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Parkrempler - Kostenvoranschlag, Was ist zu tun?
Hallo,
leider ist mir vor ein paar Tagen gegen meinen Seat Ibiza gefahren. Lackschaden und leicht eingedellt. Da ich den Schaden erst nach ein paar Tagen bemerkte, weil das Auto zuvor auf dem Parkplatz stand, war ich froh, einen Zettel von einem Zeugen am Scheibenwischer vorzufinden.
Dieser hatte glücklicherweise auch ein Foto vom flüchtenden Auto gemacht. Den Fall habe ich noch am selben Tag der Polizei mit Zeugenadresse und dem Foto der Polizei gemeldet, welche seit dem wegen Unfallflucht ermittelt hat.
Heute war ich bei der Polizei und habe mich nach dem Stand erkundigt. Der Verursacher ist durch das Bild ausfindig gemacht, geständig und hat den Schaden zu bezahlen (Unfall mit seinem Auto ist nachgewiesen). Die Unfallflucht wird hingegen nicht weiter verfolgt, da die Möglichkeit besteht, dass der Schaden nicht bemerkt wurde.
Nun verlangt die Polizei von mir einen Kostenvoranschlag, wozu ich ein paar Fragen habe:
1. Ist es ratsam dies in einer Vertragswerkstatt machen zu lassen (Seat Bayram in Darmstadt)?
2. Muss ich das Auto nach dem Kostenvoranschlag dort hinbringen?
3. Wann ist ein Reperaturtermin zu vereinbaren? Kann ich das bereits machen, oder muss der Kostenvoranschlag von der Versicherung erst noch genehmigt werden?
Weitere Tips, die ich beherzigen sollte?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Ich würde gern bis Dienstag warten, da dann mein Versicherungsmakler wieder da ist, der mich da gut berät, was alle sin den Bericht rein darf und was draußen bleiben muss.
Sei doch einfach ehrlich, wie wär`s damit?
Du sollst Dir da nichts aus den Fingern saugen, sondern einfach nur das sagen, was Dir bekannt ist. Dazu die Adresse des Zeugen und wenn Du hast, die Bilder welcher der Zeuge gemacht hat. Wenn Du ein Aktenzeichen der Polizei hast, auch dieses.
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19 Antworten
Wenn Du nicht in Vorleistung gehen willst, solltest Du eine Reparaturkostenübernahmeerklärung der Versicherung des Verursachers anfordern. Den Kostenvoranschlag kannst Du von einer Werkstatt Deiner Wahl machen lassen. Wo Du dann reparieren lässt, ist prinzipiell Dir überlassen, aber es gibt Werkstätten die erstellen Kostenvoranschläge nicht umsonst, stellen aber eine Verrechnung der "Schutzgebühr" bei Reparatur in Aussicht.
Moin,
fahr in deine Werkstatt und lass die mal eine erste Schätzung abgeben. Liegt die über 1000€, dann ab zum Gutachter deiner Wahl, die gegnerische Versicherung übernimmt die Kosten.
Liegt der Schaden unter 1000€ genügt ein KVA, den KVA musst du aber meist Bezahlen und wird dann später bei Reparatur verrechnet. Das funktioniert dann natürlich nur in der Werkstatt welche den KVA erstellt hat
Warum die Polizei ein KVA haben möchte ist mir jetzt etwas unklar. Normalerweise haben die nichts damit zu tun, außer das die auch in ihren Berichten mal eine geschätzte Schadenhöhe eintragen. Dort liegen die Polizisten aber gerne mal Meilenweit daneben
Grüße
Steini
Warum verlangt die Polizei einen Kostenvoranschlag?!?
Mit der Versicherungs des Schädigers habe ich bisher noch nicht gesprochen. Bisher läuft alles über die Polizei.
Sollte ich die Versicherung erstmal in Kenntnis setzen? Wo rufe ich denn da an?
Der Polizist hat mich gefragt wie hoch der Schaden denn sei, aber ich kann das sehr schlecht einschätzen. Vielleicht hat er deshalb angefragt.
Zitat:
Mit der Versicherungs des Schädigers habe ich bisher noch nicht gesprochen. Bisher läuft alles über die Polizei.
Sollte ich die Versicherung erstmal in Kenntnis setzen?
Ja! Wenn Du das Kennzeichen des Schädigers hast, rufe einfach hier. Die verbinden Dich dann mit dem Versicherer des Schädigers. Wichtig ist, dass Du Dir da nichts aufschwätzen lässt (Gutachter, Schadensabwiklung u.s.w.).
Du solltest Dir aber schon irgendwie klar darüber sein, wie/wo der Schaden behoben werden soll oder ob Du Dir den Schaden auszahlen lassen willst (fiktive Abrechnung).
Einen Tipp für einen wirklich unabhängigen Schadensgutachter (arbeitet nicht mit Versicherungen zusammen) in DA hätte ich für Dich. Bei Bedarf gerne PN.
Über den Zentralruf der Versicherer wirst du an den Versicherer verbunden wenn du das Kennzeichen hast.
Achtung, dort landest du aber im "Schadenmanagement" und man wird dir eine Partnerwerkstatt empfehlen die alles für dich incl Leihwagen und Innenreinigung übernehmen. Ob du das machst kannst du aber selbst entscheiden. Auch wird da oft von einer anderen Grenze der Schadenhöhe erzählt bei erst ein Gutachten möglich ist.
Grüße
Steini
Edith: Pff, da drängelt sich aber einer vor
Okay, dann werde ich heut Abend mal dort anrufen. Welche Informationen muss ich übermitteln, welche Informationen soll ich weglassen.
Eine Schadenssumme kann ich erst nach dem Kostenvoranschlag nennen, da ich fürchte mich sehr zu verschätzen.
Die Reperatur möchte ich gern in der Seat-Werkstatt Bayram hier in Darmstadt machen lassen.
Ich wollte gern die Entscheidung der Polizei zur Schuldfrage erwähnen.
Wenn du eh reparieren lassen magst, dann ab in deine Werkstatt und dort eine Abtretungserklärung unterschreiben. Die machen dann auch meist recht schnell einen KVA.
Alles natürlich unter dem Vorbehalt das dein Gegner bei der Polizei "gestanden" hat und es auch dabei bleibt
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Wenn du eh reparieren lassen magst, dann ab in deine Werkstatt und dort eine Abtretungserklärung unterschreiben. Die machen dann auch meist recht schnell einen KVA.
Alles natürlich unter dem Vorbehalt das dein Gegner bei der Polizei "gestanden" hat und es auch dabei bleibt
Grüße
Steini
Wenn ich bei der Werkstatt die Abtretungserklärung unterschreibe, aber trotzdem noch den Schaden über die Hotline melden?
Zitat:
Original geschrieben von wvn
Zitat:
Mit der Versicherungs des Schädigers habe ich bisher noch nicht gesprochen. Bisher läuft alles über die Polizei.
Sollte ich die Versicherung erstmal in Kenntnis setzen?
Einen Tipp für einen wirklich unabhängigen Schadensgutachter (arbeitet nicht mit Versicherungen zusammen) in DA hätte ich für Dich. Bei Bedarf gerne PN.
Was meinst du denn mit arbeitet nicht mit Versicherungen zusammen? Soll ich auf ein Gutachten bestehen? Ich möchte ungern auf irgendwelchen Kosten sitzen bleiben.
Zitat:
Wenn ich bei der Werkstatt die Abtretungserklärung unterschreibe, aber trotzdem noch den Schaden über die Hotline melden?
Ja, unbedingt!
Worauf werden die mich denn an der Hotline alles ansprechen? Ich möchte gern vorbereitet sein, damit ich mich nicht verplapper. Kann ich da auch meinen Versicherungsmakler anrufen lassen? Der ist zwar im Moment im Urlaub, aber bei der letzten Schadensmeldung hat er mir zumindest beim ausfüllen geholfen. Der ist auch unabhängig.
Wenn Du es bei Deiner Werkstatt machen lassen willst, kannst Du Dich eigentlich nicht verplappern, Du sagst genau das.
Was die Vorredner meinten, war, dass die gegnerische Versicherung evtl. versuchen wird, Dich zu einer anderen Werkstatt zu überreden, mit der sie spezielle Konditionen hat oder einen eigenen Gutachter zu schicken, der (mutmaßlich) auch im Sinne der Versicherung den Schaden möglichst niedrig schätzen wird.
Du lehnst das einfach freundlich ab.
Gruß
Georg
Okay, ich fasse mal zusammen:
Ich habe das Recht mir die Werkstatt auszusuchen.
Ich habe das Recht den Gutachter auszusuchen.
Sollte ich einen Gutachter verlangen oder mich, wenn sich die Versicherung mit einem Kostenvoranschlag begnügt, damit zufrieden geben? Ich frage, auf die Gefahr hin, dass die Versicherung den Kostenvoranschlag nicht akzeptiert.
Die Polizei hat ja eigentlich die Schuldfrage geklärt. Was macht nun der Gutachter anders als der Kostenvoranschlag. Geht es dabei nur um die Höhe der Reperatur?