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Person A kauft, Person B versichert?

Themenstarteram 17. Juli 2011 um 19:38

Schönen guten Abend zusammen,

die Frage mag vllt. sehr banal sein, kann mir jemand diese Frage beantworten!?!

Ich werde mir ein neues Auto kaufen, möchte es aber als "Zweitwagen" bei meinen Eltern versichern, wegen der günstigeren Prämie.

Kann ich also das Auto kaufen und es auf ein Elternteil anmelden, damit es über deren Versicherung versichert ist?

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Beste Antwort im Thema
am 17. Juli 2011 um 20:20

eigentuemer (kaufvertrag), halter (der in der zulassungsbescheinigung) und versicherungsnehmer koennen unterschiedlich sein.

kostet aber manchmal aufpreis.

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am 17. Juli 2011 um 20:20

eigentuemer (kaufvertrag), halter (der in der zulassungsbescheinigung) und versicherungsnehmer koennen unterschiedlich sein.

kostet aber manchmal aufpreis.

Themenstarteram 18. Juli 2011 um 10:40

Ah, interessant.

Wenn ich also das Auto kaufe, es dann bspw. auf ein meine Mutter zulassen und versichern würde - wofür wäre denn hierfür ein Aufpreis fällig? Etwas die Versicherung?

So lange das Fahrzeug auf den Versicherungsnehmer angemeldet ist, müsste es doch für die Versicherung kein Problem sein oder täusche ich mich da?

 

 

Zitat:

Original geschrieben von kreatives

Ah, interessant.

Wenn ich also das Auto kaufe, es dann bspw. auf ein meine Mutter zulassen und versichern würde - wofür wäre denn hierfür ein Aufpreis fällig? Etwas die Versicherung?

So lange das Fahrzeug auf den Versicherungsnehmer angemeldet ist, müsste es doch für die Versicherung kein Problem sein oder täusche ich mich da?

Der Versicherung ist es egal, auf wem das KFZ zugelassen wird und wer Versicherungsnehmer ist.

Harry hat nur gemeint, wenn Dein Vater oder Mutter VN + Halter ist und Du Nutzer, dann ist ein Aufpreis fällig, weil nicht nur VN und Ehepartner das KFZ nutzen.

Themenstarteram 18. Juli 2011 um 10:58

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

 

Der Versicherung ist es egal, auf wem das KFZ zugelassen wird und wer Versicherungsnehmer ist.

Zitat:

 

Wirklich?

Wenn ich das Fahrzeug auf mich anmelden würde, könnte ich es dennoch als Zweitwagen bei meiner Mutter oder Vater versichern? Ging davon aus, dass Halter (lt. Zulassungspapieren) und VN die selbe Person sein müssen...

am 18. Juli 2011 um 11:04

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Der Versicherung ist es egal, auf wem das KFZ zugelassen wird und wer Versicherungsnehmer ist.

So ein Unfug schon wieder. Versicherungsnehmer und Halter können unterschiedliche Personen sein (stimmt) - dieser Sachverhalt kostet bei vielen Versicherung zwar Aufpreis, wird aber trotzdem versichert. EGAL ist es den Versicherungen aber sich nicht.

Es gibt drei gängige Möglichkeiten:

1) Person A ("Risikogruppe") ist Halter, Person B Versicherungsnehmer -> Aufpreis. Keine Ahnung, in welchem Rahmen.

2) Person B ist Halter und Versicherungsnehmer , aber jede Person darf fahren, sofern B das erlaubt -> Normalpreis.

3) Wie 2, aber B schränkt den Fahrerkreis ein - dürfen nur Leute über 25 fahren, spart man ganz ordentlich, dürfen auch einzelne Personen unter 25 Jahren fahren, spart man gegenüber 2 entweder nicht mehr so viel oder gar nichts mehr - kommt auf die Versicherungsbedingungen an.

Zitat:

Original geschrieben von self

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Der Versicherung ist es egal, auf wem das KFZ zugelassen wird und wer Versicherungsnehmer ist.

So ein Unfug schon wieder. Versicherungsnehmer und Halter können unterschiedliche Personen sein (stimmt) - dieser Sachverhalt kostet bei vielen Versicherung zwar Aufpreis, wird aber trotzdem versichert. EGAL ist es den Versicherungen aber sich nicht.

Es gibt drei gängige Möglichkeiten:

1) Person A ("Risikogruppe") ist Halter, Person B Versicherungsnehmer -> Aufpreis. Keine Ahnung, in welchem Rahmen.

2) Person B ist Halter und Versicherungsnehmer , aber jede Person darf fahren, sofern B das erlaubt -> Normalpreis.

3) Wie 2, aber B schränkt den Fahrerkreis ein - dürfen nur Leute über 25 fahren, spart man ganz ordentlich, dürfen auch einzelne Personen unter 25 Jahren fahren, spart man gegenüber 2 entweder nicht mehr so viel oder gar nichts mehr - kommt auf die Versicherungsbedingungen an.

Unfug ist das also soso.

Sicher ist das bei dem einzelnen Verschierer unterschiedlich, wie die sogenannten Risikomerkmale bewertet werden.

Ich kann hier nur von meinem Versicherer sagen:

1. VN + Ehepartner als Nutzer = kein Beitragsaufschlag

2. zusätzliche Nutzer (Sohn, Tochter, andere) = Beitragaufschlag (Angabe des Geburtsdatum des jüngsten Nutzers)

3. VN + Halter die selbe Person = kein Aufschlag

4. VN + Halter zwei verschiedene Personen = Aufschlag

5. Nachts steht KFZ in der Garage = Abschlag

6. Hausbesitzer = Abschlag

7. Kinder unter 16 Jahren = Abschlag

8. Bonus unter bestimmten Veraussetzungen (mehrere Verträge bei Versicherer)

Also ist es dem Versicherer egal, wie man seine Vertragskonstellation wälht.

am 18. Juli 2011 um 11:27

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

4. VN + Halter zwei verschiedene Personen = Aufschlag

Also ist es dem Versicherer egal, wie man seine Vertragskonstellation wälht.

Offensichtlich ja nicht - sonst würde er keinen Aufschlag verlangen. Wie ich selbst geschrieben habe: Natürlich wird auch so eine Konstellation in der Regel ohne Zicken versichert - kostet aber Aufpreis, ist also NICHT egal.

Egal schon, ich habe mich auch nicht auf die Zu- und Abschläge bezogen, sonder auf die Frage des TE.

Zitat:

Original geschrieben von kreatives

Ich werde mir ein neues Auto kaufen, möchte es aber als "Zweitwagen" bei meinen Eltern versichern, wegen der günstigeren Prämie.

Du lässt das Auto auf einen Elternteil als Versicherungsnehmer (VN) als Zweitwagen zu und ein Elternteil ist zeitgleich Halter des Fahrzeuges (sofern beide verheiratet sind, ist es egal, auf wen von beiden)! Somit bekommst Du, da Du über 23/25 Jahre alt bist, bei sagen wir 90% der Versicherer die sog. verbesserte Zweitwagenregelung SF2 (85%)!

Nun lässt Du Dich noch als Fahrer eintragen, was lediglich einen geringen Aufpreis kostet, da Du mit 27 Jahren bei fast allen Versicherern im "grünen Bereich" läufst!

Da Du vermutlich bereits länger als zwei Jahre den Führerschein hast und somit den SFR ohnehin nächstes Jahr auf Dich übertragen könntest (und um den Aufschrei gleich zuvor zu kommen, das geht bei vielen Versicherern trotz Sondereinstufung), würde ich mit dem Versicherer versuchen zu verhandeln, ob Dir nicht auch selbst SF2 gewährt wird und Du das Auto auch auf Dich zulassen kannst!

Ich weiss auch nicht, warum sich die Versicherer nicht ohnehin von diesem Bürokratiemonster "Sondereinstufung für Fahranfänger" verabschieden, da jedem Versicherer klar ist, wer das Auto fährt, wenn der Enkel oder die Tochter beim neu hinzukommenden Fahrzeug als Fahrer eingetragen wird!

Themenstarteram 18. Juli 2011 um 18:52

Vielen Dank für die rege Beteiligung und hilfreichen Tipps.

Werde das Fahrzeug nun auf meine Mutter zulassen und das Neufahrzeug als Erstwagen versichern und ihren 5 Jahren alten Golf werden wird als Zweitfahrzeug versichert. Das ist meineserachtens das Einfachste und wie ich finde auch die günstigste Variante.

Grüße

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