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Pendlerpauschale und Lohnsteuer !
Hallo Zusammen,
ich muss bald meine Lohnsteuerjahrsabrechnung machen und stelle mir folgende Frage.
Sofern die Spritkosten / Pendlerpauschale die zahlende Lohnsteuer übersteigt, wird dann maximal die gezahlte Lohnsteuer (+- Werbungskosten?) ausgezahlt oder auch darüber hinaus ?
Bsp.: Ich fahre 200km am Tag zur Arbeit und zurück, verdiene aber nur 25.000 Euro im Jahr (zahle also ~3000 Lohnsteuer im Jahr), Pendlerpauschale wären 0,30 * 100 km * 230 Arbeitstage also 6900€ sprich mehr als das doppelte.
Was bekomme ich jetzt vom Finanzamt "zurück" ?
Vielen Dank,
LG
Beste Antwort im Thema
Ist halt nicht jedermanns Ding zuzugeben, wenn man mal ins Klo gegriffen hat.
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43 Antworten
Du hast volle 230 Tage gearbeitet und hattest keinen Urlaub oder warst krank
Respekt...
Ich rate hier z.b. zum Wiso 2012
http://www.amazon.de/.../ref=sr_1_2?...
Ich gehe davon aus, dass du nur max. bis zu deiner (gesamt) eingezahlten Lohnsteuer reduzieren kannst, nicht mehr, warum auch...
Ah - ein Prinzipienreiter.
Zu deiner Frage: Maxímal die einbehaltene Lohnsteuer.
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Ah - ein Prinzipienreiter.![]()
Zu deiner Frage: Maxímal die einbehaltene Lohnsteuer.
Genau - und dann würde ich auf jeden Fall mal darüber nachdenken, einen entsprechenden Freibetrag in die LSK eintragen zu lassen - Du gibst nämlich dem Staat einen zinslosen Kredit.
Zitat:
Original geschrieben von nightmare77
Bsp.: Ich fahre 200km am Tag zur Arbeit und zurück, verdiene aber nur 25.000 Euro im Jahr (zahle also ~3000 Lohnsteuer im Jahr), Pendlerpauschale wären 0,30 * 100 km * 230 Arbeitstage also 6900€ sprich mehr als das doppelte.
Was bekomme ich jetzt vom Finanzamt "zurück" ?
Du würdest eh keine 6900 EUR zurückbekommen. Eher 1/4 bis 1/3 der Kosten.
Um also knapp 3400 EUR (Kirchensteuer, Solidaritätssteuer und Lohnsteuer) zurückzubekommen, müsstest du 14.000 EUR absetzen.
Für grobe Rechnungen geht der Rechner ganz gut:
http://www.n-heydorn.de/steuer.htmlkurzum - mehr gibts nicht zurück, als du eingezahlt hast
Halema, hat ganz recht: Du hast da einen Denkfehler in deiner Rechnung. Der Betrag, der sich durch das Ansetzen der Fahrtkosten ergibt, wird dir nicht einfach so erstattet. Schön wär´s... Vielmehr verringert sich nur dein zu versteuerndes Einkommen schlicht um diese Summe.
Ein (sehr, sehr vereinfachtes) Beispiel:
30.000€ zu versteuerndes Einkommen und 20% Steuersatz -> 6000€ Lohnsteuer
abzgl. 2000€ Fahrtkosten -> 28.000€ zu versteuerndes Einkommen und 20% Steuersatz --> 5600€ Lohnsteuer -> 400€ Rückerstattung
Details wie mögliche Veränderungen des Steuersatzes etc. lassen wir mal aussen vor...
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
Du hast volle 230 Tage gearbeitet und hattest keinen Urlaub oder warst krank![]()
Respekt...
Kalenderjahr = 52 Wochen
abzüglich 4 Wochen Urlaub = 48 Wochen
* 5 Tage = 240 Arbeitstage
- 10 Tage "sonstige Feiertage" = 230 Arbeitstage.
Wo ist das Problem?
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Wo ist das Problem?
Genau so ist es. Das Arbeitsjahr wird mit 220 - 230 Tagen kalkuliert.
Aber ev. hat das Jahr von Golf5 nur 230 Tage

Zitat:
Original geschrieben von yeahralfi
Halema, hat ganz recht: Du hast da einen Denkfehler in deiner Rechnung. Der Betrag, der sich durch das Ansetzen der Fahrtkosten ergibt, wird dir nicht einfach so erstattet. Schön wär´s...Vielmehr verringert sich nur dein zu versteuerndes Einkommen schlicht um diese Summe.
Ein (sehr, sehr vereinfachtes) Beispiel:
30.000€ zu versteuerndes Einkommen und 20% Steuersatz -> 6000€ Lohnsteuer
abzgl. 2000€ Fahrtkosten -> 28.000€ zu versteuerndes Einkommen und 20% Steuersatz --> 5600€ Lohnsteuer -> 400€ Rückerstattung
Details wie mögliche Veränderungen des Steuersatzes etc. lassen wir mal aussen vor...
So läuft das?
Das wären bei 35.000 km grad mal 800€ ?!
Ca.
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
Du hast volle 230 Tage gearbeitet und hattest keinen Urlaub oder warst krank![]()
Respekt...
Kalenderjahr = 52 Wochen
abzüglich 4 Wochen Urlaub = 48 Wochen
* 5 Tage = 240 Arbeitstage
- 10 Tage "sonstige Feiertage" = 230 Arbeitstage.
Wo ist das Problem?
Welches Problem, ich hoffte nur mal, dass vom TE solch eine Aufklärung kommt wie er auf 230 Tage gekommen ist

Evtl. hat er gar nur ne 4 Tage Woche etc.pp. wissen wir dies

Aber Frage wurde ja eh beantwortet...
@uricken
...Gähn...
Haltet euch doch nich mit den 230 Tagen auf... das war nur Theorie.
230 Tage sind wohl der optimalfall.
Zitat:
Original geschrieben von nightmare77
Bsp.: Ich fahre 200km am Tag zur Arbeit und zurück, verdiene aber nur 25.000 Euro im Jahr (zahle also ~3000 Lohnsteuer im Jahr), Pendlerpauschale wären 0,30 * 100 km * 230 Arbeitstage also 6900€ sprich mehr als das doppelte.
Was bekomme ich jetzt vom Finanzamt "zurück" ?
Zu versteuerndes Einkommen: 25.000,- €
Steuervorauszahlung durch den Arbeitgeber in 2011: 3.000,- €
Dein "Steuersatz": 3.000,- € / 25.000,- € = 12%
Fahrtkosten in 2011: 6.900,- €
Zu versteuerndes Einkommen nach Abzügen:
25.000,- € - 6.900,- € = 18.100,- €
Zu zahlende Steuer: 12% von 18.100,- € = 2.172,- €
Rückerstattung:
3.000,- (Vorauszahlung) - 2.172,- € (tats. Steuerlast) =
828,- €So läuft das

Alternativ: 12% der Fahrtkosten bekommst du erstattet.