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Parkstreifen ist "plötzlich" Gehweg oder ähnliches?
Hallo,
seit Jahren parke ich - ca. 6-12 mal - in meiner nächsten Kleinstadt, an der Ortsausfahrtsstraße. Von hier aus bin ich in 5 Minuten in der Innenstadt und in ca. 10 Minuten bei meinem Hausarzt.
Die Parkstelle ist ein breiter geteerter Gehweg. ich parke mein Auto auf dem Gehweg, neben dem Bordstein, sodaß neben dem Auto bequem ein Kinderwagen durchpasst.
Neben dem Boardstein auf der Straße ist schon viele Jahre ein Fahrradstreifen (weiße Markierung, Fahrradsymbol).
Heute dort geparkt, als ich zurückkam hing ein Zettel vom Ordnungsamt am Scheibenwischer, ich hätte eine Ordnungswidrigkeit begangen.
Ich soll von eine Kontaktaufnahme absehen.
Zunächst habe ich nach Parkverbotsschilder gesucht. Keine gefunden. Auch keine anderen Verbotshinweise.
Danach habe ich gesehen, daß jetzt auf dem Gehweg Symbole/Aufmalungen angebracht sind.
Ich habe jetzt im Netz nach solch einen Symbol gesucht, aber das dort angebrachte habe ich nicht gefunden.
Es geht in die Richtung des Verkehrszeichens "Spielende Kinder" allerdings ohne Ball und ein sehr breites Symbol mit beiden Beinen auf dem Boden.
Auf dem "Parkstreifen" parkten bisher ca. 7 - 10 Fahrzeuge, da ist das Symbol drei mal angebracht.
Kennt sich hier jemand aus, hätte der Gehweg deutlicher gekennzeichnet sein müssen/werden ?
Danke
+
Gruß Hajooo
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129 Antworten
Ein Foto wäre sinnvoll. Ein Gehweg bleibt ein Gehweg, auch wenn ein Kinderwagen vom Platzbedarf her noch locker durchpasst. Insofern ist ein "Knöllchen" formal korrekt.
Parken auf dem Gehweg ist grundsätzlich verboten da braucht es kein Schild.
Es braucht ein Extra Schild damit das parken auf einen Gehweg überhaupt erlaubt ist.
Zitat:
@Hajooo schrieb am 2. Mai 2024 um 15:31:59 Uhr:
Die Parkstelle ist ein breiter geteerter Gehweg. ich parke mein Auto auf dem Gehweg, neben dem Bordstein, sodaß neben dem Auto bequem ein Kinderwagen durchpasst.
Das war schon immer verboten. In manchen Gemeinden wurde es geduldet, aber da Fußgänger und Radfahrer in den letzten Jahren etwas konsequenter ihre Rechte einfordern, ist es häufig mit der Duldung vorbei.
Soweit man das deinen Schilderungen entnehmen kann, sind die Markierungen auf dem Gehweg nur für "blinde Autofahrer", damit die es nun auch merken. ;-)
Vielleicht kannst du ein Foto nachreichen, da kann man dann oft noch relevante Details erkennen. Aber wenn du es schon selbst als Gehweg bezeichnest, dann wird es wohl auch einer sein.
Zitat:
@Hajooo schrieb am 2. Mai 2024 um 15:31:59 Uhr:
Zunächst habe ich nach Parkverbotsschilder gesucht. Keine gefunden. Auch keine anderen Verbotshinweise.
Wenn Du auf einem Gehweg parken möchstest muß Du nicht nach dem verbotsschild, sondern nach dem Erlaubnisschild (VZ 315) suchen
... Du hast Jahrelang keines gesehn? Dann hast Du jahrelang Glück gehabt.
Hallo,
mir ist in Belgien ähnliches passiert.
Parkende Autos, Belgier, auf einem 4 m breiten
Bürgersteig. Ich ebenfalls dort hinter einem
Wagen geparkt.
Als ich zurück kam, lachte mich eine
100 € Knolle an .BINGO !
Gruss
summercap
Mittlerweile habe ich etwas recherchiert.
Dem Umweltgedanken entsprechend, will wohl der VCD (VerkehrsClubDeutschland) die Fahrzeuge aus der Stadt (oder in den Hof/das Parkhaus) drängen, indem er das Gehwegparken aktiv bekämpft, um damit den Radverkehr attraktiver zu gestalten.
Ich hoffe, daß das Bußgeld nicht mit 55 € "zu Buche" schlägt !?!
Was ist denn das für ein wirres Rechercheergebnis?
Zitat:
@mecco schrieb am 2. Mai 2024 um 18:08:25 Uhr:
Was ist denn das für ein wirres Rechercheergebnis?
So gesehen, verweist die Stadt über den VCD auf die StVO.
Hier wird darauf hingewiesen, dass Gehwege Schutz- und Aufenthaltsräume sind, auf denen das Parken generell verboten ist.
Zitat:
@Hajooo schrieb am 2. Mai 2024 um 18:29:04 Uhr:
Hier wird darauf hingewiesen, dass Gehwege Schutz- und Aufenthaltsräume sind, auf denen das Parken generell verboten ist.
Was ja aber nix neues ist sondern schon immer so.
Zitat:
@Hajooo schrieb am 2. Mai 2024 um 18:06:43 Uhr:
Mittlerweile habe ich etwas recherchiert.
Dem Umweltgedanken entsprechend, will wohl der VCD (VerkehrsClubDeutschland) die Fahrzeuge aus der Stadt (oder in den Hof/das Parkhaus) drängen, indem er das Gehwegparken aktiv bekämpft, um damit den Radverkehr attraktiver zu gestalten.
Das wäre aber unsinnig, da Radfahren, genau wie das Parken auch, auf dem Geh(!)weg grundsätzlich nicht erlaubt ist.
Um es kurz zu machen: es steckt da keine politische Agenda oder ähnliches dahinter, sondern es war und ist schon immer verboten. Du hattest wahrscheinlich bisher einfach immer Glück gehabt
Zitat:
Ich hoffe, daß das Bußgeld nicht mit 55 € "zu Buche" schlägt !?!
Das ist nicht alles. Es kommen noch 25€ Verwaltungsgebühren und 3,50€ Auslagen dazu.
Muss nicht sein, denn bei 55,- € ist auch noch ein Verwarngeldangebot möglich.
Gruß
Uwe
Wenn dir jemand noch eine Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern anhängt, sind es 110€ und ein Punkt...
Zitat:
@franneck1989 schrieb am 2. Mai 2024 um 18:51:16 Uhr:
Das wäre aber unsinnig, da Radfahren, genau wie das Parken auch, auf dem Geh(!)weg grundsätzlich nicht erlaubt ist.
Mit der entsprechenden blauen Beschilderung kann es erlaubt werden.