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Parkrempler Kosten

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 19. Mai 2013 um 21:15

Hallo Zusammen,

Ich habe heute beim Ausparken eine relativ neue E-Klasse hinten getroffen, also Heck an Heck.

Der Fahrer war nicht da, hab ein wenig gewartet und dann meine Handynummer, Kennzeichen und eine kleine Nachricht hinterlassen. Am Abend hat er sich dann gemeldet und wir haben ausgemacht, dass er in eine Werkstatt fährt und sich dann mit der Rechnung oder Kostenvoranschlag bei mir meldet...

Zum Schaden:

Eines der Sensoren hinten (diese runden Dinger) ist leicht eingegangen und könnte einfach rausgedrückt werden, wenn innen nichts weiteres beschädigt ist.

Ansonsten konnte man nicht viel sehen. Der Lack müsste evtl. überprüft werden, d.h. entweder reicht lediglich polieren oder es muss lackiert werden... Man konnte wirklich nichts erkennen. (Farbe schwarz)

Hinten war noch eine dünne Chromleiste, ich konnte da nichts erkennen und am Telefon hat der Fahrer auch nichts dazu gesagt.

Meine Frage:

Mit welchen Kosten sollte ich ungefähr rechnen?

Evtl. doch zur Versicherung gehen?

Entschuldigt meine vielleicht etwas laienhaften Zeilen.

Vielen Dank schon mal!

Beste Antwort im Thema

Im schlimmsten Fall liegt man selbst bei diesem vermeintlich leichten Rempler leicht bei über 2.000€.

 

Übrigens, selbst wenn das Verhalten des TE streng genommen geahndet werden kann, so finde ich, dass dem TE für das Verhalten trotzdem Lob gebührt. Man trifft nicht immer auf Menschen, die fair und einsichtig genug sind, in so einem Fall dann auch tatsächlich die Kontaktdaten zu hinterlassen. Vielfach wird einfach weggefahren (wie bei mir am Samstag geschehen), frei nach dem Motto "hat keiner gesehen, Besitzer ist auch nicht da, also schnell weg". Da finde ich die Reaktion des TE löblich.

 

 

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Du solltest den Schaden auf jeden Fall der Versicherung melden. Ich glaube kaum, dass jemand eine genaue Auskunft geben kann, weil man den Schadensumfang unmöglich einschätzen kann.

 

Außerdem musst Du auch noch mit einem Verfahren wegen Fahrerflucht rechnen. Es reicht nämlich nicht aus, die Nummer am Tatort zu hinterlassen. Man sollte immer die Polizei holen, wenn man den Geschädigten nicht selbst ausfindig machen kann.

Ich find es absolut klasse dass du dich gemeldet hast und ich wünsche Dir, dass Dein Unfallgegner jetzt eine kostengünstige Lösung sucht.

Egal wie es läuft, Du solltest den Schaden Deiner Versicherung melden. Du kannst dann trotzdem noch den Schaden auf eigene Rechnung reparieren. Zur Schadenshöhe kann man ohne den Wagen genau anzuschauen nichts sagen. Eventuell kann man mit wenig Aufwand beim Lackierer den Schanden beseitigen.

PS

Mit dem Hinterlassen der Nummer etc. bist Du schon ein kleines Risiko eingegangen. Besser ist immer, wenn man so einen Schaden der Polizei meldet. Falls Deine Daten verloren gegangen wären, hätte es sonst schnell ein unerlaubtes Entfernen sein können.

 

Oh ich hab zu lange geschrieben.......

Themenstarteram 19. Mai 2013 um 21:29

Danke für die schnelle Antwort um die Uhrzeit.

Zum Thema Fahrerflucht.

Also man muss in der Regel 1 Stunde warte, Polizei verständigen und eine Nachricht hinterlassen. Dann handelt man zu 100% korrekt, soweit ich weiß.

Es war eine Person da, der die Autos eingewiesen hat, er ist Zeuge, dem hab ich auch den Zettel gegeben. Am Abend haben wir dann telefoniert, also von Fahrerflucht ist nicht die Rede.

Die Versicherung wollte ich jetzt nicht einschalten, weil dann der Beitrag wohl steigen wird... Ich wollt bloß wissen, ob sich vielleicht jemand ein wenig auskennt und die Kosten Pi mal Daumen abschätzen kann. Wenn die Kosten nicht utopisch werden zahle ich ihm einfach die Werkstattrechnung, ansonsten muss ich wohl die Versicherung einschalten.

Zitat:

Original geschrieben von Karizma88

Danke für die schnelle Antwort um die Uhrzeit.

Die Versicherung wollte ich jetzt nicht einschalten, weil dann der Beitrag wohl steigen wird... Ich wollt bloß wissen, ob sich vielleicht jemand ein wenig auskennt und die Kosten Pi mal Daumen abschätzen kann. Wenn die Kosten nicht utopisch werden zahle ich ihm einfach die Werkstattrechnung, ansonsten muss ich wohl die Versicherung einschalten.

Ne du steigst nicht wenn du den Schaden selbst zahlst. Melden musst du ihn jedoch.

Das mit dem Schätzen ist völlig unsinnig. Sind es nur leichte Kratzer, dann reicht rauspolieren (ca. 50 Euro). Ist der Sensor defekt und muss lackiert werden, dann bist Du schnell bei 500 Euro (alleine Nutzungsausfall/Mietwagen etc..) . Daher bringt jede Form der Spekulation dich nicht weiter. Dein Unfallgegner sollte zu einem Lackierer fahren und/oder zu einer Mercedes Werkstatt. Je nachdem wie Dein Unfallgegner eingestellt ist, wird er auch eine günstige Variante suchen.

Hallo ins Forum,

richtig, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist's trotz Zettel. Da führt kein Weg vorbei, nur muss die Rennleitung da erst einmal was von mitbekommen. Wenn der Geschädigte nach einer angemessenen Wartezeit auftaucht, führt der Weg direkt zur Rennleitung, um allen Ärger aus dem Weg zu gehen. Besser ist's sogar per Handy dort anzurufen, um abzusprechen, ob die rauskommen oder man dort hinfahren soll.

Zum Schadensumfang kann man von hier aus ohne aussagekräftigte Bilder nichts sagen. Dies kann von knapp 100 EUR (wenn's mit Polieren getan ist und keiner der Sensoren (hinten sind außer den PTS-Sensoren (dies sind die sichtbaren runden Punkte) auch u.U. Radarsensoren) Schrott ist) bis locker über 3.000 EUR (wenn eine neue Schürze incl. Befestigungen und neue Sensoren fällig werden) gehen.

Versicherungsmeldung ist übrigens nach den AVB Pflicht; dies gilt z.B. auch bei unverschuldeten Unfällen, da selbst da (zur Sicherheit) die eigene Haftpflicht zu informieren ist. Ich würde übrigens nur über die VS abrechnen lassen. Dort sind Profis, die auch die Ansprüche und deren Höhe prüfen. Wenn Du die Rückstufung vermeiden willst, kannst Du dann den Schaden auch später noch zurückkaufen, indem Du den Betrag der VS erstattest.

Viele Grüße

Peter

Themenstarteram 19. Mai 2013 um 21:34

Soweit ich weiß macht die Versicherung eine Art Vergleichsrechnung, ob sichs auch lohnt, dass ichs selbst zahle. Dann werd ich wohl hingehen und es zumindest mal melden.

Zitat:

Original geschrieben von Karizma88

Danke für die schnelle Antwort um die Uhrzeit.

 

Zum Thema Fahrerflucht.

Also man muss in der Regel 1 Stunde warte, Polizei verständigen und eine Nachricht hinterlassen. Dann handelt man zu 100% korrekt, soweit ich weiß.

Es war eine Person da, der die Autos eingewiesen hat, er ist Zeuge, dem hab ich auch den Zettel gegeben. Am Abend haben wir dann telefoniert, also von Fahrerflucht ist nicht die Rede.

 

Die Versicherung wollte ich jetzt nicht einschalten, weil dann der Beitrag wohl steigen wird... Ich wollt bloß wissen, ob sich vielleicht jemand ein wenig auskennt und die Kosten Pi mal Daumen abschätzen kann. Wenn die Kosten nicht utopisch werden zahle ich ihm einfach die Werkstattrechnung, ansonsten muss ich wohl die Versicherung einschalten.

Ich will Dir nicht bange machen, aber es reicht eben nicht aus, die Nummer zu hinterlassen und für einen Zeugen zu sorgen.

 

Du kannst bzw. solltest die Versicherung auf jeden Fall einschalten. Du kannst dann immer noch entscheiden, ob Du den Schaden selbst trägst oder die Versicherung in Anspruch nimmst. Wenn Du die Versicherung nicht umgehend nach dem Schaden informierst, gefährdest Du den Versicherungsschutz und dann könntest Du in dem Fall, das die Kosten doch höher sein sollten nicht mehr auf die Versicherung zählen.

 

Der Beitrag steigt nur, wenn Du die Versicherung den Schaden regulieren lässt. Wenn Du den Schaden selbst bezahlst, passiert Deinem Schadensfreiheitsrabatt nichts.

 

Edit: Peter war schneller. Dann kann man meinen Post auch als Bestätigung von Peters Meinung nehmen.;)

Themenstarteram 19. Mai 2013 um 21:37

Vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten!

Zitat:

Original geschrieben von 212059

Hallo ins Forum,

richtig, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist's trotz Zettel. Da führt kein Weg vorbei, nur muss die Rennleitung da erst einmal was von mitbekommen. Wenn der Geschädigte nach einer angemessenen Wartezeit auftaucht, führt der Weg direkt zur Rennleitung, um allen Ärger aus dem Weg zu gehen. Besser ist's sogar per Handy dort anzurufen, um abzusprechen, ob die rauskommen oder man dort hinfahren soll.

Ja sehe ich auch so; er hat aber dieses Problem ja nicht!! Der Unfallgegner hat den Schädiger und damit dürften alle bei einem Parkunfall zufrieden sein.

Ich hätte auf jeden Fall auch telefonisch die Polizei informiert. Wahrscheinlich hätte er dann auf die Wache fahren dürfen. Aber damit wäre das Risiko einer Unfallflucht weg gewesen. Aber wie gesagt, das spielt hier keine Rolle mehr.

Zitat:

Original geschrieben von Karizma88

Soweit ich weiß macht die Versicherung eine Art Vergleichsrechnung, ob sichs auch lohnt, dass ichs selbst zahle. Dann werd ich wohl hingehen und es zumindest mal melden.

Melden befreit..... :-)

Im schlimmsten Fall liegt man selbst bei diesem vermeintlich leichten Rempler leicht bei über 2.000€.

 

Übrigens, selbst wenn das Verhalten des TE streng genommen geahndet werden kann, so finde ich, dass dem TE für das Verhalten trotzdem Lob gebührt. Man trifft nicht immer auf Menschen, die fair und einsichtig genug sind, in so einem Fall dann auch tatsächlich die Kontaktdaten zu hinterlassen. Vielfach wird einfach weggefahren (wie bei mir am Samstag geschehen), frei nach dem Motto "hat keiner gesehen, Besitzer ist auch nicht da, also schnell weg". Da finde ich die Reaktion des TE löblich.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Belcanto

 

 

Ich hätte auf jeden Fall auch telefonisch die Polizei informiert. Wahrscheinlich hätte er dann auf die Wache fahren dürfen. Aber damit wäre das Risiko einer Unfallflucht weg gewesen. Aber wie gesagt, das spielt hier keine Rolle mehr.

Das ist leider nicht richtig. Es bleibt eine Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) auch wenn man sich später meldet. Man kann allerdings damit rechnen, dass die Staatsanwaltschaft die Sache nicht ganz so hoch hängt.

Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von Karizma88

Zum Thema Fahrerflucht.

Also man muss in der Regel 1 Stunde warte, Polizei verständigen und eine Nachricht hinterlassen. Dann handelt man zu 100% korrekt, soweit ich weiß.

Es war eine Person da, der die Autos eingewiesen hat, er ist Zeuge, dem hab ich auch den Zettel gegeben. Am Abend haben wir dann telefoniert, also von Fahrerflucht ist nicht die Rede.

hast Du jetzt die Polizei informiert oder nicht? Nur dann wäre das - hier wohl theoretische - Problem vom Tisch. Praktisch sollte m.E. nichts passieren, außer die Schadensabwicklung stockt und der Geschädigte zeigt noch nachträglich an.

Schau' Dir mal diesen Artikel an. U.a. (per Web-Suche gibt's noch viel mehr) steht da drin, was wirklich alles gemacht werden muss. Der sehr verbreitete (Irr)Glaube, dass der Zettel ausreicht, stimmt halt nicht.

@Holger: Mit der Abwicklung von Versicherungsschäden habe ich ja leider Erfahrung (auch wenn ich stets der schuldlose Geschädigte bin, was es aber nicht besser macht, da die Arbeitsleistung nicht wirklich ersetzt wird) ;).

Viele Grüße

Peter

Themenstarteram 19. Mai 2013 um 21:46

Letztendlich haben sich doch beide "Gegner" gefunden oder? Bei dieser Fahrerluchtsache gehts doch nur darum, mal so ganz grob gesagt.

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