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Pfusch in Werkstatt - was nun?

Themenstarteram 12. Februar 2012 um 18:19

Hallo,

vor zwei Wochen fuhr mir einer in die Seite meines Ford Focus. Ich gab das Auto meinem Fordhändler um den Schaden reparieren zu lassen. Dieser bestellte einen Gutachter, der folgendes ins Gutachten aufnahm: Kotflügel und Türe vorne muss gewechselt werden, angestauchte A -Säule wieder gerichtet werden, Spur muss eingestellt und Vorderräder gewuchtet werden, hintere Tür wegen Farbangleich (silber) mitlackiert werden.

Nach 12 Tagen (inkl. 2 Wochenenden) in der Werkstatt habe ich nun das Auto abgeholt, es war schon dunkel. Am nächsten Tag bemerkte ich, dass die Spaltmaße gegenüber der Fahrerseite überhaupt nicht stimmen.Ich hab starke Windgeräusche. Die Spur wurde nicht eingestellt, denn dass Auto zieht nach links. Räder wurden definitif nicht ausgewuchtet, denn es sind immer noch die rostigen Gewichte an der Alufelge geklebt und die hintere Türe wurde nicht lackiert.

War am Samstag in der Werkstatt um zu reklamieren, man schickte mich jedoch wieder nach Hause, denn der zuständige Meister hatte seinen freien Tag. Ein anwesender Mechaniker begutachtete kurz das Auto, fand das aber eher übertrieben, dies zu reklamieren.

Desweiteren wollen die mir keine Bestätigung über die Reparaturdauer ausstellen, den das Gutachten besagt 5-7 Werktage, gebraucht wurden aber 10 WERKtage. Brauche dies aber um einen Nutzungsausfall zu stellen.

Wie soll ich nun Vorgehen?

Wieviele Nachbesserungsversuche hat die Werkstatt?

Muss sie nicht alle Punkte im Gutachten abarbeiten?

Sollte sie sich sturr stellen, was ist zu tun?

Geld bekommt die Werkstatt ja von der gegnerischen Versicherung, kann ja nicht Drohen dass ich die Rechnung sonst nicht bezahle.

Danke im Voraus für Eure Antworten

Beste Antwort im Thema

wie hier schon geschrieben. Ruf bei der Versicherung an und teile denen mit, dass hier nicht fachgerecht repariert wurde.

 

Morgen fährst du da hin (am besten mit einem Zeugen Arbeitskollegen z.B. de soll aber da nicht rumalbern ala Stammtischexperte, einfach nur die Klappe halten und zuhören). 

 

Du teilst dem Meister mit, dass die Firma Ihr Recht auf Nachbesserung bekommen und verwirkt hat.  

 

Wenn jemand nicht in der Lage ist, eine unsachgemäße zu erkennen, dann ist er auch nicht in der Lage die fachmännisch nachzubessern. 

 

Erkläre denen, dass du das Fahrzeug dem Sachverständigen vorstellen wirst. Eiert der rum, weil er von der Firma vermittelt wurde, lässt du auch den links liegen und führst das Fahrzeug einem weiteren Sachverständigen vor. 

 

Aber erledige erst mal das. Dann kann man weiter sehen. 

 

Aber hole da um Gottes Willen in jedem Fall das Auto da weg, sonst geht das richtig in die Hose ! 

 

 

 

 

 

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bitte informiere unverzüglich morgen früh die gegnerische versicherung!! hier wurde scheinbar schlampig gearbeitet, die versicherung wird die zahlung an die werkstatt vorerst verweigern. lass dein fahrzeug am besten durch einen sachverständigen der versicherung nachbesichtigen. der sachverständige wird den rest dann mit der werkstatt klären.

die werkstatt kann nur das abrechnen, was sie auch tatsächlich repariert hat. alles andere wäre fast schon betrug am kunden.

auf jeden fall hartnäckig bleiben und die schlampige arbeit nicht so hinnehmen. sofern rechtsschutz vorhanden ist, könnte man ja auch mal mit dem anwalt drohen..

Hi Mapfi,

..typischer Fall Pfuschreparatur. Klar.....

Eine Antwort hast du schon. Hier eine Ergänzung.

Du hast noch mehrere Möglichkeiten, zu reklamieren, falls du mit der ersten Antwort nicht weiter kommst.

.

1. Weiterhin der Werkstatt auf den Nerv gehen....

2. Schiedsstelle KFZ-Handel und Handwerk http://www.kfz-schiedsstellen.de/

3. ADAC etc. anfragen

4. Anwalt einschalten

Letztere (3.) und vorletzte (2.) Möglichkeit erst nach erster (1.). Du hast als Erstes die Pflicht, der Werkstatt eine Nachbesserung zu ermöglichen , bevor du juristisch vorgehst. Mit einer realistischen Fristvorgabe. Das solltest du besser schriftlich mit Einschreiben per Rückschein (besserer Nachweis für dich) machen, wenn ein weiterer persönlicher Versuch vor Ort nicht fruchtet. Zur Dokumentation solltest du jetzt schon Fotos von den Sichtbaren Teilen (Spaltmaße etc.) der Pfuscharbeit machen.

Als Nächstes kannst du beim TÜV oder der DEKRA etc. vorbeifahren und dir Rat holen. Auch wenn es Geld kostet. Ein TÜV-Bericht sollte aufzeigen können, dass die Spur nicht oder falsch eingestellt ist. Den TÜV auf die Spaltmaße hinweisen und hören, was der Gutachter dort meint. Wenn der sagt, dass es o.k. ist und im Rahmen der Toleranzgrenzen, wird nicht mehr viel zu machen sein. Aber er wird sicher etwas Anderes sagen.

Wenn er das tut und du mit den Infos vom TÜV ein weiteres Mal bei der Werkstatt anmeckerst und die immer noch nichts machen, solltest du schnellstens einen Anwalt einschalten. Hast du keine Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung solltest du dich vorher mal über eine Schiedsstelle des KFZ-Gewerbes bei der http://www.kfz-schiedsstellen.de/ schlau machen.

Hast du eine Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung, ist das für dich dann sowieso kein Problem. Dann kannst du dir direkt einen Anwalt nehmen, der deine Interessen vertritt. Bist Du AVD- oder ADAC-Mitglied etc., hast du dort die Möglichkeit, dir kostenlos Rat darüber am Telefon zu holen, was alles sonst noch möglich ist.

Wir als Verbraucher haben eine große Macht. Wir müssen sie nur anzuwenden wissen und es dann auch gnadenlos tun. Kleinbeigeben ist hier nicht produktiv.

Lass´dich nicht verschaukeln. Man muss für sein Recht kämpfen. Und dafür ist eine Rechtsschutzversicherung das beste Mittel. Auch wenn dieses nicht ganz billig ist. Alles Andere kann teurer werden. Falls du es nicht weißt: Die Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung beinhaltet den Vertrags-Rechtschutz. Und dazu gehören alle Verträge. Auch ein Kauf-, Miet- und Reparatur-Vertrag (Werkvertrag). Und Letzteren hast du mündlich oder sogar schriftlich mit der Werkstatt vereinbart. Der Werkstattbetrieb schuldet dir also einen Erfolg seiner Leistung, sobald er einen Vertrag (gegenseitige Willenserklärung) mit dir eingegangen ist. Er darf dir dann keinen Pfusch aushändigen. So steht es im Gesetz. (im Gegensatz zum Dienstleistungsvertrag - Der Anwalt oder der Arzt schulden dir keinen Erfolg. Auch der Frisör nicht - Diese schulden lediglich die Dienstleistung. Wie diese ausgeführt wird, ist juristisch fast ohne Belang.)

Du hast also ein Recht auf eine ordnungsgemäße Reparatur. Du musst dein Recht nur durchsetzen. Und das schaffst du. Da bin ich mir sicher. Am Anfang sieht immer alles sehr schwierig aus. Aber nicht aufgeben. Gasgeben heißt die Devise nicht nur beim Autofahren.......

Also denne......., versuche dein Glück. Mache alles richtig und setze dich erfolgreich durch.

Gruß Ebbi

Zitat:

Letztere (3.) und vorletzte (2.) Möglichkeit erst nach erster (1.). Du hast als Erstes die Pflicht, der Werkstatt eine Nachbesserung zu ermöglichen , bevor du juristisch vorgehst. Mit einer realistischen Fristvorgabe. Das solltest du besser schriftlich mit Einschreiben per Rückschein (besserer Nachweis für dich) machen, wenn ein weiterer persönlicher Versuch vor Ort nicht fruchtet. Zur Dokumentation solltest du jetzt schon Fotos von den Sichtbaren Teilen (Spaltmaße etc.) der Pfuscharbeit machen.

als kleine Ergänzung: Da die Werkstatt hier offensichtlich die Mangelhaftigkeit der Reparatur nicht anerkennt kann von einer Verweigerung der Nacherfüllung ausgegangen werden. D.h. Fristsetzung ist nicht entbehrlich und der Besteller (hier Mapfi) könnte jetzt zu einer anderen Werkstatt gehen und den Ersatz der Nachbesserungskosten von der Erstwerkstatt verlangen....

Aber da er nur eine mündliche Äußerung von irgendeinem Werkstattmitarbeiter erhielt ist die von Ebbi vorgeschlagene Vorgehensweise sicher die bessere als strickt auf ein mögliches Recht zu pochen(Einschreiben mit Mängelanzeige und setzung einer angemessenen Frist zur Nachbesserung). Darüberhinaus kann die Kommunikation mit Versicherung, ADAC, etc. nur hilfreich sein und so einen möglichen Druck gegen die Werkstatt aufbauen...

Viel Erfolg und halte uns auf dem Laufenden... Wir kriegen leider nur selten mit wie sowas ausgeht...:D

Korrigiert mich bitte, wenn ich hier was falsch verstehe; aber hat der TE überhaupt einen Vertrag mit der Werkstatt? Oder hat diesen Vertrag die gegnerische Versicherung?

er mit der werkstatt.

sollte diese z.b. ihre kosten laut auftrag nicht von der VS erhalten, wird sie sich an den auftraggeber (in dem fall wohl nicht die VS) halten.

genauso wie bei gutachter oder anwaltskosten.

oder seht ihr das anders?

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

er mit der werkstatt.

sollte diese z.b. ihre kosten laut auftrag nicht von der VS erhalten, wird sie sich an den auftraggeber (in dem fall wohl nicht die VS) halten.

genauso wie bei gutachter oder anwaltskosten.

oder seht ihr das anders?

Den Vertrag wird stets zwischen dem Geschädigten und der Werkstatt geschlossen. Die Kostenübernahme der Versicherung durch den Unfallverursacher folgt nach den VOrschriften des PflVG...

Ansprüche des Gutachter, Rechtsanwalt, etc. entstehen natürlich gegen den Unfallgeschädigten, dh der Anwalt, GUtachter, etc. wird sich bei der Durchsetzung stets an den "auftraggeber" halten. Nie gegen die Versicherung. Der Geschädigte hat jedoch Anspruch auf Ersatz all dieser Kosten...

In der Praxis geht man mit Gutachterkosten eh in VOrkasse. Anwälte hingegen haben ab und zu Geduld mit den Kosten und warten auch schon die Versicherungszahlung ab... Kommt also immer drauf an was vereinbart wurde...

 

am 13. Februar 2012 um 15:57

...das klingt für mich so, als hätte der TE der Werke eine Abtretung unterschieben und ist zufällig an eine Werke gekommen, die genau mit dieser Versicherung auch "Kaskoschäden mit Werkstattbindung im Vertrag" billig abwickelt. Wenn man ihnen so eine Vorlage liefert (der Geschädigte sieht keine Rechnung), mache die das dann natürlich auch für Haftpflichtschäden "billig".

In dem Fall ist es nicht nur Hinnahme, sondern Absicht der Versicherung, dass die Karre möglichst billig zusammengekloppt wird.

Gruß!

Zitat:

Original geschrieben von understatement

...das klingt für mich so, als hätte der TE der Werke eine Abtretung unterschieben und ist zufällig an eine Werke gekommen, die genau mit dieser Versicherung auch "Kaskoschäden mit Werkstattbindung im Vertrag" billig abwickelt. Wenn man ihnen so eine Vorlage liefert (der Geschädigte sieht keine Rechnung), mache die das dann natürlich auch für Haftpflichtschäden "billig".

 

In dem Fall ist es nicht nur Hinnahme, sondern Absicht der Versicherung, dass die Karre möglichst billig zusammengekloppt wird.

 

Gruß!

Wenn man eine Abtretungserklärung unterschreibt, dann fordert man eine Kopie der Rechnung vom Händler oder erhält sie vom Händler automatisch.

 

Anders liegt die Sache bei Werkstattbindung:

Hier ist die Versicherung Aufraggeber für die Reparatur. 

 

O.  

am 13. Februar 2012 um 16:36

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Wenn man eine Abtretungserklärung unterschreibt, dann fordert man eine Kopie der Rechnung vom Händler oder erhält sie vom Händler automatisch.

Diese Rechung ist das Papier nicht wert, auf dem sie steht. Es ist praktische eine "virtuelle" Rechnung, die nur das repräsentiert, was der Kunde zahlen müßte, wenn die Versicherung die Begleichung ablehnen würde.

Die Rabatierung in Referenz zum Rahmenvertrag mit der Versicherung, sowie die volumeabhängige Jahres-Rückvergütung sind auf dieser Rechung nicht ausgewiesen. Sie machen aber einen erheblichen Anteil aus!

Diesen Rabatt spart die Werke natürlich irgendwo ein!

Gruß!

Zitat:

Original geschrieben von understatement

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Wenn man eine Abtretungserklärung unterschreibt, dann fordert man eine Kopie der Rechnung vom Händler oder erhält sie vom Händler automatisch.

Diese Rechung ist das Papier nicht wert, auf dem sie steht. Es ist praktische eine "virtuelle" Rechnung, die nur das repräsentiert, was der Kunde zahlen müßte, wenn die Versicherung die Begleichung ablehnen würde.

 

Die Rabatierung in Referenz zum Rahmenvertrag mit der Versicherung, sowie die volumeabhängige Jahres-Rückvergütung sind auf dieser Rechung nicht ausgewiesen. Sie machen aber einen erheblichen Anteil aus!

 

Diesen Rabatt spart die Werke natürlich irgendwo ein!

 

Gruß!

Das ist zutreffend, aber nichts Besonderes. Auch in anderen Bereichen gibt es Rechnungen, die bei gleicher Leistung unterschiedlich in der Höhe ausfallen je nachdem wer der Auftraggeber ist.

Beispiele:

- Ich erhalte bei VW 15% auf den Arbeitspreis, weil man Auto mehr als zehn Jahre alt ist. Die Leistung, die ich erhalte, ist nicht schlechter als die, die für ein jüngeres Auto erbracht wird.

- Firmenkunden erhalten Rabatte, von denen ich als Privatmann träume

 

O.

Themenstarteram 13. Februar 2012 um 17:29

Hallo, erst mal vielen Dank für Eure schnellen und informativen Nachrichten, das macht mir um so mehr Mut an der Sache drann zu bleiben. Denn, dadurch dass ich Lkw Fahrer bin und heute noch nicht zu Hause war, hab ich mal meine Werkstatt angerufen. Der nun anwesende Meiser bestätigte mir dass er persönlich das Auto entgegengenommen hat (war in größerem Ford Betrieb zum instandsetzten) und er sich das Auto genaustens angeschaut hat. Er sagte dass ein Auto nach solch einem Schaden nicht mehr 100%ig wieder repariert werden kann und das Alles im Tolleranzbereich liege. Er hat auch keine Windgeräusche wahrnehmen können. Übrigens sagte er mir, da ich gleich den Kundendienst in Auftrag gegeben hab, die Rechnung würde ziemlich hoch ausfalen, da er die Spur eingestellt hat (????????? ich glaub´der weiß nicht, dass mir ne Kopie vom Gutachten vorliegt ???????????).

Er bot mir an, sich das Auto diese Woche mal anzuschauen und (ich zitiere):"mir zu erklären warum man das nicht besser machen kann".

Leute, mir platzt der Kragen, die Frechheit ist dazu noch, dass die ganze Familie Fahrzeuge bei Ihm zur Wartung hat (7Autos) und ich, egal wie es ausgeht, denen davon berichte.

Morgen, wenn ich nicht zu spät Feierabend haben werde, fahr ich noch vorbei und lass es mir "erklären".

Was ich zu antworten habe, weiß ich jetzt dank Euch.

Ich halte euch auf dem Laufenden

am 13. Februar 2012 um 17:36

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Das ist zutreffend, aber nichts Besonderes. Auch in anderen Bereichen gibt es Rechnungen, die bei gleicher Leistung unterschiedlich in der Höhe ausfallen je nachdem wer der Auftraggeber ist.

Das mag ja alles sein, aber wenn ich als Geschädigter zu einer Werkstatt gehe und eine Reparatur machen lasse, die z.B. offizielle 1000,- Euro kostet (lt. Gutachter und auch so ausgewiesen auf der "virtuellen" Rechnung)...

...dann möchte ich auch, dass die Mechaniker so arbeiten, als wäre das für sie genau dieser "gute Einzelauftag", an dem man "einen Euro mehr verdient".

Davon, dass die Werke einen Rahmenvertrag mit der Versicherung hat, habe ich nix. Das sieht anders aus bei einem Versicherungsnehmer, der einen Kasko Vertrag hat, bei dem er einen Rabatt dafür erhält, dass er sich auf eine Werkstattvorgabe einlässt (oder zuzahlen muß)

Ich halte es für Betrug, Halfpflichtflälle eines "gegnerischen" Kunden mit über den Rahmenvertrag abzurechenen, weil der zufällig eine Werke aus diesem Pool ausgewählt hat! (meistens sogar, ohne das zu wissen)

Gruß!

am 13. Februar 2012 um 17:43

Zitat:

Original geschrieben von MAPFI1183

Er sagte dass ein Auto nach solch einem Schaden nicht mehr 100%ig wieder repariert werden kann...

Gelächter!!!

...die haben nur keinen Bock, den Aufwand zu treiben!

Ich habe schon Bilder von BMW/Mercedes/Porsches gesehen, die einen Meter kürzer waren und bei denen nach fachgerechter Reparatur auch für einen Experten sehr schwer festzustellen ist, was instandgesetzt wurde.

Kann mir jemand erklären, warum ein Ford Fahrer schlechter behandelt werden sollte ...etwa, weil er sich durch die Wahl des günstigeren Wagens bereits als Hungerleider geouted hat?

Die Versicherung soll doch froh sein, dass ihr Versicherungsnehmer keinen Ashton Martin geschreddert hat! Die Ford Teile sind doch schon billiger!

Bei sowas könnte ich platzen!

Gruß!

wie hier schon geschrieben. Ruf bei der Versicherung an und teile denen mit, dass hier nicht fachgerecht repariert wurde.

 

Morgen fährst du da hin (am besten mit einem Zeugen Arbeitskollegen z.B. de soll aber da nicht rumalbern ala Stammtischexperte, einfach nur die Klappe halten und zuhören). 

 

Du teilst dem Meister mit, dass die Firma Ihr Recht auf Nachbesserung bekommen und verwirkt hat.  

 

Wenn jemand nicht in der Lage ist, eine unsachgemäße zu erkennen, dann ist er auch nicht in der Lage die fachmännisch nachzubessern. 

 

Erkläre denen, dass du das Fahrzeug dem Sachverständigen vorstellen wirst. Eiert der rum, weil er von der Firma vermittelt wurde, lässt du auch den links liegen und führst das Fahrzeug einem weiteren Sachverständigen vor. 

 

Aber erledige erst mal das. Dann kann man weiter sehen. 

 

Aber hole da um Gottes Willen in jedem Fall das Auto da weg, sonst geht das richtig in die Hose ! 

 

 

 

 

 

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