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Phaeton im Gebirge auf Sommerreifen

VW Phaeton 3D
Themenstarteram 8. Februar 2006 um 19:31

Hallo,

da muss man doch mit dem Kopf schütteln, sowas verantwortungsloses...

vorhin saß ich am Fenster und wundere mich über einen Phaeton, der mit durchdrehenden Rädern den Berg hochkriecht. Hab mir gedacht, liegt vielleicht am Gewicht aber kam mir schon komisch vor. Hätte ja auch die Straße glatt sein können. Hinterher jedenfalls ein alter Polo, der am Berg wegen des P. halten muss, kann aber wieder anfahren.

Nach ein paar Minuten jedenfalls kommt der Phaeton wieder den Berg reingerutscht. Alle 4 Räder am blockieren (Schrittgeschwindigkeit) und das ganze Auto verzieht es immer wieder, steht quer auf der Straße.

Da muss man sich doch wundern: ein Auto für über 50.000 Euro fahren und keine 2 Scheine fürn paar Winterschlappen.....

also nix gegen Euch Phaeton-Fahrer. ;) Ich wohn ja hier direkt an der CZ-Grenze, vielleicht war er ja auch nur frisch ausm Schauraum gestohlen :D ;)

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20 Antworten

Oder ein Leihwagen.

Die werden oft nur mit Sommerreifen unters Volk gebracht. :(

Momo

am 8. Februar 2006 um 20:35

oder auch ein V6 Fronttriebler ...

Oder einfach nur ein Depp ?? :mad:

Zitat:

Original geschrieben von Momo7

Oder ein Leihwagen.

Die werden oft nur mit Sommerreifen unters Volk gebracht. :(

Das wirds sein. Habe vor ein paar Wochen bei Schneewetter einen Ersatzwagen bekommen - mit Sommerreifen, andere gab es nicht. Im Verkaufsraum des Freundlichen lagen überall Propekte für ausreichende Auto-Wintervorsorge, es standen Stapel mit Winterreifen zum Sonderpreis rum und an den Decken hingen Schilder mit der aufdringlichen Frage "Ist Ihr Auto winterreif?"

Als ich den Betreuer drauf anspreche sagt er nur "Da kann ich leider nichts machen, ist Anweisung vom Chef". Da kann man nur hoffen, daß das Gesetz mit den Winterreifen bald kommt.

Themenstarteram 9. Februar 2006 um 7:54

Zitat:

Original geschrieben von oaci

oder auch ein V6 Fronttriebler ...

Hi oaci,

nein, man sah deutlich durchdrehende Hinterräder.....

Ciao,

Eric

Gesetz für 'zwingend Winterreifen' sagen wir von Nov-Mar oder 15 Okt bis 15 Mar oder nur Dez-Jan und nur in gewissen Regionen ... solch ein Gesetz wird schwierig sein.

Aber etwas anderes greift, was Autofahrer wissen sollten. Passiert was, dann klemmt die Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit, nebst Selbsbehalt evtl. noch einen Abzug von 20% oder mehr der Schadensumme, da könnte man für dieses Geld je nachdem Winterreifen kaufen wie pommes-frites!

Leider ist es so, dass nur Repessalien was nutzen. Bei den Winterreifen ist es wie mit dem Licht.

Meines Erachtens sollte man Winterreifen und Tagfahrlicht in der Winterzeit (Uhrumstellung) zwingend vorschreiben.

Dazu müsste es aber bei den Reifen eine Richtlinie über Winterreifen geben (z.b. Mindestprofiltiefe).

peso

 

Bezüglich Deines Vorschlages über den "Notweg" Versicherung kann ich dieses nicht unterstützen. Das hängt zu sehr vom eigenen Anwalt und vom Richter ab. Die Versicherungen versuchen sich immer zu drücken und das wird u.U. auf dem Rücken des Geschädigten ausgetragen.

am 10. Februar 2006 um 8:07

Allrad ist bergauf recht nett, aber bergrunter haben alle (!!) Autos Vierradbremsen. Spätestens hier sollte jedem Depp etwas Vernunft bezüglich des Einsatzes von Winterreifen dämmern.

 

Ich komme eigentlich aus dem Harz und habe immer über die Geländewagenfahrer gelacht, die mit superdicken Sommerreifen gegen meinen BWM 316 mit 2 Zementsäcken im Kofferraum und (!) Winterreifen keinen Chance hatten.

Zitat:

Bezüglich Deines Vorschlages über den "Notweg" Versicherung kann ich dieses nicht unterstützen. Das hängt zu sehr vom eigenen Anwalt und vom Richter ab. Die Versicherungen versuchen sich immer zu drücken und das wird u.U. auf dem Rücken des Geschädigten ausgetragen.

Das meinte ich nicht, Peso, kein Notweg, sondern das was schon ist. Versicherungen kürzen Leistungen bei grobfahrlässigem Verhalten ... nicht die, die den andern entschädigt, sondern die, welche die Versicherung für dich bezahlt. Beispiel: Unfall durch dich, grobfahrlässig. Der Geschädigte kriegt die volle Leistung, dir wird der Selbstbehalt berechnet und, jetzt kommt es, einen bezahlten Schadenanteil wird dir noch zusätzlich aufgehalst. Die Sommerpneu-im-Winter-Fahrer, gehen solche Risiken ein.

Versicherungen finden, dass Du unter diesen Umständen ruhig mitbezahlen sollst. Rücküberwälzung von 20% der Schadensumme ist eine gängige Formel (und von Gerichten akzeptiert, falls einer dagegen mault)

Allrad bergrunter ...

 

... da haben viel Allrädler falsche Vorstellungen. Ich bin mal mit einem Cherokee bergrunter Schlitten gefahren ... völlig machtlos. Ausser das Lenkgestänge verbogen beim Aufprall an einen Bordstein, ist nichts weiter passiert.

Habe nun Phaeton-Schneeketten für die Vorderräder im Kofferraum, einfach für alle Fälle. Eine Passstrassen-Haarnadelkurve bei Schneeglätte, ungemütlich, wenn es nicht gript.

am 26. Februar 2006 um 10:40

Zitat:

Original geschrieben von mebedo

Allrad ist bergauf recht nett, aber bergrunter haben alle (!!) Autos Vierradbremsen. Spätestens hier sollte jedem Depp etwas Vernunft bezüglich des Einsatzes von Winterreifen dämmern.

 

Ich komme eigentlich aus dem Harz und habe immer über die Geländewagenfahrer gelacht, die mit superdicken Sommerreifen gegen meinen BWM 316 mit 2 Zementsäcken im Kofferraum und (!) Winterreifen keinen Chance hatten.

Kann hier nur Beipflichten. Bergab nutzt der Quattro fast nichts

und dann macht sich das Gewicht über 2 Tonnen ebenso wie bei meinen Cayenne doch sehr stark negativ bemerkbar.

Bergauf mit Winterreifen bist du der "Kaiser", nur bergab wanns wirklich

mal richtig glatt ist ist jeder Kleinwagen in Vorteil.

Gruß Trapos

Komme gerade aus dem Skiurlaub zurück und habe dann doch für einen kleinen Moment den 4rad Antrieb vermisst. Die letzten 100 Meter zur Pension waren zu steil und die Räder haben trotz Winterreifen nur durchgedreht. Also wieder runtergefahren, den Phaeton gedreht und die Auffahrt rückwärts hochgefahren. Klappte wunderbar.

Zitat:

Original geschrieben von desireless

Das wirds sein. Habe vor ein paar Wochen bei Schneewetter einen Ersatzwagen bekommen - mit Sommerreifen, andere gab es nicht. Im Verkaufsraum des Freundlichen lagen überall Propekte für ausreichende Auto-Wintervorsorge, es standen Stapel mit Winterreifen zum Sonderpreis rum und an den Decken hingen Schilder mit der aufdringlichen Frage "Ist Ihr Auto winterreif?"

Als ich den Betreuer drauf anspreche sagt er nur "Da kann ich leider nichts machen, ist Anweisung vom Chef". Da kann man nur hoffen, daß das Gesetz mit den Winterreifen bald kommt.

Also bei Sixt gibt es immer Autos mit Winterreifen, die Winterreifen-Autos kosten dann aber extra.

MFG Markus

Zitat:

Original geschrieben von swissuser

Das meinte ich nicht, Peso, kein Notweg, sondern das was schon ist. Versicherungen kürzen Leistungen bei grobfahrlässigem Verhalten ... nicht die, die den andern entschädigt, sondern die, welche die Versicherung für dich bezahlt. Beispiel: Unfall durch dich, grobfahrlässig. Der Geschädigte kriegt die volle Leistung, dir wird der Selbstbehalt berechnet und, jetzt kommt es, einen bezahlten Schadenanteil wird dir noch zusätzlich aufgehalst. Die Sommerpneu-im-Winter-Fahrer, gehen solche Risiken ein.

Versicherungen finden, dass Du unter diesen Umständen ruhig mitbezahlen sollst. Rücküberwälzung von 20% der Schadensumme ist eine gängige Formel (und von Gerichten akzeptiert, falls einer dagegen mault)

Das was Versicherungen machen, braucht nicht unbedingt rechtmässig zu sein. Erstmal muss sich eine Versicherung an die gesetzlichen Vorschriften halten und nur die sind wichtig.

Interessant ist doch, dass die ganzen "Positivurteile" von Versicherungen und Reifenhändler immer lautstark vermarktet werden. Die Negativurteile und die nachträglichen Urteilsänderungen werden einfach missachtet.

Wenn ich mit reinen (guten) Sommerreifen bei Schnee einen Unfall habe, wird mich kein Zivilrichter ablehnen können.

Sei doch mal ehrlich, wann ist ein Winterreifen ein Winterreifen ? Welcher Hersteller, welcher Klassenfestleger, welcher amtliche Tester, welche Profiltiefe etc....

Im Strafrecht kann es anders aussehen, im Zivilrecht nicht.

peso

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