1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Behindertengerechte Mobilität
  5. PARKPLATZSCHWEIN

PARKPLATZSCHWEIN

http://www.suedkurier.de/.../...atisch-eine-Beleidigung;art468,5841058

Beste Antwort im Thema

Oh Leute..... haltet mal den Ball flach.... Ich ärgere mich selber immer wieder über Ignoranten...
Auch ich bin schon gegen solche Leute vorgegangen... Muss man die Leute beschimpfen? Selbst wenn der Fahrer keinerlei Unrechtsbewußtsein gezeigt hat... Es steht hier nichts in welcher Art der Betroffene den Fahrer angesprochen hat etc... Eine objektive Beurteilung ist keinem von uns möglich. Ich habe aus solchen Geschichten gelernt und begebe mich garnicht mehr auf das Niveau solcher Leute herab. Mit Klugheit, Besonnenheit und einer Portion Cleverness erreicht man definitiv mehr...
Wir ärgerten uns auch immer wieder über Mitarbeiter mehrerer Handwerksfirmen die bei uns einen Supermarkt umgebaut haben. Die standen auch immer wieder auf den markierten Plätzen. Anfragen bei der Marktleitung und den Firmeninhabern blieben erfolglos. Ein netter Brief an die Firmenzentrale des Supermarktes mit Androhung der Veröffentlichung entsprechender Beweisbilder hat erheblich mehr geholfen...
Und den Wunsch nach Entlassung des Mitarbeiters finde ich mehr als daneben. Natürlich muss der Inhaber des Unternehmens auf die Aussenwirkung seiner Mitarbeiter achten. Aber direkt Kündigung??? Sorry, aber das finde ich extrem daneben. Im Widerholungsfall kann sowas sicherlich eine Maßnahme sein. Weißt du, wie oft er sowas gemacht hat? Warst du dabei? Ich warte jetzt nur auf Antworten wie: Ich kenne solche Leute... Die machen das immer....
Haltet doch alle mal den Ball flach. Hier lief das alte Spiel: Du hast mir in meine Förmchen gepinkelt, jetzt pinkel ich dir in deine.... Wie ich schon sagte... Es war keiner dabei und hat es miterlebt. Wenn mich einer im pampigen oder oberlehrerhaften Ton auf einen Fehler anspricht kann er sich auch erstmal warmlaufen... Es weiß keiner wie der Betroffene den Fahrer angesprochen hat.
Auch auf die Gefahr hin mich hier endgültig unbeliebt zu machen: Es gibt auch Behinderte und deren Begleiter, die sich mächtig im Ton vergreifen wenn sie jemanden auf einen Fehler ansprechen. Alle Beteiligten mal entspannen....

147 weitere Antworten
147 Antworten

Hoffentlich war auch der Arbeitgeber so konsequent und hat sich von diesem Mitarbeiter getrennt, nachdem dieser das Unternehmen derartig schlecht in der Öffentlichkeit repräsentiert hat.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Hoffentlich war auch der Arbeitgeber so konsequent und hat sich von diesem Mitarbeiter getrennt, nachdem dieser das Unternehmen derartig schlecht in der Öffentlichkeit repräsentiert hat.

Da es ein Privat gelände ist kannste eigendlich nichts machen! denn es gehört nicht der Stadt !

Und noch zu den Geldtransporter, die haben sonder rechte!! ist das gleiche bei uns ,die dürfen sogar über den Bürgersteig Fahren , Zweg Abwendung einer Straftat . mfg

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86


Da es ein Privat gelände ist kannste eigendlich nichts machen! denn es gehört nicht der Stadt !

Wem das Gelände gehört, spielt dabei keine Rolle. Es geht ja hier um den Ruf des Arbeitgebers, der durch das Verhalten des Arbeitnehmers in den Schmutz gezogen wird.

Oh Leute..... haltet mal den Ball flach.... Ich ärgere mich selber immer wieder über Ignoranten...
Auch ich bin schon gegen solche Leute vorgegangen... Muss man die Leute beschimpfen? Selbst wenn der Fahrer keinerlei Unrechtsbewußtsein gezeigt hat... Es steht hier nichts in welcher Art der Betroffene den Fahrer angesprochen hat etc... Eine objektive Beurteilung ist keinem von uns möglich. Ich habe aus solchen Geschichten gelernt und begebe mich garnicht mehr auf das Niveau solcher Leute herab. Mit Klugheit, Besonnenheit und einer Portion Cleverness erreicht man definitiv mehr...
Wir ärgerten uns auch immer wieder über Mitarbeiter mehrerer Handwerksfirmen die bei uns einen Supermarkt umgebaut haben. Die standen auch immer wieder auf den markierten Plätzen. Anfragen bei der Marktleitung und den Firmeninhabern blieben erfolglos. Ein netter Brief an die Firmenzentrale des Supermarktes mit Androhung der Veröffentlichung entsprechender Beweisbilder hat erheblich mehr geholfen...
Und den Wunsch nach Entlassung des Mitarbeiters finde ich mehr als daneben. Natürlich muss der Inhaber des Unternehmens auf die Aussenwirkung seiner Mitarbeiter achten. Aber direkt Kündigung??? Sorry, aber das finde ich extrem daneben. Im Widerholungsfall kann sowas sicherlich eine Maßnahme sein. Weißt du, wie oft er sowas gemacht hat? Warst du dabei? Ich warte jetzt nur auf Antworten wie: Ich kenne solche Leute... Die machen das immer....
Haltet doch alle mal den Ball flach. Hier lief das alte Spiel: Du hast mir in meine Förmchen gepinkelt, jetzt pinkel ich dir in deine.... Wie ich schon sagte... Es war keiner dabei und hat es miterlebt. Wenn mich einer im pampigen oder oberlehrerhaften Ton auf einen Fehler anspricht kann er sich auch erstmal warmlaufen... Es weiß keiner wie der Betroffene den Fahrer angesprochen hat.
Auch auf die Gefahr hin mich hier endgültig unbeliebt zu machen: Es gibt auch Behinderte und deren Begleiter, die sich mächtig im Ton vergreifen wenn sie jemanden auf einen Fehler ansprechen. Alle Beteiligten mal entspannen....

Vor einigen Tagen habe ich eine Frau angesprochen.
Sie parken auf einem Behindertenparkplatz. Sie scheinen zuviel Geld zu haben." Sie meinte ich will ja nur mal eben" da wird schon niemand kommen, der mir ein Knöllchen verpasst. Kaum hatte sie sich vom Parkplatz entfernt bekam sie ein Knöllchen.:D
Mir wäre es zwar lieber gewesen das diese o.g. abgeschleppt worden wäre, aber manche Städte tuen sich bekanntlich schwer damit.
Abschleppen sollte eigentlich Pflicht sein bei unberechtigtem Parken auf einem Behindertenparkplatz.

Die "ich-will-ja-nur-mal-eben-kurz" kennen wir alle... Aber was bringt es wenn man dann die Fassung verliert und derart niveaulos rumplärrt....?

NICHTS!!!! Ist zwar ärgerlich, nur manchem Autofahrer ist nicht bewusst, dass er NICHT auf einem Behindertenparkplatz stehen darf, auch wenn er, wie ich, über einen Schwerbehindertenausweis verfügt.
Zum Glück bin ich nicht Gehbehindert und auf einen Rolli angewiesen ;)
Zurück zum Thema: Vielleicht würde ein Schreiben an die Firma mehr bewirken?
So wurde ich mal von dem Fahrer eines Gabelstapler eines hiesigen Baumarktes übel beschimpft, weil ich mich darüber aufgeregt habe, dass er an einem Zebrastreifen (öffentlicher Parkplatz) ohne Rücksicht weiter gefahren ist. Bei der Rückfahrt bedauerte er mich NICHT überfahren zu haben. Konsequenz ABMAHNUNG!
Blöderweise kenne ich mich auch noch mit Gabelstaplern aus, weil früher im Kundendienst, und weiß wie die beschaffen sein MÜSSEN, wenn sie über öffentliches Gelände fahren. Deshalb, eine Beschwerde an das Unternehmen hätte sicherlich mehr bewirkt. Zwar kann ich mir vorstellen, dass "Werttransporte" über Sonderrechte verfügen. Nur, die StVO ausser Kraft setzen, sich über Gesetze hinwegschwingen, dürfen DIE mit Sicherheit auch nicht.

Auch mit Gehbehinderung darfst du darauf nicht parken! ( erst ab außergew. Gehbeh. )
Ich ( TE ) habe Merkzeichen G / 70 %, und mich nervt es gewaltig, dass ich dort nicht parken darf.
Beim unserem Supermarkt Kaufland gibt es ca. 14 Schwerb. Parkpl. die fast alle frei sind, und unsereins muss sich
- auch bei strömenden Regen - weiterquälen. .........und die gefühlten 100 freien Schw. Beh. Pl. sind noch frei.
####Das ist auch nicht fair####insbesondere dann wenn "die Frechen" die nichts haben dort parken.

Scheiß Behörden ....scheiß Vorschriften.

Ja, das Ding mit den Behörden..
Meine Tochter hat achondroplasie(kleinwüchsig,8mon alt)
1. Antrag aufn behindertenausweis so gut wie abgelehnt(10%).
Erstma Einspruch einlegen. Ist auch nicht so schlimm, da sie noch nicht laufen kann, aber wenns denn soweit ist....Das bekommen wir schon hin.
Kannst du da nicht auch nochmal freundlich anklopfen und fragen ob man sich deinen fall noch mal annehmen könnte?
Zu der Nummer mit dem geldtransporter. Soweit mir bekannt ist, haben die keinerlei Sonderrechte! Sonderrechte haben Fahrzeuge wie Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, THW ...solange sie im Einsatz sind. Oder Fahrzeuge mit hoheitlichen Aufgaben wie zb die Post. Sollte ich falsch liegen bitte ich um Aufklärung und werde meine StVO durchkämmen.
Kleine Geschichte so am Rande:
Mein Bruder hat auch eine wesentliche geh-Behinderung. Wollten vor 2-3 Jahren mal bei Bürger King was essen. Direkt vor unseren Augen parkte sich erstma einer auf einem der zwei behindertenpp ein. Kurz angehupt, bis auf ein kurzen blick von den jungen Männern die vor kraft kaum laufen konnten, war da nix. Wir waren nicht sauer, weils leider alltäglich ist, und haben ihn spaßeshalber einfach zugeparkt sodass sie nicht wieder rauskamen. Glaubt man nicht das er dann gefragt hat, ob ma eben einer das Auto zur Seite fahren kann. Das war denen dann wohl doch unangenehm. Vllt helfen solche(illegale) Methoden ja gg selbsternannte sonderrechtler, zu denen geldtransporter-FIRMEN sicher nicht gehören. Also einfach mal geldtransporter zuparken;)
Gruss

Zitat:

Original geschrieben von Beerynator


...und haben ihn spaßeshalber einfach zugeparkt...

uh, du bist ja so ein toller hecht! hasts ihm ja richtig geizeigt!

:rolleyes:

das dein "spaßeshalber" auch ganz schnell in einer anzeige wegen nötigung enden kann, ist dir bewusst?

:eek:

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Beerynator


...und haben ihn spaßeshalber einfach zugeparkt...

uh, du bist ja so ein toller hecht! hasts ihm ja richtig geizeigt! :rolleyes:
das dein "spaßeshalber" auch ganz schnell in einer anzeige wegen nötigung enden kann, ist dir bewusst? :eek:

Tut mir leid Leute. So sollte es nicht rüberkommen. Ich fühle mich nicht als besonders toller Hecht!!

Ich hätte jederzeit eingreifen können, da ich sein Fahrzeug und die beiden die ausgestiegen sind, sehen konnte. Somit ist es eher halten. Ich weiß, ich habe den Begriff zugeparkt benutzt.

Der falschparker hat es wohlwollend in Kauf genommen sich auf den letzten fur uns geigneten Parkplatz zu stellen(er hat uns gesehen und gehört). Da betrachte ich, sein bewusstes vorsätzliches Fehlverhalten als Nötigung!

Meine Aktion, sollte ihn lediglich etwas wachrütteln damit er sowas in zukunft nicht mehr macht. Mein Bruder Brauch zu Fuß für 20 Meter etwa 5 min und bekommt danach oft spastische Anfälle. Da hab ich toller Hecht (mal) entschieden, so etwas unmoralisches zu machen.

Eines noch. Ich als Fahrlehrer weiß sehr wohl das diese Aktion nicht das gelbe vom Ei gewesen ist. Ich helfe so ungefähr ein bis zwei schwerbehinderte im Jahr ein Führerschein zu bekommen bzw zu behalten. Von daher kenne ich auch die problematik von den betroffenen, wenn behindertenparkplatze missbraucht werden. Demnächst werden es sicher mehr betroffene, da ich mich auf besonders kleine Menschen in meiner Fahrschule spezialisieren werde. Gehört nicht zum Thema, aber nur damit es etwas deutlicher wird wie ich ticke. Aber gewiss nicht wie ein toller Hecht.

Tut mir leid das es bei manch einem in den falschen Hals gekommen ist und möchte mich dafür entschuldigen!

Nun lieber Themenstarter,
ich kann verstehen.das Du auf unseren Schwerbehinderten-Parkplätzen stehen
möchtest.Aber bitte beantrage dazu das Merkzeichen aG,gegebenenfalls mache ein eigenes
Gutachten und lege Widerspruch ein!
Aber beachte,das diese Parkplätze nicht ohne Grund für uns reserviert sind.
Irgend eine Abgrenzung muß es geben.
Also ich habe 100% und aG.
L.G.
P.S.:Oftmals konnte ich Besorgungen nicht erledigen,weil Unberechtigte unsere
schwerbehinderten Parkplätze belegten.

Zitat:

Original geschrieben von wernerleiermann


Nun lieber Themenstarter,
ich kann verstehen.das Du auf unseren Schwerbehinderten-Parkplätzen stehen
möchtest.Aber bitte beantrage dazu das Merkzeichen aG,gegebenenfalls mache ein eigenes
Gutachten und lege Widerspruch ein!
Aber beachte,das diese Parkplätze nicht ohne Grund für uns reserviert sind.
Irgend eine Abgrenzung muß es geben.
Also ich habe 100% und aG.
L.G.
P.S.:Oftmals konnte ich Besorgungen nicht erledigen,weil Unberechtigte unsere
schwerbehinderten Parkplätze belegten.

Danke für den Tipp Widerspruch einzulegen, aber:

1. Ich habe vor Jahren schon aG beantragt, wurde aber trotz ärtzlichem Attest abgelehnt.

2. Bezügl. meiner 70%, Mkz. G habe ich schon soviel an Behörden -" KAMPF" hinter mir - mit entsprechenden Gutachten / Kosten / Nerven u.s.w. -, dass ich jetzt einfach keine Kraft und Lust mehr habe erneut diesen Behördenzirkus mitzumachen. Die meisten hier im Forum kennen den Kampf ja.

3. Ich weiß das es ANDEREN BEHINDERTEN noch viel schlechter geht als mir, respektiere das und parke deshalb auch nicht auf diesen Plätzen!

4. In meinem Beitrag ging es um einen Parkplatz wo ca. 14 Behindertenparkplätze sind und diese NIE gleichzeitig genutzt werden, außer von den "FRECHEN".

5. Leider!? gehöre ich zu den Dummen die trotz 14 freier Plätze dort nicht parken. s. Punkt 3.

Im Übrigen: Im letzten Jahr wollte ich meine EKST- Erklärung beim Finanzamt abgeben, da gibt es nur 2 B.-Plätze die auch frei waren, alle anderen P. waren besetzt, ich habe ca. 1 km weiter außerhalb geparkt.....so blöd bin ich!

Ja, ich möchte dort parken, aber legal damit ich ebnen kein "PARKPLATZSCHWEIN" bin.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Beerynator


...und haben ihn spaßeshalber einfach zugeparkt...

uh, du bist ja so ein toller hecht! hasts ihm ja richtig geizeigt! :rolleyes:
das dein "spaßeshalber" auch ganz schnell in einer anzeige wegen nötigung enden kann, ist dir bewusst? :eek:

ich finde schon das er ein toller typ ist .......

:D

ich mach das auch so ......... und noch einmal, die anzeige wegen nötigung ist mir soetwas von scheißegal .........

:)

bei uns im ort fährt sogar ein typ herum und parkt mit dem parkausweis seiner inzwischen verstorbenen frau ..... das findest wohl auch noch klasse? tz tz tz .......

  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Behindertengerechte Mobilität