1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. PKW Anhänger umbauen (Werbefahrzeug ?)

PKW Anhänger umbauen (Werbefahrzeug ?)

Themenstarteram 20. November 2009 um 9:57

Hallo,

da mir ein Kofferanhänger VIEL zu teuer ist, habe ich drüber nachgedacht mir einen kleinen ungebremsten einachser zu kaufen und dann eine "Dreiecks" Konstruktion drauf zubauen. Holz oder Stahl.

Nun die Frage wird sowas als Ladung angesehen oder muss ich dann zum TÜV ? Kann es da Probleme geben ? Die Preise für die schönen Kofferanhänger sind ja leider SEHR verdorben :-(

Und einen Anhänger mit Plane und Werbung, da habe ich leider etwas Angst :-(

Kommt die Nacht auf mal einer mit einem Messer durch die Gegend, ist die Plane hin :-(

Was würdet ihr mir raten oder empfehlen ?

Früher konnte man bei Westfalia in Rheda-Wiedenbrück Anhänger mit leichten Fehlern kaufen. Kennt jemand noch so eine Adresse ? Westfalia macht es leider nicht mehr :-(

Danke ! :-)

Beste Antwort im Thema

denk bitte daran, dass du einen Anhänger der lediglich zur Werbung dient nicht nach lust und Laune im öffentlichen Verkehrsraum abstellen darfst , da kann ganz schnell eine Sondernutzungsgenehmigung von Nöten sein.

13 weitere Antworten
Ähnliche Themen
13 Antworten

Hallo,

wenn der Aufbau fest drauf montiert wird, wird der von TÜV und Co nicht als Ladung angesehen, ist das Werbeteil zwar drauf aber mit wenigen Ladungssichernden Klammern zu lösen, kann man mit Ladung durch kommen, als Bsp. meine ich z.B. Glastragegestelle, die gelten grundsätzlich als Ladung, wenn die mit Ladungsklammern unten am Boden fixiert sind, sind die Gestelle jedoch mit dem Anhänger verschraubt, möchte der TÜV die immer als Anhängerteil bewerten.

Letztendlich würde ich dem vom TÜV fragen, wenn so einen Anhänger hast, was Du machen darfst, dann bist immer auf der sicheren Seite und die geben eher, eben weil vorher gefragt, das ok dazu.

Nordjoe

denk bitte daran, dass du einen Anhänger der lediglich zur Werbung dient nicht nach lust und Laune im öffentlichen Verkehrsraum abstellen darfst , da kann ganz schnell eine Sondernutzungsgenehmigung von Nöten sein.

Themenstarteram 20. November 2009 um 12:55

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

denk bitte daran, dass du einen Anhänger der lediglich zur Werbung dient nicht nach lust und Laune im öffentlichen Verkehrsraum abstellen darfst , da kann ganz schnell eine Sondernutzungsgenehmigung von Nöten sein.

Was heißt das denn genau ?

Ich dachte man muss den nur alle 14 Tage wo anders stehen haben ?

Wie ist denn die Regelung ????

Also ich wollte den Anhänger im kompletten Kreis immer wo anders hinstellen....

Also nicht 3 Monate am gleichen Fleck lassen.

Zitat:

Original geschrieben von A3-MD

Was heißt das denn genau ?

das du zum ordnungsamt gehen musst, um dich zu erkundigen ob du dafür eine (kostenpflichtige) genehmigung brauchst.......

diese 14 Tage regelung gilt für zwar für Anhänger aber nicht für Werbefahrzeuge, für die wird unter Umständen eine Sondergenehmigung des Ordnungsamtes gebraucht weil du die Straße nicht zum Parken nutzt sondern zu Werbezwecken zweckentfremdest.

Dabei kann auch geprüft werden, ob deine Werbung eventuell vom Verkehr ablenkt und dir können bestimmte Standorte zugewiesen werden.

Du darfst ja nicht mal ein PKW mit einem Verkaufsschild im Fenster an einem belebten Platz "dauerparken"

Was meinst du warum so viele Werbeanhänger bei Bauern auf dem Feld stehen? da störts die Ordnungshüter nicht, ist Privatgelände

Hallo A3-MD,

schönes Thema. Ich habe vor 1 Jahr auch einen Anhänger zu Werbezwecken fertig gemacht. Dem Tüv ist die Befestigung der Werbefläche fast egal, außer du verschweißt es. Schrauben ist auch eine lösbare Verbindung.

Der Stadt / Gemeinde ist das auch egal. Wenn es offensichtlich ein Anhänger zu Werbezwecken ist, darfst du ihn auch nicht aufstellen. Aber das ist unterschiedlich, nicht jede Stadt pi**t sich ein, wenn du einen Anhänger hinstellst.

Ich habe auch immer das Problem mit meinem Anhänger. Meine Heimatstadt macht sich komplett ins Hemd, 3 umliegenden Städten ist das Egal. In meiner Heimatstadt muss ich immer tricksen, wenn ich den Anhänger Werbewirksam stellen will. Einfach MIT Zugfahrzeug parken, dann können die Leute nichts.

Genehmigung wirste nicht kriegen, du musst für jeden Stellplatz einen vereinfachten Bauantrag stellen beim Bauamt.

Da geht nur: Anhänger fertig machen und Aufstellen. Gucken, was passiert. Erstmal gibts keine Strafe, das Ordnungsamt fordert dich freundlich, aber Bestimmt auf, den Anhänger zu entfernen.

Übrigens, ein Kofferanhänger oder ein Planenanhänger gelten nicht als Werbeanhänger, auch wenn du sie nur dafür benutzt. Du kannst mit dem Anhänger immer noch was Transportiren. Da kann keiner was sagen, wenn du so einen 14 Tage irgendwo hinstellst. Wenn du jetzt so ein Dreieck darauf stellst zur Werbung, dann ist es wieder ein Anhänger zu Werbezwecken.

Wenn du noch mehr wissen willst, ruf mich einfach an.

MFG Thomas

Mal abgesehen davon dass ich es völlig richtig finde dass man seinen Reklamemüll nicht überall rumstellen darf um Parkplätze zu blockieren die die Anwohner oder Besucher oder sonstwer brauchen...

Kauf dir einfach nen offenen Hänger.

Statt deinem Dreieck machst du dir einen Gitteraufbau drauf (z.B. vorne, links und rechts Gitter) wie es z.b. Gärtner oder der städtische Bauhof für den Transport von Laub usw haben.

Daran kannst du links und rechts deine Reklametafel befestigen.

Mit diesem Gefährt kannst du immer noch was transportieren und es ist kein Werbehänger und es hat keine Plane die jemand zerschneiden könnte.

@Schraubermeister

Eines vorweg

Solche fahrzeuge werden hier Abgeschleppt und per Ordungasamt stillgelegt.

Dann darfste ne Vollabnahme beim Tüv Löhen plus die Sonderzulassung als mobiler werbeträger.

In städten sind Parkplätze nunmal mangelware, von daher ist es mwehr als in Ordnung das solche

Fahrzeuge dort eben nichts zu suchen haben wenn es keine genhmigung gibt.

Und nen Zug abzustellen ist sogar noch weniger gern gesehen.

Ok mal zur aufklärung

Jeder anhänger der als Werbefläche dient muss beim Ordnungsamt angemedet werden,

egal ob Plane Gestell oder was auch immer.

Passiert dies nicht muss man mit Abmahnung und Ordnungsgeldern rechnen.

Zitat:

http://www.frag-einen-anwalt.de/...r-nur-mit-Genehmigung-__f13772.html

Recherchiert man im Internet, dann erhält man häufig Hinweise, daß hierzu eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes

einzuholen ist. Ansonsten riskiert man abgemahnt zu werden und muß ggf. Ordnungsgelder zahlen.

Hierzu findet man den folgenden Fall eines Dachdeckers, der ein Mini-Hausdach als Werbeträger auf seinen Anhänger montierte und diesen an einer belebten Straße abstellte. Der Werbeträger fiel allerdings nicht nur den potenziellen Kunden auf. Auch ein Abmahnverein sah den Anhänger, klagte gegen diese wettbewerbswidrige Praxis des Dachdeckers und bekam Recht. Wird ein Fahrzeug auf öffentlichen Plätzen nicht nur geparkt, sondern werden mit dessen Abstellen darüber hinausgehenden Ziele verfolgt, so handelt es sich um eine "Sondernutzung". Und diese muss behördlich genehmigt werden (LG

Frankfurt, Az: 3/12 O 43/02).

Zurecht

Wie oft erlebt man das diese Dercksteile die Sicht behindern oder Parkplätze belegen.

Wer werbung machen will muss nunmal dafür bezaheln so einfach ist es.

Wer ein Beklebtes Auto hinstellt benötigt keine genehmigung solnge es sich um ein angemeldtes

und betriebsbreites Fahrzeug handelt, aber es muss nunmal auf nem Parkplatz stehen.

aber auch dabei ist vorsicht geboten, einfach auf den grünstreifen kann mitunter sau teuer werden.

Kann die jamnd nachweisen das das Fahrzug dort dauerhaft steht kann es sein das er mit ner abmahnung

recht bekommt und dann wirds Richtig teuer.

Also ab zum Ordungs/Strassenbauamt und dort ne Genehmigung geholt

Alles andere ist nunmal nicht erlaubt.

Jeder sollte wissen das recht haben und recht bekommen nunmal zwei paar schuhe sind.

MFG

Themenstarteram 22. November 2009 um 9:00

Hallo,

und danke für die Antworten :-)

Da sich einige aufregen mal ein paar mehr Infos.

Wir sind eine Kleinstadt und um uns Herum sind die Städte auch nicht wirklich größer, erst wenn man 30 km fährt.

Wir haben hier so viele Standstreifen, da musst du nicht nach einem Parkplatz suchen, sondern kannst dich wirklich dahin stellen wo du willst.

Also ich will nur sagen, das wir hier keine Parkplatz Nöte wie Berlin oder Hamburg haben.

Ich wollte ja eigentlich einen normalen Planenanhänger kaufen und den auch für andere Transporte nutzen.

Nur das Problem war dann halt, das ja die Plane aufgeschnitten werden kann. Da ich dies auch schon oft gesehen habe, finde ich die Lösung nicht optimal.

Und ein Kofferanhänger ist ja schon in einer ganz anderen Preisklasse. Nur darum kam die Idee mit dem Werbeanhänger.

Wenn doch ein Anhänger wirklich nur 3 Tage an einem Platz steht, kann doch eigentlich wirklich niemand was sagen ? Kann doch wirklich gebraucht werden.

Ich will ihn ja nicht wochenlang auf der gleichen Stelle stehen haben.

das er da niemanden stört weist du aber nicht

es kann das OA stören oder den Nachbarn von 2 Häuser weiter

Und selbst wenn sich keiner dran stört ist es nicht rechtens

nicht zuletzt solltest du auch bedenken,dass so ein 3ecksbau Kinder auch mal schnell zum Klettern animieren kann, wenn da ein Unfall passiert dann gute Nacht, das Problem hast du bei ner Plane oder nem Koffer nicht

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

das er da niemanden stört weist du aber nicht

es kann das OA stören oder den Nachbarn von 2 Häuser weiter

Und selbst wenn sich keiner dran stört ist es nicht rechtens

nicht zuletzt solltest du auch bedenken,dass so ein 3ecksbau Kinder auch mal schnell zum Klettern animieren kann, wenn da ein Unfall passiert dann gute Nacht, das Problem hast du bei ner Plane oder nem Koffer nicht

Das stimmt, bei uns stehen mehrere Reklame-Anhänger mit so einem Dreiecksaufbau. Da tummeln sich Horden von Kindern rum. Auch von meinem Anhänger muß ich die Kinder ständig runterjagen. :D

Will damit sagen, alles Quatsch, von diesen Anhängern geht nicht nehr Klettergefahr wie von jedem anderen aus.

Nimm ruhig zu Werbezwecken einen Planenanhänger. Gerade in der ländlichen Gegend ist die Gefahr des Aufschlitzen genau so groß wie das Graffiti-Sprühen an anderen Objekten. Aber den richtigen Werbe-effekt erreichst du nur mit ausgefallenen Ideen. Und gerade so Grenzwertige Sachen wie z.B. mein Werbeanhänger kommen und bleiben im Gespräch. Das will man damit ja erreichen.

MFG Thomas

Zitat:

Original geschrieben von Astra GSX-R

@Schraubermeister

Eines vorweg

Solche fahrzeuge werden hier Abgeschleppt und per Ordungasamt stillgelegt.

Dann darfste ne Vollabnahme beim Tüv Löhen plus die Sonderzulassung als mobiler werbeträger.

In städten sind Parkplätze nunmal mangelware, von daher ist es mwehr als in Ordnung das solche

Fahrzeuge dort eben nichts zu suchen haben wenn es keine genhmigung gibt.

Und nen Zug abzustellen ist sogar noch weniger gern gesehen.

Ok mal zur aufklärung

Jeder anhänger der als Werbefläche dient muss beim Ordnungsamt angemedet werden,

egal ob Plane Gestell oder was auch immer.

Passiert dies nicht muss man mit Abmahnung und Ordnungsgeldern rechnen.

Zitat:

Original geschrieben von Astra GSX-R

Zitat:

http://www.frag-einen-anwalt.de/...r-nur-mit-Genehmigung-__f13772.html

Recherchiert man im Internet, dann erhält man häufig Hinweise, daß hierzu eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes

einzuholen ist. Ansonsten riskiert man abgemahnt zu werden und muß ggf. Ordnungsgelder zahlen.

Hierzu findet man den folgenden Fall eines Dachdeckers, der ein Mini-Hausdach als Werbeträger auf seinen Anhänger montierte und diesen an einer belebten Straße abstellte. Der Werbeträger fiel allerdings nicht nur den potenziellen Kunden auf. Auch ein Abmahnverein sah den Anhänger, klagte gegen diese wettbewerbswidrige Praxis des Dachdeckers und bekam Recht. Wird ein Fahrzeug auf öffentlichen Plätzen nicht nur geparkt, sondern werden mit dessen Abstellen darüber hinausgehenden Ziele verfolgt, so handelt es sich um eine "Sondernutzung". Und diese muss behördlich genehmigt werden (LG

Frankfurt, Az: 3/12 O 43/02).

Zurecht

Wie oft erlebt man das diese Dercksteile die Sicht behindern oder Parkplätze belegen.

Wer werbung machen will muss nunmal dafür bezaheln so einfach ist es.

Wer ein Beklebtes Auto hinstellt benötigt keine genehmigung solnge es sich um ein angemeldtes

und betriebsbreites Fahrzeug handelt, aber es muss nunmal auf nem Parkplatz stehen.

aber auch dabei ist vorsicht geboten, einfach auf den grünstreifen kann mitunter sau teuer werden.

Kann die jamnd nachweisen das das Fahrzug dort dauerhaft steht kann es sein das er mit ner abmahnung

recht bekommt und dann wirds Richtig teuer.

Also ab zum Ordungs/Strassenbauamt und dort ne Genehmigung geholt

Alles andere ist nunmal nicht erlaubt.

Jeder sollte wissen das recht haben und recht bekommen nunmal zwei paar schuhe sind.

MFG

Erstmal vorweg: Das Ornungsamt darf keine Fahrzeuge oder Anhänger Stilllegen, sofern das Fahrzeug den Richtlinien der STVZO entspricht.

Die dürfen max. Ordnungsstrafen verhängen oder im schlimmsten Fall das Fahrzeug abschleppen lassen.

Und warum sollen die meinen Anhänger stillegen. Der ist angemeldet als Anhänger offener Kasten und dient zum Transportieren von igendwas. In meinem Fall von einer leeren KFZ-Karosse. Die Karosse ist mit Ketten auf dem Anhänger gesichert, als Ladung. Rechtlich gesehen unbedenklich.

Nur mit dem hinstellen und Parken, da geb ich dir recht, das ist eigentlich nicht gestattet, aber ich tu es trotzdem. Wenns keinen stört, o.K., wenn es jemanden stört, kann er sich ja beschweren. Wenn die Stadt dann meckert, nehme ich ihn an den Haken und fahre ihn weg.

Als Zug stelle ich den da hin, wo ein Parkplatz ist und wo ich ihn Werbewirksam gebrauchen kann. Ob das irgendwen stört oder nicht, ist mir Latte. Rechtlich gesehen kommt da keiner gegen an. Und wenn sich irgendwelche "Mitbewerber" daran stören, ist mir das um so lieber.

MFG Thomas

Zitat:

Original geschrieben von A3-MD

Hallo,

...

Wir sind eine Kleinstadt und um uns Herum sind die Städte auch nicht wirklich größer, erst wenn man 30 km fährt.

Wir haben hier so viele Standstreifen, da musst du nicht nach einem Parkplatz suchen, sondern kannst dich wirklich dahin stellen wo du willst.

...

Wenn doch ein Anhänger wirklich nur 3 Tage an einem Platz steht, kann doch eigentlich wirklich niemand was sagen ? Kann doch wirklich gebraucht werden.

Ich will ihn ja nicht wochenlang auf der gleichen Stelle stehen haben.

Das Problem ist eben nur, dass die StVO nunmal ins ganz Deutschland, also auch in deiner Kleinstadt gültig ist!

Werbung im öffentl. Verkehrsraum muss nunmal genehmigt werden, da es eine Sondernutzung darstellt. Da spielt es auch keine Rolle, wie lange du genau an einem Ort stehst und dann weiterziehst!

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger