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Parkplatz reservieren
Hi, könnte ich eine Person wegen Nötigung anzeigen die auf einem öffentlichem Parkplatz, oder einem Parkplatz vor einem Kaufhaus steht um den Platz für ein anderes Fahrzeug freizuhalten?
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63 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von --AudiB493--
Hi, könnte ich eine Person wegen Nötigung anzeigen die auf einem öffentlichem Parkplatz, oder einem Parkplatz vor einem Kaufhaus steht um den Platz für ein anderes Fahrzeug freizuhalten?
Hast du noch nie deiner Frau oder einem deiner Freunde gesagt "stell dich mal dahin, ich wende kurz, dann park ich hier gleich?
Der Vorwurf der Nötigung kann je nach Situation dem PKW-Fahrer, aber auch dem den Platz freihaltenden Fußgänger gemacht werden. Hier geht es um die Feinheiten des Falles und der Beweislage.
Quelle: http://tinyurl.com/yra5bl
ja, aber was willste machen?
warten, bis das andere auto kommt, dir sein kennzeichen notieren, und anschließend eine klage wegen nötigung einreichen?
wäre mir zu viel aufwand wegen einem bescheuerten parkplatz, auch wenn das in Köln Mangelware ist
Da gibts gar keine Diskussion, wenn ein Parkplatz frei ist fahr ich rein. Und schaffe irgendwelche Platzhalter beiseite. Wenn eine Person meint trotzdem stehen bleiben zu muessen fahre ich langsam weiter, wenn ich es eilig hab wohin zu kommen. Die machen schon Platz... Ist aber bisher erst einmal notwendig gewesen.
Bei Parkplaetzen gilt nunmal, wer zuerst kommt mahlt zuerst. Das ist gerecht. Wer den Parkplatz haben will haette frueher da sein muessen.
Einfach drauf fahren. Die gehen schon weg. Und anschließend sich nicht um das Gezeter kümmern.
Einfach sagen ich bin Beamter. Das zieht und ist nicht verboten.
wenn du einfach drauf fährst ist der strafbestand der nötigung in allen feinheiten erfüllt und du bekommst 100% eine anzeige. wenn du dann den fußgänger noch berührst, kommt gleich noch körperverletzung und gefährlicher eingriff in den straßenverkehr hinzu ^^
Zitat:
Da gibts gar keine Diskussion, wenn ein Parkplatz frei ist fahr ich rein. Und schaffe irgendwelche Platzhalter beiseite. Wenn eine Person meint trotzdem stehen bleiben zu muessen fahre ich langsam weiter, wenn ich es eilig hab wohin zu kommen. Die machen schon Platz
Klar, mache ich genauso, ist bei mir auch erst zweimal vorgekommen.
Zitat:
Original geschrieben von jettaflitzer
Einfach sagen ich bin Beamter. Das zieht und ist nicht verboten.
Hilft bei mir nie und da wäre es nicht mal gelogen...
Warum sollte auch jemand weggehen, wenn jemand sagt, dass er Beamter sei? Der könnte dann antworten:" ...und ich Fliesenleger, aber den Parkplatz kriegen sie trotzdem nicht. Fahren sie mich an, haben sie `ne Anzeige wegen Körperverletzung am A...!!!"
So ein Quatsch hab ich lange nicht gelesen!
Eben, einfach nachgeben als Autofahrer. Den ganzen Ärger ist das absolut nicht wert. Stellt euch mal vor ihr berührt den Fußgänger und der kommt unglücklich zu Fall. Dann dürft ihr einmal raten wer die nächsten Monate zu Fuß gehen muss
Ob es erlaubt ist oder nicht einen Parkplatz freizuhalten, ist dabei egal.
Ihr habt das Recht die Polizei anzurufen, die sich natürlich riesig über so einen Einsatz freuen und den Verkehrsstörer direkt in Polizeigewahrsam nehmen
Wurde doch schon etliche Male bei diversen Privatsendern getestet, gab dann auch so Spezis die meinten den Fußgänger anzufahren, zu bedrohen, zu beleidigen usw... einfach unterste Schublade. Dann haben die natürlich noch das Kamerateam angegriffen, aber von solchen Leuten hätte man es auch nich anders erwartet...
Zitat:
Original geschrieben von MickyX
Eben, einfach nachgeben als Autofahrer. Den ganzen Ärger ist das absolut nicht wert. Stellt euch mal vor ihr berührt den Fußgänger und der kommt unglücklich zu Fall. Dann dürft ihr einmal raten wer die nächsten Monate zu Fuß gehen muss
Nicht das ich Parkplatzreservierer wäre, aber ich würde zu 100% unglücklich zu Fall kommen.
Soweit mir bekannt ist, darf man vorsichtig in den Parkplatz einfahren und den Besetzer "verscheuchen".
Um ganz sicher zu gehen diesen nicht zu verletzen, würde ich es vermeiden ihn anzufharen und mein KFZ halb im Parkplatz stehen lassen - auf das dumme Gesicht des Blockierers wäre ich besonders gespannt.
Und zu einem Beitrag weiter oben: Nein ich habe noch nie einen meiner Mitfahrer gebeten einen Parkplatz für mich frei zu halten!
Zitat:
Original geschrieben von mtleser
Soweit mir bekannt ist, darf man vorsichtig in den Parkplatz einfahren und den Besetzer "verscheuchen".
Um ganz sicher zu gehen diesen nicht zu verletzen, würde ich es vermeiden ihn anzufharen und mein KFZ halb im Parkplatz stehen lassen - auf das dumme Gesicht des Blockierers wäre ich besonders gespannt.
Wer dreist genug ist einen Parkplatz zu besetzen, ist auch frech genug sich nicht verscheuchen zu lassen.
Er wird sich bestimmt an deinem dummen Gesicht ergötzen, wenn er sich während deiner Verscheuchaktion auf deine Motorhaube legt.
Klar laufen bestimmt ein paar Zeugen rum, aber wetten das jeder was anderes gesehen hat?
Ich wünsche dir dann viel Spaß vor Gericht.
Da der Fußgänger der Schwächer ist, ist er vor Gericht nun mal der Stärkere.
Auch wenn Parkplätze in einigen Städten mangelware sind sollte man besser weiterfahren.
Gruß,
Joschi
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Zitat:
Original geschrieben von mtleser
Soweit mir bekannt ist, darf man vorsichtig in den Parkplatz einfahren und den Besetzer "verscheuchen".
Um ganz sicher zu gehen diesen nicht zu verletzen, würde ich es vermeiden ihn anzufharen und mein KFZ halb im Parkplatz stehen lassen - auf das dumme Gesicht des Blockierers wäre ich besonders gespannt.
Wer dreist genug ist einen Parkplatz zu besetzen, ist auch frech genug sich nicht verscheuchen zu lassen.
Er wird sich bestimmt an deinem dummen Gesicht ergötzen, wenn er sich während deiner Verscheuchaktion auf deine Motorhaube legt.
Klar laufen bestimmt ein paar Zeugen rum, aber wetten das jeder was anderes gesehen hat?
Ich wünsche dir dann viel Spaß vor Gericht.
Da der Fußgänger der Schwächer ist, ist er vor Gericht nun mal der Stärkere.
Auch wenn Parkplätze in einigen Städten mangelware sind sollte man besser weiterfahren.
Gruß,
Joschi
naja, es reicht ja, wenn du beim rückwärts einparken mit 10-20% deines autos in der lücke bist, da kann der, für den der parkplatz dann bestimmt war, auch nicht mehr rein, und dem wird nix anderes übrig bleiben, als sich einen neuen parkplatz zu suchen.