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PIRELLI PZERO CORSA direzionale auf HA möglich?

Mercedes
Themenstarteram 19. März 2010 um 11:28

Hallo,

ich haben mir gerade nen neuen Satz Felgen gekauft und bei Ibäh einen Satz 235/35 19 Pirelli PZERO CORSA direzionale gekauft. (Das direzionale stand leider in der Beschreibung nicht mit dabei und habe mir dazu auch keinen Kopf gemacht)

Heute habe ich dann mit Pirelli telefoniert (eigentlich wegen dem Reifenluftdruck) und die sagten mir dann das es sich um einen direzionale handelt und dieser nicht auf der Hinterachse montiert werden darf.

Hat da jemand von euch Erfahrung mit und kann dies bestätigen? Darf man die wirklich nicht auf der HA fahren?

Ich denke auch dass das Pirelli wissen muss, nur manchmal sind ja bei solchen Telefondiensten Leute beschäftigt die nur ihre Antworten von einem Zettel ablesen.

Also fahren oder zurück mit den Reifen?

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19 Antworten
Themenstarteram 20. März 2010 um 16:50

Ohhh bitte!!!

Themenstarteram 22. März 2010 um 10:09

..nochmal nen Push, mit der Hoffnung da mir doch noch jemand helfen kann. :)

Haben die gesagt warum?

Ich persönlich tippe auf die maximal zulässige Traglast. Die Reifen werden wohl nur "93" haben.

Im Fahrzeugschein wird Dein wagen aber mindestens 95 für die Hinterachse benötigen.

T-Modelle mit AHK benötigen hinten sogar 97XL (Extra Load).

 

Gruß

Hyperbel

Themenstarteram 22. März 2010 um 13:06

Hallo Hyperbel,

die von Pirelli haben mir gesagt das ich die Reifen hinten nicht fahren darf da die direzionale extra nur für die VA sind und die asymetrico für die HA.

Sollte ich auf beiden Achsen den direzionale fahren, wäre das Auto nicht spurstabil und könnte leicht ausbrechen.

Zur Traglast:

Ich habe als Achslast für die VA 1120KG und für die HA 1185 KG eingetragen (W211 320 CDI BJ03 Limo VMax 243KmH)

Damit reicht ein 91Y mit 615KG Radlast vollkommen aus.

Ich verstehe auch nicht wieso dann im Brief immer so unterschiedliche Angaben gemacht werden z.B.:

245/40R18 93Y

265/35R18XL97Y

225/55R16 95W

245/45R17 95W

..und montieren werde ich jetzt 235/35R19 91Y auf 8,5X19 ET30.

..oder habe ich da was falsch verstanden?

am 22. März 2010 um 15:33

TE :

Hinten brauchst Du Asimmetrico ( die gehen vorn und hinten ) . Deine Schlappen sind tatsächlich nur für vorne!

Themenstarteram 22. März 2010 um 16:50

Die 235/35R19 gibt es aber nicht als Asimmetrico. Und jetzt? Darf ich die nicht auf der HA fahren oder ist das "nur nicht optimal" ?

Welche soll ich den dann von Pirelli auf die HA machen?

Du darfst die Reifen überhaupt nicht montieren, da zu niedriger Traglastindex, oder hast du irgendwo ein Papier, auf dem steht, dass du 91Y auf dem W211 fahren darfst? Was steht denn in den Unterlagen zu den Felgen drin, welche Reifen aufgezogen werden sollten?

Rein rechnerisch würde es zwar gehen, bei höheren Geschwindigkeiten haben Reifen aber nicht mehr die volle Traglast, deswegen stehen auch die höheren Werte für die Reifen in deinem Schein.

Gruß Viper

Themenstarteram 22. März 2010 um 18:47

Hallo TheViperMan,

es ist richtig das bei höheren Geschwindigkeiten die Traglast abnimmt, aber:

1. Ist mein Auto mit 243 KmH angegeben

2. Hat ein Y91 Reifen bei 243KmH noch die volle Traglast von den angegebenen 615KG (nimmt glaube ich ab 270 KmH ab, gibt da irgend wo Tabellen( gefunden)) Es würde auch ein 90Y reichen.

Ich habe mich da mal mit beschäftigt als ich einen C43 hatte und da durfte ich zwar einen 91Y fahren, aber keinen 91W wegen der Traglast.

Ich habe aber gerade die Tabelle mit dem Textauszug gefunden.

Ich gebe den hier mal auszugsweisse wieder:

Die Fzg. Hersteller haben in der Vergangenheit immer kuruösere Reifenvorgaben in den Papieren festgelegt. Bezüglich der zugelassenen Traglast und Höchstgeschwindigkeit hat der Gesetzgeber diesen Sachverhalt im Jahre 2006 eindeutig geklärt:

Sie als Fzg.-Halter können sich über die geforderten Angaben hinwegsetzen, wenn folgende Kriterien beachtet werden:

DIe Reifen müssen die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit im oder um 6,5 km/h und 1% überschreiten.

Die Reifenmüssen über eine Traglast verfügen die mindestens halb so groß ist wie die größte Achslast des Fzg.

Ausnahme:

Bei Reifen ab einem Geschwindigkeitsindex V werden Traglastenabschläge vorgenommen:

V, W, ZR und Y Reifen haben Ihre angegebne Traglast bei 30 km/h weniger:

V-Reifen haben bei 240 km/h nur noch 90% Ihrer Traglast

W-Reifen und ZR Reifen haben bei 270 km/h nur noch 85% Ihrer Traglast

Y Reifen haben bei 300 km/h nur noch 85% Ihrer Traglast.

Dazwischen wird linear interpoliert.

 

Beispiele gab es auch noch, aber ich denke das kann ich mir sparen.

Die Frage ist also nicht ob meine Traglast ausreicht, sondern ob es mir Verboten werden kann den direzionale auf der HA zu fahren.

am 23. März 2010 um 6:23

Zitat:

Original geschrieben von zxr900

Hallo TheViperMan,

es ist richtig das bei höheren Geschwindigkeiten die Traglast abnimmt, aber:

1. Ist mein Auto mit 243 KmH angegeben

2. Hat ein Y91 Reifen bei 243KmH noch die volle Traglast von den angegebenen 615KG (nimmt glaube ich ab 270 KmH ab, gibt da irgend wo Tabellen( gefunden)) Es würde auch ein 90Y reichen.

Ich habe mich da mal mit beschäftigt als ich einen C43 hatte und da durfte ich zwar einen 91Y fahren, aber keinen 91W wegen der Traglast.

Ich habe aber gerade die Tabelle mit dem Textauszug gefunden.

Ich gebe den hier mal auszugsweisse wieder:

Die Fzg. Hersteller haben in der Vergangenheit immer kuruösere Reifenvorgaben in den Papieren festgelegt. Bezüglich der zugelassenen Traglast und Höchstgeschwindigkeit hat der Gesetzgeber diesen Sachverhalt im Jahre 2006 eindeutig geklärt:

Sie als Fzg.-Halter können sich über die geforderten Angaben hinwegsetzen, wenn folgende Kriterien beachtet werden:

DIe Reifen müssen die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit im oder um 6,5 km/h und 1% überschreiten.

Die Reifenmüssen über eine Traglast verfügen die mindestens halb so groß ist wie die größte Achslast des Fzg.

Ausnahme:

Bei Reifen ab einem Geschwindigkeitsindex V werden Traglastenabschläge vorgenommen:

V, W, ZR und Y Reifen haben Ihre angegebne Traglast bei 30 km/h weniger:

V-Reifen haben bei 240 km/h nur noch 90% Ihrer Traglast

W-Reifen und ZR Reifen haben bei 270 km/h nur noch 85% Ihrer Traglast

Y Reifen haben bei 300 km/h nur noch 85% Ihrer Traglast.

Dazwischen wird linear interpoliert.

 

Beispiele gab es auch noch, aber ich denke das kann ich mir sparen.

Die Frage ist also nicht ob meine Traglast ausreicht, sondern ob es mir Verboten werden kann den direzionale auf der HA zu fahren.

Nim es einfach so hin, wie ich es geschrieben habe. Der Hersteller gibt keine Freigabe für "Deine" Kombination. Montierst Du es trotzdem, möchte ich im Falle eines Malheurs nicht in Deiner Haut stecken, da die Nachweispflicht über nicht vorhandene Ursächlichkeit dann bei Dir liegt.

am 23. März 2010 um 6:24

Sorry !

Zitat:

Original geschrieben von achtklässler

Zitat:

Original geschrieben von zxr900

Hallo TheViperMan,

es ist richtig das bei höheren Geschwindigkeiten die Traglast abnimmt, aber:

1. Ist mein Auto mit 243 KmH angegeben

2. Hat ein Y91 Reifen bei 243KmH noch die volle Traglast von den angegebenen 615KG (nimmt glaube ich ab 270 KmH ab, gibt da irgend wo Tabellen( gefunden)) Es würde auch ein 90Y reichen.

Ich habe mich da mal mit beschäftigt als ich einen C43 hatte und da durfte ich zwar einen 91Y fahren, aber keinen 91W wegen der Traglast.

Ich habe aber gerade die Tabelle mit dem Textauszug gefunden.

Ich gebe den hier mal auszugsweisse wieder:

Die Fzg. Hersteller haben in der Vergangenheit immer kuruösere Reifenvorgaben in den Papieren festgelegt. Bezüglich der zugelassenen Traglast und Höchstgeschwindigkeit hat der Gesetzgeber diesen Sachverhalt im Jahre 2006 eindeutig geklärt:

Sie als Fzg.-Halter können sich über die geforderten Angaben hinwegsetzen, wenn folgende Kriterien beachtet werden:

DIe Reifen müssen die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit im oder um 6,5 km/h und 1% überschreiten.

Die Reifenmüssen über eine Traglast verfügen die mindestens halb so groß ist wie die größte Achslast des Fzg.

Ausnahme:

Bei Reifen ab einem Geschwindigkeitsindex V werden Traglastenabschläge vorgenommen:

V, W, ZR und Y Reifen haben Ihre angegebne Traglast bei 30 km/h weniger:

V-Reifen haben bei 240 km/h nur noch 90% Ihrer Traglast

W-Reifen und ZR Reifen haben bei 270 km/h nur noch 85% Ihrer Traglast

Y Reifen haben bei 300 km/h nur noch 85% Ihrer Traglast.

Dazwischen wird linear interpoliert.

 

Beispiele gab es auch noch, aber ich denke das kann ich mir sparen.

Die Frage ist also nicht ob meine Traglast ausreicht, sondern ob es mir Verboten werden kann den direzionale auf der HA zu fahren.

Nim es einfach so hin, wie ich es geschrieben habe. Der Hersteller gibt keine Freigabe für "Deine" Kombination. Montierst Du es trotzdem, möchte ich im Falle eines Malheurs nicht in Deiner Haut stecken, da die Nachweispflicht über nicht vorhandene Ursächlichkeit dann bei Dir liegt.

Habe vorne 235/35 R19 91 Y montiert habe aber auch vom Felgenhersteller die Freigabe im TÜV gutachten...

also geht das ist eingetragen....

Themenstarteram 23. März 2010 um 19:50

Hallo Brumm19,

das die Reifengröße und Traglast passt war mir klar. Trotzdem vielen Dank.

Die Frage bezieht sich eigentlich nur darauf ob es mir verboten werden kann einen Reifen der explizit für die VA entwickelt wurde ( in meinem fall der Pirelli PZero Corsa Direzionale), auf die HA auf zu ziehen (immer Vorraussetzung die Reifenbreite und Traglast passt zum PKW).

Auch kein Internetreifenshop weisst hierauf hin.

Nachdem ich heute noch mit 2 Reifenhändlern telefoniert habe und die alle sagten, "Ist kein Problem" bin ich nun entgültig verwirrt.

Ich denke ich montiere die so. Ich kann mir kaum vorstellen dass das Fahrverhalten besser wird wenn ich jetzt statt dem Pirelli, einfach irgend einen anderen Reifen montiere (am besten noch noname).

...oder vieleicht doch nicht ??????

meines erachtens nicht möglich...

am 24. März 2010 um 0:42

Ob es dem Fahrverhalten zurträglich ist, den Direzionale auf der HA zu fahren, darüber möchte ich mir kein Urteil erlauben. Von Seiten des Gesetzgebers steht dem jedoch nichts entgegen - dieser unterscheidet nämlich nicht zwischen Reifen für die VA und HA. Probleme rechtlicher Art sind daher auszuschließen.

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