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Pendlerpauschale - wie sieht das nun aus?

Themenstarteram 29. Juli 2011 um 9:49

Hallo zusammen, ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Pendlerpauschale und wollte hier mal die Experten fragen.

Ich werde demnächst eine Weiterbildung antreten in einem Betrieb der ca 70km von meinem Zuhause hier Entfernt ist.

Werde Anfangs das erste halbe Jahr erstmal fahren und dannach Umziehen.

Wie sieht das denn mit der Pendlerpauschale aus? Ich habe gehört man muss die ersten 1000€ Fahrkosten selbst tragen und erst alles darüber bekommt man erstattet.

Ich fahre ja im Endeffekt ca 140km pro Tag. Werden Hin UND Rückweg erstattet oder nur einer der beiden?

Wie genau komme ich dann am Ende an mein Geld? Muss ich die KM in der Steuererklärung angeben oder wie geht das?

Danke schonmal! :)

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11 Antworten
am 29. Juli 2011 um 9:52

Also ich rechne ab dem ersten Kilometer und immer nur eine Strecke, so macht es seit Jahren der Steuerberater.

Du bekommst nicht wirklich Deine Fahrkosten erstattet, sondern bekommst für die einfache Strecke eine Pauschale pro Km, und das auch ab dem ersten Kilometer. Dabei spielt es keine Rolle ob Du nun beispielsweise mit dem Auto oder mit dem Zug unterwegs bist.

Entscheident ist die Entfernung von Wohnung zur Arbeitsstelle.

Themenstarteram 29. Juli 2011 um 10:01

Okay also nur eine Einfache fahrt. Das Thema würde sich dann wohl eh erledigen wie ich gerade erfahren hab. Die Firma stellt einen Dienstwagen während und nach der Weiterbildung.

am 29. Juli 2011 um 10:04

Wobei man auch nicht "die ersten 1000€ selber tragen" muss. Das läuft grundsätzlich so:

Jeder Arbeitnehmer hat einen Werbungskostenpauschbetrag von 1.000€. Das bedeutet, man kann Werbungskosten von 1.000€ immer geltend machen, egal ob man welche hatte oder nicht. Das bedeutet, dass sich das Erklären von Werbungskosten (und hierzu gehören auch die Fahrtkosten) erst dann lohnt, wenn man insgesamt mehr als 1.000€ angeben kann.

Da aber ein berufsbedingter Umzug (Fahrstrecke muss sich deutlich, ich glaub 30 min. verkürzen) ebenfalls Werbungskosten verursacht, und es für diesen wiederum Pauschalen gibt, die man auch ohne Einzelnachweis ansetzen kann (musst mal nach googlen), sollte es sich in jedem Fall lohnen.

Noch zum Begriff "erstattet bekommen": Werbungskosten werden nicht "erstattet", sondern vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt, so dass sich dieses mindert.

Hat man also zum Beispiel einen Grenzsteuersatz von 30% (das ist der Steuersatz, der aufgrund der Progression auf den letzten verdienten Euro angewandt wurde), dann bringen 1000€ WK eine Steuerersparnis von 300€. Jemand, der Spitzensteuersatz zahlt, wird dann also ca. 450€ sparen.

Die von dir genannten 1000 Euro sind wahrscheinlich der Werbungskostenpauschbetrag.

D.h. wenn du bei deiner Steuererklärung unter den 1000 (es müssten 920 Euro sein) Euro bleibst, dann wirkt sich das nicht aus, da der Pauschbetrag bereits bei Steuererhebung berücksichtigt wird.

http://de.wikipedia.org/wiki/Werbungskostenpauschbetrag

EDIT: Rheinostfriese war schneller und hats auch detailierter beschrieben :-)

EDIT2: WIkipedia ist da doch sehr aussagekräftig wie ich finde:

http://de.wikipedia.org/wiki/Entfernungspauschale

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Okay also nur eine Einfache fahrt. Das Thema würde sich dann wohl eh erledigen wie ich gerade erfahren hab. Die Firma stellt einen Dienstwagen während und nach der Weiterbildung.

Unter Umständen kann man auch den Firmenwagen bei der Steuererklärung angeben.

Man könnte auch noch versuchen, dass ganze als Fortbildungskosten abzusetzen. Dann kann man nämlich die gesamte Strecke (Hin- und Rückweg) absetzen. Bei meinem berufsbegleitendem Zweitstudium hats funktioniert...

am 29. Juli 2011 um 12:19

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese

 

Noch zum Begriff "erstattet bekommen": Werbungskosten werden nicht "erstattet", sondern vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt, so dass sich dieses mindert.

Der Grundgedanke ist zwar richtig, aber leider hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen ;)

Werbungskosten werden schon bei der Einkünfteermittlung bei der entsprechenden Einkunftsart abgezogen und somit am Anfang des Veranlagungsverfahrens und nicht vom zu versteuernden Einkommen, welches am Ende des Veranlagungsverfahrens steht.

am 29. Juli 2011 um 12:31

@ TE:

Für weitere Fragen zum Thema Pendlerpauschale und Ausfüllen der entsprechenden Vordrucke empfehle ich sich die Anleitung zur Einkommensteuererklärung durchzulesen bzw. das Heftchen Lohnsteuerkarte 2010 (falls noch vorhanden).

Vordrucke für die Einkommensteuererklärung gibt es beim Finanzamt, den Gemeinden/Städten und im Internet im Formular-Center des Formular-Management-Systems der Bundesfinanzverwaltung unter:

https://www.formulare-bfinv.de/

Noch eine Möglichkeit wäre die Abgabe der Erklärung per Elster.

Das erforderliche Programm gibt es unter: https://www.elster.de/

Viel Spaß beim Ausfüllen :D

am 29. Juli 2011 um 15:41

Zitat:

Original geschrieben von F213

Der Grundgedanke ist zwar richtig, aber leider hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen ;)

:eek: Klugscheißer! :p

Hast ja Recht - was man nicht alles wieder verlernt, wenn das Stück Papier erstmal ausgestellt ist...

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Okay also nur eine Einfache fahrt. Das Thema würde sich dann wohl eh erledigen wie ich gerade erfahren hab. Die Firma stellt einen Dienstwagen während und nach der Weiterbildung.

Unter Umständen kann man auch den Firmenwagen bei der Steuererklärung angeben.

Und die Umstände sind:

 

Der Firmenwagen wird als geldwerter Vorteil mit der Gehaltsabrechnung versteuert, d.h. zumeist mit der sog. 1 % vom Brutto-Listenpreis-Regel zuzügl. 0,03 % des Brutto-Listenpreises pro Entfernungkilometer Wohnung -> Arbeitsstätte.

 

Interessant ist, daß nun seitens des Finanzministeriums und der Landesfinanzbehören seit dem 1. April 2011 endlich eine Änderung greift, nach der Fernpendler, die z.B. als Wochenendpendler den Weg zur Arbeit nur 1 x wöchentlich zurücklegen, diese Fahrten nur noch mit 0,002 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungkilometer versteuern müssen. Was sogar tageweise genau abgerechnet werden darf, weil z.B. Fahrten in eine kleine Wohnung am Arbeitsort weiterhin mit den 0,03 % versteuert werden müssen.

 

Damit endete ein 5-jähriger Kampf, auch zwischen den Behörden und Finanzgerichten. 0,002 % ist auch Geld, aber immerhin deutlich weniger :).

 

Im Fall des TE wird aber wahrscheinlich ein reiner Werkswagen zur Verfügung gestellt, der eben nur für Dienstfahrten und nicht zur Privatnutzung da ist (bei kleineren Fahrten gilt; wo kein Kläger, auch kein Richter, man muß ja z.B. auch Sachen für den Job oder den Wagen besorgen ;)). Dienstfahrten können auch zu Hause beginnen und enden.

 

Firmenwagen dürfen auch privat genutzt werden (mal eingeschränkt, mal unbegrenzt, näheres regelt der entsprechende Vertrag mit dem Arbeitgeber), müssen aber dann in jedem Fall versteuert werden. Und dann gilt das, was Diedicke1300 schreibt.

 

PS: Wagen, die nur für Dienstfahrten zur Verfügung gestellt werden, sind Fahrtenbuchpflichtig !

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