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Passat 10 Monate alt- TÜV machen?

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 23. November 2008 um 17:15

Hallo zusammen,

Mal ne Frage zum TÜV bei fast Neuwagen.

Habe mir ein 10 Monate alten Passat gekauft. War bisher ein Leasingfahzeug. (Und bei solchen muss ja der TÜV jährlich gemacht werden.)

Ich will es morgen auf meinen Namen zulassen. Meine Frage lautet - muss ich TÜV-und AU neumachen oder krige ich automatisch 2 Jahre und 2 Monate.

Im alten Fahzeugschein steht nähmlich: nächster Termin in 2 Monaten.

Danke+Gruß

bomsch

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Käfer1500

Mal abgesehen davon, daß ich einen ex-Mietwagen nicht als "fast Neuwagen" bezeichnen würde, sondern eher als "übelst geschundene Kiste" und mir deshalb nie einen kaufen würde, sollte ein neuer TÜV doch schon durch den Verkäufer gemacht worden sein. Also darauf würde ich bestehen, um das unvermeidliche hohe Risiko mit diesen ex-Leihwagen wenigstens etwas zu minimieren.

Bei allen Gebrauchtwagen, die ich bisher von Händlern gekauft habe, habe ich auf "TÜV neu" bestanden - und meist wurden dabei zumindest noch Kleinigkeiten gefunden, die ich sonst auf meine Kosten hätte reparieren dürfen.

"Übelst geschundene Kiste"! Solch eine Aussage kann nur von jemandem kommen der, falls er mal ein Mietfahrzeug bewegt, genau das tut. Alles andere fällt in den Bereich "grobe Mutmassung".

Sorry, aber ich habe privat auch schon Ex-Mietfahrzeuge gekauft und kann diese "Mutmassungen" in keinster Weise bestätigen. Bisher fielen diese Fahrzeuge dadurch auf, das sie liefen wie das sprichwörtliche Uhrwerk.

 

Gruss

RD

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Leasingfahrzeuge haben am Anfang 3 Jahre Tüv und später normal alle 2. Also wie bei allen anderen...

Du bist bestimmt an einen Mietwagen // ein Taxi gekommen ,denn die müssen soweit ich weiß jedes Jahr ran

Gruß

Themenstarteram 23. November 2008 um 17:35

Danke!

Ja korrekt, das war eine Autovermietung GmbH.

Und was heisst das jetzt für mich? Ab morgen soll es ja ein Privat-Kfz werden.

Grüsse

du musst zur Hauptuntersuchung wenn es in den Papieren steht. Würde ich jetzt mal sagen, alles andere wird dir dann der TÜV Onkel schon sagen.

Mal abgesehen davon, daß ich einen ex-Mietwagen nicht als "fast Neuwagen" bezeichnen würde, sondern eher als "übelst geschundene Kiste" und mir deshalb nie einen kaufen würde, sollte ein neuer TÜV doch schon durch den Verkäufer gemacht worden sein. Also darauf würde ich bestehen, um das unvermeidliche hohe Risiko mit diesen ex-Leihwagen wenigstens etwas zu minimieren.

Bei allen Gebrauchtwagen, die ich bisher von Händlern gekauft habe, habe ich auf "TÜV neu" bestanden - und meist wurden dabei zumindest noch Kleinigkeiten gefunden, die ich sonst auf meine Kosten hätte reparieren dürfen.

Zitat:

Original geschrieben von bomsch

Hallo zusammen,

Mal ne Frage zum TÜV bei fast Neuwagen.

Habe mir ein 10 Monate alten Passat gekauft. War bisher ein Leasingfahzeug. (Und bei solchen muss ja der TÜV jährlich gemacht werden.)

Ich will es morgen auf meinen Namen zulassen. Meine Frage lautet - muss ich TÜV-und AU neumachen oder krige ich automatisch 2 Jahre und 2 Monate.

Im alten Fahzeugschein steht nähmlich: nächster Termin in 2 Monaten.

Danke+Gruß

bomsch

Hallo,

so wie es mit dem TÜV angefangen wird so muss es auch durch die nächsten Besitzer durchgeführt werden. Das bedeutet für Dich das Du mit diesem Auto jedes Jahr zum TÜV darfst. Mein Beileid und auch ein Grund warum ich mir keinen Mietwagen kaufen würde. Ich drück Dir aber die Daumen, den es gibt ja auch sogenannte "Dauermietfahrzeuge" welche bei einer Firma, mit etwas Glück sogar bei einer Person bleiben und dann nur von Ihr gefahren werden bis sie abgestoßen werden.

Norbert

Zitat:

Hallo,so wie es mit dem TÜV angefangen wird so muss es auch durch die nächsten Besitzer durchgeführt werden. Das bedeutet für Dich das Du mit diesem Auto jedes Jahr zum TÜV darfst. Mein Beileid und auch ein Grund warum ich mir keinen Mietwagen kaufen würde. ...

Das glaube ich so nicht. Habe selber schon ein Ex-Leihwagen gefahren. Allerdings habe ich das Fahrzeug über VW gekauft; es war ein Leasingrückläufer von SIXT! TÜV ASU alle zwei Jahre, also ganz normal!

Nur nebenbei (auch wenn das hier nicht das Thema ist): keine Probleme gehabt bisher, die auf eine stärkere Beansprichung hindeuten (klopf auf Holz).

 

Gruß geomensor

Zitat:

Original geschrieben von geomensor

Zitat:

Hallo,so wie es mit dem TÜV angefangen wird so muss es auch durch die nächsten Besitzer durchgeführt werden. Das bedeutet für Dich das Du mit diesem Auto jedes Jahr zum TÜV darfst. Mein Beileid und auch ein Grund warum ich mir keinen Mietwagen kaufen würde. ...

Das glaube ich so nicht. Habe selber schon ein Ex-Leihwagen gefahren. Allerdings habe ich das Fahrzeug über VW gekauft; es war ein Leasingrückläufer von SIXT! TÜV ASU alle zwei Jahre, also ganz normal!

Nur nebenbei (auch wenn das hier nicht das Thema ist): keine Probleme gehabt bisher, die auf eine stärkere Beansprichung hindeuten (klopf auf Holz).

Gruß geomensor

Mh, ok, muss wohl zugeben das ich nach Hörensagen zitiert habe. Sorry. Habe jetzt aber etwas gefunden was zumindest den jährlichen TÜV bei Mietfahrzeugen erklärt, leider nicht ob eine Rückkehr zu den 2 Jährigen Fristen bei Privatbesitz möglich ist. StVZO Anlage VIII: Hauptuntersuchung .

Ich zitiere von der vorgenannten Seite:

2.2 Wenn untersuchungspflichtige Fahrzeuge ohne Gestellung eines Fahrers gewerbsmäßig vermietet werden, ohne dass sie für den Mieter zugelassen sind, beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung in allen Fällen 12 Monate; davon ausgenommen beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung an Personenkraftwagen nach Nummer 2.1.2.1 24 Monate, wenn diese für eine Mindestdauer von 36 Monaten von einem Mieter gemietet werden. An Kraftfahrzeugen nach Nummer 2.1.3 sind Sicherheitsprüfungen in........... etc.pp....

Und wer bringt jetzt den Gesetzestext das Fahrzeuge nach Ihrem "ersten Leben" als Mietwagen in Ihrem "zweiten Leben" als Privatfahrzeug wieder in den 2 Jahres Rhythmus kommen?

Norbert

Zitat:

Original geschrieben von norbertk571

2.2 Wenn untersuchungspflichtige Fahrzeuge ohne Gestellung eines Fahrers gewerbsmäßig vermietet werden, ohne dass sie für den Mieter zugelassen sind, beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung in allen Fällen 12 Monate;

Ich denke genau dieser Absatz, da die Fahrzeuge ja nicht mehr gewerbsmäßig und ohne Gesellung eines Fahrer (:D lustige Formulierung) genutzt werden.

Insofern denke ich, das die Fristen dann wieder wie üblich, alle 2 Jahre sind.

 

Gruß

Tess

Zitat:

Original geschrieben von Tessala

 

Ich denke genau dieser Absatz, da die Fahrzeuge ja nicht mehr gewerbsmäßig und ohne Gesellung eines Fahrer (:D lustige Formulierung) genutzt werden.

Insofern denke ich, das die Fristen dann wieder wie üblich, alle 2 Jahre sind.

Gruß

Tess

Genau so ist es, schon selbst gehabt.

Nach dem ertsen TÜV-Termin in Privathand gilt die Frist für Privatfahrzeughalter, also 2 Jahre. Es zählt, was aktuell in den Fahrzeugpapieren steht, nicht irgendeine Historie.

Zitat:

Original geschrieben von Käfer1500

Mal abgesehen davon, daß ich einen ex-Mietwagen nicht als "fast Neuwagen" bezeichnen würde, sondern eher als "übelst geschundene Kiste" und mir deshalb nie einen kaufen würde, sollte ein neuer TÜV doch schon durch den Verkäufer gemacht worden sein. Also darauf würde ich bestehen, um das unvermeidliche hohe Risiko mit diesen ex-Leihwagen wenigstens etwas zu minimieren.

Bei allen Gebrauchtwagen, die ich bisher von Händlern gekauft habe, habe ich auf "TÜV neu" bestanden - und meist wurden dabei zumindest noch Kleinigkeiten gefunden, die ich sonst auf meine Kosten hätte reparieren dürfen.

"Übelst geschundene Kiste"! Solch eine Aussage kann nur von jemandem kommen der, falls er mal ein Mietfahrzeug bewegt, genau das tut. Alles andere fällt in den Bereich "grobe Mutmassung".

Sorry, aber ich habe privat auch schon Ex-Mietfahrzeuge gekauft und kann diese "Mutmassungen" in keinster Weise bestätigen. Bisher fielen diese Fahrzeuge dadurch auf, das sie liefen wie das sprichwörtliche Uhrwerk.

 

Gruss

RD

ich hätte auch immer gedacht, dass die Autos besonders gut gepflegt werden, weil die sich Ausfälle eben nicht leisten können,

Grüße,

flei123

Themenstarteram 24. November 2008 um 20:29

Besten Dank an alle!

Grüsse

am 24. November 2008 um 21:08

Zitat:

Original geschrieben von bomsch

War bisher ein Leasingfahzeug. (Und bei solchen muss ja der TÜV jährlich gemacht werden.)

.... das wäre mir neu!!!

Zitat:

Original geschrieben von Frodo1971

Zitat:

Original geschrieben von bomsch

War bisher ein Leasingfahzeug. (Und bei solchen muss ja der TÜV jährlich gemacht werden.)

.... das wäre mir neu!!!

Bei Leasingfahrzeugen gilt selbstverständlich, erster TÜV 3 Jahre, danach 2 Jahre.

Das war schon immer so und wird sich auch in nächster Zeit bestimmt nicht ändern.

TÜV von einem Jahr gilt nur bei sogenannten Selbstfahr Mietfahrzeugen.

Da gibt es übrigens einen Trick den manche Vermieter, auch VW, Audi Händler Ihren Käufern von Mietfahrzeugen nahelegen.

Die verkaufen Ihre Mietfahrzeuge vor Ablauf des ersten Jahres und geben meist noch den Gutschein für den Tüv nach einem Jahr mit.

Wenn dann der Käufer (der natürlich vom Mietfahrzeug weiss ) das Fahrzeug weiterverkauft steht nirgendwo mehr das es ein Mietfahrzeug ist, da 1+2 Jahre ja bekanntlich 3 Jahre sind und als Vorbesitzer des Käufers nur z.B. Volkswagen AG im Fahrzeugbrief steht. Also kann der 3. Besitzer nicht mehr erkennen das es ein Mietfahrzeug war.

Das hat mir selbst schon ein Audi Händler so angeboten.

 

Gruß Ralph

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