Parkrempler - Man muss auch mal Glück haben
Hallo,
Ich habe am Sonntag festgestellt, dass ich eine fette Beule im Kotflügel habe. Nach einigem Hin und Her waren wir uns relativ sicher, dass dies bei einer Sportveranstaltung unserer Kinder passiert sein muss. Dort war meine Frau und hatte dort auf einem Grünstreifen geparkt.
Natürlich hatte niemand eine Nachricht hinterlassen. Wir haben dann Freunde angerufen und siehe da, einer unserer Bekannten hatte gesehen, dass eine schwarze Limosine seltsam gewendet hat und sie meinte unser Auto hat auch kurz gewackelt. Sie hatte sich das Kennzeichen gemerkt. Da wir den Schaden aber erst später gesehen haben und sie das nicht notiert hatte, hatte sie das Kennzeichen natürlich vergessen. So ein Mist!
Eine Freundin unserer Bekannten war aber auch dabei und die wußte das Kennzeichen!!!! Wir haben dann versucht herauszufinden und fuhren einige Leute ab, von denen wir wußten, dass die auch bei diesem Turnier waren. Leider war das Auto nicht zu finden.
So sind wir heute zur Polizei. Der Halter wurde ermittelt und an dessen Fahrzeug waren auch Beschädigungen, die zu unserem Schaden passten. Der Halter hat uns dann angerufen und sich tausend mal entschuldigt. Letztlich war die Tochter gefahren, es saßen noch weitere Kinder und ein anderer Vater im Auto. Angeblich hat niemand etwas gemerkt. Ich glaube denen das auch. Letztlich habe ich bereits mit deren Versicherung gesprochen. Ich soll mir nen Kostenvoranschlag holen und der Schaden wird anstandslos reguliert. Bin gespannt!!!
Ich glaube ich habe echt Glück gehabt. Ansonsten wäre ich auf dem Schaden sitzengeblieben.
Jetzt aber meine Frage. Es sind kleinere Kratzer an der Stoßstange und der Kotflügel muss neu. Weiß jemand wie hoch der Schaden in etwa kommen wird? Werde das eh selbst machen. Also neue Kotflügel und lackieren lassen. Montieren kann ich selbst. Bei der Gelegenheit werde ich gleich beide Seiten tauschen, da die eh schon verrostet sind. Glück im Unglück: ich wollte die schon vor 2 Monaten erneuern, war aber aus beruflichen Gründen nicht dazu gekommen. Nun bekomme ich die auch noch bezahlt!
Naja hoffen wir, dass MB morgen Zeit für mich hat.
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9 Antworten
der thread-titel bringt es auf den punkt... normalerweise bleibt man auf
solchen schäden sitzen... die verursacher sehen das im allgemeinen sehr
locker...
mir fuhr vor 2 wochen einer den spiegel auf der fahrerseite ab... ich saß noch
im wagen, motor lief, warnblink gerade eingeschaltet, weil ich kurz aussteigen
wollte, um ein tor zu kontrollieren, da knallte es, das glas splitterte, und die
rückblende des geliehenen bmw x1 flog durch die gegend... der (blinde?)
caddy-fahrer fuhr erst ma weiter... ich hupte, lichthupe, und scherte gerade
aus, um in bester bond-manier die verfolgung aufzunehmen, als er rechts ran
fuhr... wild gestikulierend stieg er aus, und lamentierte direkt, als ich bei ihm
ankam, jeder würde für seinen schaden aufkommen... ich hab ihm geraten,
weiter zu träumen... fährt fröhlich durch die gegend, ramponiert anderer leute
autos, und möchte nicht bezahlen...
also, @matzedonien, glückwunsch zum ausgang deiner story...
Gut ausgegangen in dem Fall.
Aber du schreibst etwas von "selbst machen".... würde ich nicht tun. Der Unfallgegner gibts sowieso seiner Versicherung und die bezahlt dir keine Eigenleistung. Ich würde da ein Angebot von einer selbst ausgesuchten Werkstatt einholen und das dort auch machen lassen. Der Preis kann bei einem Kotflügeltausch und Lackieren je nach Zustand deines Autos ev. aber auch bis zum Totalschaden gehen.
Der beste Fall wäre, wenn die Versicherung den Schaden als wirtschaftlichen Totalschaden ansieht und dir die Kohle für die Wiederbeschaffung direkt aufs Konto schickt. Und dann selber machen.
Und NEIN - ich rede hier nicht von Versicherungsbetrug, von wegen Werkstatt macht alles und schreibt aber nur einen Kotflügel in die Rechnung.....
War heute bei MB. Die kalkulieren den Schaden per Kostenvoranschlag auf über 2.200€. Da er meinte, dass die Versicherung da Theater machen wird, da altes Auto und ein bisschen Rost etc. hat er empfohlen einen Gutachter draufgucken zu lassen. Morgen ist bei denen einer im Haus und wird sich den Schaden angucken. Dieses Gutachten kann dann auch nicht so einfach angezweifelt werden. Der Gutachter kümmert sich auch um die Übermittlung an die Versicherung.
Und doch man kann sich den Schaden so auszahlen lassen. Nur die 19% MwSt. sind abzuziehen, da man ja nicht reparieren lässt und somit selbst diese Kosten nicht hat. Nennt sich fiktive Abrechnung. Hat auch die Tante der Versicherung so gesagt.
Zitat:
Und doch man kann sich den Schaden so auszahlen lassen.
hört sich ja nicht schlecht an... deinen dann noch verkauft, und schon hast
du das geld für einen halbwegs vernünftigen gebrauchten...
Bei der Delle hat das keiner gemerkt....ja ne und Zitronenfalter falten Zitronen....Ich würde das auch auf Gutachterbasis abrechnen lassen, von dem Geld kannste dann beide Seiten fertig machen.
So. Das Gutachten ist da. Schadenhöhe: 2.536 €!
Wiederbeschaffungswert: 2300€
Restwert: 150€
Somit wird die Versicherung wohl nur max. 2150€ zahlen. Warten wir es mal ab. Wie die aber zu diesem Wiederbeschaffungswert kommen ist für mich fraglich. Ich habe zwar vor einem Jahr nur ziemlich genau diesen Preis für das Auto bezahlt, danach aber bestimmt 2.000€ in Ersatzteilen reingesteckt, um den Wert zumindest zu erhalten. Ein Fahrzeug in dem jetzigen Zustand bekomme ich mit ziemlicher Sicherheit nicht für diesen Wiederbeschaffungswert.
Aber es ist auch egal. Ich besorge mir zwei neue Kotis und von dem Rest mache ich mir mit dem denn wieder schick reparierten Auto einen schönen Kurzurlaub mit der Familie.
Zitat:
@Matzedonien schrieb am 9. Juni 2015 um 19:28:00 Uhr:
... einen Gutachter draufgucken zu lassen. Morgen ist bei denen einer im Haus und wird sich den Schaden angucken. Dieses Gutachten kann dann auch nicht so einfach angezweifelt werden.
Hallo zusammen,
hallo Matzedonien,
die gegnerische Versicherung wird vermutlich das Gutachten hinsichtlich der Schadenshöhe nicht ablehnen. Angreifbar ist jedoch der Restwert. Die gegnerische Versicherung ist durchaus berechtigt, selbst ein Restwertangebot einzuholen und in Abzug zu bringen, einen evt. höheren Restwert hätte der Geschädigte auf Grund seiner Schadenminderungspflichten zu akzeptieren.
Der Geschädigte darf sich aber auf die Höhe des Restwertes in seinem Gutachten verlassen, wenn der Gutachter mindestens drei regionale Restwertangebote eingeholt und berücksichtigt hat. Eine Rücksprache mit dem Gutachter ist jedenfalls angebracht.
Sollte der Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert - Restwert) für den Geschädigten geringer ausfallen als von ihm erwartet, dann besteht noch die Möglichkeit, die sogenannte 130%-Regelung in Anspruch zu nehmen. Dazu sind folgende Einschränkungen zu beachten:
1. Das beschädigte Fahrzeug muss reparaturwürdig sein
2. Die Reparaturkosten dürfen 30% des Wiederbeschaffungswertes nicht übersteigen, verborgene Mängel, die sich erst im Verlauf der Reparatur zeigen, dürfen diesen Grenzwert überschreiten
3. Das Fahrzeug muss für weitere 6 Monate ab Schadenstag genutzt werden
4. Das Fahrzeug muss im Rahmen und nach den Vorgaben des Gutachtens wiederherstellt werden
5. Es muss ein Nachweis über die erfolgte ordnungsgemäße Reparatur erbracht werden (Rechnungen)
6. Eigenleistungen und gebrauchte Teile werden i.d.R. akzeptiert, wenn nach Fertigstellung der Reparatur die sach- und fachgerechte Ausführung durch einen Kfz.-Sachverständigen mittels Reparaturbestätigung bescheinigt wird
7. Es ist keine fiktive Abrechnung möglich, es werden die konkret angefallenen Reparaturkosten reguliert
Es gibt gute Gründe, Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufzunehmen. Dazu gehört also auch die Frage, ob diese beabsichtigt, die Höhe des angegebenen Restwertes prüfen zu wollen. Dabei sollte der Geschädigte darauf hinweisen, dass trotz Totalschadens eine Weiternutzung und keine Veräußerung des Fahrzeugs erfolgt. In diesem Falle darf die gegnerische Versicherung nur den Restwert ansetzen, den der Gutachter auf dem regionalen Markt ermittelt hat.
LG, Walter
Hallo,
Vielen Dank für die Infos. Der Gutachter hatte den Wagen zur Restwertermittlung für einen Tag in irgendeiner Börse. Hieraus sind die drei besten Angebote (zwei mal 150€ und einmal 160€) überregional ermittelt und in das Gutachten eingetragen worden.
Hab gerade gesehen, dass ich oben 150€ Restwert geschrieben hatte. Sind natürlich 160€. Somit denke ich, dass der Restwert schon realistisch ist.
Zitat:
@WalterE200-97 schrieb am 14. Juni 2015 um 17:30:23 Uhr:
...
2. Die Reparaturkosten dürfen 30% des Wiederbeschaffungswertes nicht übersteigen, verborgene Mängel, die sich erst im Verlauf der Reparatur zeigen, dürfen diesen Grenzwert überschreiten
...
Hallo Walter, nur der Genauigkeit halber - es sind 130%!
Ansonsten wären alle Werkstätten in D pleite