- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Pedal - Eintrag nötig ?
Pedal - Eintrag nötig ?
Hallo zusammen, habe mir auf Ebay diese Pedale angeschaut:
http://cgi.ebay.de/.../270578645682?...
Ist das Teilegutachten ausreichend oder muss ich dennoch zum TÜV und was Eintragen lassen ?
Danke euch im voraus.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
..., anders wäre es wenn eine ABE beiliegen würde.
Naja, es wäre anders, wenn die Auflagen in der ABE uneingeschränkt erfüllt sind, und in der ABE die Eintragungsfreiheit aufgeführt ist.
Nur weil "ABE" als Überschrift vorhanden ist, ist es nicht automatisch eintragungsfrei.
Ähnliche Themen
19 Antworten
Mal abgesehen davon das die mega hässlich sind:
Gutachten heißt du musst sie eintragen lassen, anders wäre es wenn eine ABE beiliegen würde.
Waren bei Ebay die einzigen mit einem "Teilegutachten".
Kennst du/ihr welche wo eine ABE dabei ist für den Corsa B 1.4si 82PS ?
Kauf dir schöne neue aus Gummi/Alu von Opel bevor du dir so einen Schrott holst
Hallole zusammen
Sinn und Zweck der Eintragung ist die sichere
Handhabung derartiger Bauteile. Der Prüfer
soll dabei feststellen ob diese Dinger fest
genug sind und störungsfreien Fahrzeugbetrieb
ermöglichen.
Gerade bei Klemmverbindungen ist dies häuffig
nicht der Fall. Wieder einmal ein Beispiel dafür
das die eigene Sicherheit nicht so hoch angesehen
wird wie erforderlich.
Du solltest Dankbar für diese Hinweise sein und
nicht unbedingt irgendwelche Idioten suchen die
Dir die Anrtwort geben die Du hören oder lesen
willst.
Alupedale haben ihren Sinn Zweifellos aber
obwohl ich auch schon nicht aus optischen
sondern technischen Gründen welche hatte
weil eben die Originalpedale etwas zu klein
für meine Arbeitsstiefel waren.
Das kann schon Sinn machen aber ich hab
die Teile geschraubt und sie waren auch
eingetragen. Jol.
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
Kauf dir schöne neue aus Gummi/Alu von Opel bevor du dir so einen Schrott holst
Joa, die OPC Line Pedale sind eintragungsfrei. Aber ich weiss jetzt nicht, ob es auch welche für den Corsa B gibt.
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
..., anders wäre es wenn eine ABE beiliegen würde.
Naja, es wäre anders, wenn die Auflagen in der ABE uneingeschränkt erfüllt sind, und in der ABE die Eintragungsfreiheit aufgeführt ist.
Nur weil "ABE" als Überschrift vorhanden ist, ist es nicht automatisch eintragungsfrei.
Zitat:
Nur weil "ABE" als Überschrift vorhanden ist, ist es nicht automatisch eintragungsfrei.
Überschrift? Wenn bei Teilen eine ABE beiliegt fahre ich damit nicht zum TÜV, wofür auch?
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
..., wofür auch?
Für eine ggf. notwendige Anbauabnahme/Eintragung?
Wo steht, dass "ABE" automatisch "eintragungsfrei" bedeutet?
Ja, jeder weiß mal wieder, dass es so ist, weil es auch verdammt bequem ist, nur stimmt es nicht.
Wieso findet sich extra in der ABE der Hinweis, dass das zugehörige Bauteil abnahme- und eintragungsfrei ist, wenn eine ABE immer abnahme- und eintragungsfrei bedeutet?
Wieso gibt es ABEs, in der die Eintragungspflicht aufgeführt ist?
Wieso gibt es ABEs mit Bestätigungsfeld, wo eine Fachwerkstatt direkt in der ABE den Anbau bestätigen muss, damit die ABE überhaupt erst gültig wird und die für den fachgerechten Anbau auch haftet?
Auch Teile mit EU-Typprüfung sind uU. Abnahmepflichtig oder es müssen nach dem Anbau weitere Überprüfungen durchgeführt und die Einhaltung bestimmter Grenzwerte per Gutachten nachgewiesen werden, damit die EU-Zulassung überhaupt erst Gültigkeit bekommt.
Solche Zettel muss man lesen, bevor sie in der Tiefe des Handschuhfach verschwinden.
Die ABE ist ein nationales Dokument, somit muss sich in der StVZO etwas finden, dass ABE auch gleich "eintragungsfrei" bedeutet - such mal.
Ggf., hätte, evtl., wäre, vielleicht....jaja, das reicht mir schon.
Ggf. wird das hier nun ein neuer Oberlehrer-Treffpunkt
Gruß vom Kami, der mit einer stattlichen Sammlung an ABE unterwegs ist und jeden TÜV-Prüfer damit zur Verzweiflung bringt weil er alle Papiere durchgucken muss.
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
Ggf., hätte, evtl., wäre, vielleicht....jaja, das reicht mir schon.
Ich kann nichts dafür, dass die Erteilung einer ABE alle Varianten ermöglicht.
Zitat:
Ggf. wird das hier nun ein neuer Oberlehrer-Treffpunkt
... und das ist der Beweis, dass ABEs pauschal eintragungsfrei sind?
Probiere es einfach noch mal.
---
edit
Nur als nachprüfbare Beispiele für oben genannte Möglichkeiten:
Tieferlegungsfedern Eibach Pro haben alle eine ABE und sind fast alle abnahme- und eintragungspflichtig,
Stahlflex-Bremsleitungen bekommt man mit ABE, auch hier ist eine Anbaukontrolle und Eintragung vorgeschrieben,
der serienmäßige Dachkantenspoiler beim Peugeot 207 RC hat eine Hersteller-ABE und benötigt trotzdem bei einer Nachrüstung eine Anbaukontrolle und Eintragung,
der AMG-Serienheckspoiler beim SLK 55 (R171) hat eine ABE und den korrekten Anbau muss eine Fach-Werkstatt direkt auf der ABE bestätigen.
Der Magnaflow-Auspuff hat eine EU-Typprüfung, die ist aber erst dann gültig, wenn per Fahrgeräuschgutachten nachgewiesen ist, dass sich das serienmäßige Fahrgeräusch nicht erhöht hat.
Beweis wofür? Der TE wollte was zu den Pedalen bei eBay wissen, keine Belehrung bekommen was er zu tun und lassen hat. Ich werd auch nichts noch mal probieren, meine Aussagen stehen da, und bleiben da so stehen. In diesem Sinne
Mein Fehler, wenn man sich von Dummen auf ihr Niveau herunterziehen lässt, wird man von ihrer Erfahrung geschlagen.
Warum so eingeschnappt und direkt persönlich werdend?
Nur eine Anpassung an die hier vorhandenen Riten und Umgangsformen.