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Passat 3c innere Ringe

VW
Themenstarteram 31. Dezember 2009 um 10:48

Hallo

 

fahre einen passat 3c und habe mir die inneren ringe selber angefertigt,

ich habe vorsichtshalber 2 satz angefertigt,den einen habe ich in meinem auto verbaut

und den anderen möchte ich gern zum kauf anbieten,ich hoffe es hat jemand interesse?

 

Bitte per e-mail bei preisvorschlag antworten!!

 

marci.mm@freenet.de

 

Gruß marci

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von marcimm

Zitat:

Original geschrieben von dicks

Eben, und spätestens der TÜV wird feststellen, dass dein Auto nicht ABE-Konform ist mit der Folge das du nochmal hinkannst (+ rückbauen + nochmal zahlen) :).

glaub ich nicht,ein freund von mir hat das auch gemacht und sogar alles eingetragen bekommen (TFL),und die

inneren ringe hat keiner was gesagt

nur weil es jemand etwas einträgt...ist es noch lange nicht legal. besonders das basteln an der beleuchtung...egal ob vorne od hinten.

 

irgendwie glaubt, jeder, wenn es der prüfer einträgt ist es automatisch erlaubt.

 

als extrembeispiel, ein "netter" prüfer trägt ein fahrwerk ein, das sagen wir mal 3cm bodenfreiheit hat...jetzt glaubt doch niemand das mit dieser eintragung alles legal wird, oder?

 

 

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13 Antworten

Ist das zulässig mit sowas rum zu fahren?

Zitat:

Original geschrieben von dicks

Ist das zulässig mit sowas rum zu fahren?

Nein. (leider nicht :D)

StVZO § 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

Gruß

yo-chi

Themenstarteram 31. Dezember 2009 um 11:37

man sieht keinen unterschied zwischen ausen und innen,

bei den äußeren rückleuchten kann man den inneren kreis rauscodiren sodas

4 ringe leuchten und die bremsleuchte nur angeht wenn man bremst,

sieht dann so aus wie beim cc nur mit led-technik

wie sieht das dann aus mit den tfl?

es gibt da vorschriften wie sie verbaut sein müssen,

z.B: mind 20 cm vom boden/ beide leuchten mind. 60 cm auseinander usw.

da interessiert es auch keinen die polizei hatte mich schon sogar angehalten

und nichts gesagt

Zitat:

Original geschrieben von marcimm

wie sieht das dann aus mit den tfl?

es gibt da vorschriften wie sie verbaut sein müssen,

z.B: mind 20 cm vom boden/ beide leuchten mind. 60 cm auseinander usw.

da interessiert es auch keinen die polizei hatte mich schon sogar angehalten

und nichts gesagt

Ja das ist korrekt. Niemanden interessiert sowas. Auch bei den Rücklichtern nicht.

Aber die Frage war ob es legal ist. Und legal ist es nicht.

Eben, und spätestens der TÜV wird feststellen, dass dein Auto nicht ABE-Konform ist mit der Folge das du nochmal hinkannst (+ rückbauen + nochmal zahlen) :).

Themenstarteram 31. Dezember 2009 um 12:50

Zitat:

Original geschrieben von dicks

Eben, und spätestens der TÜV wird feststellen, dass dein Auto nicht ABE-Konform ist mit der Folge das du nochmal hinkannst (+ rückbauen + nochmal zahlen) :).

glaub ich nicht,ein freund von mir hat das auch gemacht und sogar alles eingetragen bekommen (TFL),und die

inneren ringe hat keiner was gesagt

Zitat:

Original geschrieben von marcimm

Zitat:

Original geschrieben von dicks

Eben, und spätestens der TÜV wird feststellen, dass dein Auto nicht ABE-Konform ist mit der Folge das du nochmal hinkannst (+ rückbauen + nochmal zahlen) :).

glaub ich nicht,ein freund von mir hat das auch gemacht und sogar alles eingetragen bekommen (TFL),und die

inneren ringe hat keiner was gesagt

nur weil es jemand etwas einträgt...ist es noch lange nicht legal. besonders das basteln an der beleuchtung...egal ob vorne od hinten.

 

irgendwie glaubt, jeder, wenn es der prüfer einträgt ist es automatisch erlaubt.

 

als extrembeispiel, ein "netter" prüfer trägt ein fahrwerk ein, das sagen wir mal 3cm bodenfreiheit hat...jetzt glaubt doch niemand das mit dieser eintragung alles legal wird, oder?

 

 

Themenstarteram 31. Dezember 2009 um 14:57

wie auch immer eingetragen ist eingetragen wenn der tüv das zulässt it alles i.o.

wenn du tüv auf dein sagen wir mal jetz 15 jahre altes auto bekommst, bist du auch froh das du damit fahren kannst

und sagtst nicht zu dir naja eigendlich kann man damit nicht fahren ich kaufe mir lieber ein neues

und schon garnicht wenn man das geld dazu nicht hat!

genauso ist es it den tfl oder mit den rücklichtern,solange das eingetragen ist,oder ein e-prüfzeichen drauf ist ist alles i.o

zugelassen ist zugelassen. und selbst die polizei nichts sagt,weil sie selber nicht wissen was erlaubt ist und was nicht,

stört es doch auch keinen

Themenstarteram 31. Dezember 2009 um 15:00

Zitat:

Original geschrieben von dicks

Eben, und spätestens der TÜV wird feststellen, dass dein Auto nicht ABE-Konform ist mit der Folge das du nochmal hinkannst (+ rückbauen + nochmal zahlen) :).

wenn ich das zurückbauen muss,muss ich nichts eintragen lassen,da es ja die orginalen rückleuchten sind,

was im übrigen auch die mit den ringen sind!

zudem kann man das ja auch so machen das man die ein/auschalten kann mit taster oder schalter

Zitat:

Original geschrieben von marcimm

wie auch immer eingetragen ist eingetragen wenn der tüv das zulässt it alles i.o.

dann viel glück *gg*

Zitat:

Original geschrieben von marcimm

Zitat:

Original geschrieben von dicks

Eben, und spätestens der TÜV wird feststellen, dass dein Auto nicht ABE-Konform ist mit der Folge das du nochmal hinkannst (+ rückbauen + nochmal zahlen) :).

wenn ich das zurückbauen muss,muss ich nichts eintragen lassen,da es ja die orginalen rückleuchten sind,

was im übrigen auch die mit den ringen sind!

zudem kann man das ja auch so machen das man die ein/auschalten kann mit taster oder schalter

glaube derartige geschichten mag man hier nicht..da wurden schon einige threads geschlossen.

 

und mit nochmals bezahlen meinte dicks, daß der tüv nochmals für deinen besuch geld verlangt *gg*

Themenstarteram 31. Dezember 2009 um 15:06

glaube derartige geschichten mag man hier nicht..da wurden schon einige threads geschlossen.

und mit nochmals bezahlen meinte dicks, daß der tüv nochmals für deinen besuch geld verlangt *gg*

ja schon klar, und schaltr und so mache ich ja auch nicht,die rückleuchten gehen an wenn man das licht

einschaltet bzw der lichtsensor das licht beim auf und zuschließen anschaltet bzw ausschaltet

Wenn überhaupt, dann hätte ein Verkaufsangebot in den Biete-Bereich gehört. Da es sich aber hier um eine illegale Veränderung an einer lichttechnischen Anlage handelt, ist ein solcher Artikel bei MT gemäß den Nutzungsbedingungen ebenfalls NICHT erlaubt. Ein entsprechender Artikel wird dann gelöscht.

Eine Anmerkung sei noch gestattet, auch wenn es doch schon einige Male zum Tragen kam: die Eintragung alleine ist KEINE Garantie dafür, dass ein Ein-/Anbau an einem KFZ auch wirklich konform ist zur StVZO. Man kann zwar in den allermeisten Fällen davon ausgehen, aber dennoch werden "Gefälligkeitseintragungen" nicht legal. Dafür hat dann auch der Prüfer geradezustehen.

Und auch ob die Polizei das merkt oder nicht, jemanden deswegen anhält oder nicht...ob der TÜV das nun schon bei x "Freunden und Bekannten" eingetragen hat oder ob da ein ominöser Schalter verbaut wird...das interessiert ÜBERHAUPT nicht. Im Falle des Falles sind in einer Kontrolle Fahrer und Halter reif für Punkte.

Aus diesen Gründen schliesse ich den Thread auch an dieser Stelle.

Gruß Tecci

MT-Moderation

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