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Personenbeförderungsschein nötig?
Hi, ich konnte auf folgende Frage keine Antwort im web finden: benötige ich den PBS zum Führen eines Taxis oder Mietwagens, (wenn ich die FE Klasse D/DE - mit Kartenführerschein und aktuell gültig - schon habe,) ZUSÄTZLICH oder sind diese Fahrzeuge enthalten?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von taxia6
[...]...sondern besteht aus einem zusätzlichen Dokument...[...]
Im übrigen auch mit einem Autogrammfeld für angehende Bundespräsidenten

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15 Antworten
Natürlich benötigst Du noch zusätzlich einen Personenbeförderungsschein für Taxi und Mietwagen (Mietwagen ab 50.000 Einwohner) aufgrund der noch nachzuweisenden Ortskenntnisprüfung.
Der Personenbeförderungsschein ist auch nicht auf dem Kartenführerschein eingetragen, sondern besteht aus einem zusätzlichen Dokument welches nur in Verbindung mit dem Kartenführerschein (Führerscheinklasse B/BE) gültig ist.
Zitat:
Original geschrieben von taxia6
[...]...sondern besteht aus einem zusätzlichen Dokument...[...]
Im übrigen auch mit einem Autogrammfeld für angehende Bundespräsidenten

Hallo Taxi:-)
und danke für die Antwort. Makaber ist, dass man mit dem D den
Berufskraftfahrer für Personenbeförderung macht (IHK-Dokument
zusätzlich zum Kartenführerschein) und trotzdem noch einen PBS
für Taxi benötigt! Ortskundenachweis kann ich ja verstehen, aber
NOCH ein Nachweis für Pb ist mir rätselhaft.
Ist ja kein großer Aufwand, ich hab auch "beide". Du musst halt einmal für Deine Umgebung die Ortskundeprüfung ablegen, ansonsten sind die Gesundheitsuntersuchungen gleich. Ich habe meine Verlängerungen so gelegt, daß jeweils eine ärztliche Untersuchung für beide Scheine verwendet werden kann.
MFG Sven
Mein Opa war auch Taxifahrer und ist dann leider bei der letzten Gesundheitsprüfung durchgefallen -.- aber er ist auch shcon zu alt um Leute zu kutschieren, finde ich.
Zitat:
Original geschrieben von taxia6
Zitat:
Original geschrieben von taxia6
[...]...sondern besteht aus einem zusätzlichen Dokument...[...]Im übrigen auch mit einem Autogrammfeld für angehende Bundespräsidenten
klick
Habe den Gauck auch schon gefahren, vor zwei Jahren kurz vor der Wahl von Wulff. Ein sehr sympatischer Mensch.
Zitat:
Original geschrieben von schraubelogger
Mein Opa war auch Taxifahrer und ist dann leider bei der letzten Gesundheitsprüfung durchgefallen -.- aber er ist auch shcon zu alt um Leute zu kutschieren, finde ich.
Ok, Dein Opa wird wohl jetzt nicht mehr fahren (wir mußten unseren Opa das Auto entziehen mit 81 Jahren,ich glaube der würde jetzt noch fahren), hab aber dazu mal eine Frage.
Wo kann man sich hinwenden, wenn einen aufgefallen ist, das eine bestimmter Mensch die Gesundheitsprüfung für den PBS nie und nimmer mehr bestehen kann bzw schon nicht bestanden hat. Und drotzdem noch ab und zu Taxi fährt (Privatunternehemen). Meist nur noch Krankenfahrten (schon selbst gesehen). Oder kann man diese Krankenfahrten auch ohne PBS befördern, wenn man das Taxischild oben abbaut.
Welche Stelle muß einen dazu Auskumpft geben oder kann man da nichts darüber in Erfahrung bringen aus Datenrechtlichen Bestimmungen.
MfG
V4155R
Auskunft geben wird Dir da keiner, Du kannst Dir aber aufschreiben, wann und wo und am besten mit welchen Fahrgästen Du den Fahrer gesehen hast, dazu noch das Kennzeichen des KFZ mit aufschreiben.
Auch für Krankenfahrten braucht man einen Personenbeförderungsschein. Mit diesen Daten gehst Du zur entsprechenden Genehmigungsbehörde (ist beim zuständigen Landratsamt). Was die dann daraus machen ist deren Sache.
MFG Sven
Danke für die Antwort.
Und wenn er dann doch noch seinen Schein noch hat.
Unwahrscheinlich, da er bis vor etwar einen halben Jahr täglich und das bis zu 16h unterwegs war und seit den sehr selten das Haus verlässt und sogar schon Frührentnen ist.
Eigentlich ein hohn, er läst sich in Frührente schreiben übergibt der Frau das Taxi unternehmen und fährt weiter.
Naja, da man wohl nirgenswo eine Auskunpft erhalten wird, werde ich mich auf eine Unterstellung nicht einlassen.
Gruss
V4155R
Dann hat er eben Glück bis etwas passiert und der Schwindel rauskommt.
Zitat:
Original geschrieben von Daimler201
Auskunft geben wird Dir da keiner, Du kannst Dir aber aufschreiben, wann und wo und am besten mit welchen Fahrgästen Du den Fahrer gesehen hast, dazu noch das Kennzeichen des KFZ mit aufschreiben.
Auch für Krankenfahrten braucht man einen Personenbeförderungsschein. Mit diesen Daten gehst Du zur entsprechenden Genehmigungsbehörde (ist beim zuständigen Landratsamt). Was die dann daraus machen ist deren Sache.
MFG Sven
Muß doch noch mal Antworten.
Das wann und wo ist für mich ganz einfach. Mein Schwiegervater wohnt in einer Straße wo der Herr sehr oft diese Krankenfahrten unternimmt. Und mit über 80 Jahren sitzt mal sehr viel am Fenster und bekommt fast alles mit was in der näheren Umgebung passiert.
Gruss
V4155R
Naja, was willst Du denn sonst machen? Du kannst ja schließlich auch nicht auf die Führerscheinstelle gehen und Fragen, ob Herr XY einen Führerschein für diesundjenes hat. Geht Dich als Normalbürger ja auch nix an.
Wenn Du einen Verdacht hast kannst Du den natürlich, so wie ich oben beschrieben hab, der entsprechenden Behörde melden. Ich glaube aber kaum, daß die Behörde Dich informiert, was bei der Sache herausgekommen ist -> zu Recht, geht Dich als Privatmann ja auch nichts an.
Vorsicht: Die Gesundheitsuntersuchung für den P-Schein ist nur alle 5 Jahre fällig. Es kann also gut sein, daß der von Dir beobachtete Mensch seinen Schein noch hat, einfach weil er vor z.B. 3 Jahren bei der letzten Untersuchung noch erheblich fitter war.
MFG Sven
Auch als 60jähriger muß man das nur aller 5 Jahre überprüfen lassen, bei mir im Beruf muß man aller 3 Jahre zur Tauglichkeits überpüfung und ich Beförder auch Fahrgäste. Und ab 50 sogar aller 2 Jahre, wenn mich nicht alles täuscht, aber soweit bin ich noch nicht.
Gruss
V4155R
Ja, ab 50 aufwärts wird die Prüfung umfangreicher, gilt aber trotzdem für 5 Jahre. Es sei denn, es zeichnen sich bei einer Untersuchung schon Gesundheitsprobleme ab, die sich eventuell schneller verschlechtern können. Dann besteht auch die Möglichkeit, den Schein über einen kürzeren Zeitraum zu erteilen.
Ob dies in der Praxis so gehandhabt wird weiss ich nicht, habe bisher selbst von noch keinem derartigen Fall gehört.
MFG Sven
Klasse D und der Führerschein zur Fahrgastbeförderung laufen nach spätestens 5 Jahren ab.
Für die Verlängerung muss man ein ärztliches und augenärztliches Gutachten beibringen.
Für die Erteilung sowie bei Klasse D ab dem vollendeten 50. und für Taxen, Mietwagen, KTW und PKW im Ferienziel- und Linienverkehr ab dem vollendeten 60. Lebensjahr wird zusätzlich ein Reaktionstest durchgeführt.
Kürzere Gültigkeiten ergeben sich u.U. aus gesundheitlichen Gründen wie Hypertonie oder Diabetes.
Ob ein Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist könnte z.B. die Polizei überprüfen und ggf. sanktionieren.
Hat der Fahrer die entsprechende Erlaubnis und Du bist der Meinung die Fahrereignung besser beurteilen zu können als ein Mediziner steht Dir natürlich ein Anruf bei der zuständigen Führerscheinstelle frei.
Gruss Deden