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Piepton beim verschließen des Autos ? Wie ?

Themenstarteram 24. April 2010 um 10:22

Hallo Leute,

 

kann mir jemand von euch jemand sagen wie man den Piepton der Alarmanlage beim verschließen des Autos einstellen kann?? (f.A4 meiner Freundin)

VCDS habe ich! Zu welchem Steuergerät muß ich und was muß ich wo ändern?

Das es in D verboten ist und das ich zu Audi fahren könnte weiß ich, würde es aber gerne allein machen.(falls möglich)

 

Mfg Eckii!!

Beste Antwort im Thema

Selbstverständlich ist es richtig, wenn hier der eine oder andere schreibt es sei im Geltungsbereich der StVo verboten.

Ich habe mir das Piepen vor vielen Jahren vom :) freischalten lassen, was unentgeldlich und mit dem Verweis auf die StVo geschah.

Seit dem also piept es 1x wenn ich abschließe.

1) Das piepen ist so kurz und relativ leise, dass andere Personen die nicht darauf achten es kaum wahrnehmen.

2) Ich war seit der Freischaltung 3x beim TÜV, und 2x in einer allgem. Verkehrskontrolle der Polizei,

nicht einer störte sich an dem Piepen.

Ich halte es also für halb so schlimm, mir aber hilft das Piepen sehr, da ich beim Verschließen nicht immer auf die Blinker achten muß, sondern auch höre das der Wagen zu ist.

 

Wie gesagt, es ist nicht zulässig, aber das ist das Parken im Parkverbot auch nicht, und geschieht doch tausende Male am Tag.

Grüße

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Bei vorhandene Alarmanlage muss es freigeschaltet werden.

sorry, will dir nicht zu nahe treten,aber das hier ist ein öffentliches forum,bedeutet-----a l l  e welt liest hier mit und du fragst nach verbotenen früchten,ts,ts,ts,:rolleyes:

gruß

Ja, es ist möglich. Sofern eine Alarmanlage ab Werk verbaut ist.

Wie es genau gemacht wird, findest du mit etwas Eigeninitiative selbst heraus. Wurde schon mehrfach hier besprochen.

Stichwort: "DWA Hupen"

Themenstarteram 24. April 2010 um 11:31

Hallo Michael,

 

ja genau das mache ich. Soweit ich weiß gib es auf den Piepton keine Gefängnisstrafe und deshalb habe ich halt gefragt.

Ich hoffe das dies nicht alle so sehen wie du und ich meine Antwort noch bekomme. Außerdem besteht ja die Möglichkeit das es jemand weiß und wenn er es "nicht öffentlich" machen will mir einfach eine PN schreibt.

 

 

Hallo Antikiller,

 

ja das es freigeschaltet werden muß weiß ich, aber wie mache ich es selbst???

 

 

Mfg Eckii!!

Themenstarteram 24. April 2010 um 11:44

Hallo Guhl,

 

danke für die Info. Natürlich habe ich die Suchfunktion vor dem stellen meiner Frage gequält aber leider nicht mit DWA Hupen, das war mir nicht geläufig.

 

Danke, mfg Eckii!!

Zitat:

Original geschrieben von Bert2710

Hallo Guhl,

danke für die Info. Natürlich habe ich die Suchfunktion vor dem stellen meiner Frage gequält aber leider nicht mit DWA Hupen, das war mir nicht geläufig.

Danke, mfg Eckii!!

Kein Ding. Nur es hier noch mal zu posten, wenn es doch unter Todesstrafe steht, macht auch keinen Sinn... ;)

Themenstarteram 24. April 2010 um 11:57

Hallo Guhl,

 

vollkommen richtig!!!

 

Mfg Eckii!! 

Guck mal da : http://de.openobd.org unter Audi.

Steuergerät 46 Komfortsystem, einfach 1024 zu deiner jetzigen Codierung dazurechnen und abspeichern. Hab ich im B6 auch gehabt, da hatte ich allerdings noch die origina lAlarmanlage, sonst gehts net.

Rene´

Für die, die keine Alarmanlage ab Werk haben und so´ne Sache auch möchten, besteht die Möglichkeit einen Chirpmodul nachzurüsten.

Ich habe mir eins für 61,90 gekauft und heute bekommen. Werde mich nächste Woche an die Sache ran gehen.

ob etwas verboten oder erlaubt ist, hängt doch immer von dem land ab, in dem man das auto fährt, oder nicht!?!?!

Themenstarteram 24. April 2010 um 23:29

Hallo Antikiller,

 

gib bitte unbedingt ein Zeichen wie das bei dir funktionoiert hat. Ich debke diese Info können noch andere gebrauchen.

 

Mfg Eckii!!!!! 

Ich sag Bescheid, wenn das Teil verbaut ist. ;)

Mal zur Info:

Im Geltungsbereich der StVZO sind akustische Schließrückmeldesysteme nicht zulässig. Durch die Benutzung der Chirp-Funtion liegt u..a. ein Verstoß gegen StVO §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1; StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4 und Richtlinie 95/56/EG vor....

Selbstverständlich ist es richtig, wenn hier der eine oder andere schreibt es sei im Geltungsbereich der StVo verboten.

Ich habe mir das Piepen vor vielen Jahren vom :) freischalten lassen, was unentgeldlich und mit dem Verweis auf die StVo geschah.

Seit dem also piept es 1x wenn ich abschließe.

1) Das piepen ist so kurz und relativ leise, dass andere Personen die nicht darauf achten es kaum wahrnehmen.

2) Ich war seit der Freischaltung 3x beim TÜV, und 2x in einer allgem. Verkehrskontrolle der Polizei,

nicht einer störte sich an dem Piepen.

Ich halte es also für halb so schlimm, mir aber hilft das Piepen sehr, da ich beim Verschließen nicht immer auf die Blinker achten muß, sondern auch höre das der Wagen zu ist.

 

Wie gesagt, es ist nicht zulässig, aber das ist das Parken im Parkverbot auch nicht, und geschieht doch tausende Male am Tag.

Grüße

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