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Passen die Reifen auf die Felgen ? Und noch was...

Themenstarteram 15. Mai 2009 um 14:45

Hallo zusammen,

ich habe von einem Bekannten 4 Felgen der Marke Keskin bekommen. Modell: KT3 7015T ( 7J x 15 H2)

Leider ohne Schrauben und ABE.

Erste Frage, bekomme ich die Schrauben und ABE nur über den Hersteller ? Muss ich, wenn ich die ABE habe, dann noch irgendwas bzgl, der Felgen beachten ? Eintragen lassen beim TÜV oder so? Oder reicht es, wenn ich die ABE dann einfach dabei habe ?

Hat jemand eine Ahnung,was sowas (ABE und Schrauben) dann kosten würde ?

Und noch was, das ist eigentlich noch wichtiger.

Ich habe von einem alten Skoda noch 4 Reifen hier, die noch ok sind (die die auf den Keskin sind, sind teils von ´95 und total brüchig).

Es sind Dunlop 195 / 65 R15 91V

Passen diese auf die o.g. Felge ?

Ich danke schonmal für die wie immer kompetenten Antworten :)

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14 Antworten
am 15. Mai 2009 um 15:36

Hallo rezei,

die Felgen sind also die Keskin KT3 Solar. Welche Anschlussmaße und Einpresstiefe haben sie?

Und welches Fahrzeug hast Du? (Hersteller, Modell, Typ, Baujahr, Motorisierung?)

Zitat:

Erste Frage, bekomme ich die Schrauben und ABE nur über den Hersteller ?

.

Passende Schrauben sollte Dir jeder Reifenhändler besorgen können, Du musst nur die erforderlichen Dimensionen wissen.

Eine ABE bzw. ein Teilegutachten bekommst Du beim Felgenhersteller, mit Glück als kostenfreien Download.

Zitat:

Muss ich, wenn ich die ABE habe, dann noch irgendwas bzgl, der Felgen beachten ? Eintragen lassen beim TÜV oder so? Oder reicht es, wenn ich die ABE dann einfach dabei habe ?

.

Abnahme und/oder Eintragung hängen von den Auflagen in der ABE bzw. dem Teilegutachten zur Felge ab. Also zuerst das richtige Stück Papier für Dein Auto finden und dann sorgfältig lesen.

Zitat:

Hat jemand eine Ahnung,was sowas (ABE und Schrauben) dann kosten würde ?

.

Zu ABE/Teilegutachten kann ich noch nichts sagen, vielleicht geht ein einfacher Download.

Radschrauben in normaler Größe kosten ca. 1,50€ bis 2,00€ pro Stück.

Zitat:

Ich habe ... noch 4 Reifen hier, die noch ok sind ...

Es sind Dunlop 195 / 65 R15 91V

Passen diese auf die o.g. Felge ?

.

Es hängt natürlich davon ab, ob die Reifengröße auf der Felge für Dein Auto in ABE/Teilegutachten vorgesehen ist.

Die ETRTO-Normen lassen die Kombination jedenfalls zu.

 

Gruß

Alpha Lyrae

Themenstarteram 15. Mai 2009 um 18:50

Hallo Alpha Lyrae,

also, ich habe einen Ford Mondeo, Typ BNP (Kombi), Baujahr 94 mit 90 PS / 66kw.

Ich habe ein Datenblatt finden können, zu den Felgen, ein Gutachten zur ABE Nr.sowieso.

Ich werde aber noch den Hersteller kontaktieren, denn in dem Gutachten steht eine Menge drin, aber nur, welche Reifen im Test genutzt wurden, nicht für welche sie noch freigegeben sind.

Vielleicht gibt mir die ABE dann mehr Klarheit.

Danke schonmal

am 15. Mai 2009 um 18:53

HI,

schliesse mich meinem Vorredner an...

Die Reifen passen natürlich auf die Felgen, aber die Frage ist, ob du die Reifen auf deinem Auto fahren darfst sprich steht die Größe in der Zulassung...? Wie du vllt in meiner Signatur siehst, fahre ich grössenmässig die selbe Kombo ;)

Mit einer ABE musst du normalerweise nichts eintragen lassen, denn sie ABE bezieht sich genau auf deinen Fahrzeugtyp und diese speziellen Felgen.

Mit einem Teilegutachten musst du die Felgen eintragen lassen.

gruß cocker

Die Reifen passen, für den Mondeo brauchst du aber 195/60 R15 und außerdem keine Radschrauben sondern -muttern ;)

Und bete, dass du keine längeren Stehbolzen brauchst, sonst kannst du vermutlich schonmal auf 2 neue Radlager vorne sparen :)

am 15. Mai 2009 um 20:42

Hallo rezei!

Zitat:

also, ich habe einen Ford Mondeo, Typ BNP (Kombi), Baujahr 94 mit 90 PS / 66kw.

Bestens, das Teilegutachten des Felgentyps für Dein Auto liegt mir jetzt vor.

Eine ABE finde ich dazu jedoch nicht, sie muss aber auch nicht sein.

Bitte überprüfe und bestätige noch die erforderlichen Anschlussmaße 4/108/63,4 und die Einpresstiefe 35 mm. Hat die Felge einen Festanschluss oder einen Zentrierring?

Zitat:

Ich habe ein Datenblatt finden können, zu den Felgen, ein Gutachten zur ABE Nr.sowieso.

Ich werde aber noch den Hersteller kontaktieren, denn in dem Gutachten steht eine Menge drin, aber nur, welche Reifen im Test genutzt wurden, nicht für welche sie noch freigegeben sind.

Wie schon erwähnt, ich zweifle an der Existenz einer ABE. Falls es sie gibt, müsste auf der Felge "KBA" gefolgt von einer 5-stelligen Zahl stehen.

 

Im Teilegutachten taucht die Reifengröße 195/65 R 15 nicht auf, da schließe ich mich WACK_DONALDS an.

Die erforderlichen Radmuttern sind M12x1,5 mit Kegelbund 60°. Sie müssen nach mindestens 6,5 Umdrehungen "sitzen".

 

@cocker:

In Bezug auf ABE und Teilegutachten ist die Verwirrung groß. Egal, welche Art Dokument vorliegt, es gilt immer, die fahrzeugspezifischen Auflagen genau zu lesen. Nur davon hängt die Pflicht zur Abnahme und/oder Eintragung ab.

 

Gruß

Alpha Lyrae

am 15. Mai 2009 um 21:50

HI,

naja - ABE ist ziemlich eindeutig - mit einer ABE darfst du das gekaufte Teil mit deinem Fahrzeug betreiben, da die ABE sich auf dein Fahrzeug, z.B. Opel Vectra B bezieht. Hier brauchst du normalerweise keinen TÜV-Eintrag.

Ein Gutachten berschreibt ja allgemein die Vorschriften, die man beachten muss, wenn man das Teil an einem PKW betreiben/montieren will. z.B Bördeln an Kanten oder Montagevorschriften. Ob man das Teil dann auch an seinem Auto haben darf, entscheidet letztendlich der TÜV, der das Teil montiert am Fahrzeug abnimmt...oder auch nicht ;) Mal jetz laienhaft ausgedrückt...

So ist zumindest mein Kenntnisstand.

gruß cocker

am 16. Mai 2009 um 0:30

Hallo cocker,

ich schrieb ja schon, dass in Bezug auf ABEse und Teilegutachten die Verwirrung groß ist.

Du möchtest sicher auch nicht, dass jemand auf unseren Straßen ohne Zulassung zum Straßenverkehr unterwegs ist.

Der Haupttext einer ABE ist nicht viel mehr als ein Festigkeitsgutachten. Erst die Auflagen in einer fahrzeugbezogenen Anlage dazu geben Aufschluss darüber, ob eine Abnahme und/oder Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich ist, und unter welchen Bedingungen. Von "normalerweise" kann daher überhaupt keine Rede sein!

Teilegutachten sind da weder besser noch schlechter!

Frage: Abnahme/Eintragung trotz ABE?

Antwort: Ja, das ist oft erforderlich!

Die Auflagen werden bei jeder Prüfstelle beachtet. Die Willkür eines Prüfers vermag ich hier kaum zu sehen.

Noch etwas: Bei TÜV, DEKRA, GTÜ, etc. bekommt man eine Abnahmebescheinigung. Darin steht, ob und wann eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich ist. Die Eintragung ist Sache der Zulassungsstelle.

Kurz zusammengefasst: Eine Abnahme bekommt man bei einer Prüfstelle, eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle.

 

Gruß

Alpha Lyrae

 

P.S.: Ich hatte schon mehrere Änderungs- und Einzelabnahmen, und viele Besprechungen mit Prüfern. Ich schreibe hier also aus Erfahrung. Außerdem mag ich scheinbar unmögliche Fälle, die sich dann doch lösen lassen...

Themenstarteram 16. Mai 2009 um 10:00

Also,

ich habe das folgende Dokument vorliegen:

Zitat:

GUTACHTEN zur ABE Nr. 44842 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55141600 (01. Ausfertigung)

Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ KT3 7015

Hersteller Reifen Keskin Tuning

(TÜV Pfalz)

Dort habe ich neben vielen Daten zu Einpresstiefe und verschiednen Versionen zu Reifen nur das gefunden:

Zitat:

Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß Reifengröße Einpresstiefe

(mm)

Statische

Radlast

(kg)

4/100 185/55R15 38 580

4/114,3 185/55R15 38 580

5/100 185/55R15 30 580

5/112 185/55R15 38 640

5/120 185/55R15 38 640

Daher habe ich keine Ahnung, woher ich wissen soll, ob die Refengröße auf meinem Mondeo gefahren werden darf.

Jetzt habe ich die Größe auf dem Wagen: 185/65R14 85T (auf Stahlfelgen)

ich kenne mich leider nicht so sehr damit aus, darum meine Frage, was besagt denn die 65 oder 60 ?

am 16. Mai 2009 um 14:14

Hallo rezei,

in der erwähnten ABE passt nichts zu Deinem Auto, bereits die Anschlussmaße sind anders. Ich habe für Dein Auto dieses Teilegutachten zur Felge gefunden (für Typ BNP s. Seite 5 oben). Bitte vergleiche die Daten im Gutachten mit denen der Felge.

Zitat:

ich kenne mich leider nicht so sehr damit aus, darum meine Frage, was besagt denn die 65 oder 60 ?

Das ist das Reifenquerschnittsverhältnis, ganz gut erklärt z.B. in Wikipedia.

 

Gruß

Alpha Lyrae

Ok, mal am Beispiel 185/65 R 14

185 = Reifenbreite in mm

65 = Verhältnis Reifenbreite zur Höhe, d.h die Höhe des Reifens beträgt 65% der Breite, bei 185ern wären das 120.25mm.

R = Reifen in Radialbauweise

14 = Reifendurchmesser in Zoll.

Die 195/65 würden genauso auf die Felgen und wahrscheinlich auch auf den Mondeo passen, du brauchst für den Mondeo aber 195/60 R 15, weil die 65er wegen der größeren Reifenhöhe eine höheren Abrollumfang haben. Das bedeutet, dein Tacho würde weniger anzeigen als du tatsächlich fährst. Darf er aber nicht, somit darfst du diese Reifengröße nicht montieren ohne eine Tachoangleichung machen zu lassen, was sich wohl kaum lohnen würde.

Edit: verdammt, zu langsam :D

Themenstarteram 17. Mai 2009 um 14:57

Ich verstehe das aber dann nicht, habe doch jetzt die drauf: 185/65R14, warum gibts dann da keine Probleme ? Liegt das dann an den Stahlfelgen im Vergleich zu den Alus oder was ?

Oder hat sich dann hat sich mein Vorhaben mit den Felgen und den Reifen wohl erledigt ?

Dann werden es halt nur ein paar neue Gummis für die Stahlfelgen und ich verkaufe den Kram bei Ebay oder so...

*enttäuscht nach hause geht* :(

am 17. Mai 2009 um 18:10

Hallo rezei,

bitte nicht so schnell die Flinte ins Korn werfen!

Zitat:

Ich verstehe das aber dann nicht, habe doch jetzt die drauf: 185/65R14, warum gibts dann da keine Probleme ? Liegt das dann an den Stahlfelgen im Vergleich zu den Alus oder was ?

.

Es liegt an den verschiedenen Rad- und Reifendimensionen. Wie WACK_DONALDS schon schrieb, kommt es darauf an, dass der Abrollumfang bzw. der Reifendurchmesser innerhalb der zulässigen Grenzen bleibt. Wenn der Felgendurchmesser und/oder die Reifenbreite steigen, muss das Querschnittsverhältnis daher geringer werden. Dazu 'mal eine Tabelle mit den Reifengrößen, um die es hier geht:

ReifenDurchmesserKT3
185/65 R 14 86596 mm-
195/65 R 15 91635 mm-
195/60 R 15 88615 mmX
205/50 R 15 86587 mmX
205/55 R 15 88607 mmX
215/50 R 15 86597 mmX
225/50 R 15 91607 mmX

 

Aus dem Gutachten zur Keskin KT3 geht hervor, dass für Deinen Mondeo BNP Reifendurchmesser von 587 bis 615 mm möglich sind. Deine Dunlops 195/65 R 15 liegen mit 635 mm darüber. Damit wird eine Abnahme schwieriger, da die Dimension nicht im Felgengutachten steht. Es ist auch damit zu rechnen, dass der Tacho neu geeicht werden muss, da er sonst zu wenig anzeigen würde.

Neue Reifen müssen also wohl sein. Um ein gutes Beschleunigungsvermögen zu haben, empfehle ich Dir einen möglichst geringen Reifendurchmesser. 205/50 R 15 sieht gut aus, auch die Angebotsbreite und das Preisniveau dazu.

 

Gruß

Alpha Lyrae

P.S.: Bitte lies das Teilegutachten gut durch. Das ist wichtig für eine Abnahme. Alle Fahrzeugdaten und Reifengrößen müssen passen, und sämtliche Auflagen zur Felge und der Reifengröße müssen erfüllt sein. Bei Fragen dazu: hier melden!

Themenstarteram 17. Mai 2009 um 20:24

Hallo,

ich danke Dir, zumal ich nun schon etwas mehr durchblicke. Ja, als Laie hat mans nicht leicht, auch wenn die Problematik so einfach scheint...

Mein Gedanke basierte auf der Tatsache, dass im Moment bei mir die Kasse sehr knapp ist und ich sehr genau schauen muss, was ich ausgebe. Ich weiß nicht, was ich noch an Zusatzkosten haben könnte fürs eintragen und Schrauben, noch dazu, dass die größeren Reifen auch wieder teurer kommen als die kleinen auf den Stahlfelgen.

Ich schau mal, ob ich die Reifen und die Felgen loswerden kann, vielleicht springt ja noch genug raus für ein paar normale. Und sollte ich die Felgen nicht verkaufen können, so hebe ich sie vielleicht auf und schau mich mal um nach den passenden Reifen, vielleicht verkauft jemand auch noch akzeptable, die auf die Felgen passen und günstiger sind als neue.

Mal sehen, ich halte Euch auf dem Laufenden.

Nur als Abschlussfrage, Lyrae, und weil das,wie Du schon erwähnt hast ein verwirrendes Thema ist, kann ich einem potentiellen Käufer sagen, dass er sich zwecks ABE und/oder Eintragung an TÜV und Hersteller wendet ?

Gruß

am 17. Mai 2009 um 23:51

Hallo rezei,

nichts zu danken!

Zitat:

Ja, als Laie hat mans nicht leicht, auch wenn die Problematik so einfach scheint...

.

Stimmt, das Thema ist nicht leicht. Aber selbst manche Reifenhändler wissen da nicht ausreichend Bescheid.

Zitat:

Mein Gedanke basierte auf der Tatsache, dass im Moment bei mir die Kasse sehr knapp ist und ich sehr genau schauen muss, was ich ausgebe. Ich weiß nicht, was ich noch an Zusatzkosten haben könnte fürs eintragen und Schrauben, ...

.

Willkommen im Club! Ich verstehe Dich sehr gut.

(Ich denke, Du möchtest den desolaten Stand meines Girokontos nicht sehen wollen...)

Aber jetzt zu den Zusatzkosten:

  • Änderungsabnahme nach §19.3 StVZO bei TÜV/DEKRA/GTÜ/etc.: ~40-50€
  • Eintragung in die Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle: ~10-12€. Die Pflicht dazu wird aber ggf. zurückgestellt. D.h. vielleicht ist das nicht sofort, sondern erst nach vielen Jahren erforderlich, z.B. wegen eines Wechsels des Halters oder des Zulassungsbereichs.
  • 16 Radmuttern M12x1,5 mit Kegelbund 60°: ~20-32€. Dieser Posten entfällt, wenn die heute vorhandenen Radmuttern die selben Dimensionen haben.

Zitat:

... noch dazu, dass die größeren Reifen auch wieder teurer kommen als die kleinen auf den Stahlfelgen.

.

Ja, Reifen 185/65 R 14 sind billiger als

z.B. 205/50 R 15.

Eine vergleichende Bewertung ist hier schwierig.

Solange man das Potenzial von breiteren Reifen im Fahrbetrieb nicht bis zu den Grenzen ausnutzt, könnten sie langfristig günstiger sein.

Den Gewinn an Fahrsicherheit und Fahrfreude berücksichtige ich hier jetzt nicht.

Dieses Thema übersteigt etwas meine Kompetenz, ich muss daher abwinken.

Zitat:

Ich schau mal, ob ich die Reifen und die Felgen loswerden kann, vielleicht springt ja noch genug raus für ein paar normale. Und sollte ich die Felgen nicht verkaufen können, so hebe ich sie vielleicht auf und schau mich mal um nach den passenden Reifen, vielleicht verkauft jemand auch noch akzeptable, die auf die Felgen passen und günstiger sind als neue.

.

Ich fände das schade, wo Du doch so kurz vor dem Ziel stehst.

Zitat:

Nur als Abschlussfrage, Lyrae, und weil das,wie Du schon erwähnt hast ein verwirrendes Thema ist, kann ich einem potentiellen Käufer sagen, dass er sich zwecks ABE und/oder Eintragung an TÜV und Hersteller wendet ?

.

Im Prinzip ja.

Ich finde es bei Verkäufen wichtig und seriös, wenn die vollständigen Felgendaten angegeben werden. Wenn es dann noch ABEse mit fahrzeugspezifischer Anlage bzw. ein fahrzeugspezifisches Teilegutachten gibt, ist es bestens. Aber wer hat das schon.

Auf den Webseiten von Keskin gibt es einen Konfigurator, der einen Download von fahrzeugspezifischen Gutachten ermöglicht. Der Verweis darauf sollte bei einem Verkauf ausreichen.

Und nicht vergessen: auch ein Käufer hat die Pflicht, sich zu informieren!

 

Gruß

Alpha Lyrae

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