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Passen Altea Felgen am Leon

Seat Leon 3 (5F)
Themenstarteram 26. Januar 2022 um 12:18

Mein Opa hat noch im Keller Altea 16" Felgen herumliegen, passen die am Leon 2018 ?

Soweit ich weiß hat der Altea eine höhere Achslast, gleichen Mittelloch und die gleichen Schrauben.

Beide 6,5x16 aber der Altea hat ET 50 und der Leon ET 45 was ich weiß.

Kann das Innen wo ankommen, ich verstehe es so, je niedriger die ET desto weiter raus stehen würde sie.

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14 Antworten

Ob sie passen, musst du probieren. Die ET50 steht weiter im Radkasten. Wenn die Freigängigkeit um die Bremse und zum Federbein gewährleistet ist, sehe ich kein Problem.

 

Wichtig: Der Radsatz muss mittels Traglastgutachten in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden. Das bekommst du in der Regel bei Seat und die Bestätigung muss schriftlich erfolgen.

Themenstarteram 26. Januar 2022 um 13:09

Ich bezweifle, dass ich eine Bestätigung bekommen werde von einem Altea BJ 2008 auf einem Leon 2018 bekommen werde.

Reifen und Felgen sind alle Dimensionen ident, bis eben auf die ET.

ich möchte nicht umsonst neue reifen kaufen wenn die dann irgendwo innen anstehen oder dergleichen.

Zitat:

@bions schrieb am 26. Januar 2022 um 14:09:21 Uhr:

Ich bezweifle, dass ich eine Bestätigung bekommen werde von einem Altea BJ 2008 auf einem Leon 2018 bekommen werde.

Warum auch nicht? Das Gutachten liegt bei denen auf dem Server.

Die bescheinigen dir das die Radlast für den Leon passt und gut ist die Laube. Da steht dann die Teilenummer drauf und die Maße und damit fährst du dann beim TÜV vor.

Die Eintragung ist aber wohl teurer als neue passende Felgen;).

Also ich würde da lieber die Altea Felgen verkaufen und mir passende für den Leon mit der richtigen ET suchen.

Ich hab das nämlich im Dezember bei dem Auto von einem Freund machen lassen und da waren es 90€ für die Einzelabnahme zuzüglich der Kosten für die Berichtigung der Fahrzeugpapiere.

Themenstarteram 26. Januar 2022 um 20:58

die Felgen würden "kostenlos" herumliegen daher das Fragen :D

Nur bleibt es ja nicht bei den "0€" wenn du nicht mit erloschener Betriebserlaubnis rumfahren willst ;).

@bions

Du müsstest die Papiere von Seat holen, damit dann zum Tüv, es eintragen lassen und dann ggf. einen neuen Fahrzeugschein.

Tüv in diesem Fall müsste glaub eine Einzelabnahme sein (120€+)

Bei neuen Papieren kommt da auch noch etwas hinzu, ich bin mir nicht sicher aber insgesamt glaub nochmal 70€

Ingesamt bist dann bei rund 200€, für dieses Geld kann man neue Felgen samt ABE kaufen.

Ich denk technisch funktioniert das aber der Aufwand ist es nicht Wert. (meiner Meinung nach)

Das muss nicht ins Fahrzeugschein einfach die tüv Papiere immer dabei haben. Hat mir der Prüfer letztens gesagt war eigentlich schon immer so.

Beim Tüv hab ich 80 Euro bezahlt.

In meiner Einzelabnahme stand drin "sofortige Berichtigung der Fahrzeugpapiere erforderlich", was eigentlich wohl auch so üblich ist bei einer Einzelabnahme.

Das Problem bei solchen Sachen ist das der Tüv Prüfer (Tüv, Dekra, und wie sie alle heißen) entscheidet was gemacht werden muss. Du kannst einen erwischen der lässt es unter §19.3 Anbauüberprüfung laufen, dann musst die Papiere nur dabei haben

Oder eben als §19.3 Einzelabnahme wo du einen neuen Fahrzeugschein 1 brauchst.

Die Info hab ich von 2 Prüfern bekommen.

Beispiel von mir: Ich hab ein Fahrwerk und Felgen im Sommer normalerweise §19.3. Prüfer hat es unter §19.2 laufen lassen mit dem vermerk "Bei nächster Gelegenheit ändern" = kein neuen Fahrzeugschein

Der Mitarbeiter beim Tüv wo ich mich im Vorfeld informiert hatte (Vermessung, Radar usw.) meinte auch das wird eine Einzelabnahme.

Wieso 19.2 bzw 19.3 ?

 

Abnahme von Fahzeugteilen die keine Unterlagen für das vorgeführte Fahrzeug haben, jedoch für ein anderes Fahrzeug/ Modell ist doch ne 21 Abnahme.

 

Bei allem anderen gebe ich dir jedoch recht, der Prüfer händigt Dir Papiere aus worin dann steht ob es "bei Gelegenheit" oder "sofort" in den Papieren berichtigt werden muss.

Zitat:

@Alexiususus schrieb am 28. Januar 2022 um 09:06:53 Uhr:

Wieso 19.2 bzw 19.3 ?

Abnahme von Fahzeugteilen die keine Unterlagen für das vorgeführte Fahrzeug haben, jedoch für ein anderes Fahrzeug/ Modell ist doch ne 21 Abnahme.

Bei allem anderen gebe ich dir jedoch recht, der Prüfer händigt Dir Papiere aus worin dann steht ob es "bei Gelegenheit" oder "sofort" in den Papieren berichtigt werden muss.

Ich bin jetzt wegen der anderen ET davon ausgegangen das es wie eine Zubehörfelge gehandhabt wird.

Aber §21 ist ein Gutachten was meist bei Importen zum Einsatz kommt.

Die Kosten werden da denk ich mal auch nahe einer Einzelabnahme sein oder?

Zitat:

@Alexiususus schrieb am 28. Januar 2022 um 09:06:53 Uhr:

Wieso 19.2 bzw 19.3 ?

Abnahme von Fahzeugteilen die keine Unterlagen für das vorgeführte Fahrzeug haben, jedoch für ein anderes Fahrzeug/ Modell ist doch ne 21 Abnahme.

Bei allem anderen gebe ich dir jedoch recht, der Prüfer händigt Dir Papiere aus worin dann steht ob es "bei Gelegenheit" oder "sofort" in den Papieren berichtigt werden muss.

ein §19.2er ist in alter Form ein 21er, wobe ein reiner 21er eher eine Vollabnahme ist, der nach Aufwand berechnet wird. Nach EU Richtlinien und Vorgaben der Organisationen sind die Prüfer angewiesen solche Dinge nicht mehr so ohne weiteres einzutragen bzw. auch abzulehnen.

ein §19.3er ist in der Regel eine Abnahme in Verbindung nur mit einem Teilegutachten, wonach strenggenommen auch jeder Prüfer so danach handeln sollte! Hier gibt es in den Organisationen ansich feste Kostenbeträge die sich nach klein, mittel und hoher Aufwand berechnen.

Bei einem §19.3er reicht in der Regel die sog. Anbaubescheinigung der Organisation mitzuführen und evtl. bei nächster Befassung (z.B. Umzug, Ummeldung usw.) in den Teil 1 eintragen zu lassen.

Bei einem §19.2er (21er) ist eine unmittelbare Berichtigung nötig

Bei allen Punkten wird aber leider auch sehr unterschiedlich und teilweisse auch unnötig gehandelt !

 

 

Zitat:

@zwei0 schrieb am 28. Januar 2022 um 11:04:01 Uhr:

Zitat:

@Alexiususus schrieb am 28. Januar 2022 um 09:06:53 Uhr:

Wieso 19.2 bzw 19.3 ?

Abnahme von Fahzeugteilen die keine Unterlagen für das vorgeführte Fahrzeug haben, jedoch für ein anderes Fahrzeug/ Modell ist doch ne 21 Abnahme.

Bei allem anderen gebe ich dir jedoch recht, der Prüfer händigt Dir Papiere aus worin dann steht ob es "bei Gelegenheit" oder "sofort" in den Papieren berichtigt werden muss.

ein §19.2er ist in alter Form ein 21er, wobe ein reiner 21er eher eine Vollabnahme ist, der nach Aufwand berechnet wird. Nach EU Richtlinien und Vorgaben der Organisationen sind die Prüfer angewiesen solche Dinge nicht mehr so ohne weiteres einzutragen bzw. auch abzulehnen.

ein §19.3er ist in der Regel eine Abnahme in Verbindung nur mit einem Teilegutachten, wonach strenggenommen auch jeder Prüfer so danach handeln sollte! Hier gibt es in den Organisationen ansich feste Kostenbeträge die sich nach klein, mittel und hoher Aufwand berechnen.

Bei einem §19.3er reicht in der Regel die sog. Anbaubescheinigung der Organisation mitzuführen und evtl. bei nächster Befassung (z.B. Umzug, Ummeldung usw.) in den Teil 1 eintragen zu lassen.

Bei einem §19.2er (21er) ist eine unmittelbare Berichtigung nötig

Bei allen Punkten wird aber leider auch sehr unterschiedlich und teilweisse auch unnötig gehandelt !

Laut Gesetzesvorgabe geb ich dir 100% Recht. Leider sieht die Realität oft anders aus und jeder Prüfer entscheidet für sich. Auch die Kosten hab ich festgestellt sind nicht immer ganz transparent.

Ich frage mich nur ob die Prüfung, egal welche, von jedem Polizist auch akzeptiert wird.

In meinen Breitengraden hab ich bisher keine Probleme damit gehabt, in anderen Gegenden sind Papiere für viele Polizisten nur Schall und Rauch ^^

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