich dann "kein fester eigener Stellplatz" oder "privater Stellplatz" in Frage.
Da du keinen eigenen festen Stellplatz hast, dürfte die Antwort klar sein.
@Oetteken:
Die Versicherung soll die AdmiralDirekt sein.
Die Auswahl ist Straße oder Parkplatz.
Die Erläuterung dazu:
Stellplatz:
Geben Sie hier den nächtlichen Parkplatz an, auf dem Ihr PKW regelmäßig abgestellt wird.
Keine weitere Definition. Muß halt die Antwort der Versicherung abwarten.
Schönen Dank.
Zitat:
@juke49 schrieb am 14. Juli 2015 um 15:00:45 Uhr:
Zu der Hausanlage, in der ich eine Eigentumswohnung habe, gehört ein Parkplatz.
...
Hier dürfen nur Hausbewohner parken.
Eigentum ist Eigentum, und eine Mietwohnung mit einem möglichem Gemeinschaftsparktplatz ist etwas anders. Was will man anders verstehen?
Die Frage an die Versicherung hätte ich nie gestellt, weil doch alles klar ist und sogar belegbar ist. Hier tirfft das Sprichtwort den Nagel auf den Kopf. "Wer viel fragt, geht viel irre."
Wenn Du Dir Deinen eigenen Parkplatz den Du bezahlt hast von anderen weg klauen lässt, kann man nicht mehr weiter helfen.
Dann bezahlt Du zwei Mal. Einmal Deinen privaten Parkplatz, und einmal die Versicherung, damit Du regelmäßig auf der Straße parken kannst. Bei Parken auf der Straße ist das Risiko für die Versicherung viel höher, dass ein Kaskoschaden reguliert werden muss, als bei Abstellen in der Garage, Parkhaus oder privater Stellplatz. Risiko = Kosten. (Ich ahne jetzt schon, was die Versicherung Dir zurück schreiben wird. Würde mich wundern, wenn sie Dir alles gewähren, Prämie für privaten Stellplatz und dennoch regelmäßig auf der Straße parken)
(Übrigens gibt es sogar Rabatt bei selbstgenutztes Wohneigentum, wenn man beides bei einer Gesellschaft versichert, da diese Kunden als relativ Substantiiert eingestuft werden. Ein privater Stellplatz ist dabei nahezu inklusive.)
Alles andere schrieb ich schon. Mit der Fragestellung an die Versicherung ist aber nun alle andere Retorik ausgehebelt.
Es ist ein Unterschied, ob ein Parkplatz zu einer Hausanlage oder zu einer Eigentumswohnung gehört.
Da der Wagen ja überwiegend auf der Strasse steht ist es gar nicht wichtig ob er nun ein Sondernutzungsrecht für den Stellplatz erworben hat