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Parkverbot rechtens?
Hätte da mal eine Frage:
Ich arbeite in einem Autohaus in einem Gewerbegebiet, die Straße die dorthinführt ist ca. 100m lang und am Ende kommt das Autohaus. Die Straße hat 2 Fahrstreifen (hoch/runter). Bisher haben alle am rechten Fahrbahnrand geparkt (100m parkende Autos) , das ging seit Jahren gut, LKW's kamen vorbei und wenn es doch mal eng wurde konnte man auf den Gehweg (der ist links) ausweichen.
Doch plötzlich stand mitten drin in der Straße ein Halteverbotsschild- damit wurden ungefähr 50m Parkfläche gestrichen. Warum weiß keiner.
Da die Angestellten natürlich irgendwo parken müssen, haben sie weiterhin im absoluten Halteverbot (die besagten 50m) geparkt. Da dran hat sich anfangs auch keiner gestört, einmal im Jahr kam das Ordnungsamt, jeder zahlte 15€ Strafe und dann war wieder ewig Ruhe.
Aber jetzt kommen die ***** vom Ordnungsamt wöchentlich vorbei und verteilen Tickets. Was soll man da machen? Wir parken da ja nicht weil's toll ist, sondern weil wir ja irgendwo parken müssen. Neben der Straße ist ein 10cm hoher Bordstein und dann Büsche, gegenüberliegen ist ein anders Firmengrundstück wo man nicht parken kann. Auf dem Betriebsgelände können wir auch nicht parken weil das Autohaus aus allen Nähten platzt und vor der 100m Straße ist ein Kreisverkehr und ein paar Kurven- zum parken nicht geeignet.
Das Ordnungsamt zeigt sich nicht einsichtig- klar, die verdienen mit uns wöchentlich ca. 150€.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Hallole zusammen
Legal Ja !!! aber ihr könntet der Stadtverwaltung Abzocke
vorwerfen und das in einer Offenen Brief -Aktion über die
Örtilche Presse. Die Fraktionen des Gemeinderates / Stadtrates
die mal eben nicht die Mehrheiten haben sind dazu auch gut.'
Die wollen ja mal wieder gewählt werden.. gerade hierbei kann
man sich die Presse zunutze machen und viele werdes auch so sehen.
Ihr seid bestimmt nicht der einzige Fall in Eurer Stadt.
Das Autohaus ist allerdings auch verpflichtet Euch Parkplätze
zuzuweisen,.. Es kann nicht sein das Die Euch im Regen stehen
lassen und wenn Doch ???
Sprecht mit Eurem Arbeitnehmervertreter oder Betriebsrat, ggf
kann andere Fläche angemietet werden um Fahrzeuge abzustellen
oder zwischenzulagern.
Berichte und viel Glück ....Jol.
a) Im Allgemeinen
Ich finde es immer spannend, wie vor allem in diesem Forumsteil von MT die Leute selbst das Recht in die Hand nehmen wollen, Regeln beugen und Politiker für ihre egoisteischen Ziele mißbrauchen möchten. Dazu kommt noch die Drohung mit der ach so starken Presse.
b) Im Besonderen
Im Gewerbegebiet gibt es eine Straße zu einem Gewerbe. Diese hat den Sinn und Zweck den Verkehr zwischen dem Gewerbe und dem Rest der Welt abzuwickeln. Hierzu benötigt sie eine gewisse Breite, zur Breite des Fahrstreifens ist der Bürgersteig regelmäßig nicht zuzurechnen, der ist den Fußgängern vorbehalten.
Hat man früher schon am Straßenrand geparkt und die LKW mussten über den gegenüberliegenden Bürgersteig, war dieses Parken schon ein Verstoß gegen §12 StVO, dazu brauchte es keine Schilder. Das nun eingerichtete Parkverbot dürfte nur der Rechtssicherheit dienen.
c) Für den Arbeitgeber
Das Einrichten und Vorhalten von Parkplätzen ist keine Pflicht für Arbeitgeber sondern ein Privileg. Eine Pflicht für Parkraum zu sorgen, haben Eigentümer von Gebäuden, wenn dies in der Baugenehmigung, im Bebauungsplan o.ä. amtlichen Auflagen für den Bau oder den Betrieb von Gebäuden vermerkt ist. Die meisten Bestandsobjekte sind davon nicht betroffen. Also kann der Arbeitgeber Parkplätze einrichten, er muß nicht, noch weniger die Stadt, der Kreis, das Land oder der Bund.
d) Relativität der Strafe
Sicher ist ein Rechenexempel, wöchtenlich 15€ fürs Falschparken zu kassieren oder einen eingerichteten Parkplatz gegen Gebühr zu nutzen. Ich stelle nur in Frage, ob das regelmäßige und absichtliche Verstoßen gegen Ordnungsregeln eine schlaue Sache ist. Am Ende könnte eine Behörde oder gar ein Richter auf die Idee kommen, dass die "Sittliche Reife zur Teilnahme am Straßenverkehr" durch dieses Verhalten augenscheinlich nicht vorhanden ist. In Einzelfällen führt dies zum Führerscheinentzug, MPU o.ä.. In diesem Zusammenhang würde ich gerne mal an meinen Arbeitsplatz auf der Düsseldorfer Kö verweisen, wo es auch nur die Wahl gab: Straßenbahn oder Parkhaus (damals 150 DM mtl.), interessiert den Arbeitgeber auch nicht wirklich.
Gruß
Stefan
(Bitte jetzt über Abzocke und Regelungswut schreiben!)
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27 Antworten
Ja, es ist ärgerlich, aber rechtens.
Genau so, wie Politessen eingestellt wurden, die wöchentlich alle Fahrzeuge aufgeschrieben haben, die auf dem Gehweg parken. Und als dann alle brav auf der Straße waren stellten sie Verkehrszeichen auf, das man doch auf dem Gehweg parken soll, und sorgten für eine zweite Knölchenwelle.
60 Euro/ Monat ist aber noch ein vergleichbar guter Preis, da sind einige Parkhäuser teurer.
Krass.. klar geht das mit den 60€ noch, aber mich stört einfach dass da plötzlich ein Parkverbot ist wo früher keins war und die wisen genau dass es dort keine Ausweichmöglichkeiten gibt. Für mich ist das reine Abzocke.
Beschwerde mit Unterschriftensammlung an die Stadtverwaltung und notfalls klagen, wenn tatsächlich keine nachvollziehbare Begründung nachgewiesen werden kann.
Zitat:
Original geschrieben von A3170
und wenn es doch mal eng wurde konnte man auf den Gehweg (der ist links) ausweichen.
Noch Fragen?
Hallole zusammen
Legal Ja !!! aber ihr könntet der Stadtverwaltung Abzocke
vorwerfen und das in einer Offenen Brief -Aktion über die
Örtilche Presse. Die Fraktionen des Gemeinderates / Stadtrates
die mal eben nicht die Mehrheiten haben sind dazu auch gut.'
Die wollen ja mal wieder gewählt werden.. gerade hierbei kann
man sich die Presse zunutze machen und viele werdes auch so sehen.
Ihr seid bestimmt nicht der einzige Fall in Eurer Stadt.
Das Autohaus ist allerdings auch verpflichtet Euch Parkplätze
zuzuweisen,.. Es kann nicht sein das Die Euch im Regen stehen
lassen und wenn Doch ???
Sprecht mit Eurem Arbeitnehmervertreter oder Betriebsrat, ggf
kann andere Fläche angemietet werden um Fahrzeuge abzustellen
oder zwischenzulagern.
Berichte und viel Glück ....Jol.
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Hallole zusammen
Legal Ja !!! aber ihr könntet der Stadtverwaltung Abzocke
vorwerfen und das in einer Offenen Brief -Aktion über die
Örtilche Presse. Die Fraktionen des Gemeinderates / Stadtrates
die mal eben nicht die Mehrheiten haben sind dazu auch gut.'
Die wollen ja mal wieder gewählt werden.. gerade hierbei kann
man sich die Presse zunutze machen und viele werdes auch so sehen.
Ihr seid bestimmt nicht der einzige Fall in Eurer Stadt.
Das Autohaus ist allerdings auch verpflichtet Euch Parkplätze
zuzuweisen,.. Es kann nicht sein das Die Euch im Regen stehen
lassen und wenn Doch ???
Sprecht mit Eurem Arbeitnehmervertreter oder Betriebsrat, ggf
kann andere Fläche angemietet werden um Fahrzeuge abzustellen
oder zwischenzulagern.
Berichte und viel Glück ....Jol.
a) Im Allgemeinen
Ich finde es immer spannend, wie vor allem in diesem Forumsteil von MT die Leute selbst das Recht in die Hand nehmen wollen, Regeln beugen und Politiker für ihre egoisteischen Ziele mißbrauchen möchten. Dazu kommt noch die Drohung mit der ach so starken Presse.
b) Im Besonderen
Im Gewerbegebiet gibt es eine Straße zu einem Gewerbe. Diese hat den Sinn und Zweck den Verkehr zwischen dem Gewerbe und dem Rest der Welt abzuwickeln. Hierzu benötigt sie eine gewisse Breite, zur Breite des Fahrstreifens ist der Bürgersteig regelmäßig nicht zuzurechnen, der ist den Fußgängern vorbehalten.
Hat man früher schon am Straßenrand geparkt und die LKW mussten über den gegenüberliegenden Bürgersteig, war dieses Parken schon ein Verstoß gegen §12 StVO, dazu brauchte es keine Schilder. Das nun eingerichtete Parkverbot dürfte nur der Rechtssicherheit dienen.
c) Für den Arbeitgeber
Das Einrichten und Vorhalten von Parkplätzen ist keine Pflicht für Arbeitgeber sondern ein Privileg. Eine Pflicht für Parkraum zu sorgen, haben Eigentümer von Gebäuden, wenn dies in der Baugenehmigung, im Bebauungsplan o.ä. amtlichen Auflagen für den Bau oder den Betrieb von Gebäuden vermerkt ist. Die meisten Bestandsobjekte sind davon nicht betroffen. Also kann der Arbeitgeber Parkplätze einrichten, er muß nicht, noch weniger die Stadt, der Kreis, das Land oder der Bund.
d) Relativität der Strafe
Sicher ist ein Rechenexempel, wöchtenlich 15€ fürs Falschparken zu kassieren oder einen eingerichteten Parkplatz gegen Gebühr zu nutzen. Ich stelle nur in Frage, ob das regelmäßige und absichtliche Verstoßen gegen Ordnungsregeln eine schlaue Sache ist. Am Ende könnte eine Behörde oder gar ein Richter auf die Idee kommen, dass die "Sittliche Reife zur Teilnahme am Straßenverkehr" durch dieses Verhalten augenscheinlich nicht vorhanden ist. In Einzelfällen führt dies zum Führerscheinentzug, MPU o.ä.. In diesem Zusammenhang würde ich gerne mal an meinen Arbeitsplatz auf der Düsseldorfer Kö verweisen, wo es auch nur die Wahl gab: Straßenbahn oder Parkhaus (damals 150 DM mtl.), interessiert den Arbeitgeber auch nicht wirklich.
Gruß
Stefan
(Bitte jetzt über Abzocke und Regelungswut schreiben!)
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Zitat:
Original geschrieben von A3170
und wenn es doch mal eng wurde konnte man auf den Gehweg (der ist links) ausweichen.
Noch Fragen?
Ja. Die Straße ist überall gleich breit, der LKW der evt. mal auf den Gehweg ausweichen muss (wenn der entgegenkommende LKW-Fahrer pennt) , muss auch dort ausweichen wo das parken erlaubt ist. Es kann also nicht daran liegen.
Ich frag mich eh warum dort ein Gehweg ist, da läuft keiner drauf (wohin auch..) ausserdem hört der Gehweg 100m weiter unten einfach auf.
Freiwillig parkt ja auch keiner im Haltverbot, daran sollte man auch denken- irgendwo muss man ja sein Auto hinstellen. Viele kommen von ausswärts, die können nicht ins Geschäft laufen oder mit dem Fahrrad fahren. Öffentliche Verkehrsanbindung ist auch mangelhaft.
Gilt ein Verkehrsschild noch wenn es nicht sichtbar ist/ oder um 90° gedreht wird?
Gilt ein Verkehrsschild noch wenn es nicht sichtbar ist/ oder um 90° gedreht wird?
Nö, aber der der es verdreht bekommt schonmal 7 Punkte in Flensburg und paar andere Schmanckel vom Staatsanwalt.
Hi.
Das Problem kenne ich leider auch. Unsere Geschäftsgebäude hat einen Anbau bekommen. Dadurch sind 50% der Parkplätze weggefallen (Natürlich durften die Chefs ihren behalten). Von diesem Tag an mussten die Angestellten am anderen Ende der Stadt parken und mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Monatskarte) zur Arbeit kommen. Nach ein paar Jahren hat man sich auch daran gewöhnt.
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
[/quote
Gilt ein Verkehrsschild noch wenn es nicht sichtbar ist/ oder um 90° gedreht wird?
[/quote
Nö, aber der der es verdreht bekommt schonmal 7 Punkte in Flensburg und paar andere Schmanckel vom Staatsanwalt.
Immernoch besser als das Ding komplett abzuschrauben :-)
Um mal den Konjunktiv zu bemühen: Man könnte ja einfach auch mal freundlich bei der Stadtverwaltung fragen, warum das Parkverbot eingerichtet wurde und ob es eine Möglichkeit gäbe dies wieder aufzuheben. Aber man könnte auch einfach Abzocke (Modewort des Jahrzehnts) brüllen und sich in Foren beschweren. Was könnte wohl zielführender sein?
Sorry für die harschen Töne, aber dieses Abzock-Geschrei beginnt mich zu Ärgern...
Zitat:
Original geschrieben von StefanLi
Ich finde es immer spannend, wie vor allem in diesem Forumsteil von MT die Leute selbst das Recht in die Hand nehmen wollen, Regeln beugen und Politiker für ihre egoisteischen Ziele mißbrauchen möchten. Dazu kommt noch die Drohung mit der ach so starken Presse.
Warum ist das demokratische Verfahren, sich ans Straßenverkehrsamt oder die Bezirksvertretung zu wenden, egoistisch?
Beim Rest gebe ich dir recht, die Presse dürfte sich für ca. 10 weggefallene Parkplätze (50 Meter Straßenlänge) nicht wirklich interessieren
Zitat:
Original geschrieben von StefanLi
Hat man früher schon am Straßenrand geparkt und die LKW mussten über den gegenüberliegenden Bürgersteig, war dieses Parken schon ein Verstoß gegen §12 StVO, dazu brauchte es keine Schilder. Das nun eingerichtete Parkverbot dürfte nur der Rechtssicherheit dienen.
Nach dem Argument wäre das Parken auf der Gesamtlänge verboten und nicht nur dort, wo die Schilder stehen. Rechtssicherheit sieht anders aus. Woraus entnimmst du das §12 StVO?
Das Parken ist erlaubt, solange eine Restbreite von 3,05 m der Fahrbahn verbleibt (vereinfacht gesagt aus 2,55 m max. Fahrzeugbreite plus 25 cm Abstand an beiden Seiten, falls mit breiteren Fahrzeugen gerechnet werden muss auch mehr, falls breite Fahrzeuge ausgeschlossen werden können auch weniger), so die Rechtsprechung. Falls LKW bei Begegnung auf den Bürgersteig müssen, ist das erstmal das Problem der LKW, nicht der Parker.
Dieser Umstand ist vermutlich irgendwem übel aufgestoßen - wir wissen ja nicht, wie stark der LKW-Verkehr dort ist. Also wurde die Örtlichkeit besichtigt und festgestellt, dass den LKW keine Engstelle von 100 m Länge zugemutet werden kann, gleichzeitig aber großer Bedarf an Parkraum besteht. Daher die salomonische Entscheidung, einen Teil der Straße zum Parken zu lassen, den LKW aber die Engstelle zu verkürzen. Gegen so einen Kompromiss dürfte schwer anzugehen sein (wie gesagt, abhängig vom LKW-Verkehr).
@A3170:
Bei meinem alten Arbeitgeber gab es ein ähnliches Problem: Wir hatten einen ausreichenden Parkplatz, die Firma gegenüber gar keinen. Als unserer Geschäftsleitung die Kantine zu teuer wurde und sie geschlossen hat, hat sie mit der Firma gegenüber einen Deal geschlossen, dass wir in deren Kantine essen und die dafür auf unserem Parkplatz stehen durften - von einem Tag auf den anderen herrschte Parkplatznot.
Bei uns hat es geholfen, etwas eher zu kommen (aber wir hatten auch Gleitzeit), vielleicht geht das bei euch auch. Den Letzten beißen dann leider die Hunde.
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Noch Fragen?
Ja. Der TE schrieb explizit von einem Gewerbegebiet. Wen zum Geier soll es also stören, wenn im Fall der Fälle auf den Gehweg ausgewichen wird? Die Fussgänger? Sorry, ich weiss nicht welche Gewerbegebiete du kennst; aber ich sehe höchst selten einen Fussgänger in selbigen.
Davon mal ganz abgesehen, offensichtlich ging es ja früher auch ohne ein Verbotsschild.
Man, man, man...
Kopfschüttelnde Grüsse
invisible_ghost
Zitat:
Original geschrieben von tiberius16
Um mal den Konjunktiv zu bemühen: Man könnte ja einfach auch mal freundlich bei der Stadtverwaltung fragen, warum das Parkverbot eingerichtet wurde und ob es eine Möglichkeit gäbe dies wieder aufzuheben. Aber man könnte auch einfach Abzocke (Modewort des Jahrzehnts) brüllen und sich in Foren beschweren. Was könnte wohl zielführender sein?
Die Geschäftsleitung hat schon Briefe geschrieben, war schon beim Chef der Abzocker- keine Chance. Die Behörde zeigt sich uneinsichtig, wir haben schon gefragt wo wir dann parken sollen. Antwort: "Nicht im Parkverbot". Super Aussage. Reden bringt da nichts, da müssen Taten folgen.
Früher kommen wäre eine Möglichkeit, aber leider nicht wirklich machbar. Ich fang um 8 Uhr an, die Hälfte vom betrieb fängt um 7,30Uhr an, sind meistens schon um 7.20Uhr da. Also müsste ich bereits um 7.15 im Geschäft sein. Stempeln kann ich aber erst ab 8 Uhr, früheres stempeln wird nicht gewertet. Also würde ich jeden Tag 45min blöd rumstehn, das ist mir die Sache auch nicht wert- da bleib ich lieber länger im Bett liegen.
Richtig, invisible Ghost: Die Firma steht da schon seit 50 jahren, 47Jahre war da kein Parkverbot und es gab keine Probleme.