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Parkrempler - wieviel ist "erlaubt"?

BMW 3er E36
Themenstarteram 17. Februar 2007 um 20:40

Die übliche Situation: Man quetscht sich in eine enge Parklücke, nach Hinten ist nicht mehr wirklich viel Platz und man tastet sich vor bis man die Stoßstange des anderen ganz leicht berührt.

Mit ganz leicht meine ich auch ganz leicht - nur sanften Kontakt - ohne Beschädigungen oder sonstiges.

So weit ich informiert bin ist diese Art des "Parkrempelns" sogar erlaubt, nicht das man jetzt jedesmal so einparkt das man den anderen berührt, manchmal ist es jedoch eng da kann es dann schon mal vorkommen.

Kennen sicher viele und hat bestimmt jeder schon mal erlebt.

Habe keine weiteren Informationen darüber und mir ist auch gerade nichts schriftliches darüber bekannt, vielleicht weiss ja hier jemand genauer bescheid?

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32 Antworten

In Deutschland (und bestimmt auch in Hürth+Köln) fällt sowas schon unter Parkplatzrempler.

Man sieht vielleicht nix, aber es KANN ja untendrunter was kaputt sein. Und wenn da vorher schon ein Kratzer war der dir dann angehängt wird, stehste dumm da. Du musst aber auch bedenken wenn du so dicht ranfährst, und der vor dir will raus, muss der dich ja praktisch auch rempeln.

Wenn es jemand sieht und der rennt zu den Cops, ist es nunmal Fahrerflucht. Ob das Verfahren dann eingestellt wird, entscheiden andere.

Wenn du jedoch einen Zettel an die Scheibe machst, 30 Minuten wartest, dann unverzüglich zur Polizei fährst usw... bla bla dann kommst du i.d.R. ohne Strafe davon. Aber wie ich deinen Text interpretiere hast du das nicht vor :D

Versuch einfach es zu vermeiden, wird schon klappen. Notfalls vorne und hinten PDC nachrüsten ;)

Interessante Frage.

Da ja die Stoßfänger sinnigerweise inzwischen lackiert sind, wird es wohl so sein, das es in Ordnung ist, solange kein Kratzer zu sehen ist.

Wenn es nach mir ginge, sollten lackierte Stoßstangen mit erhöhten Versicherungsprämien bestraft werden.

Hab mir noch nie einen Kratzer in meine lackierten Stoßstangen gefahren.Und wenn dies ein anderer macht,dann soll er auch dafür zahlen.

Wenn ich jemandem aufs Maul haue muß ich ja auch dafür zahlen.

Hi,

Ich glaube nicht das man das darf .

Es eher daruf an wer dein Gegner ist.

Selbst wenn absolut nichts zu sehen wäre, würden sie

sagen " Ahhhhhhh unten drunter ist bestimmt alles kaputt,

Ich muß den Wagen zu Bmw fahren"

Und was das heist brauche ich ja wohl nicht zu sagen.

FAZIT: Passt weiter hin auf ;)

Ciao

am 17. Februar 2007 um 22:09

Ganz klar Fahrerflucht.

Fahrerflucht setzt einen Schaden voraus. Wie hoch der genau sein muss weiss ich nicht.

am 17. Februar 2007 um 22:42

Ja klar wenn mich einer beim Parken anrempelt (Stosstange etc) dann ist ein Schaden enstanden,vieleicht nicht aufn ersten Blick sichtbar aber jedoch Vorhanden.Und wenn der jenige dann einfach noch abhaut oder keine Nachricht hinterlässt dan ist es ganz klar Fahrerflucht.Solche Leute sind das letzte...

Zitat:

Original geschrieben von Laura99

Fahrerflucht setzt einen Schaden voraus.

Den müßte der Geschädigte in einem solchen Fall erst einmal nachweisen (können).

Ich glaube, mir platzt gleich der A r s c h ! Wenn ich sowas hier lese könnte ich kotzen. Wenn man nicht in die Parklücke kommt, ohne irgendeine Fremde Stoßstange zu berühren, würde ich mir mal Gedanken darüber machen, ob die Lücke nicht vieleicht zu klein ist. Wo sind wir denn hier? Einparken durch rantasten oder was?

@Autopfand Coeln:

Woran merkst Du beim Einparken denn, daß Du die fremde Stoßstange nur "leicht" berührst? Wenn Deine Aktion einer beobachtet und anzeigt, biste wegen Fahrerflucht dran, ob sichtbarer Schaden da ist oder nicht. Es kann ja, wie schon geschrieben, auch ein Schaden unter der Schürze entstanden sein, den man von außen nicht sieht.

Abgesehen davon haue ich jedem auf die Fresse, der mein Auto beim Einparken auch nur anhaucht. Hatte nämlich schon zweimal das Glück einer zerkratzen Schürze, ohne das sich dafür jemand verantwortlich gefühlt hat und ich den Schaden selber bezahlen konnte. Seitdem gibt's nur noch kurzen Prozeß. Diese Rücksichtlosigkeit und Gleichgültigkeit, die immer mehr zunimmt, ist echt das Letzte. Fremdes Eigentum beschädigen und sich dann verpissen, da hört bei mir der Spaß auf...

Zitat:

Original geschrieben von Inflexible

Abgesehen davon haue ich jedem auf die Fresse, der mein Auto beim Einparken auch nur anhaucht.

Einen besseren Gefallen kannst du dem Unfallgegner doch garnicht tun. Damit gibst für eine eine gerichtliche Aufarbeitung doch gleich alle Karten aus der Hand...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Einen besseren Gefallen kannst du dem Unfallgegner doch garnicht tun. Damit gibst für eine eine gerichtliche Aufarbeitung doch gleich alle Karten aus der Hand...

Was soll bei einer "gerichtlichen Aufarbeitung" denn rauskommen? Bei Typen, die so Autofahren, ist meistens eh nichts zu holen. Warscheinlich noch Hartz4-Empfänger oder Ähnliches, da bleibe ich sowieso auf meinen Kosten sitzen. Dann lieber gleich auf die Zwölf (ohne Zeugen versteht sich)und gut ist. Dann macht das Selberzahlen des Schadens wenigstens Spaß!

also ich such mir nur parklücken, wo ich auch wirklich reinpasse. parkrempler müssen doch echt nicht sein.

zu der frage, ob sie erlaubt sind. also ich meine gehört zu haben, dass es sich nicht um fahrerflucht handelt, soweit der schaden nicht 20 euro übersteigt..aber woher will man das immer so genau wissen??

also, lieber nur da parken, wo man auch ohne anrempeln reinpasst.

gruß, kubusz

Zitat:

Woran merkst Du beim Einparken denn, daß Du die fremde Stoßstange nur "leicht" berührst? Wenn Deine Aktion einer beobachtet und anzeigt, biste wegen Fahrerflucht dran, ob sichtbarer Schaden da ist oder nicht. Es kann ja, wie schon geschrieben, auch ein Schaden unter der Schürze entstanden sein, den man von außen nicht sieht.

Sollte es sich wirklich nur um eine minimale Berührung handeln, bei der Äußerlich keine Schäden erkennbar sind, wird es auch unterhalb der Stoßstange keine Schäden geben. Somit handelt es sich auch um KEINE Unfallflucht.

Um die Pralldämpfer unterhalb der Stoßstange zu beschädigen, muß der Anstoß schon etwas heftiger sein.

Natürlich ist er ärgerlich, wenn einem jemand, der zu blöd zum Einparken ist, gegen das Auto fährt. Sollte sich der Veruracher entfernen und es ist ein Schaden entstanden, gehört er natürlich auch bestraft.

Andererseits gibt es genügend Spackos, die bei einem Kratzer in ihrer Stoßstange gleich nen Totalschaden abrechnen wollen.

Zitat:

Was soll bei einer "gerichtlichen Aufarbeitung" denn rauskommen? Bei Typen, die so Autofahren, ist meistens eh nichts zu holen. Warscheinlich noch Hartz4-Empfänger oder Ähnliches, da bleibe ich sowieso auf meinen Kosten sitzen. Dann lieber gleich auf die Zwölf (ohne Zeugen versteht sich)und gut ist. Dann macht das Selberzahlen des Schadens wenigstens Spaß!

Sind Oma`s, Opa`s, Lehrer und Frauen jetzt alle Hartz4-Empfänger??

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