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Personengebundener Behindertenplarkplat

Themenstarteram 4. Dezember 2024 um 18:20

Gute Tag, ich bin im moment meinen Führerschein am machen und würde gerne danach bei dem Auto meines Vaters mitangemeldet werden. Jetzt habe ich die frage, da er Schwerbehinder ist und auch einen personenbezogenen Parkplatz hat, ob er diesesn aufgeben müsste oder ob er ihn weiterhin nutzen kann. Wir wohnen nämlich so, dass man gerne mal einen Kilometer zu einem freien Parkplatz laufen muss, das würde für ihn auf garkeinen Fall infrage kommen.

Vielen Dank

6 Antworten

Das Thema Parkplatz dürfte nicht das Hauptproblem sein. Sollte in dem Begleitschreiben zur Parkplatz-Personalisierung definiert sein. Wichtig ist: Das Fahrzeug deines Vaters darf durch 3. ausschließlich zu Fahrten genutzt werden, die deinem Vater "nützen" Einkauf, Apotheke, Transport zum Arzt etc. Es sein den er verichtet auf die Optionen die aufgrund der Behinderung möglich sind. Ein weiterer Aspekt sind eventuelle Umrüstungen des Kfz´s, kann sein das diese eine Nutzung durch dich ausschließen.

Zitat:

@Bohli schrieb am 6. Dezember 2024 um 09:00:50 Uhr:

Wichtig ist: Das Fahrzeug deines Vaters darf durch 3. ausschließlich zu Fahrten genutzt werden, die deinem Vater "nützen" Einkauf, Apotheke, Transport zum Arzt etc. Es sein den er verichtet auf die Optionen die aufgrund der Behinderung möglich sind.

Aber nur wenn er eine Kfz-Steuerbefreiung für das Fahrzeug hat.

Wenn nicht kann der Junior das Fahrzeug nutzen wie er will.

Das hat mit dem persönlichen Parkplatz nichts zu tun.

Die Auflagen für den Parkplatz sollten in dem Begleitschreiben zur Nutzung stehen.

Das habe ich eigentlich auch geschrieben, nur etwas anders formuliert.....

Nein das hast du "so in der Art nicht geschrieben".

Denn Zitat:

Wichtig ist: Das Fahrzeug deines Vaters darf durch 3. ausschließlich zu Fahrten genutzt werden, die deinem Vater "nützen" Einkauf, Apotheke, Transport zum Arzt etc.

suggeriert daß er das Fahrzeug prinzipiell nur dafür nutzen darf.

Bitte nicht aus dem Zusammenhang reißen sondern weiterlesen...... "Es sei denn er verzichtet auf die Optionen usw...." bezieht sich auf Kfz Steuer etc.

Sorry, meine Glaskugel hat das "Optionen" nicht auf die Kfz-Steuer sondern "nur" auf die Genehmigung des Stellplatzes interpretiert.

Werde sie mal zum Nachjustieren in die Werkstatt bringen.

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