ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Parkticket - Parken auf Privatgelände

Parkticket - Parken auf Privatgelände

Themenstarteram 1. November 2012 um 11:11

Hi Leute,

ich praktiziere Park & Ride und parke meine Karre also nahe einem Bahnhof, hin und wieder auf einer unbefestigten Fläche abseits der Fahrbahn wegen fehlender Parkplätze.

Um einen Eindruck zu bekommen, hier via Streetview - rechte Seite vor dem Backsteinhaus, welches ein Betriebsgebäude der Bahn ist. Stellt euch einfach dazu ganz viele Autos vor, von denen viele auch auf der Freifläche stehen.

Nun ist es so, dass diese Freifläche der Deutschen Bahn AG gehört. Gestern hatte ich und alle anderen ein Ticket über 15 EUR wegen "Parken nicht am rechten Fahrbahnrand" mit der Konkretisierung "unbefestigte Fläche".

Ich frage mich, ob diese OWi auch erfüllt ist, wenn es sich wie erwähnt um ein Privatgelände handelt.

Danke für sachliche Antworten auf meine Frage :)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Auf jeden Fall Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einschalten.

Oder gleich den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, bei so einer Summe darf man nichts unversucht lassen!

32 weitere Antworten
Ähnliche Themen
32 Antworten

Ja, weil

- die Fläche nicht befestigt ist

- zu vermuten ist, daß sich die Bahn als Grundstücksbesitzer diesbezüglich an die Behörde gewand hat.

Themenstarteram 1. November 2012 um 11:25

D.h. ich kann auch meinem Privatgelände die STVO durch das Ordnungsamt durchsetzen lassen?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ja, weil

- die Fläche nicht befestigt ist

- zu vermuten ist, daß sich die Bahn als Grundstücksbesitzer diesbezüglich an die Behörde gewand hat.

Ein Privatbesitzer kann sich zwar an eine Behörde wenden, aber diese darf nicht tätig werden.

Bahn AG ist aber ein Teil dews Staates und somit darf das Ordnungsamt dort auch handen.

Alternativ könnte der Besitzer des Grundstückes auch selber angemessene Tickets schreiben und sogar das Fahrzeug wegschließen zu Sicherung seiner Forderung ( hie auf MT wurde sogar mal das Urteil gepostet ).

Min Tip.: Bezahlen und zukünftig woanders parken ;)

Nicht nur durch das Ordnungsamt. Auch durch die Polizei.

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Alternativ könnte der Besitzer des Grundstückes auch selber angemessene Tickets schreiben und sogar das Fahrzeug wegschließen zu Sicherung seiner Forderung ( hie auf MT wurde sogar mal das Urteil gepostet ).

Du meinst hier sicherlich den folgenden Thread:

http://www.motor-talk.de/.../...ung-nach-abschleppen-t3705179.html?...

Themenstarteram 1. November 2012 um 11:36

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ja, weil

- die Fläche nicht befestigt ist

- zu vermuten ist, daß sich die Bahn als Grundstücksbesitzer diesbezüglich an die Behörde gewand hat.

Ein Privatbesitzer kann sich zwar an eine Behörde wenden, aber diese darf nicht tätig werden.

Bahn AG ist aber ein Teil dews Staates und somit darf das Ordnungsamt dort auch handen.

Alternativ könnte der Besitzer des Grundstückes auch selber angemessene Tickets schreiben und sogar das Fahrzeug wegschließen zu Sicherung seiner Forderung ( hie auf MT wurde sogar mal das Urteil gepostet ).

Min Tip.: Bezahlen und zukünftig woanders parken ;)

Alles klar, danke. Ich dachte, die DB AG wäre inzwischen privatisiert worden.

Zitat:

Original geschrieben von Xaven1978

Nun ist es so, dass diese Freifläche der Deutschen Bahn AG gehört. Gestern hatte ich und alle anderen ein Ticket über 15 EUR wegen "Parken nicht am rechten Fahrbahnrand" mit der Konkretisierung "unbefestigte Fläche".

Ich frage mich, ob diese OWi auch erfüllt ist, wenn es sich wie erwähnt um ein Privatgelände handelt.

Es fehlt die bauliche Trennung (Schranke) zum öffentlichen Verkehrsraum. Da dieses Grundstück einer Firma gehört, und bis zu einem Verbotsschild von jeder Person betreten werden darf ist dies korrekt.

§12 Halten und Parken

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zuläßt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Fahrbahnseite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.

 

Meiner Meinung nach empfielt es sich aber, das die Stadt, oder Bahn dort Parkplätze zur Verfügung stellt, wenn ein zu hoher Andrang bemerkbar ist. Ein Schreiben an die Bahn, inklusive Fotos, die die Parksituation beschrieben, finde ich für angebracht.

Interessant wäre eine Antwort auf die Frage, von wem das Ticket ist.

Bahn als Privateigentümer der Fläche, oder Kommune bzw. Landkreis als Ordnungsbehörde.

Themenstarteram 1. November 2012 um 13:35

Zitat:

Original geschrieben von trouble01

Interessant wäre eine Antwort auf die Frage, von wem das Ticket ist.

Bahn als Privateigentümer der Fläche, oder Kommune bzw. Landkreis als Ordnungsbehörde.

Das Ticket kommt vom Ordnungsamt. Also von der Stadt.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ja, weil

- die Fläche nicht befestigt ist

- zu vermuten ist, daß sich die Bahn als Grundstücksbesitzer diesbezüglich an die Behörde gewand hat.

?

Privatgelände, einschreiten der Behörde mit falschen Parken-Ticket ???

Wenn Du mal zu Hause auf Deinen Rasen steht und die wollen Dir dann ein Ticket verpassen, was sagst Du denn dann. Soviel zur nichtbefestigten Fläche.

Zitat:

Original geschrieben von Xaven1978

Zitat:

Original geschrieben von trouble01

Interessant wäre eine Antwort auf die Frage, von wem das Ticket ist.

Bahn als Privateigentümer der Fläche, oder Kommune bzw. Landkreis als Ordnungsbehörde.

Das Ticket kommt vom Ordnungsamt. Also von der Stadt.

Ich würde mich umgehend an die Stadt wenden und fragen wieso es zu diesem Ticket gekommen ist. Weil es sich doch um ein Privatgrundstück handelt ! Bahn AG !

Wichtig !!! Teile uns das Ergebnis mit !

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Wenn Du mal zu Hause auf Deinen Rasen steht und die wollen Dir dann ein Ticket verpassen, was sagst Du denn dann. Soviel zur nichtbefestigten Fläche.

Der Vergleich hinkt, da der TE nicht der Eigentümer des Grundstücks ist, auf dem er das Ticket bekommen hat.

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Zitat:

Original geschrieben von Xaven1978

Nun ist es so, dass diese Freifläche der Deutschen Bahn AG gehört. Gestern hatte ich und alle anderen ein Ticket über 15 EUR wegen "Parken nicht am rechten Fahrbahnrand" mit der Konkretisierung "unbefestigte Fläche".

Ich frage mich, ob diese OWi auch erfüllt ist, wenn es sich wie erwähnt um ein Privatgelände handelt.

Es fehlt die bauliche Trennung (Schranke) zum öffentlichen Verkehrsraum. Da dieses Grundstück einer Firma gehört, und bis zu einem Verbotsschild von jeder Person betreten werden darf ist dies korrekt.

§12 Halten und Parken

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zuläßt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Fahrbahnseite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.

 

Meiner Meinung nach empfielt es sich aber, das die Stadt, oder Bahn dort Parkplätze zur Verfügung stellt, wenn ein zu hoher Andrang bemerkbar ist. Ein Schreiben an die Bahn, inklusive Fotos, die die Parksituation beschrieben, finde ich für angebracht.

Bist Du Dir da absolut sicher !!! Hast Du das Bild auch mal gedreht ?

Sorry, ich kann zunächst Deine Meinung nicht teilen ! Habe aber den TE vorgeschlagen Kontakt mit der ausstellenden Behörde aufzunehmen und das Ergebnis hier bekannt zu geben !

am 1. November 2012 um 21:50

Auf jeden Fall Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einschalten.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Parkticket - Parken auf Privatgelände