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Piepen beim Öffnen und schließen mit Carly Adapter aktivieren?
Hallo zusammen,
Kann man bei einem 118i aus 2018 mit dem Carly Adapter das Geräusch beim auf und zuschließen aktivieren, so wie es bei den aktuellen 3er bmws ist?
Danke schon mal
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27 Antworten
Zitat:
@LudwigM schrieb am 3. Dezember 2021 um 22:52:42 Uhr:
Hallo zusammen,
Kann man bei einem 118i aus 2018 mit dem Carly Adapter das Geräusch beim auf und zuschließen aktivieren, so wie es bei den aktuellen 3er bmws ist?
Danke schon mal
Na ja bei manchen ja bei manchen nein ! Probier dein Glück doch!
Ist aber in Deutschland laut Gesetzgeber nicht zulässig! Nur optische und keine akustische Rückmeldung des Fahrzeugs beim verriegeln!
Kommt natürlich zunächst mal drauf an, ob ne Alarmanlage ab Werk verbaut ist oder nicht. Ohne DWA kein Piepen.
Meiner hat eine Alarmanlage ab Werk, und da piept nichts! Und selbst mit Alarmanlage ist eine akustische Rückmeldung laut Gesetz in Deutschland nicht erlaubt!
Eben.
Davon abgesehen ist das "Klack" der Mechanik bei der Verriegelung laut genug und als akustische Rückmeldung allemal ausreichend.
Habe so ein Schlitten mit einer Alarmanlage bei einem Auto im Urlaub gehabt, war schon nervig . Es hat bei jeder Kleinigkeit angegangen. Unteranderem mitten in der Nacht.
Ich denke in Deutschland wird man mit so einer Karre in seiner Nachbarschaft keine Freunde haben . Oder die Rennstreife steht eventuell vor der Tür.
Bei den VAG Karren kann man soweit ich je nach Ausstattung so etwas freischalten.
Zitat:
@polobuddy schrieb am 4. Dezember 2021 um 18:31:49 Uhr:
Bei den VAG Karren kann man soweit ich je nach Ausstattung so etwas freischalten.
Erlaubt ist es aber auch bei denen nicht.
Genau das ist auch mein Kenntnisstand. Mir fallen aber inzwischen immer mehr Fahrzeuge auf, die das können, auch Asiatische. Meine C-Klasse (DE-Ausführung) aus 2020 kann das ab Werk. Gibt hierzu sogar einen Punkt zum Abschalten.
Bloß wenn es anscheinend nicht erlaubt ist, warum geht das dann?
,,, vielleicht ist es ja mittlerweile erlaubt !
Das liegt an den unterschiedlichen Länderausführungen. Bei einigen Herstellern kann man es freischalten lassen, oder halt selbst anwählen, zulässig ist es in D trotzdem nicht!
In manchen Ländern, unter anderem in Deutschland, ist die Verwendung der akustischen Schließrückmeldung straßenverkehrsrechtlich unzulässig (in Deutschland gemäß §16 Abs. 1 und §30 Abs. 1 StVO). Die Einhaltung ist durch den Fahrzeugführer sicherzustellen.
Schon interessant. Normal ist doch alles, was unzulässig ist nicht freigeschalten. Und das Quittieren (auch wenn‘s wirklich Schlimmeres gibt) wird mir mit Länderausführung DE freigeschalten, obwohl in DE unzulässig. Da komm ich irgendwie nicht ganz mit.
Aber genau die Frage habe ich mir schon gestellt, wie das denn rechtlich nun aussieht.
Ob das nun insoweit doch zulässig ist weiß ich aber nicht. Da kenn ich mich mit der Materie zu wenig aus.
Bei VAG ist es möglich wenn der Wagen bereits eine orginale Alarmanlage hat.
Zitat:
@halifax schrieb am 5. Dezember 2021 um 08:39:20 Uhr:
,,, vielleicht ist es ja mittlerweile erlaubt !
Eher wahrscheinlich, dass es einfach niemanden interessiert
Die meisten Leute werden denken, das wird schon richtig sein, denn in irgendwelchen Krimis oder sonstigem Ramsch im TV, piepen die Autos ja auch