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Pflichten des Verkäufers (Privat zu Privat)

Themenstarteram 8. Dezember 2006 um 14:25

Hallo

ich habe mein auto verkauft und frage mich ob es zu meiner Pflicht gehört, dem Käufer mitzuteilen dass der Zahnriemen bereits fällig ist. Auto hat 95000 km und der riemen wurde noch nie gewechselt.

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13 Antworten
am 8. Dezember 2006 um 14:36

klingt fieß, aber wenn der verkäufer nicht danach gefragt hat oder es nicht vermerkt wurde. aber rückgängig kann man den verkauf eh nicht machen. es ist ja nicht pflicht, ihn zu wechseln. würd er schon selber wissen oder mal nachlesen.

wäre nett, wenn du es machst, würdest dich ja auch freuen, wenn es dir einer sagen würde

Hallo

@svente-1

Du meinst wohl, wenn der Käufer net fragt ;)

am 8. Dezember 2006 um 14:51

Zitat:

Original geschrieben von thommen

Hallo

@svente-1

Du meinst wohl, wenn der Käufer net fragt ;)

Hallo

@thommen

DANKE! ;)

am 8. Dezember 2006 um 14:55

das auto is weg.......:)

der hat nicht weiter gefragt......

wenn du sehr höfflich bist kannste des noch sagen

aber ich würde mich da nichtmehr weiter kümmern

privatverkauf ohne garantie und gewährleistung:D

wenns dem bald um die ohren fliegt, pech

klingt hart, aber du hast keine pflicht

-gekauft,wie gesehen-

Na ja ich weiß nicht. Du hast im verschwiegen, dass der Zahnriemen schon seit 5.000 km hätte gewechselt werden sollen.

Du bist verpflichtet im eine mangelfreie Sache zu übergeben, bzw die Sache muss den Zustand entsprechen, wie dies nach 95.000 km gewöhnlich der Fall ist. Da aber der Zahnriemen spätestens nach 90.000 km gewechselt werden muss - könnte man hier von einem Mangel sprechen. Denn die Kaufsache muss zum Zeitpunkt der Übergabe mangelfrei sein. Du könntest behaupten, dass der Mangel dem Käufer bekannt gewesen war, weil er im Serviceheft nachlesen kann, wann ein Zahnriemenwechsel fällig ist. Damit wäre dieser Umstand zum Gegenstand Eures Vertrages geworden und somit kein Mangel. Fraglich ist, wem man diesen Umstand anlastet. Fraglich ist hierbei, inwieweit Du verpflichtet bist dem Verkäufer darüber aufzuklären - da müßte ich jetzt selber mal nachlesen ....

Ich vermute, wenn Du Dich dumm stellst, kommste damit durch - wenn Du sagst ich wußte es - könnte es eng werden.

@elf,

weißt du um welche maschine es geht?

ich denke nicht, somit kannst du also nicht ableiten wann der zahnriemen fällig ist.

und was heißt die ware muss mängelfrei sein? es gibt die schöne formulierung "gekauft wie gesehen".

ausserdem muss der käufer auch so helle sein, dass er selber auf den trichter mit dem zahnriemen kommt.

als käufer sollte man sich darüber informieren, vor allem wenn das besagte fahrzeug einen so hohen kilometerstand aufweist.

am 9. Dezember 2006 um 12:28

So isses wie Dede sagt, nicht bei allen Modellen muss der Zahnriemen zwingend nach 90K km raus, bei dem 1.6er zum Beispiel heisst es das der ZR ab 90K km auf Verschleiß geprüft wird und ggf. ersetzt wird.

Man kann auf der anderen Seite ja nicht erwarten das der Verkäufer alles weiss, in deinem Fall ist es zwar so das du um den Zahnriemen und seine Eigenarten weisst, allerdings behaupte ich mal das es 50% der Verkäufer garnicht wissen, was wann gemacht werden muss, da sollte man sich als Käufer schon vorher schlau machen und gezielt nachfragen. Zur Not nimmt man sich zu zweit das Serviceheft vor und geht zusammen Punkt für Punkt durch.

Gekauft wie gesehen ist so wie es ist, es sei denn man kann dem Verkäufer eine arglistige Täuschung nachweisen, was allerdings so gut wie unmöglich sein dürfte.

Wer sparen will kauft privat mit all den Risiken und Nachteilen, wer auf Nummer sicher gehen will, legt ein par Taler drauf und kauft beim Händler mit all seinen Vorteilen, den kann man zur Not für fast alles in die Mangel nehmen.

Das Problem ist doch, wann Du mit Deiner Fürsorge aufhörst?

Bei:

"Hey, aber nicht vergessen alle 15.000 oder 30.000km eine Inspektion zu machen?"

Oder:

"Hey, Du weisst, dass der Wagen nur Sommereifen drauf hat, aber nach dsem neuen Gesetzt braucht er im Winter Winterreifen!"

Oder:

"Wenn die Ölwarnung leuchtet, brauchst Du neues Öl!"

Der Rotz mit dem Öl, Inspektion und dem Zahnriemen steht in der Bedienungsanleitung bzw. Serviceplan, der andere Rotz in einem Gesetz! So what? Lesen macht schlau!

Gruss

Holger

am 9. Dezember 2006 um 12:39

Zitat:

Original geschrieben von Dringi

.....Oder:

"Hey, Du weisst, dass der Wagen nur Sommereifen drauf hat, aber nach dsem neuen Gesetzt braucht er im Winter Winterreifen!"....

....was so nicht richtig ist, man braucht bei entsprechenden Witterungsverhältnissen die Winterreifen, wenn der Wagen bei Schnee und Eisglätte in der Garage bleibt kommst du auch legalerweise mit Sommerreifen durch den Winter.

...über den Sinn brauchen wir hier glaube ich nicht zu streiten, der steht woanders geschrieben.

muß ich sagen bzw. schriftlich festlegen, dass die hintere Wischdüse nicht mehr geht, bzw. wg. Undichtigkeit der Leitung stillgelegt wurde, der Wischer geht einwandfrei

wenn du es stillgelegt hast, mußt du es sagen. sonst arglist.

hättest du es def. gelassen, wäre alles ok. denn das kann auch beim neubesitzer passiert sein.

Ein nicht erneuerter Zahnriemen ist kein Mangel!

Eine Inspektion oder der Zahnriementausch sind keine Pflicht sondern eine Herstellerempfehlung.

Wenn das Fahrzeug als Checkheft-gepflegt verkauft wurde ist es jedoch eine Täuschung. Ob es deswegen rechtliche Konsequenzen geben kann weiß ich nicht.

Im schlimmsten Fall mußt du den Wechsel zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von country

wenn du es stillgelegt hast, mußt du es sagen. sonst arglist.

hättest du es def. gelassen, wäre alles ok. denn das kann auch beim neubesitzer passiert sein.

ok, den Interessenten gerade hat es jedenfalls nicht gejuckt

defekt lassen wäre blöd, bei jedem Versuch zu benutzen wäre der Fahrerfußraum nass geworden, weils dort undicht ist, da ich das Ding aber eh nie brauche und ne neue Leitung legen nen riesen Arbeitsaufwand ist, hab ichs halt Stilllegen lassen, lustigerweise hat die Werkstatt bei jeder weiteren Inspektion angerufen und dieses bemängelt ;-)

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