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Pickup kein TÜV wegen dachbeleuchtung!

Themenstarteram 12. April 2013 um 13:00

Hi alle,

ich war heute beim "TüV" genau gesagt GTÜ Neumarkt i.O.Pf.

Plakette würde nicht zugeteilt weil ich am Pickup einen dachbeleuchtung (Original u. abgeklemmt!) hab.

Angebliche neue regelung, wer weis was darüber?

Mfg

Beste Antwort im Thema

Man kann auch schwarze Kondome nehmen. Aber nur die blickdichten für den schüchternen Stecher...

Zitat:

seltsam, vor 2 Jahr beim TÜV hatte ich keine problem

Du hast Dir die Antwort schon selber gegeben. Was der eine Experte mit guter Sachkenntnis anstandslos durchwinkt wiel es keinerlei Problem darstellt, ist für den kleinkarierten Vorschriftenbefolger ein Dorn im Auge.

Fazit: unterstütze Prüforganisationen, die sich für die Besonderheit der Sache interessieren und dieser offen gegenüberstehen. Die anderen sollen in der Hölle schmoren!

Es gibt Dinge am Auto, die immer mit null Toleranz behandelt werden sollten: Reifen, Bremsen, Lenkung, Einschränkung der Stabilität durch Gammel oder waghalsige Umbauten, Hauptbeleuchtung. Daß diese Dinge sauber funktionieren, sollte jeder Prüfer genau checken. Das ist legitim und gut so.

Daß ein Auto ein anders formatiertes Nummernschild hat oder rot blinkt ist in anderen Teilen der Welt hundertmillionenfach so und macht dort keinerlei Probleme. Das geht den Macker einen Dreck an. Dazu gehören in meinen Augen auch die in den USA für Lastwagen über 10.000 lbs GG vorgeschirebenen Dachpositionsleuchten.

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Kurzfassung:

1. Leuchten, die am Auto sind, müssen auch funktionieren. Sonst Mangel.

2. Kleinkarierte Leute würden sagen, nach vorn darf nur weißes Licht funzeln. Orange ist in Dusselland böse! Daher verboten.

Lösung: vor dem TÜV über jede deaktivierte Lampe eine schwarze Socke zur Abdeckung ziehen.

Themenstarteram 12. April 2013 um 14:15

seltsam, vor 2 Jahr beim TÜV hatte ich keine problem:confused:

Du kennst die Antwort die jetzt kommen wird:

Vergiss diese Pfeife von Prüfer und fahr woanders hin. Ist hoffnungslos bei so Leuten. :rolleyes:

Die Idee mit der Socke ist ja mal geil :D

Man kann auch schwarze Kondome nehmen. Aber nur die blickdichten für den schüchternen Stecher...

Zitat:

seltsam, vor 2 Jahr beim TÜV hatte ich keine problem

Du hast Dir die Antwort schon selber gegeben. Was der eine Experte mit guter Sachkenntnis anstandslos durchwinkt wiel es keinerlei Problem darstellt, ist für den kleinkarierten Vorschriftenbefolger ein Dorn im Auge.

Fazit: unterstütze Prüforganisationen, die sich für die Besonderheit der Sache interessieren und dieser offen gegenüberstehen. Die anderen sollen in der Hölle schmoren!

Es gibt Dinge am Auto, die immer mit null Toleranz behandelt werden sollten: Reifen, Bremsen, Lenkung, Einschränkung der Stabilität durch Gammel oder waghalsige Umbauten, Hauptbeleuchtung. Daß diese Dinge sauber funktionieren, sollte jeder Prüfer genau checken. Das ist legitim und gut so.

Daß ein Auto ein anders formatiertes Nummernschild hat oder rot blinkt ist in anderen Teilen der Welt hundertmillionenfach so und macht dort keinerlei Probleme. Das geht den Macker einen Dreck an. Dazu gehören in meinen Augen auch die in den USA für Lastwagen über 10.000 lbs GG vorgeschirebenen Dachpositionsleuchten.

Seit 1 Januar 2013 gibt es neue Richtlinie für die HU. Daher bekommst du jetzt keinen HU mehr, hast sie aber vor 2 Jahren noch bekommen. Damals war das ein Geringer Mangel. Heute ein Erheblicher, und bei einem Erheblichen Mangel gibt es keine Plakette.

 

Die einfachste lösung. Schwarzes Isolierband und abkleben. Ich hab das Problem jeden Tag wenn ich einen LKW mit Weihnachtsbaumbeleuchtung vorfahren darf, also das ist kein reines US-Car Problem ;) . Alles Lampen die in der STVZO nicht zugelassen sind ausschalten, und dann abkleben. Dann macht der Prüfer schöne Fotos vom LKW wie er zum Zeitpunkt der Prüfung ausgesehen hat, und dann gibt es auch den Stempel. Wenn ich das Isolierband danach wieder runter reis und die Lampen einschalte ist ihm das egal, ich machs halt nicht gerade in der Prüfstelle :D Ich hab da schon etliche Diskusionen geführt, aber Regeln sind Regeln und wenn ein Nachprüfer kommt der den Prüfer Kontroliert dann hat der ein Problem wenn am Fahrzeug Sachen verbaut sind die nicht zugelassen sind, daher kann ich das auch verstehen. Auch wenn mich die Lampen nicht stören würden. Laut Hörensagen gibt es in manchen Prüfstellen Prüfer die das locker sehen, und denen das ganze egal ist, leider habe ich noch keinen getroffen.

 

Das ist wohl die Trotzreaktion darauf, daß die Spacken keine jährliche Hauptuntersuchung durchbekommen haben...:rolleyes:

Nervt schon wenn man wegen 20 Minuten den ganzen Mist abkleben kann. Toll ist auch wenn man eine Kiste mit Handbremse an der Kardanwelle hat, und der Prüfer einseitige Handbremswirkung an der Hinterachse bemängelt und man versucht klar zu stellen, das er sich die Konstruktion mal bitte anschauen soll und das ganz schwachsinn ist was er da bemängelt. Zum Teil kommt man sich echt verarscht vor.

Mein Highlight war bisher immer die "nicht vorhandene" Gurtsperre beim Pontiac...da half bisher immer nur der Praxistest :D

am 13. April 2013 um 1:33

Genau wegen solchem kleinkariertem Scheiß lässt man die "Tüverei" in einer freien Werkstatt des Vertrauens machen. Da kennt der Meister den "Wander-Prüfer" meist schon seit Jahren und es geht einiges mehr als bei einer reinen TÜV-Station...aber auch da hab ich die fehlende Batteriepolabdeckung auf den Zettel geschrieben bekommen...lächerlich...

am 13. April 2013 um 7:19

Hoi..

Ist ja eigentlich schon alles gesagt.. aber auch noch meinen Senf dazu geb.

Lampen müssen Funktionieren, beim Tüv.

Schalter für Zusatzbeleuchtung beschriften, sollten es Fernscheinwerfer sein, nicht direkt auf das normale

Fernlicht anschließen.

Schwarzes Klebeband ist Oky, iss aber nervig immer alles abzukleben vor allem wenn du Billiges Klebeband nimmst, für die Kurzaktion und du später ne Stunde beschäftigt bist die Scheinwerfer wieder von klebe Resten zu säubern.

Im Internet gibt's billig Abdeckkappen für Scheinwerfer, wenn du z.B. Zusatz-Scheinwerfer von Hela kaufst

sind oft schon solche Kappen dabei.- Ist aber ein Namhafter Hersteller und nicht billig -

Zumal nich immer nur der Tüv meckert, sondern wenn die Poli. dich nicht mag und dich auch auf`s Korn nimmt.

Dann kannst die Kappen kurz drüber machen und weiter fahren.

Grüssle

wechsel die Prüfstation, das ist ein Arschloch. Ich hab wegen so eienm scheiß bei meinen zweien noch nie ein Problem gehabt. Einmal in der Freien werkstatt, der mir gesagt hat das meine roten Begrenzungsleuchten nicht erlaubt sind, aber nur um zu wissen ob mich da bei mir noch niemand angesprochen hat. Und einmal in einer kleinen GTÜ stelle, der sogar ausgeschlagene Kugelgelenke angesprochen hat mit dem Hinweis ich solle das bitte machen. Es war schon vieles neu was er gesehen hat und die Karre als gepflegt wird. Aber meine selbstgebastelte Kühlerfigur musste ich runter nehmen. Da hat er ja auch recht.

Die wissen schon alle sehr genau was darf und was nicht. aber sie lassen die Kirche im Dorf, wenn das Auto voll Verkehrssicher ist.

Wenn du die beiden ausseren und die 3 in der mitte meinst, das hat mit dem Gewicht nichts zu tun. Die sind fur Fahrzeuge uber 80 Zoll breite und uber 10.000lbs.

Beim SRW 1 ton pick up truck musst du diese Ordern.

Beim DRW sind die Serienmassig uber 80", unter 10.000lbs.

http://www.fmcsa.dot.gov/.../fmcsrruletext.aspx?reg=393.11

Rudiger

Dazu gehören in meinen Augen auch die in den USA für Lastwagen über 10.000 lbs GG vorgeschirebenen Dachpositionsleuchten

Zitat:

Original geschrieben von spechti

Man kann auch schwarze Kondome nehmen. Aber nur die blickdichten für den schüchternen Stecher...

Zitat:

Original geschrieben von spechti

Zitat:

seltsam, vor 2 Jahr beim TÜV hatte ich keine problem

Du hast Dir die Antwort schon selber gegeben. Was der eine Experte mit guter Sachkenntnis anstandslos durchwinkt wiel es keinerlei Problem darstellt, ist für den kleinkarierten Vorschriftenbefolger ein Dorn im Auge.

Fazit: unterstütze Prüforganisationen, die sich für die Besonderheit der Sache interessieren und dieser offen gegenüberstehen. Die anderen sollen in der Hölle schmoren!

Es gibt Dinge am Auto, die immer mit null Toleranz behandelt werden sollten: Reifen, Bremsen, Lenkung, Einschränkung der Stabilität durch Gammel oder waghalsige Umbauten, Hauptbeleuchtung. Daß diese Dinge sauber funktionieren, sollte jeder Prüfer genau checken. Das ist legitim und gut so.

Daß ein Auto ein anders formatiertes Nummernschild hat oder rot blinkt ist in anderen Teilen der Welt hundertmillionenfach so und macht dort keinerlei Probleme. Das geht den Macker einen Dreck an. Dazu gehören in meinen Augen auch die in den USA für Lastwagen über 10.000 lbs GG vorgeschirebenen Dachpositionsleuchten.

@zoker:

Das mit der Handbremse an der Kardanwelle ist der einzige Grund warum der Suzuki LJ80 damals eine Diff-Sperre hatte. Die gab es nur in Deutschland, weil das Auto sonst keine Zulassung bekommen hätte.

Zum fahren ist das Ding definitiv nicht gedacht.

Man sieht also: ganz neu sind diese Probleme nicht.

Wenn ich mir aber überlege, dass mittlerweile eine durchgebrannte Kennzeichenbeleuchtung ein erheblicher Mangel ist, zweifle ich doch am gesunden Menschenverstand unserer Gesetzgeber...

mfg

Danke, Rudiger, für die Richtigstellung. Ich dachte immer es hätte ausschließlich mit dem Gewicht, nicht mit den Abmessungen zu tun. Bei genauer Betrachtung macht das so wie Du sagst ja auch Sinn.

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