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Parkschaden, Fahrzeug bereits repariert, gegnerische Vers. schickt Restwertangebot - Wie vorgehen?
Hallo zusammen,
vor nicht ganz zwei Wochen (23.10.2014) hat eine Kollegin beim Ausparken mein Fahrzeug beschädigt.
Sie hat diesen Schaden auch gleich Ihrer Versicherung gemeldet.
Mein Fahrzeug habe ich direkt am nächsten Tag (24.10.2014) zur Werkstatt gebracht. Der Mitarbeiter hat mir nach kurzer Augenscheinnahme empfohlen, einen Gutachter zu rufen.
Dies wurde auch gemacht und das Fahrzeug wurde begutachtet.
Im Gutachten steht:
Reparaturkosten ohne MwSt: 3920,85€
Mehrwertsteuer: 744,96€
Reparaturkosten mit MwSt: 4665,81€
Wiederbeschaffungswert steuerneutral: 4900,00€
Restwert mit MwSt: 1000,00€
Reparaturdauer in Arbeitstagen: 5-6
Also insofern kein Totalschaden.
Der Restwert wurde dadurch ermittelt, dass drei Angebote eingeholt wurden. Steht auch so im Gutachten.
Außerdem steht noch drin, dass der Kostenvergleich der Rep.Kosten und des Wiederbeschaffungswerts aus technisch-sachverständiger Sicht die Durchführung der Reparatur rechtfertigt und ein unverzüglicher Reparaturbeginn bzw. Auftragserteilung zur Reparatur empfohlen wird.
Dies habe ich getan und das Fahrzeug wurde repariert. Abholung war am 30.10.2014.
Heute schreibt mir die gegnerische Versicherung, dass ihr ein Restwertangebot in Höhe von 1888,00€ vorliegt.
Was nun? Das Fahrzeug ist seit 5 Tagen repariert.
Muss ich überhaupt auf das Schreiben eingehen? Schließlich handelt es sich hier ja nicht um einen Totalschaden und, soweit ich mich eingelesen habe, sollte ich ja laut gesetz "Herr des Restitutionsgeschehens" sein.
Besten Dank für Tipps
Viele Grüße
Thomas
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@klingenko schrieb am 4. November 2014 um 18:53:29 Uhr:
nimm dir einen anwalt der was kann halt . muss eh die gegnerische Versicherung zahlen
Nein, die Versichertengemeinde.
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27 Antworten
Wurde in einer Fachwerkstatt entsprechend Gutachten repariert und hast dafür eine Abtretungserklärung unterschrieben?
Muss bei einem wirtschaftlichen Totalschaden entsprechend Gutachten repariert werden, wenn man die 100% nicht übersteigt?
Grundsätzlich kannst Du im Haftpflichtschadenfall aus dem Integritätsinteresse heraus bist zum 1,3 des Wiederbeschaffungswertes reparieren lassen.
Mich schleicht das Gefühl, dass der Versicherer schlichweg über die Reparatur nicht informiert ist und daher erstmal die Abrechnung nach Gutachten ins Auge fasst. Ist dies der Fall: Soweit, so gewöhnlich.
Ansonsten erschließt sich mir die Info an Dich über einen erhöhten Restwert nicht.
gruß Phaeti
Zitat:
@LillyLyn schrieb am 4. November 2014 um 17:53:51 Uhr:
Muss bei einem wirtschaftlichen Totalschaden entsprechend Gutachten repariert werden, wenn man die 100% nicht übersteigt?
die Frage verstehe ich ehrlich gesagt nicht; müssen tut man nur sterben :-)
Nein im Ernst; das ist doch sei Auto - er kann reparieren wie er will. Fraglich welche Folgen sein Verhalten auf den Anspruch hat.
Grundsätzlich kann aber doch günstiger reparieren lassen. Da wird die Versicherung solange es sach und fachgerecht erfolgt nichts gegen haben.
oder was meintest du?
Oetteken: Ja wurde direkt bei einem BMW Autohaus repariert. Ob die nach Gutachten gemacht haben weiß ich nicht. Abtretungserklärung habe ich unterschrieben, allerdings vom Gutachter. Im Reparaturauftrag der Werkstatt stand: Abwicklung über gegnerische Versicherung.
LillyLyn: Es war/ist ja kein Totalschaden
phaetoninteresse: Ob die Versicherung informiert wurde weiß ich nicht. Ich hatte den Gutachter gefragt ob ich mit der Versicherung Kontakt aufnehmen muss um mir das genehmigen zu lassen. Daraufhin meinte er nein, müsse ich nicht ich solle der Werkstatt den Auftrag erteilen.
@TE,
Phaeti hat vollkommen recht, die Versicherung hat nicht gescheckt, dass repariert wird.
Ist für Dich alles im grünen Bereich.
Klaus
germania47: Soll ich das dann einfach weiterhin unkommentiert lassen, sprich weiterhin Funkstille zur Versicherung halten, oder soll ich da morgen mal anrufen oder gar einen Anwalt einschalten?
Zitat:
@BMW325i_Cabrio schrieb am 4. November 2014 um 18:19:13 Uhr:
germania47: Soll ich das dann einfach weiterhin unkommentiert lassen, sprich weiterhin Funkstille zur Versicherung halten, oder soll ich da morgen mal anrufen oder gar einen Anwalt einschalten?
Schicke denen eine Mail mit dem Hinweis, dass eine Reparaturkostenrechnung von der Werkstatt verschickt wird und das Restwertangebot folglich ohne Relevanz ist.
Ok, werde ich tun. Mir ist allerdings der Betrag von 1888€ etwas komisch vorgekommen. Ich hab mal gerechnet:
Wiederbeschaffungswert: 4900 - Restwert: 1888 -> 3012 * 1,3 -> 3915,60€ -> komisch dass das so ziemlich genau 5€ unter dem veranschlagten Reparaturpreis liegt...
Bitte korrigieren, wenn ich ein Denkfehler hab.
germania47: Mail haben die anscheinend noch nicht, zumindest steht keine Mailadresse drauf. Ich setz mal ein Fax auf und poste es hier dann mit der Bitte um Kommentierung.
Zitat:
@BMW325i_Cabrio schrieb am 4. November 2014 um 18:47:15 Uhr:
Ok, werde ich tun. Mir ist allerdings der Betrag von 1888€ etwas komisch vorgekommen. Ich hab mal gerechnet:
Wiederbeschaffungswert: 4900 - Restwert: 1888 -> 3012 * 1,3 -> 3915,60€ -> komisch dass das so ziemlich genau 5€ unter dem veranschlagten Reparaturpreis liegt...
Bitte korrigieren, wenn ich ein Denkfehler hab.
germania47: Mail haben die anscheinend noch nicht, zumindest steht keine Mailadresse drauf. Ich setz mal ein Fax auf und poste es hier dann mit der Bitte um Kommentierung.
Dann mach es genau so, wie Du es vorgeschlagen hast.
Hinsichtlich der Höhe des Restwertangebotes machst Du Dir zu viel Gedanken.
Klaus
nimm dir einen anwalt der was kann halt . muss eh die gegnerische Versicherung zahlen
Zitat:
@klingenko schrieb am 4. November 2014 um 18:53:29 Uhr:
nimm dir einen anwalt der was kann halt . muss eh die gegnerische Versicherung zahlen
Nein, die Versichertengemeinde.
So würde ich das wegfaxen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Schreiben vom 03.11.2014 führen Sie an, dass Ihnen ein Restwertangebot für das Fahrzeug mit dem amtl. Kennzeichen KA-XX XX vorliegt.
Ich gehe davon aus, dass mir diese Information irrtümlicherweise Ihrerseits, in der Annahme einer geplanten Fahrzeugveräußerung meinerseits, zugesandt wurde.
Wie Sie dem Gutachten Nr XY des Ingeneurbüros ABC, welches Ihnen zwischenzeitlich vorliegen dürfte, entnehmen können, wurde mir eine unverzügliche Auftragserteilung zur Reparatur empfohlen.
Mit der Reparatur des Fahrzeuges wurde das Autohaus DEF am 24.10.2014 beauftragt. Die Reparatur des Fahrzeuges war am 30.10.2014 abgeschlossen.
Eine Reparaturkostenrechnung des Autohaus DEF geht Ihnen sicherlich in den nächsten Tagen zu.
Ihre Information bezüglich des Restwertangebots ist daher ohne Relevanz.
Mit freundlichen Grüßen
Zitat:
@BMW325i_Cabrio schrieb am 4. November 2014 um 19:17:48 Uhr:
So würde ich das wegfaxen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Schreiben vom 03.11.2014 führen Sie an, dass Ihnen ein Restwertangebot für das Fahrzeug mit dem amtl. Kennzeichen KA-XX XX vorliegt.
Ich gehe davon aus, dass mir diese Information irrtümlicherweise Ihrerseits, in der Annahme einer geplanten Fahrzeugveräußerung meinerseits, zugesandt wurde.
Wie Sie dem Gutachten Nr XY des Ingeneurbüros ABC, welches Ihnen zwischenzeitlich vorliegen dürfte, entnehmen können, wurde mir eine unverzügliche Auftragserteilung zur Reparatur empfohlen.
Mit der Reparatur des Fahrzeuges wurde das Autohaus DEF am 24.10.2014 beauftragt. Die Reparatur des Fahrzeuges war am 30.10.2014 abgeschlossen.
Eine Reparaturkostenrechnung des Autohaus DEF geht Ihnen sicherlich in den nächsten Tagen zu.
Ihre Information bezüglich des Restwertangebots ist daher ohne Relevanz.
Mit freundlichen Grüßen
Bin stolz auf Dich.