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Piepen beim anschnallen???

Themenstarteram 8. Juli 2005 um 7:10

Hallo beim neuen Model 06 ist das Piepen beim anschnallen nicht mehr wenn man die Zündung anmacht, sondern erst beim losfahren (über 10 km/h) kann man das beim :-) einstellen lassen ?

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54 Antworten
am 8. Juli 2005 um 8:17

Das wäre super, denn wie man in frühreren Threads lesen konnte, geht das einigen auf den Keks, dass es "SOFORT" lospiept und nicht erst ab beispielsweise 10km/h

Werd ich doch nachher mal erfragen,

POLOHUNTER

Das wäre ja mal eine gute Sache...

am 8. Juli 2005 um 10:02

Mit ziemlicher Sicherheit leider nicht.

Grund: Auch bei MJ06 kann man das Kombiinstrument nur codieren, dass entweder ein Gurtwarnton ertönt oder nicht. Von der Codierung her ist es also dasselbe wie bei den beiden Vorgängermodelljahren.

Nur: Wie und wann der Gurtwarnton einsetzt, kann per Interface/Tester nicht programmiert werden. Dies ist MJ-spezifisch und wurde eben bei MJ06 wesentlich verbessert.

Wenn er bei mir auch erst ab einer bestimmten Geschindigkeit eingesetzt hätte, hätte ich ihn nicht abgestellt. Habe MJ05 :(

Gruß

am 8. Juli 2005 um 12:47

Das Piepen setzt beim MJ 06 erst bei mehr als 25 km/h ein und verstummt, falls man es ignoriert, nach 90 Sekunden.

Ich meine aber, dass man dieses ganz sicher auch ganz abstellen kann und es sogar diesbezüglich auch schon eine Freigabe seitens von VW gibt. Ist aber anscheinend wohl kostenpflichtig.

also mein Händler war da ziemlich kulant. Ich hab ihm 5 Stunden vor der Abholung nochmal darauf angesprochen ob es grundsätzlich möglich wäre dass man bei mir diesen Warnton deaktiviert. Er meinte ja aber da er erst einen Auftrag an die Werkstatt schreiben muss würde es sich nicht mehr ausgehn. (Das Fahrzeug mit dem ich die Probefahrt machte hatte es schon deaktiviert)

Und als ich ihn dann abholte - siehe da! Er hat es noch einschieben können und das Piep war rausgelöscht :)

Hat also nichts gekostet (auch nicht wennich es erst später machen hätte lassen). Es war nur eine kleine Unterschrift von Nöten dass das Fahrzeug nun nicht mehr den Sicherheitsstandards des Herstellers entspricht.

(Autohaus LIEWERS - Wien)

Grüße

am 9. Juli 2005 um 19:03

@ ALL :

Nach neuestem Stand ist es nicht zulässig, den Gurtwarner zu deaktivieren !!

==> erlöschen der Betriebserlaubnis !!!!!

Neueste Crashtest`s haben ergeben, das einer nicht angeschnallten Person bei einem Unfall, bei dem der Airbag auslöst ein Genickbruch droht !!!

Ist halt so, wenn der Körper mit entsprechender Geschwindigkeit nach vorn bewegt wird, und Mike Tyson zu besten Zeiten mit Anlauf voll auf die Nuß hämmert.

am 9. Juli 2005 um 21:37

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Neueste Crashtest`s haben ergeben, das einer nicht angeschnallten Person bei einem Unfall, bei dem der Airbag auslöst ein Genickbruch droht !!!

Es geht ja nicht darum, sich nicht anzuschnallen, sondern dass dieses dämliche Gepiepe einem auf die Nerven geht.

MfG

Andreas (der nie unangeschnallt fährt)

am 10. Juli 2005 um 8:30

Zitat:

Original geschrieben von AndyFAQ

Es geht ja nicht darum, sich nicht anzuschnallen, sondern dass dieses dämliche Gepiepe einem auf die Nerven geht.

MfG

Andreas (der nie unangeschnallt fährt)

Da das im Vorfeld nie nachvollziebar ist, wird demjenigen, der den Gurtwarner abgestellt haben möchte, unterstellt, daß er ohne angelegten Gurt fahren würde !

Dann gibt es da auch noch die Haftung für etwaige Unfalle!

Nicht VW haftet dann, sondern derjenige, der den Gurtwarner deaktiviert hat !!!!

Da es dabei dann unter Umständen um sehr hohe Summen gehen kann ( Entschädigung, Schmerzensgeld, Lebenslange Rente, Verdienstausfall ) wird kein VW-Servicepartner das machen!

Und wer das privat macht, z.B. über VAG-Com, sollte sich über die Folgen im Klaren sein !!!!!

Ebenso sollte sich derjenige, der das machen läßt, über die Folgen ( erlöschen der Betriebserlaubniss, mit allen Konsequenzen, z.B. Fahren ohne Versicherungsschutz ) im Klaren sein.

Im Falle eines Unfalles wird man immer davon ausgehen, daß Fahrer und Mitfahrer bei deaktiviertem Gurtwarner NICHT angeschnallt waren !!!!!

Das Gegenteil zu beweisen kann u.U. recht schwierig werden !!!! und verursacht u.U. zusätzliche, nicht unerhebliche Kosten !!!!!

am 10. Juli 2005 um 11:28

Ich weiß ja nicht, wo Du diese Weisheiten her hast aber mir erscheinen sie absurd. Dass durch die Deaktivierung einer nicht nach StVO vorgeschrieben Funktion gleich eine Beweislastumkehr auslöst, kann ich aber beim besten Willen nicht nachvollziehen. Wenn ich mal Zeit habe, prüfe ich aber gerne mal die gängige Rechtsprechung.

BTW: weder ich, noch einer meiner Passagiere fährt oder fuhr je ohne Gurt.

MfG

Andreas

am 10. Juli 2005 um 11:36

Sei froh das jetzt so ist.

...und ich frage mich, wie der Piepser je nerven kann!

ich fahre immer angeschnallt, also kann das Teil net nerven!hab den Piepser genau einmal gehört, weil Einkaufskorb aufm Beifahrersitz lag, dann hab ich den halt auch angeschnallt, damits die Bananen und meinen Rotwein net runterhaut bei ner Bremsung,

*g*

martin(i)

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Da das im Vorfeld nie nachvollziebar ist, wird demjenigen, der den Gurtwarner abgestellt haben möchte, unterstellt, daß er ohne angelegten Gurt fahren würde !

Dann gibt es da auch noch die Haftung für etwaige Unfalle!

Nicht VW haftet dann, sondern derjenige, der den Gurtwarner deaktiviert hat !!!!

Da es dabei dann unter Umständen um sehr hohe Summen gehen kann ( Entschädigung, Schmerzensgeld, Lebenslange Rente, Verdienstausfall ) wird kein VW-Servicepartner das machen!

Und wer das privat macht, z.B. über VAG-Com, sollte sich über die Folgen im Klaren sein !!!!!

:rolleyes: bin zwar kein Sachverständiger aber dass man bei einem Unfall nicht mehr nachvollziehen kann ob jemand angeschnallt war oder nicht - ist jetzt nicht dein Ernst oder?

2tens dürfte mein Thread nicht bei dir vorgedrungen sein ich hab den GW vom HÄNDLER gleich deaktiviert bekommen.

Weiss nicht was du unter Servicepartner verstehst aber denke das kommt aufs gleiche. Und VW wird auch seinen Kunden kein Vorführfahrzeug geben, dass nicht der StVO entspricht! Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Und wenn der GW deines erachtens so ein Lebensretter sein soll dann frag ich mich wieso "ältere" Autos (Golf 4) ohne dem Ding noch fahren dürfen! Mag mich jetzt irren aber ich denke dass es auch neue KFz gibt die das nicht serienmässig haben...

@ martini1806

er nervt deshalb weil ich mich beim einparken gerne abschnalle um mich nach hinten zu drehen. Gebs zu, bin kein guter Einparker vorallem wennich das Fahrzeug noch nicht so gut kenne.

(und jetzt bitte keine comments dass ich mich damit schon strafbar mache das ist Lächerlich hoch 10)

Grüße!

am 10. Juli 2005 um 14:37

hallo zusammen,

mich hatte das piepsen auch genervt.

im zuge der garantiearbeiten habe ich den kfz meister gefragt ob eine möglichkeit bestehe das piepsen abzusstellen, mir würde die anzeige im kombiinstrument ausreichen.

das geht aber leider nicht, -schade!

er hat jetzt die funktion ausgeschaltet (ohne viel worte zu machen!) habe jetzt kein piepsen und keine anzeige mehr!

 

habe jetzt mal eure infos durchgelesen und frage mich:

es gibt keine gesetzliche vorschrift das ein fzg. so etwas haben muss. und da ja auch nicht alle v-er golf damit ausgerüstet sind

ist es doch egal ob man es ausgeschaltet hat. außerdem ist es ja bekannt das nur der airbag in verbindung mit den gurtstraffern ausreichend schützt. -das stand schon inder bedienungsanleitung von meinem alten golf 3

am 10. Juli 2005 um 16:24

Zitat:

Original geschrieben von LiquiMoly1

:rolleyes: bin zwar kein Sachverständiger aber dass man bei einem Unfall nicht mehr nachvollziehen kann ob jemand angeschnallt war oder nicht - ist jetzt nicht dein Ernst oder?

2tens dürfte mein Thread nicht bei dir vorgedrungen sein ich hab den GW vom HÄNDLER gleich deaktiviert bekommen.

Weiss nicht was du unter Servicepartner verstehst aber denke das kommt aufs gleiche. Und VW wird auch seinen Kunden kein Vorführfahrzeug geben, dass nicht der StVO entspricht! Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Und wenn der GW deines erachtens so ein Lebensretter sein soll dann frag ich mich wieso "ältere" Autos (Golf 4) ohne dem Ding noch fahren dürfen! Mag mich jetzt irren aber ich denke dass es auch neue KFz gibt die das nicht serienmässig haben...

@ martini1806

er nervt deshalb weil ich mich beim einparken gerne abschnalle um mich nach hinten zu drehen. Gebs zu, bin kein guter Einparker vorallem wennich das Fahrzeug noch nicht so gut kenne.

(und jetzt bitte keine comments dass ich mich damit schon strafbar mache das ist Lächerlich hoch 10)

Grüße!

Du solltest mal richtig lesen !!!!

Man kann es ggf. nachvollziehen, aber bei deaktiviertem Gurtwarner wird erst einmal angenommen, Du wärest NICHT angeschnallt gewesen!!!!

Desweiteren:

Betriebserlaubniss bezieht sich auf das Fahrzeug im serienmäßigen Zustand !

=> Sicherheitsgurt + Gurtwarner + Airbag !!!

Gurtwarner ist nach NCAP der Punkt für den 5. Stern !!!!

Alle Änderungen an Sicherheitsrelevanten Bauteilen müssen normalerweise vom TÜV eingetragen werden !!!

Dies ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt !!!

Letztes Statement von VW zu diesem Thema:

Bei deaktivierung des Gurtwarners erlischt die Betriebserlaubniss !!!

Wenn Ihr das besser wißt, ist´s euer Bier!

Man sollte sich nur bewußt sein, was man da macht !!

Wenn´s hinterher im Crashfall teuer wird, nicht rummaulen und hoffentlich genug gespart.

Wenn Dein Händler den GW deaktiviert hat, hat er gegen die Anweisungen des Herstellers gehandelt !

=> Im Crashfall ist er Haftbar !!!

 

http://www.motor-talk.de/showthread.php?...

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