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PKW-Brand - wer zahlt Feuerwehreinsatz und Folgeschäden?
Hallo,
mein PKW war vor einem Haus abgestellt als es in Brand geriet und ausbrannte. Die Ursache konnte von Polizei und SV nicht geklärt werden. Nun sagt die KFZ-Haftpflicht, dass sie den Feuerwehreinsatz nicht zahle, weil ich kein Verschulen am Brand habe und weil eine Haftung aus der Betriebsgefahr nicht gegeben sei, da der PKW abgestellt war.
Kann das wahr sein?
Wenn das stimmt, was ist mit den Brand-Folgeschäden (Hauswand musste gereinigt werden, 1 Fenster war zerstört, Schäden am Dach)?
Hat jemand mal einen solchen Fall gehabt? Würde mich über Antworten freuen.
Beste Antwort im Thema
Den Schaden der Gebäudeversicherung melden.
Die zahlen 1. nach Neuwert und nicht nach Zeitwert und 2. ist damit der Fall für dich erledigt.
Ob die dann die Autohaftpflicht noch in Regress nehmen oder nicht, kann dir ja egal sein, denn du hast deinen Schaden ersetzt bekommen.
Ich hatte im Kundenstamm den Fall auch schon einmal.
Da wurde auch die Autohaftpflicht nicht in Regress genommen.
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38 Antworten
Den Schaden der Gebäudeversicherung melden.
Die zahlen 1. nach Neuwert und nicht nach Zeitwert und 2. ist damit der Fall für dich erledigt.
Ob die dann die Autohaftpflicht noch in Regress nehmen oder nicht, kann dir ja egal sein, denn du hast deinen Schaden ersetzt bekommen.
Ich hatte im Kundenstamm den Fall auch schon einmal.
Da wurde auch die Autohaftpflicht nicht in Regress genommen.
In dem Fall werden die Feuerlöschkosten von der Gebäudeversicherung übernommen.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
In dem Fall werden die Feuerlöschkosten von der Gebäudeversicherung übernommen.
Es soll Leute geben, die keine Gebäudeversicherung haben; und dann?
MfG
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
In dem Fall werden die Feuerlöschkosten von der Gebäudeversicherung übernommen.
Es soll Leute geben, die keine Gebäudeversicherung haben; und dann?
MfG
Die meisten Leute haben zumindest eine Feuerversicherung, weil der Hypothekengeber die fordert.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
In dem Fall werden die Feuerlöschkosten von der Gebäudeversicherung übernommen.
Die Gebäudeversicherung soll für den Löscheinsatz am Pkw aufkommen???
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
In dem Fall werden die Feuerlöschkosten von der Gebäudeversicherung übernommen.
Die Gebäudeversicherung soll für den Löscheinsatz am Pkw aufkommen???
Nein, auf den Einsatz zur weiteren Schadenverhinderung am Gebäude.
Das KFZ war ja ohnehin nicht mehr zu retten.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Die Gebäudeversicherung soll für den Löscheinsatz am Pkw aufkommen???
Nein, auf den Einsatz zur weiteren Schadenverhinderung am Gebäude.
Das KFZ war ja ohnehin nicht mehr zu retten.
Ich gehe aber davon aus, dass die Ffw den Einsatz "Pkw-Brand" bekommt und nicht "Pkw brennt, rettet das nebenstehende Gebäude".
Gleich für mich: VS des Pkw zahlt berechtigt nicht den Ffw-Einsatz (wurde ja bereits begründet) und um das Haus wird sie sich auch nicht kümmern müssen. Da ich davon ausgehe, dass die Gemeinde / Stadt als Träger die Ffw-Kosten nicht in Pkw-Brand und Hausrettung aufschlüsselt wird es schwer mit der Eingrenzung einzelnen Kosten (Pkw / Haus).
Wie jetzt die Kostenrechnung genau aufgeschlüsselt ist, weiß keiner.
Ist meiner Meihnung auch egal, zumindest ist die FW ausgerückt, um weitere Schäden durch den KFZ-Brand zu verhindern.
Wie jetzt der Gebäudeversicherer anteilig diese Kosten sich bei der Haftpflicht des KFZ ggf sich wieder holt, wird wohl ein Geheimnis bleiben.
In einem anderen Fall aus meinen Kundenkreis fuhr ein junges Mädchen mit ihrem Polo wohl zu schnell in eine 90° Kurve und landete an einem Baum.
Die FFW kam dann mit 2 Fahrzeugen und die Fahrerin wurde mit schweren Gerät aus dem KFZ befreit.
Die später geschickte Kostenrechnung von der Gemeinde über ca. 1500,-DM hat die Unfallversicherung der Fahrerin übernommen, da dort Bergungskosten (beitragsfrei) versichert waren.
Da die Fahrerin am Kopf erheblich geschädigt war (100% Invalidität) konnte der Lebensunterhalt der damals 21 jährigen auf Dauer gesichert werden.
Beide Unfallversicherungen haben geleistet die private- und die Insassenunfallversicherung.
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Es soll Leute geben, die keine Gebäudeversicherung haben; und dann?
Man möchte meinen die haben sich dann klassisch "verzockt".
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Man möchte meinen die haben sich dann klassisch "verzockt".
Ist ja in den meisten Fällen nicht freiwillig.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Ist ja in den meisten Fällen nicht freiwillig.
Eine Gebäudeversicherung nicht abzuschließen ist doch eigentlich immer eine freiwillige Sache, oder nicht?
Nein, leider nicht. rs gibt reichlich Fälle, in denen ein Versicherer den Vertrag gekündigt hat. Dann ist es extrem schwierig, eine neue abzuschließen.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Ist ja in den meisten Fällen nicht freiwillig.
Eine Gebäudeversicherung nicht abzuschließen ist doch eigentlich immer eine freiwillige Sache, oder nicht?
Nicht wenn das Gebäude finanziert ist.
Der Finanzierer möchte ja Sicherheit für das Objekt haben.
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Nein, leider nicht. rs gibt reichlich Fälle, in denen ein Versicherer den Vertrag gekündigt hat. Dann ist es extrem schwierig, eine neue abzuschließen.
MfG
Die Gefahr Feuer aus einem bestehenden Vertrag raus gekündigt?
Wie oft muss es da brennen?
Hab ich noch nie gehabt.
Wenn dann werden alte Tarife geschlossen und aber gleichzeitig neue Angeboten.
Quellenangabe für deine Aussage?