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Personenbeförderungsschein für 1 & 8 Personen in einem Bus?

Themenstarteram 16. März 2008 um 18:28

Hallo, mit dem alten FS Klasse 3 darf man wohl zweifelsfrei mit einem Kleinbus mit einem Fahrer und acht Mitfahrern unterwegs sein. Natürlich nicht gewerblich!

Was ist aber, wenn der Bus 12 oder 15 Fahrgastplätze hat und deutlich unter 7,5 t wiegt? Darf man dann auch mit 1 & 8 unterwegs sein?

Habe schon herumgefragt, aber keine wirklich sichere Antwort erhalten.

Weiß es jemnad genau??

Danke!

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9 Antworten

das gabs wohl früher mal ... also das man einen Bus ohne P-Schein fahren durfte wenn keine Personen drin sind ...

und ob nun Bus oder Mietwagen (so heisste das Pendant zum Taxi) ist dann egal ;)

 

 

MFG Bassti, der zusätzlich zur Lizenz im Gewerblichen Güterkraftverkehr auch die Lizenz für den Taxen und Mietwagenverkehr besitzt

Hmm, gute frage ;)

Die 1+8 Regelung kommt aber doch nicht von der Klasse 3 sondern vom Personenbeförderungsschein (Taxischein), daher würde ich im rein privaten bereich nur die ausgewiesene Anzahl der Sitzplätze und das zul. G.gewicht als Beschränkung sehen....

Mit Sicherheit weis ich das aber jetzt auch nicht, such aber gleich nach quellen ;)

grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Hmm, gute frage ;)

Die 1+8 Regelung kommt aber doch nicht von der Klasse 3 sondern vom Personenbeförderungsschein (Taxischein), daher würde ich im rein privaten bereich nur die ausgewiesene Anzahl der Sitzplätze und das zul. G.gewicht als Beschränkung sehen....

Mit Sicherheit weis ich das aber jetzt auch nicht, such aber gleich nach quellen ;)

grüße

Steini

nicht ganz ... um gewerblich Personen zu Befördern bedarf es bei der Zulassung schon besonderheiten

es gibt dort nur den Mietwagen oder aber Bus (Kom)

und diese Fahrzeuge bedürfen halt den P-Schein. bzw. den Führerschein fürn Bus

ab 8+1 Sitze sind das alles dann Busse.

Zitat:

Original geschrieben von Basstel-Bassti

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Hmm, gute frage ;)

Die 1+8 Regelung kommt aber doch nicht von der Klasse 3 sondern vom Personenbeförderungsschein (Taxischein), daher würde ich im rein privaten bereich nur die ausgewiesene Anzahl der Sitzplätze und das zul. G.gewicht als Beschränkung sehen....

Mit Sicherheit weis ich das aber jetzt auch nicht, such aber gleich nach quellen ;)

grüße

Steini

nicht ganz ... um gewerblich Personen zu Befördern bedarf es bei der Zulassung schon besonderheiten

es gibt dort nur den Mietwagen oder aber Bus (Kom)

und diese Fahrzeuge bedürfen halt den P-Schein. bzw. den Führerschein fürn Bus

ab 8+1 Sitze sind das alles dann Busse.

Hmm, ich such noch..bis jetzt kann ich klar sagen das für Klasse B bei 8+1 Ende ist. Aber es geht hier ja nicht um die zulassung, die alte Kl. 3 unterscheidet da ja nicht, die sagt ja nur aus "alle Fzg unter 7,5t + Anhänger mit nicht mehr als 1 Achse"

Aber ist knifflig... ;)

grüße

Steini

Themenstarteram 16. März 2008 um 22:22

Hallo Steini,

danke für deine Mühen!

Werde morgen mal per Fax bei der Führerscheinstelle nachfragen!

Guet Nacht!

am 17. März 2008 um 7:44

Wieso Führerscheinstelle? Reicht nicht ein simpler Anruf bei der Polizei?

Die müssen das ja wissen.

 

Mir ist es sowieso schleierhaft, warum es auf privater Ebene nicht egal ist, wieviel Personen transportiert werden.

Letztendlich ist jeder Fahrer für seine Mitfahrer verantwortlich, ob das jetzt 1er oder 10 sind.

Naja Gesetze sind halt in den seltesten Fällen logisch......:)

am 17. März 2008 um 10:21

Moin,

@FoxT

Manchmal frage ich mich ehrlich ob Du auch mal nachdenkst bevor Du zu Themen, von denen Du anscheinend keine Ahnung hast, irgendwelchen hahnebüchenen Unsinn schreibst. Entweder Du nutzt mal eine der gängigen Suchmaschinen im WWW, ich persönlich würde Dir Google empfehlen, oder Du hälst Dich an den Wahlspruch von Dieter Nuhr… Den findest Du auch über Google....

Zitat:

Mir ist es sowieso schleierhaft, warum es auf privater Ebene nicht egal ist, wieviel Personen transportiert werden.

Letztendlich ist jeder Fahrer für seine Mitfahrer verantwortlich, ob das jetzt 1er oder 10 sind.

@TE

Du darfst, wie Du schon selber geschrieben hast, mit dem alten FS Kl 3 Fahrzeuge mit einem zGG von max 7,49 t fahren, Personen befördern, nicht gewerblich, max 8 zzgl Fahrer. In der von Dir angesprochenen Konstellation mit dem Kleinbus mit 14 Sitzen darfst Du nicht mit nur 8 + Fahrer fahren da dieses Fahrzeug zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Plätzen zugelassen wird und somit ein Personenbeförderungsschein zwingend vorgeschrieben ist. Einzige Ausnahme. Du darfst dieses Fahrzeug ohne P Schein bewegen wenn nur Du als Fahrer zzgl Betriebspersonal (Schaffner oder Werkstatt Pers.) mit im Fahrzeug ist und das Fahrzeug in die FS Klasse 3 passt. Und die Idee mit den 8 Leuten Betriebspersonal vergiss gleich wieder :D, das sehen die Ordnungsorgane dann nicht mehr locker. Irgendwo ist mal festgelegt worden wie viele Leute als Betriebspersonal sein dürfen.

Die Idee mit der Frage bei der Führerscheinstelle ist schon richtig, die sollten wissen was richtig ist. Ansonsten kannst Du sicherlich auch noch mal bei ner Fahrschule nachfragen…

Gruss

Marcus

Der sich sowohl im Besitz eines Führerscheins zur Fahrgastbeförderung für Taxen und Mietwagen als auch eines Führerscheins der Klasse DE (Bus) befindet.

Hmm, also meine suche ist bisher leider ergebnislos verlaufen, weder find ich was das die Anzahl der Personen beschränkt, noch was das es explizit erlaubt ist. Also wird es wohl so sein das ein Fzg. mit mehr als 9 Sitzplätzen generell als KOM zugelassen wird was dann halt zur folge hat das man das Fzg (je nach Gewicht) zwar mit der 3 Fahren darf aber niemand befördern. Genauso wie ich mit der Kl2 nen großen Bus fahren darf solange niemand mit drin sitzt.

Da spielen wahrscheinlich so viele Gesetze zusammen das es nicht so einfach mit quellen zu belegen ist ;)

Bin mal auf die Rückmeldung des TE gespannt ;)

grüße

Steini

Mit der klasse 3 durfte alles bis 7,49 t gefahren werden, und maximal 8 Mirfahrer + Fahrer... auch wenn das Ding 40 Sitzplätze hatte... mit dem 2er durfte man auch nen 50 Sitzingen Omnibus fahren, allerdings maximal auch nur 8 Leute... mit den neuen EU-Scheinen hat sich das allerdings komplett geändert, da es mittlerweille eine neue Führerscheinklasse D und D1 gibt... somit hat sich das dann auch... mit Klasse B darf man nur noch Fahrzeuge bis 3,5t fahren und maximal 8 Sitzplätze + fahrer, bei C1 halt 7,49t und bei C über 7,5t. Wer einen P-Schein sein eigen nennen durfte konnte diesen in Verbindung mit 3 auf D1 umschreiben, und in Verbindung mit 2 auf D (hätte ich das gewusst, dann hätte ich jetzt auch den D... argh...). Wichtig ist was im Fahrzeugschein steht, steht da was vom KOm, omnibus oder sonst was in dieser Art und Weise, darfst du das Ding höchstens alleine, oder wie oben mit Betriebspersonbal bewegen... So zumindest wurde es mir auf der Führerscheinstelle erzählt, und ist auch denkungsgleich von dem was mir diverse Polizisten gesagt haben... Das heisst wenn du ein Führerschein B hast ist das größte was du bewegen darfst z.b. ein Mercedes Sprinter extra lang (oder iveco Daily, Ford Transit usw...), mit maximal 3,5t zulässiger Gesamtmasse. und maximal 9 Sitzplätze inkl fahrersitz. zusätzlich darfst du sogar noch einen kleinen 750Kg Hänger anstecken (bist dann soagr über 3,5t, aber legal). Hast du den B1 darfst du auch nen ordentlichn Hänger hinten anstecken. Hast du noch den alten 3er, dann darf es auch ein 7,49t Transporter mit 9 Sitzen sein und kannst nen Riesigen 12to Hänger anklemmen, allerdings nur ein einachser (oder Tandemachse), macht insgesamt fast 20to, aber trotzdem nur 8 Personen + Fahrer. Mit den neuen C1E darf hingegen das ganze Gespann nur 12t weigen, dafür egal wieviele Achsen (Übrigens bekommen die Besitzer der alten Klasse 3, sogar den Schein auf CE umgeschrieben mit beschräkung des zuges auf maximal 3 Achsen usw...

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