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Passen diese Felgen/Reifen?

Themenstarteram 15. Dezember 2009 um 10:29

Hallo Leute,

mein Bruder hat vor etwa 1,5-2 Monaten einen Wagen von Privat gekauft. Da war ein Satz kaum gebrauchter Räder mit Winterreifen dabei.

Er hat die Räder mit Winterreifen kürzlich auch montiert, scheinbar ohne Probleme.

Doch jetzt hat er festgestellt, dass die Angaben der Felgen von den Angaben in den Fahrzeugepapieren abweichen.

In den Papieren werden folgende Reifen/Felgen gelistet:

175/65 R14 82 QM+S 5.5JX14H2O37.5

175/65 R14 82 S 5.5JX14H2O37.5

195/45 R16 80 S 6.5JX16H2O41.5

195/60 R15 88 S 6JX15H2O47.5

Winterräder haben folgende Angaben:

175/70 R14 84 T 5.5JX14H2ET39

Ich schätze, dass der Reifen an sich passt. Doch ist das überhaupt ein Problem, dass die Einpresstiefe der Felge 1,5 mm mehr als die angegebenen 37,5 mm ist - liegt sie doch kleiner als die möglichen 41,5 bzb. 47,5 mm?

Ist das technisch zulässig oder kann hier ein Schaden entstehen?

Gerade weil er keine Probleme bemerkt hat (wird noch genauer nachschauen), weiß ich nicht, was ich ihm raten soll. Wenn's technisch kein Problem ist, so ist das von der Zulassung her erlaubt auf diese Weise abweichende Räder zu montieren? Oder müsste in diesem Fall irgendeine Art von Gutachten vorliegen oder müsste das vom TÜV genemigt werden?

Danke voraus

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7 Antworten

Also mittlerweile gilt, daß nicht mehr alle Rad/Reifen Kombinationen in die Papiere eingetragen sein müssen. Es reicht wenn der Fahrzeughersteller diese für einen bestimmten Fahrzeugtyp freigegeben hat.

Allerdings erscheint es mir unwahrscheinlich daß 175/65 R14 und 175/70 R14 freigegeben sind. Immerhin ändert sich der Abrollumfang.

Es würde allerdings extrem helfen, wenn du uns mal Fahrzeug, Typ, und Baujahr nennen würdest :D

Gruß

ghm

Themenstarteram 15. Dezember 2009 um 13:52

Es ist ein Ford Fiesta. Was für ein Bj. genau habe ich nicht gefragt. Er hat damals einen Jahreswagen gesucht. Also könnte es gut Bj. 2008 sein.

Solche Details müsste ich ggf. nachfragen. Ich habe den Wagen selber noch nicht gesehen (er lebt etwas weiter weg) und kriege die Infos per Telefon oder E-Mail. In wie weit sagt der Typ und Baujahr etwas über die Bereifung aus?

Meinem Bruder zufolge stehen die genannten Angaben zu den Rädern/Reifen eben nicht im Fahrzeugschein (hier steht nur eine davon) sondern in einem zusätzlichen Blatt (wohl vom Hersteller). Ich nehme an, das sind die erwähnten freigegebenen Rad/Reifen.

Könnte es noch weitere geben? Wo kann man etwas darüber erfahren?

Wenn ich deine Aussage richtig interpretiere, siehst du schon mal kein technisches Problem - also es kann dadurch am Wagen kein Schaden entstehen. Oder? Diese Frage steht für mich an erster Stelle.

Danke

Gruß

Also der Reifen mit dem größten Abrollumfang aus deiner Liste ist der 195/60 R15.

Der Abrollumfang des von dir gewünschten 175/70 R14 ist kleiner und deswegen dürfte es wegen der Tachoabweichung schon mal kein Problem geben.

Tatsächlich ist aber diese Größe nicht von Ford freigegeben und deswegen müßte dein Bruder sich um eine Eintragung durch den TÜV kümmern - ansonsten fährt er ohne Betriebserlaubnis und damit ohne Versicherungsschutz.

Wo hat er die Reifen denn her? Vom Fordhändler der ihm den Jahreswagen verkauft hat und noch ein paar gebrauchte Winterräder mit draufgelegt hat? Die Größe 175/70 R14 könnte nämlich von einem Frd Focus stammen (allerdings würde die ET dann nicht so ganz passen).

Siehe Liste.

Wenn er die Reifen von einem Ford Händler beim Autokauf dazubekommen hat, dann würde ich die auf jeden Fall reklamieren bzw. umtauschen. Rumfahren darf er so jedenfalls nicht.

 

Gruß

ghm

Themenstarteram 15. Dezember 2009 um 17:52

Ich danke schon mal für deine Info.

Ist so eine Eintragung ggf. ohne Probleme machbar oder können die beim TÜV auch sagen "geht nicht"?

Kannst du mir möglicherweise sagen, was so eine Eintragung kostet?

Nein, eben nicht vom Händler sondern privat gekauft. Auch noch etwas weiter weg abholen gefahren. Beim Händler wäre das ja kein Problem zu reklamieren, privat ist es meist nicht so. Hätte er es gleich festgestellt, und gleich reklamiert, wäre es sicherlich einfacher gewesen. Ich werde ihm raten, trotzdem da nachzuhacken.

Ich habe gar nicht gedacht, dass sich die Abweichung in der Rad/Reifen-Größe auch auf den Versicherungsschutz auswirken kann. Ich habe ehe gedacht, ob das für den Wagen nicht zu Problemen mechanischer Art führen kann. Danke für den Hinweis.

Aber wie ich das sehe, muss er sich beeilen, und entweder kriegt er vom TÜV die Betriebserlaubnis oder gibt noch mal einige hundert Euro für die richtigen Räder und Reifen aus. Ich vermute mal die TÜV-Eintragung dürfte günstiger sein. Doch wie teuer genau und ob ohne weiteres zu bekommen, ist hier die Frage.

Gruß

johnnydi

---------

PS:

---------

Ich habe hier im Forum noch folgenden Thread gefunden: http://www.motor-talk.de/.../...d-reifen-in-neue-papiere-t1622542.html

Doch blicke ich da möglicherweise nicht ganz durch. Es scheint offensichtlich etwas komplizierter zu sein, so eine Eintragung zu bekommen.

Wenn ich das richtig verstehe, mit einem vorhandenen Teilgutachten kriegt man den Eintrag für ca. 45€. Das wäre in diesem Fall, wohl die optimale Lösung. Doch man braucht das Teilgutachten, wo wohl die Reifen-Felge-Kombination als passend zum Fahrzeugtyp genannt werden. Wie bzw. wo findet man so ein Teilgutachten? Es handelt sich hier nicht um eine spezielle Alufelge sondern um eine gewöhnliche Metallfelge. Über deren Hersteller (falls einer drauf steht)?

Ohne Teilgutachten müsste man sich zuerst ein Festigkeitsgutachten vom Felgenhersteller besorgen und vom TÜV eine Einzelabnahme durchführen lassen, die wohl teuer ist (wie teuer wurde nicht genannt). Das wäre vermutlich von den Kosten her nicht viel oder gar nicht günstiger als der Neukauf.

Habe ich es korrekt zusammengefasst?

Was ich nicht verstehe:

Da die Rede im o.g. Thread vor allem von der Felge ist, spielt der Reifen hier keine Rolle? Was wird eingetragen - die Kombination oder die Felge? Kann man erkennen, ob sich sich die Mühe überhaupt lohnt? Oder ist es möglicherweise offensichtlich, dass die Reifen/Felgen gar nicht eingetragen werden können?

Gruß

johnnydi

Also für ne Eintragung spielen meherere Dinge ne Rolle.

1. Ist die Felge (im Fachjargon das Rad) überhaupt für dein Auto zugelassen. Abmessungen, Einpresstiefe, Traglast. Wenns für das Rad selbst kein Gutachten gibt, kannst das ziemlich vergessen.

2. Ist die Reifengröße in Verbindung mit dem Rad auf deinem Auto möglich. Traglast, Freigängigkeit (also, daß nix schleift auch bei voll beladenem Auto etc) und last but not least, Tachoabweichung.

Falls der TÜV feststellt daß die Tachoabweichung außerhalb der zulässigen Toleranzen liegt, dann muß der Tacho nachjustiert werden und dann werden alle anderen Reifengrößen gestrichen.

Ich würde die Dinger im großen internet Auktionshaus feilbieten und mir nen Satz passende beschaffen. Bei der Größe reden wir ja nicht über Unsummen.

ghm

Themenstarteram 16. Dezember 2009 um 13:57

Ich habe gestern fast schon die Hoffnung geschöpft, mit der Möglichkeit der Eintragung die Sache schnell und vergleichsweise günstig klären zu können. Doch nach deinen Infos und weiterer Recherche den Eindruck bekommen, dass es in diesem Fall nicht ohne Weiteres gehen wird. Schade. Wäre im besten Fall mit zusätzlichen 50€ günstiger als der Neukauf (für die nicht passenden Räder wird man sicher nicht allzu viel bekommen).

Aber was soll's. Da muss er jetzt durch. Ich werde ihm jetzt jedenfalls raten, keine Zeit zu verschwenden und sich neue zu holen.

@ghm:

Ich danke dir vielmals für die hilfreichen Hinweise.

Gruß

johnnydi

Kein Problem. Du mußt auch die positiven Aspekte sehen:

Dein Bruder hat dann einen Satz neuer Reifen von denen er weiß daß sie noch nicht über irgendwelche Bordsteine gequält wurden etc.

Für 70-90 Euro pro Komplettrad sollte was zu kriegen sein und da geht ja noch der verkaufserlös der anderen räder von ab. Um einen möglichst guten Preis zu erzielen, wäre es natürlich gut zu wissen, zu welchem Auto die denn nun gehören.

Ich würd also zuerst mal den Vorbesitzer kontaktieren und etwas rumjammern daß die nicht zulässig sind und es strafbar ist damit rumzufahren und versicherungsschutz und blahhhh.... vielleicht erschrickt der Verkäufer und nimmt sie zurück - ich würde 250 Euro ansetzen und mich runterhandeln lassen auf 150 oder 200.

Wenn das nicht funktioniert, dann versuch wenigstens rauszukriegen von welchem Auto die sind - wird wahrscheinlich schwierig, denn damit würde der Vorbesitzer natürlch zugeben, daß er die falschen Refen mit verkauft hat - aber zumindest versuchen.

Wenn das auch nicht funzt dann versuch mal die Felgennummer und den Hersteller zu finden - auf der Felge. Im Zweifelsfall schreib mal alles ab was auf der Felge drauf ist. Dann kriegen wir evtl. das Auto auch so raus und du kannst besser Verkaufen.

Was für Reifen sind denn drauf? Hersteller, Modell, DOT Nr, Profiltiefe?

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