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Anders als häufig behauptet leitet sich der Name Taxi nicht von dem Adelsgeschlecht Thurn und Taxis ab, sondern vom Taxameter. Der Begriff selbst stammt vom lateinischen Wort taxare, was so viel bedeutet wie abschätzen, und dem Suffix –meter für Messgerät. Das Taxameter ist also ein Messgerät für Beförderungsgebühr und ermittelt diese anhand der zurückgelegten Wegstrecke, welche damals nur mittels eines mechanischen Raddrehzahlgebers abgeschätzt wurde. Vor der Einführung des Taxameters wurde der Fahrpreis an die Fahrzeit bzw. an die Motordrehzahl geknüpft.
Das erste motorisierte Taxi war ein umgebauter Benz Victoria Vis-à-Vis, welches 1894 von den beiden ersten Taxiunternehmer Friedrich Lutzmann und Fritz Koch auf den Straßen Dessaus eingesetzt wurde. Seit den 1939 gilt in Deutschland die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr, diese regelt neben dem optischen Erscheinungsbild auch die Ausstattung die ein Taxi haben muss. Beispielsweise muss ein Taxi auf der rechten Seite mindestens zwei Türen haben und über eine Alarmanlage verfügen, die vom Fahrersitzaus in Betrieb gesetzt werden kann. Die Farbe muss grundsätzlich hell-elfenbein bzw. RAL 1015 nach Farbtonregister RAL 840 HR sein, wobei einige Länder den Anstrich der Taxis selbst regeln. Auf dem Dach muss ein Taxischild quer zur Fahrbahn und von innen beleuchtet angebracht sein. Werbung ist nur auf den seitlichen Türen zulässig und auch nur dann, wenn sie unpolitisch und nicht religiös ist. Seit dem 1. Januar 2017 muss z.B. jedes Taxi in Berlin über einen sog. Fiskaltaxameter verfügen, dieser speichert alle steuerlich relevanten Daten der einzelnen Fahrten.
Viele Fahrer sind nicht in einer Firma angestellt, sondern selbständig, und müssen neben dem reinen Fahren auch gute Unternehmer sein. Nicht nur die bestandene Ortskundeprüfung, eine gültige Konzession und die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein oder P-Schein) muss ein selbständiger Taxifahrer vorweisen können, er muss zusätzlich eine Sach- und Fachkundeprüfung für das Taxen- und Mietwagengewerbe ablegen oder kurz einen Unternehmerschein haben. Gerade in Ballungsgebieten und Touristengebieten wird die Konzession aufgrund der Limitierung und der hohen Nachfrage zum Problem für viele die Taxifahrer werden wollen. Zusammen gefasst kann man sagen, das Taxifahrerleben ist härter als so mancher denkt.
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