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Piaggio MP3 125

Folgendes Problem,
ich will mir am Dienstag eine gebrauchte Piaggio MP3 125ccm kaufen der Verkäufer sagte zu mir das das Fahrzeug mit dem Führerschein Klasse 3 gefahren werden darf. Es wurden auch irgendwelche Distanzscheiben verbaut sodas eine Spurverbreiterung erfolgte. aber soweit ich weiß muß doch noch eine Fußbremse da sein. Da ich meinen Führerschein erst 1989 gemacht habe falle ich nicht unter irgendwelche Außnahmeregelungen.
Ich habe aber auch nicht die geringste Lust 1000sende von Euros auszugeben für etwas das ich nicht fahren kann. Gibt es da noch andere Regeln bei dieser Maschine weil auch andere Anbieter diese Maschine ohne Fußbremse verkaufen?
Danke für eure Antworten

Beste Antwort im Thema

Von solchen Urteilen weiß ich nichts. Bitte Link!
Natürlich müssen nach der Spurverbreiterung die Fahrzeugpapiere geändert werden. Professionelle Umrüstfirmen wie Pedalo haben das selbstverständlich im Komplettangebot mit gemacht.
Wenn einmal L5e eingetragen ist, dann ist egal, was das Fahrzeug ursprünglich war.
Es gibt ja auch viele "konventionelle" Trikes die ursprünglich mal eine zweirärdrige Harley Davidson oder Boss Hoss etc. waren.
Übrigens gilt seit 19.1.2013 eine neu erteilte Klasse B _nicht_ mehr für diese dreirädrigen Fahrzeuge.

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m.W. müsste es eine LT Version sein die mit Autoführerschein gefahren werden darf. Eine 125 LT ist mir nicht bekannt.
Das die Spurverbreiterung allein ausreicht glaube ich nicht. Lass dir einfach die Papiere zeigen, dann sollte es klar sein. Evtl. meint der Verkäufer die allgemeine Regel mit dem FS vor 1980 :confused:

das Problem besteht aber darin das er beim Tüv nachgefragt hat diesen ersteinmal anstandslos bekommen hat und er meinte das seine Frau die ebenfalls ihren Führerschein später gemacht hat nie Probleme bei Kontrollen mit der Polizei hatte. Aber ich werde mir jetzt wie du mir angeraten hast eine Kopie des Fahrzeugscheines zusenden lassen. Aber die Frage ist nun wo steht das das die Maschine mit dem Autoführerschein gefahren werden darf er schrieb mir das in seinen Papieren drinsteht " Ausnahmegenehmigung nach Paragraph 70 STVO erteilt.

Außerdem sagte mir der Verkäufer jetzt noch am Telefon das das Fahrzeug als dreispuriges Fahrzeug angemeldet und eingetragen sei.

Der MP3 als 125er ist nicht zu empfehlen. Wenn schon MP3 LT mit Autoführerschein, dann aber erst ab 250 ccm und höher. Der 125er zieht nicht die Wurst vom Teller. Der ist für den kleinen Motor viel zu schwer. Mit Sozia und am Berg ist auch schnell die Kupplung überfordert.
Gruss Sympat

Zitat:

Original geschrieben von Sympat


Der MP3 als 125er ist nicht zu emphehlen. Wenn schon MP3 LT mit Autoführerschein, dann aber erst ab 250 ccm und höher. Der 125er zieht nicht die Wurst vom Teller. Der ist für den kleinen Motor viel zu schwer. Mit Sozia und am Berg ist auch schnell die Kupplung überfordert.
Gruss Sympat

Da kann ich auch nur voll zustimmen. Ein Kollege hat den MP3 400LT. Der ist zwar relativ flott aber vom Stand weg ziehe ich der auf die ersten Meter mit der SH125 davon. Wenn MP3 dann mindestens die 250er.

In der Tat, der MP3 125 wiegt auch schon 219kg. Das ist eine ganz schöne Menge für 125ccm. Mit Sozia ist dann etwa bei 90km/h Schluß.
Übersicht/Kaufberatung: http://www.piaggio-mp3.de/index.php?page=Thread&threadID=3847
Zudem ist er mit dem alten Leader Vergaser Motor ein ganz schöner Schluckspecht. Mit dem neuen Leader Einspritzer immer noch untermotorisiert.
Imho das Geld nicht wert.
Es gibt beim 125er keine LT Version, nur umgebaute RL.
Möchtest Du vielleicht meinen MP3 250 LT? (RheinNeckarDreieck)

Dann sei so lieb und erzähl mir mal was von deiner MP3 wäre eventuell interresiert.

tut mir leid bin schon etwas äter und weis nicht was eine PN ist aber fragen macht einen immer ein wenig klüger

Private Nachricht. Oben rechts das Briefsymbol.

Mus noch etwas dazu sagen " gestern hat sich bei mir ein gewisser " Ashton Johnathan" aus England gemeldet der eine 250er verkaufen will, ich soll das Geld überweisen und er würde mir dann die Maschine verschicken.
Ich habe mit diesem Typen nie über eine MP3 gesprochen und weiß auch nicht wie der zu meiner E-Mail kommt. Also Vorsicht überweißt nie Geld nach England es sei denn ihr habt zuviel davon denn einmal überwiesen gibt es diesen Herrn auf einmal nicht mehr und das Geld ist natürlich auch weg.
Liebe Grüße aus Stuttgart

Zitat:

Original geschrieben von tzeelim


Mus noch etwas dazu sagen " gestern hat sich bei mir ein gewisser " Ashton Johnathan" aus England gemeldet der eine 250er verkaufen will, ich soll das Geld überweisen und er würde mir dann die Maschine verschicken.

Der Witz des Tages ... wer kann den schon zu so einem "guten" Angebot nein sagen

:D:D

Aber interessant das offensichtlich solche schrägen, krummen Vögel hier mitlesen

:eek:

Zitat:

Original geschrieben von tzeelim


Folgendes Problem,
ich will mir am Dienstag eine gebrauchte Piaggio MP3 125ccm kaufen der Verkäufer sagte zu mir das das Fahrzeug mit dem Führerschein Klasse 3 gefahren werden darf. Es wurden auch irgendwelche Distanzscheiben verbaut sodas eine Spurverbreiterung erfolgte. aber soweit ich weiß muß doch noch eine Fußbremse da sein.

Auch wenn das Thema schon etwas älter ist hier eine kleine Ergänzung:

Die alten Piaggio wurden durch den Hersteller doer Werkstätten mit Distanzscheiben ausgerüstet um die Mindestbreite der Vorderachse für die Einstufung als mehrspuriges Fzg zu erreichen.

Jedoch gibt es in D bereits seit vielen Jahren Gericthsurteile die von einem Fahren ohne FE ausgehen, da die Spur nicht serienmässig breit genug ist.

Die jetzt im Handel erhältlichen Piaggio- und Quadroroller gelten iSdG als mehrspurige Fzg und können mit dem FS Klasse 3 (B) gefahren werden.

Von solchen Urteilen weiß ich nichts. Bitte Link!
Natürlich müssen nach der Spurverbreiterung die Fahrzeugpapiere geändert werden. Professionelle Umrüstfirmen wie Pedalo haben das selbstverständlich im Komplettangebot mit gemacht.
Wenn einmal L5e eingetragen ist, dann ist egal, was das Fahrzeug ursprünglich war.
Es gibt ja auch viele "konventionelle" Trikes die ursprünglich mal eine zweirärdrige Harley Davidson oder Boss Hoss etc. waren.
Übrigens gilt seit 19.1.2013 eine neu erteilte Klasse B _nicht_ mehr für diese dreirädrigen Fahrzeuge.

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