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PKW Anhänger Versichern - Teilkasko oder Haftpflicht?

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Nachdem mir hier bei meiner Anhänger Kaufberatung so gut geholfen worden ist, habe ich gleich die nächste Frage die mich quält, die passende Versicherung. Wollte meinen Hänger Montags zulassen.

Es Handelt sich um einen 1300 Kg Anhänger der Fa. WM Meyer. Dieser ist nagelneu :)

Ich habe mich schon belesen im Internet und bin bei Jahresbeiträgen zwischen ~ 40 und 70 Euro.

Allerdings für Teilkasko.

Nun habe ich in diversen Foren gelesen das wohl viele Besitzer Ihren Hänger nur Haftpflicht versichern?

Im Falle eines Unfalles (Mit dem PKW bin ich Teilkaskoversichert) zahlt angeblich sowieso die PKW Versicherung?

Was stimmt nun, bzw wie habt Ihr euren Hänger versichert und was ratet ihr mir?

Wie sieht es aus wenn ich den Hänger über die Landwirtschaft meiner Eltern versichere? Funktioniert das, da ich dann nicht als Halter eingetragen bin ?

Vielen Dank schon mal

Fo0

Beste Antwort im Thema

Für Zweifler:

Der Halter eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers mit...Standort im Inland ist verpflichtet...eine Haftpflichtversicherung abzuschließen (§ 1 Pflichtversicherungsgesetz).

Ausnahme (unter anderem):

Anhänger, die den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen (§ 2 Absatz 1 Nr. 6c Pflichtversicherungsgesetz).

Die ausgenommenen Anhänger sind nachzulesen in § 3 Absatz 2 Nr. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), z. B. Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten.

Für deinen (Fo0) Anhänger: Haftpflicht musst du, Teil- oder gar Vollkasko kannst du.

Entsteht ein Fremdschaden beim Ziehen des Anhängers, wird die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs in Anspruch genommen. Hat sich der Anhänger vom Zugfahrzeug gelöst und steht oder war er nicht mit einem Kraftfahrzeug verbunden, bezahlt die Haftpflichtversicherung des Anhängers die Schäden von Beteiligten.

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Mecklenburgische Versicherung, kostet bei deinem Anhänger bei Teilkasko OHNE Selbestbehalt 25 Euro im ganzen Jahr.

 

Die Frage nach "nur Haftpflicht" stellt sich daher garnicht.

 

Bei einem verschuldeten Unfall kann der Geschädigte nach neuester Rechtssprechung aus der Versicherung des Zugfahrzeugs und der des Anhängers frei wählen. Die Versicherungen haften mit dem Fahrer als Gesamtschuldner. In diesem Bezug ist eine Teilkasko irrelevant.

 

Die Teilkasko bezieht sich immer nur auf das jeweilige versicherte Fahrzeug.

EDIT hatte mich verlesen.

Wo kann ich das auf der Seite ausrechnen lassen?

LG

Ich bin mir gar nicht sicher, ob du eine Haftpflicht benötigst. Unzählige Sportgeräteanhänger haben keine Haftpflichtversicherung.

Wenn der Anh am Zugfahrzeug hängt, und der Anhänger einen Schaden verursacht, geht die 'Kraft' vom Zugfahrzeug aus, und somit ist dieses zahlungspflichtig.

Anders sieht es aus, wenn du den Anh vom Zugfahrzeuges löst, du kannst ihn nicht mehr halten, und rollt auf die nächste Straße bzw. Auto zu. Nur diesen Schaden würde die Haftpflichtversicherung des Anh übernehmen.

Teilkasko wie immer: Diebstahl, Glasschaden, Unwetter - hier ist aus meiner Sicht entscheidend, wo der Anh. dauerhaft abgestellt ist, eben auch weil er neu ist. Ist er in einer Halle, verschlossen ....

Zitat:

@Fo0 schrieb am 28. Januar 2017 um 22:16:29 Uhr:

EDIT hatte mich verlesen.

Wo kann ich das auf der Seite ausrechnen lassen?

LG

Berechne deine Versicherung auf Nafi-auto.de.

 

Dieser Rechner ist unabhängig. Für einen Kontakt zu Versicherung, schreib mir eine PN.

Zitat:

@Pinarella schrieb am 28. Januar 2017 um 22:21:32 Uhr:

Zitat:

@Fo0 schrieb am 28. Januar 2017 um 22:16:29 Uhr:

EDIT hatte mich verlesen.

Wo kann ich das auf der Seite ausrechnen lassen?

LG

Berechne deine Versicherung auf Nafi-auto.de.

Dieser Rechner ist unabhängig. Für einen Kontakt zu Versicherung, schreib mir eine PN.

Die Seite ist wirklich goldwert, viele dank dafür.

Wahnsinn, fast die hälfte günstiger, da Stellt sich die Frage Teilkasko oder nicht wirklich nicht mehr.

Teilkasko wäre im Falle eines Diebstahls relevant. Ansonsten ist er dann halt ersatzlos weg!

Hallo,

Du brauchst immer eine Haftpflichtversicherung.

Befreit sind nur Hänger für Sportgeräte o.Ä.

Und da ist das echtes Risiko.

Wenn jemand über den abgestellten Hänger fällt, er wegrollt ... bezahltst Du das aus eigener Tasche.

Und ohne TK bekommst Du bei Diebstahl nichts.

Schau auch Mal bei der DEVK nach.

Grüße

Thorsten

Für Zweifler:

Der Halter eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers mit...Standort im Inland ist verpflichtet...eine Haftpflichtversicherung abzuschließen (§ 1 Pflichtversicherungsgesetz).

Ausnahme (unter anderem):

Anhänger, die den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen (§ 2 Absatz 1 Nr. 6c Pflichtversicherungsgesetz).

Die ausgenommenen Anhänger sind nachzulesen in § 3 Absatz 2 Nr. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), z. B. Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten.

Für deinen (Fo0) Anhänger: Haftpflicht musst du, Teil- oder gar Vollkasko kannst du.

Entsteht ein Fremdschaden beim Ziehen des Anhängers, wird die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs in Anspruch genommen. Hat sich der Anhänger vom Zugfahrzeug gelöst und steht oder war er nicht mit einem Kraftfahrzeug verbunden, bezahlt die Haftpflichtversicherung des Anhängers die Schäden von Beteiligten.

Auch wenn der Anhänger auf Landwirtschaft, als Sportgerät oder zu Beförderung selbiges etc zugelassen wird, ist eine Haftpflicht zwingend erforderlich. Sonst bekommst du ihn gar nicht erst zugelassen. Diese Anhänger sind Steuerbefreit.

Es sei denn, du willst deinen Anhänger hinter einem auf Landwirtschaft zugelassenen Trecker mit 25km/h fahren, dann brauchst du ihn nicht Versichern bzw zulassen.

Zitat:

@Markus1181 schrieb am 29. Januar 2017 um 09:24:16 Uhr:

Auch wenn der Anhänger auf Landwirtschaft, als Sportgerät oder zu Beförderung selbiges etc zugelassen wird, ist eine Haftpflicht zwingend erforderlich. Sonst bekommst du ihn gar nicht erst zugelassen. Diese Anhänger sind Steuerbefreit.

Es sei denn, du willst deinen Anhänger hinter einem auf Landwirtschaft zugelassenen Trecker mit 25km/h fahren, dann brauchst du ihn nicht Versichern bzw zulassen.

Genau so kenne ich das auch ;)

Ein Sportanhänger ist automatisch mit dem Zugfahrzeug versichert, sobald er dranhängt. Grüne Nummer. Für eine Zulassung ist deshalb kein Nachweis erforderlich. Selbstverständlich kann man... dann ist er auch versichert wenn er nicht dranhängt.

@ Genie21

Das sehe ich anders. Ohne Versicherungsnachweis wirst du in Deutschland keinen Anhänger zulassen können. Ich habe ein Pferdeanhänger mit grünen Kennzeichen und ich musste zum Anmelden einen Nachweis bringen. Grünes Kennzeichen bedeutet nur steuerfrei. Daher bekommt man bei Zweckentfremdung auch eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung.

 

Die Haftpflicht ist ja auch nur für den abgehangenen Anhänger, wenn er z. B. durch wegrollen einen Schaden anrichtet. Da ist dann dann egal, ob er für Sportzwecke oder für sonstige Transporte eingesetzt wird.

Hallo,

@Fo0

einen "normalen" Anhänger muss man immer Haftpflicht versichern.

Ohne entsprechende Berechtigung (Landwirtschaft) bekommt man eh kein grünes Kennzeichen.

In so Fern hat sich die ursprüngliche Frage erledigt.

Grünes Kennzeichen:

Landwirtschaftliche Nutzung:

Z.B. an einem normalen offenen Kasten und landwirtschaftlicher Nutzung muss man den Hänger auch Haftpflicht versichern.

Solche Hänger sind nur von der KFZ-Steuer befreit.

Sportanhänger:

Bei einem Spezialanhänger für Sportgeräte muss man den Hänger nicht Haftpflicht versichern

(Nach § 2 (1) Nr. 6c PflVG unterliegt der Anhänger nicht der Versicherungspflicht.

Der Anhänger ist, wenn angekoppelt, über das Zugfahrzeug mitversichert).

Z.B. ein Bootstrailer ist von der Steuer und von der Haftpflicht befreit.

In beiden Fällen kann man die Hänger freiwillig "schwarz" anmelden.

Dann darf ich auch alles (geeignete) damit transportieren.

Wer z.B. mit einem grün zugelassenen Pferdeanhänger für Sportpferde (das geht, ein Freund von mir hat so einen Hänger) den Umzug erledigt, wird wegen Steuerhinterziehung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz belangt.

 

Grüße

Thorsten

Zitat:

@Markus1181 schrieb am 29. Januar 2017 um 17:22:56 Uhr:

@ Genie21

Das sehe ich anders. Ohne Versicherungsnachweis wirst du in Deutschland keinen Anhänger zulassen können.

Das du das anders siehst, ist i.O.

Steuerfrei, grünes Kennzeichen hast du schön erklärt, aber rechtlich nicht zutreffend. Hier ist gesetzlich keine Haftpflicht vorgeschrieben.

Hängt er am Auto, ist im Schadensfall das Zugfahrzeug schuld- und dessen Haftpflicht muss zahlen.

Hängt er nicht am Auto, verhält er sich wie dein Fahrrad. Du brauchst nicht ... . Aber es erleichtert im Ernstfall erheblich die Diskussion, ob deine Privathaftpflicht zahlt ....

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