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Pkw Brief als Pfand für Schulden bekommen
Hallo,
ich habe von einem Bekannten seinen PKW Brief (Mercedes) bekommen, weil er mir noch um die 1000,- € schuldet. Das Geld habe ich bis heute nicht bekommen. Ich wollte den PKW abholen nur dieser wurde mittlerweile abgeschleppt (mein Bekannter parkte tagelang vor einem Hotel). Um den Wagen zu erhalten will nun der Abschleppdienst 700,- €. Komme ich an den PKW ohne die zu bezahlen?
Freue mich über gute Ratschläge.
Vielen Dank Maja
Beste Antwort im Thema
@maja77
Wenn du Zeugen für die Darlehensgewährung hast oder es anderweitig nachweisen kannst, solltest du versuchen, einen Vollstrecktungstitel zu erwirken. Der ist 30 Jahre gültig.
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14 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von maja77
Hallo,
Um den Wagen zu erhalten will nun der Abschleppdienst 700,- €. Komme ich an den PKW ohne die zu bezahlen?
Freue mich über gute Ratschläge.
Vielen Dank Maja
Nein mit Sicherheit nicht, das Auto gibts nur gegen Bargeld,wieso denn 700 € fürs Abschleppen ??
War da nicht was mit dem Brief und dem Eigentum, das man nicht mit dem Brief, sondern durch Einigung und Übergabe erwirbt?
deleted, da Eingangspost nicht richtig gelesen.
O.
Zitat:
Original geschrieben von tullux01
War da nicht was mit dem Brief und dem Eigentum, das man nicht mit dem Brief, sondern durch Einigung und Übergabe erwirbt?
Ist doch ein mündlicher Kaufvertrag zustande gekommen Du schuldest mir noch 1000 € ich gebe dir dafür meinem Mercedes hier ist der Brief. Ein Kaufvertrag muss nicht schriftlich verfasst worden sein.
Ganz wasserdicht ist das aber nicht.
Und ganz unkompliziert wohl auch nicht. Wenn der Brief als "Pfand" gegeben wurde, ist das ja (erstmal) kein Kaufvertrag, keine Übereignung, nix (Pfandrecht: §§ 1204–1296 BGB - 94 Paragraphen, manche davon direkt aus dem Mittelalter - mir wird übel - bzw noch "schlimmer" Sicherheitsübereignung, weil für "Pfand" auch das Auto abgegeben hätte werden müssen - und das ist im BGB nicht sehr umfangreich geregelt - dafür gibt's bei Banken halt seitenlange Verträge, wenn man das Auto Sicherungsübereignet - im privaten? ohne schriftlichen Vertrag? Zeugen? "der hat nix gezahlt" ... bis wann denn, wenn man nicht schriftliches hat?).
Da kann man nur die Finger vom Auto lassen und sich das Geld holen.
Zur Frage ob man das bezahlen muss: war bei mir so - erst Geld, dann Auto. Allerdings was das Abschleppen "nur" 200 Euro teuer (und die Karre wurde an's andere Ende der Stadt geschleppt - danke).
Der Rest ist vielleicht Standgebühr/Gebühr für Verwahrung? (dann müsste das Teil aber schon 2 Monate da stehen? z.b.: http://www.stadt-koeln.de/.../abschleppkosten-ab-januar-2009.pdf )
Dann bleibt immer noch fraglich, ob die das Auto rausrücken. Brief wollte von mir keiner sehen, dafür wurde geprüft, ob ich Halter bin ... was passiert wäre, wenn ich das nicht gewesen wäre habe ich nicht rausgefunden.
@maja77
Gibt es einen schriftlich fixierten Vertrag über das Darlehen, aus dem die Restschuld von 1000,- € resultiert?
Wenn man einen PKW Brief als Pfand für Schulden ohne irgendwelche weiteren Abmachungen erhält, wird man nicht Eigentümder des Fahrzeuges.
Eigentümer bleibt der Bekannte.
Brief ist insoweit eine Sicherheit, als der Bekannte das Fahrzeug nicht rechtswirksam verkaufen kann.
O.
Hallo,
ich weiß nicht wir die auf 700,- € kommen. Wahrscheinlich mit Zuschlägen etc. Habe schon befürchtet das es den Wagen nur gegen bares gibt...Restwert liegt knapp bei 1000,- € da kann man ja fast gleich auf das Abholen verzichten :-(
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Zitat:
Original geschrieben von maja77
Hallo,
Um den Wagen zu erhalten will nun der Abschleppdienst 700,- €. Komme ich an den PKW ohne die zu bezahlen?
Freue mich über gute Ratschläge.
Vielen Dank Maja
Nein mit Sicherheit nicht, das Auto gibts nur gegen Bargeld,wieso denn 700 € fürs Abschleppen ??
War dir denn der Restwert des Fahrzeugs bekannt, als du den Fahrzeugbrief als Pfand angenommen hast?
Zitat:
Original geschrieben von tullux01
Ganz wasserdicht ist das aber nicht.
Und ganz unkompliziert wohl auch nicht. Wenn der Brief als "Pfand" gegeben wurde, ist das ja (erstmal) kein Kaufvertrag, keine Übereignung, nix (Pfandrecht: §§ 1204–1296 BGB - 94 Paragraphen, manche davon direkt aus dem Mittelalter - mir wird übel - bzw noch "schlimmer" Sicherheitsübereignung, weil für "Pfand" auch das Auto abgegeben hätte werden müssen - und das ist im BGB nicht sehr umfangreich geregelt - dafür gibt's bei Banken halt seitenlange Verträge, wenn man das Auto Sicherungsübereignet - im privaten? ohne schriftlichen Vertrag? Zeugen? "der hat nix gezahlt" ... bis wann denn, wenn man nicht schriftliches hat?).
Da kann man nur die Finger vom Auto lassen und sich das Geld holen.
Zur Frage ob man das bezahlen muss: war bei mir so - erst Geld, dann Auto. Allerdings was das Abschleppen "nur" 200 Euro teuer (und die Karre wurde an's andere Ende der Stadt geschleppt - danke).
Der Rest ist vielleicht Standgebühr/Gebühr für Verwahrung? (dann müsste das Teil aber schon 2 Monate da stehen? z.b.: http://www.stadt-koeln.de/.../abschleppkosten-ab-januar-2009.pdf )
Dann bleibt immer noch fraglich, ob die das Auto rausrücken. Brief wollte von mir keiner sehen, dafür wurde geprüft, ob ich Halter bin ... was passiert wäre, wenn ich das nicht gewesen wäre habe ich nicht rausgefunden.
Hallo,
der Wagen steht da wohl schon länger....befürchte ich. Vielen Dank für die umfangreiche Antwort. Dann ist es so wie es ist....Beim nächsten mal am besten gleich den Wagen mit Brief einbehalten.
LG Maja
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
@maja77
Gibt es einen schriftlich fixierten Vertrag über das Darlehen, aus dem die Restschuld von 1000,- € resultiert?
Hallo Drahkke,
natürlich gibt es keinen Vertrag.
LG
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
War dir denn der Restwert des Fahrzeugs bekannt, als du den Fahrzeugbrief als Pfand angenommen hast?
ja der Restwert war mir bekannt.
Zitat:
Original geschrieben von maja77
Hallo,
ich weiß nicht wir die auf 700,- € kommen. Wahrscheinlich mit Zuschlägen etc. Habe schon befürchtet das es den Wagen nur gegen bares gibt...Restwert liegt knapp bei 1000,- € da kann man ja fast gleich auf das Abholen verzichten :-(
Denke daran es wird jeden Tag teurer die Stellplatzmiete steigt mit jedem Tag ob du nun Eigentümerin wirst/bist/ oder dein Freund lassen wir mal so stehen.
@maja77
Wenn du Zeugen für die Darlehensgewährung hast oder es anderweitig nachweisen kannst, solltest du versuchen, einen Vollstrecktungstitel zu erwirken. Der ist 30 Jahre gültig.