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Parkschaden mit hinterlassenen Daten - Wie vorgehen?
Mahlzeit,
Nun ist es mir auch mal passiert, dass mein parkendes Autos angefahren wurde. Vorgefunden hab ich bei Ankuft einen ausgefüllten Unfallbericht mit den Daten der Verursachers samt Versicherungsnummer...dazu ist der Parkplatz überwacht und ich habe einen Zeugen der Security zum Unfallhergang, der sich prompt bei mir gemeldet hat, als ich am Auto ankam.
Polizei wurde aber wohl nicht gerufen.
Beschädigt wurde dabei die vordere Stoßstange.
Die Frage ist jetzt, wie wäre hier das weitere Vorgehen? Muss ich bei der Versicherung anrufen? Wie und wo sollte ich ein Gutachten/Kostanvoranschlag machen, um hier nicht "übers Ohr" gehauen zu werden.
Bei dem Rempler wurde auch der Grill minimal beschädigt samt Kennzeichenblende. Der Grill ist lackiert - gibt es so nicht fertig zu kaufen. Die Blende (US-Blende) gibt es so leider auch nicht. Dazu ist unter der Stoßstange noch eine Spoilerlippe montiert, deren Wiedermontage ja auch Kosten verursacht.
Von daher vielleicht schon etwas "speziell".
Vielen Dank für Eure Expertise !
Gruß, Kevin
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42 Antworten
Ich würde beim Versicherer des Schädigers anrufen und fragen, ob man den Schaden dort bereits gemeldet hat.
Wenn ja, sagen die dir, wie es weitergehen könnte. z.B. Gutachten erstellen lassen in der Werkstatt deines Vertrauens und ihnen gleich sagen, dass der Schädiger bekannt ist und es sich um einen Haftpflichtschaden handelt. Möglicherweise (so war es bei mir) wird dir die Werkstatt dann raten, einen Anwalt mit der Vertretung deiner Interessen zu beauftragen. Dieses Recht hat man in solch einem Fall. Kann sein, dass du ihn irgendwann brauchst, wenn die gegn. Versicherung dein Gutachten kürzt, und das werden sie.... egal welcher Versicherer das ist, egal wie hoch die Schadenssumme ist. Es gibt mindestens drei Streitpunkte: Wertminderung, Nutzungsausfall und zuletzt logischerweise die Schadenhöhe. Die gegn. Versicherung muss im übrigen die Kosten deiner anwaltlichen Vertretung und letztlich auch das Gutachten zahlen.
Variante 2: Gutachten erstellen lassen und den Unfallgegner um Vorkasse zzgl Gutachterkosten bitten. Dann kann man sich den ganzen Rotz sparen.
Mein Plan war jetzt ersma den Unfallverursacher anzurufen und dort nachzufragen, ob er es denn bei seiner Versicherung meldet.
Weitere bevorzugte Vorgehensweise meinerseits wäre zu einem freien KFZ-Gutachter zu gehen, die wickeln das ja eigentlich komplett ab incl. Anwalt....das erscheint mir am sinnvollsten bis dato.
Würde mir den Betrag dann auch gerne auszahlen lassen und die Instandsetzung selbst vornehmen.
dann wird fiktiv abgerechnet und dann kannst du eine noch größere Kürzungsorgie der gegn. Versicherung erwarten. Habe ich gerade (Sommer 2023) durch. Sobald das Gutachten erstellt und übermittelt war, hat man wirr und nicht nachvollziehbar gekürzt, direkt überwiesen, was man der Meinung war und den Schaden in der HIS-Datenbank eingemeldet. Fertig. Wenn du dann nicht reparierst, hast du in den Augen der gegn. Versicherung keinen Beweis erbracht dass deren Kürzung unsachgemäß war, weil den Beweis, dass es nur teurer ging (Rechnung über die fachgerechte Instandsetzung, bist du ja (bei fiktiver Abrechnung) schuldig geblieben. Und der Eintrag in der Datenbank wird erst gelöscht, wenn der Datenbank eine Reparaturrechnung (als Beweis) vorliegt.
selbstverständlich kannst du der Datenbank dann später auch mittels neuem Gutachtem beweisen, dass der Schaden repariert wurde. Da würde ich mich aber vorher mal erkundigen, was die da tatsäschlich anerkennen: neues Gutachten oder Fotos von der Rep. und Teilerechnungen.
Den Grill z.B. würde ich halt wirklich neu kaufen, kann man sich von den Teilekosten eigtl. Die Mehwertsteuer von der Versicherung holen, wenn man den Nachweis von der Beschaffung erbringt?
Hatte mir jetzt mal einiges durchgelesen und das was die KFZ gutachter so schreiben erscheint mir plausibel...zumal der Anwalt im Regelfall direkt mit dabei ist automatisch. Denke wenn man da einfach mit Kostenvoranschlägen und ohne Rechtsbeistand beigeht, dann wittern die Versicherer direkt noch mehr Möglichkeiten zur Kürzung.
ich gehe mal davon aus, es handelt sich beim Verunfallten um das WE-Auto mit 10 Brennräumen... da würde ich kein Risiko eingehen, dass ich danach einen Eintrag in der HIS-Datenbank habe mit einem unreparierten Frontschaden.
Ohne Anwalt geht sowas meistens nicht gut aus. Sobald man sich irgendwo etwas belesen hat, fühlt man sich bei der Abrechnung benachteiligt. Ich selbst hätte am Ende noch Nutzungsausfall einklagen müssen, weil der Versicherer des Schädigers um´s Verrecken nicht die komplette Ausfalldauer zahlen wollte. Ich habe es dann gehen lassen... Zeit ist auch Geld.
der Nachweis der Beschaffung ist leider noch kein Nachweis der Montage.
Zitat:
@K.Reisach schrieb am 25. Februar 2024 um 08:17:55 Uhr:
Mein Plan war jetzt ersma den Unfallverursacher anzurufen und dort nachzufragen, ob er es denn bei seiner Versicherung meldet.
Weitere bevorzugte Vorgehensweise meinerseits wäre zu einem freien KFZ-Gutachter zu gehen, die wickeln das ja eigentlich komplett ab incl. Anwalt....das erscheint mir am sinnvollsten bis dato.
Würde mir den Betrag dann auch gerne auszahlen lassen und die Instandsetzung selbst vornehmen.
Das hört sich doch nach einem guten Plan an. Genau so würde ich es machen.
Nach meinem Kenntnisstand ist die teilweise Erstattung der Mwst. für selbst gekaufte Neuteile bei fiktiver Abrechnung nicht mehr möglich, d.h. entweder komplett fiktiv ohne Mwst abrechnen oder komplett reparieren lassen.
Zitat:
@K.Reisach schrieb am 25. Februar 2024 um 08:17:55 Uhr:
Mein Plan war jetzt ersma den Unfallverursacher anzurufen und dort nachzufragen, ob er es denn bei seiner Versicherung meldet.
Weitere bevorzugte Vorgehensweise meinerseits wäre zu einem freien KFZ-Gutachter zu gehen, die wickeln das ja eigentlich komplett ab incl. Anwalt....das erscheint mir am sinnvollsten bis dato.
Würde mir den Betrag dann auch gerne auszahlen lassen und die Instandsetzung selbst vornehmen.
Der erste Gang wäre dann zum Anwalt. Der soll die weitere Vorgehensweise entscheiden. Auch den Gang zum Gutachter. Mit dem Verursacher telefonieren bringt dich auch nicht weiter. Vielleicht wäre noch zu erwähnen, dass evtl. eine Unfallflucht im Raume steht. Das sollte dem Verursacher klar sein.
Da hat der Holger recht:
Der erste Gang ist zum Anwalt, der dann einen Gutachter mit rein holt.
Nicht zum Gutachter der den Anwalt mitbringt...
Zitat:
@K.Reisach schrieb am 25. Februar 2024 um 09:08:31 Uhr:
Den Grill z.B. würde ich halt wirklich neu kaufen, kann man sich von den Teilekosten eigtl. Die Mehwertsteuer von der Versicherung holen, wenn man den Nachweis von der Beschaffung erbringt?
Hatte mir jetzt mal einiges durchgelesen und das was die KFZ gutachter so schreiben erscheint mir plausibel...zumal der Anwalt im Regelfall direkt mit dabei ist automatisch. Denke wenn man da einfach mit Kostenvoranschlägen und ohne Rechtsbeistand beigeht, dann wittern die Versicherer direkt noch mehr Möglichkeiten zur Kürzung.
Gibt ein Problem, das Vermischen fiktiver und tatsächlicher Reparaturkosten ist überwiegend unzulässig.
Dass beim Kfz.-Gutachter automatisch ein Anwalt im Regelfall direkt mit dabei ist, halte ich (leider) für ein Gerücht. Gibt genügend Geschädigte, die es meinen, alleine erledigen zu können. Zur Freude der Versicherungen...
Und der weiter oben genannte Tipp, in der Werkstatt sofort auf den Haftpflichtschaden hinzuweisen, findet jede Werkstatt richtig gut. Stundensätze steigen schlagartig an, auf die unverbindlichen Ersatzteilpreise werden gerne Aufschläge genommen.
Schadenshöhe per Gutachten feststellen und fiktiv abrechnen, Schaden dann in einer Lackiererei mit angeschlossener Unfallreparaturwerkstatt beheben lassen.
Was ich mich aber auch frage, es handelt sich z.B. bei dem grill um ein individualisiertes teil, der ist schwarz seidenmatt lackiert. Gibt es original nur in grau oder schwarz glanz zu kaufen...um den selben zustand wie vorher wiederherzustellen, müsste man ja den grauen grill kaufen und schwar seidenmatt lackieren lassen.
Stehen mir solche Kosten für die Individualisierung zu? Selbiges gilt auch für die Montage der Frontlippe. Auch das ist sicher nicht "umsonst".
Ja, es muss der Zustand hergestellt werden, der vorher bestand. Und wenn du die Kiste in schwarz/rot/gold lackiert hättest...
Über was für einen Wagen reden wir hier eigentlich und wie alt ist er bzw. wie hoch ist der Wiederbeschaffungswert?