parkschaden, abrechnen oder offiziel machen lassen
hallo zusammen
am freitag hat eine dame beim ausparken mein auto beschädigt, stoßstange steht etwas seitlich ab und ist verkratzt
was meint ihr soll ich über kostenvoranschlag abrechnen und es so machen lassen oder zur mb werkstatt ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von TAXI IXAT
1. Gutachten machen lassen
2. Rechtschutz übergeben
3. Fiktiv über Gutachten abrechnen, d. h. zuerst mal Geld aufs Konto
4. Günstig und fachgerecht reparieren lassen, ggf. Gebrauchtteile
5. Vom Gutachter Reparatur bestätigen lassen und auch der eigenen Versicherung melden
6. Nutzungsausfall geltend machen
7. Differenz, ca. 600 - 700 €, in Urlaubskasse
Schönen Urlaub!
Nutzungsausfall gibt es bei fiktiver Abrechnung nicht.
Er bekommt auch nur den Netto Betrag ausgezahlt, die MWSt. gibt es erst, wenn der Nachweis der Reparatur erbracht wird.
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25 Antworten
Als mir jemand hinten drauf gefahren war, war rein optisch
auch nicht viel mehr defekt. Die Stoßstange war lediglich
stärker zerkratzt.
Kosten: 1200€
Ich würds reparieren lassen.
mit dem kratzer könnte ich notfalls leben oder es irgendwie so beheben lassen aber das abstehen der stoßstange naja ob das so wenig ist
ärgerlich ist eben das ich das auto erst vor 6 wochen für 19500 euro gekauft habe, aber etwas geld vorm urlaub schadet ja auch nicht
Hallo,
das habe ich auch gerade gesehen, dass der Wagen in Deinen Händen neu ist.
Das ist daher für Dich ärgerlich und ich würde es bei MB instand setzen lassen.
Der Lack ist auch gesplittert.
Ggfs. ist doch die Stoßstange gestaucht.
Bei meiner Nachbarin sah der Lack an der Stoßstange ähnlich gesplittert aus.
Der Kuststoff war verformt und ist wieder in die alte Form zurück gesprungen.
Kratzer kann man ggfs. lacktechnisch bearbeiten, aber gemäß Aussage von Fachleuten kann man die Stoßstange bei Stauchung und Splittern des Lackes nicht durch Lackieren retten.
Ggfs. eine neue Stoßstange.
Meiner Meinung nach kein kleiner Schaden, auch wenn es optisch nicht so gravierend aussieht.
Meine Empfehlung : Zu MB !
Viel Erfolg.
Grüße, D-C.
Sollte auch erwähnen das bei mir die Stoßstange
getauscht werden musste!
Es kann auch sein das der Halter was mit abbekommen hat
und nun verzogen ist!
Lasse das auf jeden Fall Fachmännisch richten!
Wenn nicht direkt bei MB, dann bei einem Fachbetrieb für Karosseriebau.
Die machen Tag ein, Tag aus nichts anderes als Unfallreparaturen
und sind meist günstiger als die Fachwerkstatt!
fahr in die Werkstatt und lass einen Kostenvoranschlag machen.
Rede mit dem Meister dort...dann biste schlauer, letztendlich weißt Du nicht, was alles gemacht werden muss und wie hoch der Schaden sein wird...
1. Gutachten machen lassen
2. Rechtschutz übergeben
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5. Vom Gutachter Reparatur bestätigen lassen und auch der eigenen Versicherung melden
6. Nutzungsausfall geltend machen
7. Differenz, ca. 600 - 700 €, in Urlaubskasse
Schönen Urlaub!
Gutachten bei einem solchen Schaden...? Muss man aber auch rechner dass die Gutachterkosten vorerst nicht bezahlt werden.
Jetzt bitte keine Diskusion... ich hatte ebenfalls ein Schaden von rund 1000€uro und musste mir das gut überlegen... hab sogar bei meiner Rechtschutz nachgefragt und die Bestätigen mir, dass man auch eine gewisse Minderungspflicht hat
Deshalb hatte ich mir einen Kostenvoranschlag geholt... Die Versicherung hat diesen Kostenvoranschlag geprüft, einen Teil vorab bezahlt und anschließend den Rest...
Moini,
hatte einen ähnlichen Schaden, auch Parkplatzunfall. Oberhalb der Stoßstange in der Sicke war das Blech eingdellt .Ich berichtete.
Das ganze hat "2000€" gekostet!!!
Also auf jeden Fall zum Gutachter und MB Werkstatt!
PS: die gegnerische Versicherung hat auch rumgezickt und 112€ der Rechnung nicht übernommen.
Grund: die Teile unter der Stoßstange waren auf den Fotos nicht als defekt zu erkennen. Ich sag nur:
"hoffentlich (nicht).........versichert"!!!!!
Knitterfreie Grüße aus dem Norden TOM
In diesem Falle wird die Versicherung des Schädigers den Schaden anerkennen.
Gutachten ist erst ab einer gewissen Schadenshöhe erforderlich und schon gar nicht beim derzeitigen Wert ( Restwert ) Deines MB.
Bei MB werden Sie Dir konkrete Zahlen nennen können und ggfs. die Sache mit der entsprechenden Versicherung für Dich klären.
Falls ein Sachverständiger sinnvoll ist, wird es Dir MB auch empfehlen.
Die Schadensminderungsverpflichtung gibt es tatsächlich.
Lass Dich professionell beraten.
Gruß, D-C.
Bezüglich Bagatellgrenze und Schadensminderungspflicht sei auf
(Ist eine Webseite eines KFZ Gutachters)
Aus den Bildern ist ersichtlich, dass der Stossfänger strukturverletzt wurde, also auszutauschen ist. Zumindest würde ich das als Sachverständiger wohl so sehen. Und damit dürfte die Bagatellgrenze wohl überschritten sein.
Empfehlung:
1. zum KFZ-Sachverständigen, Gutachten machen lassen (der ermittelt auch die gegnerische Versicherung).
2. Ggf über einen Rechtsanwalt an die Versicherung schicken (empfiehlt sich regelmäßig - je nach Versicherung.) siehe auch http://auto-sachverstaendige-koeln.de/video_tricks/
3. Auszahlen lassen und entscheiden, ob und wer das macht.
Zitat:
Original geschrieben von TAXI IXAT
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5. Vom Gutachter Reparatur bestätigen lassen und auch der eigenen Versicherung melden
6. Nutzungsausfall geltend machen
7. Differenz, ca. 600 - 700 €, in Urlaubskasse
Schönen Urlaub!
Hier nochmal zum Mitschreiben!
Und auf keinen Fall irgendwelche Abtretungen machen,
Dann ist man nicht mehr Herr des Geschehens!
Egal, was du machst, MB-Kostenvoranschlag, Dekra, TÜV, Gutachter, auf jeden Fall mit der Versicherung abrechnen und den Reparaturauftrag in eigener Regie an den, der das preiswerteste Angebot macht, vergeben.
ACHTUNG : Unbedingt ein Foto ( oder mehrere ) des beschädigten Autos machen und zu deinen Fahrzeugunterlagen geben, um einem späteren Käufer, der natürlich einen reparierten Totalschaden unterstellen wird, um den Preis zu drücken, den geringen Umfang der Beschädigung zu untermauern.
Zitat:
Original geschrieben von TAXI IXAT
1. Gutachten machen lassen
2. Rechtschutz übergeben
3. Fiktiv über Gutachten abrechnen, d. h. zuerst mal Geld aufs Konto
4. Günstig und fachgerecht reparieren lassen, ggf. Gebrauchtteile
5. Vom Gutachter Reparatur bestätigen lassen und auch der eigenen Versicherung melden
6. Nutzungsausfall geltend machen
7. Differenz, ca. 600 - 700 €, in Urlaubskasse
Schönen Urlaub!
Nutzungsausfall gibt es bei fiktiver Abrechnung nicht.
Er bekommt auch nur den Netto Betrag ausgezahlt, die MWSt. gibt es erst, wenn der Nachweis der Reparatur erbracht wird.