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Pflichten bei Leasingrückgabe

Themenstarteram 11. September 2024 um 6:40

Hallo,

ich habe einen gewerblichen Leasingvertrag. Dieser läuft am 22.09.24 aus. Er ist dann 36 Monate gelaufen.

In meinem Vertrag steht nichts spezielles bei Rückgabe, nur das übliche, von wegen verkehrssicher und so.

Jetzt meine Frage, die erste HU ist in 10/20 fällig, ist es meine Pflicht den zu machen?

Ebenso eine Inspektion ist fällig nach km Leistung, habe ich nicht erreicht, oder 36 Monate, die sind dann am 31.09.2024 zu Ende. Muss ich die also noch machen?

Danke Grüße Domi

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19 Antworten

Hallo Domi, wann wuurde das Fahrzeug erst-zugelassen?

Themenstarteram 11. September 2024 um 7:10

21.10.2021

Das sind aber nur 35 Monate.

Themenstarteram 11. September 2024 um 7:51

entschuldigung, 22.10.2024

ich würde nochmal genau die Vertragsunterlagen nachschauen. AGB oder auch Ergänzungsvertrag kann beinhalten, dass Du den TÜV noch vor Abgabe machen musst. Gleiches könnte auch für eine etwaige Service-Inspektion gelten. Hast Du eigentlich im Vertrag ein Service+Technik Paket? Dann sollte das eh bezahlt sein, aber Du musst es halt durchführen.

Kurzum: Es ist nicht unüblich, dass diese beiden Dinge vor Abgabe erledigt werden müssen

Wenn man wissen will, was der Vertragspartner von einem erwartet, gibt es zwei nicht ganz abwegige Ansätze:

1. Man schaut in den Vertrag und liest, was dort geregelt ist.

2. Man fragt den Vertragspartner.

Dümmer ist man danach nicht.

I.d.R. müssen Inspektionen im Rückgabemonat erledigt werden. Das sollte aber in den Unterlagen geregelt sein, daher nachsehen.

Themenstarteram 11. September 2024 um 10:26

ist es eben nicht, ich habe gelesen

So was steht meist im Schadenskatalog des Herstellers zum Leasing.

Themenstarteram 11. September 2024 um 11:46

o.k., da heißt es auch nur dass ich meinen Pflichten nachkommen muss und die Inspektionen wenn fällig sind durchzuführen habe.

Ich habe jetzt 2 Angaben, in meinem online Inspektionsverlauf, den ich jetzt nur durch einen Chatassistenten gefunden habe, steht, Inspektion in 29 Tagen! Im Auto kam heute die Meldung Inspektion nach 1350 km. Was zählt jetzt?

Die Situation ist aber folgende, mein Vertrag läuft bis 22.10.24. Ich habe aber vereinbart, da ich zu dem Zeitpunkt im Urlaub bin, dass ich dass Fahrzeug am 26.09.24 beim Autohändler zurück gebe. Nach wie vor weiß ich jetzt nicht, ob ich die Inspektion machen muss oder nicht. Die Bank hat mir soeben geantwortet: da muss ich mich nach den Angaben des Herstellers richten.

Wenn der Vertrag bis Oktober läuft und nicht vorzeitig endet, ist es egal, wann die Rückgabe stattfindet. Ebenso ist bei km- und Zeitangabe das jeweils frühere relevant.

Themenstarteram 11. September 2024 um 12:32

Aber das mit der Inspektion in 29 Tagen ist doch eine gewollte Schikane?

Offiziell heißt es nach .... km oder 36 Monate, 36 Monate sind aber eigentlich am 22.10.24 vorbei.

Oder liege ich da falsch? Dann stellt sich doch aber die Frage warum am 10.10.?

Weil i.d.R. die Intervalle ab Produktion und nicht ab Auslieferung/ Zulassung laufen. Das sind aber alles Themen, die mit Leasing nichts zu tun haben, sondern bei jedem Fahrzeug gleich sind. Hattest du vorher noch nie ein Fahrzeug oder warum jetzt diese ganzen Fragen?

Themenstarteram 11. September 2024 um 12:47

Doch, aber zum 1. x eines , wo das Wartungs und Verschleißpaket nicht mit reingenommen wurde, weil wir Dumköpfe uns auf eine falsche Aussage der Verkäuferin verlassen haben.

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