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Person angefahren - fiktiv

Themenstarteram 6. Mai 2010 um 17:13

Hallo,

ich frage mich schon seit langem, wie sich eigentlich es mit der Schuldfrage verhält, wenn man eine Person anfährt (oder nen unmotorisierten Zweiradrowdy ;)).

Gilt wirklich, das der Autofahrer grundsätzlich schuld hat?

Beste Antwort im Thema
am 12. Mai 2010 um 21:30

Wir reden ja fiktiv und der Grundgedanke geht sicher dahin, dass eine Fahrerhaftung nicht gegeben ist und wir uns mit der Gefährdungshaftung (Haftung des Halters) befassen.

Je nach Konstellation des Unfallereignisses und evtl. besonderer Einflüsse (Alkohol etc.) kann sich der Halter des Fahrzeuges gegenüber dem unmotorisierten Unfallbeteiligten komplett enthaften (Mitverschuldenseinwand der §§ 9 StVG, 254 BGB).

Gruß

traumzauber

edit: Ergänzend: Meine Ausführungen beziehen sich nicht auf Kinder vor Vollendung des zehnten Lebensjahres.

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Wenn du jemanden anfährst, hast du schlechte Karten,

Wenn er dir ins Fahrzeug läuft oder fährt, hat er sie.

Dazwischen ist, je nach Situation, alles möglich.

http://www.rechtplus.de/haftung/haftung_liste.php?hrg_nr=9

am 6. Mai 2010 um 20:11

Zitat:

Original geschrieben von f10-530d

http://www.rechtplus.de/haftung/haftung_liste.php?hrg_nr=9

Und was hat deine Urteilssammlung (wenn auch ne schöne) mit der fiktiven Frage zu tun?

Zitat:

Original geschrieben von Fiestaknechter

Hallo,

ich frage mich schon seit langem, wie sich eigentlich es mit der Schuldfrage verhält, wenn man eine Person anfährt (oder nen unmotorisierten Zweiradrowdy ;)).

Gilt wirklich, das der Autofahrer grundsätzlich schuld hat?

Servus,

hier gilt die sogenannte Gefährdungshaftung.

Das bedeutet, dass die Haftung nach § 7 StVG auf dem System der Gefährdungshaftung beruht.

Daher haftet der Halter eines KFZ unabhängig von einem Verschulden, für alle Schäden, die durch sein KFZ entstehen.

Gruß

nemo

Themenstarteram 8. Mai 2010 um 10:03

Also dann ist doch was dran, dass der Autofahrer immer die Arschkarte hat...

Zitat:

Original geschrieben von Fiestaknechter

Also dann ist doch was dran, dass der Autofahrer immer die Arschkarte hat...

Natürlich - da er motorisiert ist, ist ja auch automatisch der stärkere.

Zitat:

Original geschrieben von nemo0127

Zitat:

Original geschrieben von Fiestaknechter

Also dann ist doch was dran, dass der Autofahrer immer die Arschkarte hat...

Natürlich - da er motorisiert ist, ist ja auch automatisch der stärkere.

Dafür hat der Brummifahrer der einem PKW-Lenker mit 90 am Stauende ungebremst hinten rein semmelt auch die Arschkarte.

Also – fiktiv :D:cool:

Zitat:

Original geschrieben von tom-ohv

Zitat:

Original geschrieben von nemo0127

 

Natürlich - da er motorisiert ist, ist ja auch automatisch der stärkere.

Dafür hat der Brummifahrer der einem PKW-Lenker mit 90 am Stauende ungebremst hinten rein semmelt auch die Arschkarte.

Also – fiktiv :D:cool:

Ich bezog die Aussage auf die o. g. Person und/oder einen unmotorisierten Zweirad-Fahrer.

am 8. Mai 2010 um 17:46

Zitat:

Daher haftet der Halter eines KFZ unabhängig von einem Verschulden, für alle Schäden, die durch sein KFZ entstehen.

Nach meiner Kenntnis geht es da um völlig andere Sachverhalte.

Verliert dein Auto z. B. wegen eines Materialfehlers ein Rad und kommt jemand dadurch zu Schaden, stehst du in der vollen Haftung, auch wenn dir niemand auch nur im Geringsten einen Vorwurf macht.

Oder (eigenes) Beispiel: Auf der Autobahn bei hohem Tempo ein sehr kleines, auf der Fahrbahn liegendes Stück eines Auspuffs gestreift und dieses gegen ein anderes Auto geschleudert. Niemand machte mir einen Vorwurf - aber meine Haftpflicht löhnte (Gefährdungshaftung; nur wenn ich etwas ganz Außergewöhnliches zur Vermeidung erfolglos versucht hätte, wäre ggf. anders zu entscheiden gewesen).

Rennt dir ein Fußgänger einfach so vor's Auto, wird der Richter über deine (Mit-)Schuld entscheiden und du bist keinesfalls automatisch haftend, nur weil du im Auto gesessen hast. Da wird es einen Unterschied machen, ob Wanderer die Autobahn kreuzen wollten oder ob du nicht abwarten wolltest, bis sich die aus dem Bus quellenden Fahrgäste orientiert hatten.

Lediglich bei Unfällen mit kleineren Kindern wird in aller Regel dem Autofahrer ein großer oder der ganzer Teil der Schuld angelastet, weil sie eben grundsätzlich noch nicht in der Lage sind, von ihrem Einsichtsvermögen her "gleichberechtigt" am Straßenverkehr teilzunehmen.

Sicher wird sich auch ein wirklich Rechtskundiger zu der Frage äußern.

am 9. Mai 2010 um 9:19

Zitat:

Original geschrieben von situ

 

Rennt dir ein Fußgänger einfach so vor's Auto, wird der Richter über deine (Mit-)Schuld entscheiden und du bist keinesfalls automatisch haftend, nur weil du im Auto gesessen hast.

So ist es leider doch!

Du bekommst zwar nicht automatisch die volle Haftung aufgebrummt, jedoch bist du als Autofahrer ggü. einem Fußgänger IMMER in einer Teilhaftung (mind.) drinn.

Zitat:

Da wird es einen Unterschied machen, ob Wanderer die Autobahn kreuzen wollten oder ob du nicht abwarten wolltest, bis sich die aus dem Bus quellenden Fahrgäste orientiert hatten.

Dein Verhalten / das Verhalten des Fußgängers regelt die Quotierung der Haftung.

am 9. Mai 2010 um 9:24

Zitat:

Original geschrieben von nemo0127

Servus,

hier gilt die sogenannte Gefährdungshaftung.

Das bedeutet, dass die Haftung nach § 7 StVG auf dem System der Gefährdungshaftung beruht.

Daher haftet der Halter eines KFZ unabhängig von einem Verschulden, für alle Schäden, die durch sein KFZ entstehen.

Gruß

nemo

Wenn schon (ohne genauen Hinweis: Anfang Zitat / Ende Zitat) ein Zitat dann bitte eventuell später auch Einschränkungen im Text weiter unten mitposten:

Zitat:

Umfang des Schadensersatzes

§§ 9 ff. StVG / 249 ff. BGB.

Haftungshöchstsummen, § 12 StVG.

Mitverursachungsanteil des Geschädigten, (nicht: Mitverschulden) §§ 9, 17 StVG. Mindestens aus der eigenen (Gefährdungs-)Haftung. Abwägung des Anteils des für den Unfall ursächlichen Verhaltens der Parteien.

(Quelle: http://de.wikibooks.org/.../...C3%A4hrdungshaftung_beim_Verkehrsunfall]Gefährdungshaftung)

am 12. Mai 2010 um 21:30

Wir reden ja fiktiv und der Grundgedanke geht sicher dahin, dass eine Fahrerhaftung nicht gegeben ist und wir uns mit der Gefährdungshaftung (Haftung des Halters) befassen.

Je nach Konstellation des Unfallereignisses und evtl. besonderer Einflüsse (Alkohol etc.) kann sich der Halter des Fahrzeuges gegenüber dem unmotorisierten Unfallbeteiligten komplett enthaften (Mitverschuldenseinwand der §§ 9 StVG, 254 BGB).

Gruß

traumzauber

edit: Ergänzend: Meine Ausführungen beziehen sich nicht auf Kinder vor Vollendung des zehnten Lebensjahres.

am 13. Mai 2010 um 5:57

Zitat:

Original geschrieben von situ

Rennt dir ein Fußgänger einfach so vor's Auto, wird der Richter über deine (Mit-)Schuld entscheiden und du bist keinesfalls automatisch haftend, nur weil du im Auto gesessen hast. ….. Lediglich bei Unfällen mit kleineren Kindern wird in aller Regel dem Autofahrer ein großer oder der ganzer Teil der Schuld angelastet, weil sie eben grundsätzlich noch nicht in der Lage sind, von ihrem Einsichtsvermögen her "gleichberechtigt" am Straßenverkehr teilzunehmen.

Sicher wird sich auch ein wirklich Rechtskundiger zu der Frage äußern.

@traumzauber: Na, dann liege ich ja nicht so ganz daneben.

Hab da mal ne frage.

Ich weiß es klingt etwas blöd aber habe schon einige solche fälle mitbekommen.

Was ist wenn mir ein selbstmörder auf der Autobahn oder Landstraße vors Auto rennt und ich weiche aus und schrotte mein Auto. Bleib ich dann auf dem schaden sitzen?

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