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Parkplatz Tür war offen - anderer fährt auf Tür

Themenstarteram 22. März 2014 um 10:31

Hallo,

meine Freundin hat auf dem Parkplatz einer Supermarktkette die Tür geöffnet und genau in diesem Moment ist ein Auto auf die leere Parklücke daneben gefahren und natürlich gegen die Tür gerollt.

Am Auto meiner Freundin sieht man nichts, und am Fahrzeug der Frau die in die Parklücke gefahren ist nur einen leichten Kratze (war bzw. ist ein uralter BMW mit 100 Kratzern und Beulen)- meine Freundin hat natürlich in der Aufregung gesagt das es ihre Schuld ist und somit haben die Damen Adressen ausgetauscht. Die Dame meinte auch das es nicht so wild ist - und sie da wahrscheinlich eh nichts machen will.

So nach 4 Wochen bekommen wir jetzt einen Brief von einem Versicherungsmakler (nehme mal an das ist ihr Mann oder ein Bekannter). Mit BMW-Gutachten - 4 Seiten lang - netto 890 Euro. Wir sollen das Geld bitte auf das Konto XXX überweisen. (wobei ich mich frage ob der alte BMW überhaupt noch 900 Euro Wert ist)

Hmmm was macht man jetzt? ich finde die Schuldfrage ist nicht eindeutig geklärt - auch wenn meine Freundin die Schuld am Anfang zugeben hat. Wenn ich das jetzt der Versicherung melde kann es unter Umständen sein das diese die Beiträge erhöht usw. - Anwalt wegen diese Summe einzuschalten bringt denke ich auch nichts. Vielleicht hat jemand einen gute Vorschlag - danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Deine freundin ist schuld. Entwedee privat oder per versulicherung das begleichen. Evt private Haftpflichtversicherung .bei kfz versicherung wirste höher gestuft.

 

Die kfz versicherung könnte das sogar auf 50/50 evt rausschinden aber eher durch nen gericht

Hier sprechen mal wieder die Fachleute.

In der PH Versicherung sind ausdrücklich Schäden, die beim Gebrauch eines KFZ entstehen, ausgeschlossen.

Wenn es anders wäre frage ich aus welchem Grunde man eine KFZ Haftpflichtversicherung braucht.

Klaus

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Deine freundin ist schuld. Entwedee privat oder per versulicherung das begleichen. Evt private Haftpflichtversicherung .bei kfz versicherung wirste höher gestuft.

 

Die kfz versicherung könnte das sogar auf 50/50 evt rausschinden aber eher durch nen gericht

Tach,

melde den Unfall Deiner/Freundin Versicherung und schildere denen wie und wo wann was passiert ist und lass die das Regulieren, dafür ist eine Versicherung da. Dann hast Du keinen Stress mit der Unfallgegnerin.

Wenn der Fall abgeschlossen ist, kannst Du prüfen lassen, ob sich ein Rückkauf des Schadens lohnt.

Salve,

remarque

Parkplatzunfall,hm

War die Tür schon länger offen,oder gerade in dem Moment so das man nicht mehr bremsen konnte

Auf Parkplätzen ist natürlich besondere Vorsicht angesagt

Ich weiß es nicht,würde aber so auf Anhieb sagen das das nicht so klar ist

 

Sieht etwas danach aus als wenn die das Geld kassieren möchten und den Wagen so lassen wollen

Hallo,

zur Klärung der Frage nach der Hauptschuld wäre interessant zu wissen, ob das andere Auto in die bereits geöffnete Tür eures Autos fuhr oder ob die Tür eures Autos gegen die Fahrzeugseite des anderen Autos schlug.

Dann kann man entscheiden, ob es sinnvoller ist die eigene Haftpflichtversicherung einzuschalten oder erst mal das direkte Gespräch mit der Anspruchstellerin zu suchen.

Liebe Grüße

Herbert

Wenn sie gegen die wirklich offene Tür gerollt ist könnte man ja sagen die war bereits offen...

Am Ende wird es vermutlich irgendwo so bei 50/50 liegen... und dann schneidet sich die Dame ins eigene Fleisch...

am 22. März 2014 um 23:20

Nach 4 Wochen der Versich. einen Schaden melden der zu einer Regulierung führen kann, was steht denn in den AKB Deiner Gesellschaft zu den Pflichten des Versich.-Nehmers?

Was ich so über Parkplatzschäden weiß: ohne Zeugen kann der/die Geschädigte einpacken*.

* wenn der Verursacher/die Verursacherin lügt wie gedruckt

 

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Deine freundin ist schuld. Entwedee privat oder per versulicherung das begleichen. Evt private Haftpflichtversicherung .bei kfz versicherung wirste höher gestuft.

 

Die kfz versicherung könnte das sogar auf 50/50 evt rausschinden aber eher durch nen gericht

Hier sprechen mal wieder die Fachleute.

In der PH Versicherung sind ausdrücklich Schäden, die beim Gebrauch eines KFZ entstehen, ausgeschlossen.

Wenn es anders wäre frage ich aus welchem Grunde man eine KFZ Haftpflichtversicherung braucht.

Klaus

Ich gehe auch mal davon aus dass die "Freundin" ihr eigenes KFZ gefahren ist, dann ist die PHV ganz klar raus.

Ich würde das trotzdem meiner Versicherung melden und denen sagen das man ja bisher Versucht hat sich ohne diese zu einigen. Ich denke nicht dass die der Freundin den Kopf abreißen.

Sie kann eigentlich fast nur Gewinnen wenn sie über die Versicherung reguliert und später zurückkauft. Es kann schon sein dass die Versicherung nur einen Teil reguliert weil auf einem Parkplatz eben für alle eine besondere Vorsicht gilt. Die evtl entstehenden Kosten für Gutachter usw müssen nicht zurück gezahlt werden und eben nur der Gutachter könnte einen Totalschaden feststellen oder Vorschäden mit einkalkulieren.

Grüße

Steini

Delete

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

 

mItversichert. Bezahl aber auch paar euro mehr

In meiner ph versicherung sind solche schaeden

Hmm, aber doch nicht als Fahrer deines eigenen KFZ? Da darfst du dann gerne mal auf die Bedingungen verlinken :)

Grüße

Steini

Bei Parkplatzremplern gehen Gerichte überwiegend von einer hälftigen Eigenhaftung aus.

Gruß

Peter

Zitat:

Original geschrieben von PeterBH

Bei Parkplatzremplern gehen Gerichte überwiegend von einer hälftigen Eigenhaftung aus.

Gruß

Peter

Ja, das ist mir bekannt, aber bisher kannte ich zb das nur von "fahrendes Auto trifft anderes fahrendes Auto bzw anderes Auto welches sich gerade im Richtungswechsel befindet" Hier stand aber ein KFZ eindeutig :)

Grüße

Steini

Es reicht, wenn das Auto in Gebrauch war und das war es eindeutig, da ja jemand die Tür geöffnet hatte und aus- bzw. einsteigen wollte.

Wenn ich die Überschrift richtig lese, war die Tür offen als das andere Auto es berührte. Also die eigene Versicherung einschalten, die wird unberechtigte Ansprüche schon abwehren - sollten solche denn gestellt werden.

Salve,

remarque

am 23. März 2014 um 19:46

Zitat:

Original geschrieben von remarque4711

Wenn ich die Überschrift richtig lese, war die Tür offen als das andere Auto es berührte.

Manchmal hilft es den ganzen Text zu lesen. Dann muss man nicht von falschen Annahmen ausgehen.

Tut auch garnicht weh und wird von vielen sogar als höflich empfunden.

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