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PKW gefunden - keine Papiere vorhanden. Wie zulassen?
Guten Abend!
Ich habe leider ein kleines Problem. Ich habe vor gut einem halben Jahr einen PKW gefunden, leider ohne Papiere und ohne Schlüssel. Das letztere war weniger ein Problem und ist mittlerweile behoben.
Jetzt steht der Wagen im Moment noch bei einem Bekannten und ich ich frage mich, wie ich den Wagen nun zulassen könnte ohne Papiere? Kann ich neue beantragen?
Gruß
Karsten
Beste Antwort im Thema
Da der TE ja offensichtlich keine Antwort akzeptiert, die die Zulassung des Findlings irgendwie umständlich erscheinen lässt:
Geh einfach zur zuständigen Behörde und sag denen sie müssten die Karre ohne lange und dumm zu fragen auf dich zulassen. Da wären ein paar Typen im Internet, die sagen dass das geht.
Und wenn die irgendeine technische Dokumentation haben wollen, dann findest du vielleicht noch ein altes Autoquartett auf nem Flohmarkt, wo irgendein alter Daimler drin ist. Muss ja nicht unbedingt ein 280C sein. Ist bei so ner alten Karre eh egal.
Ämter sehen das ganz entspannt. Wenn du einfach nur fahren willst und keine Lust hast irgendeinen Behördenweg einzuhalten, dann lässt du es einfach. Du diktierst ihnen was sie in die Papier schreiben sollen und gut ist. Da sind gar keine Probleme zu erwarten.
Bist du mit der Auskunft zufrieden?
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24 Antworten
Man findet doch nicht so einfach ein Auto.
Als erstes sollten mal die Besitzrechte geprüft werden.
Vielleicht ist es gestohlen.
Dann hast du ein großes Problem.
Autos findet man überall auf der Straße.
Einfach mitnehmen und hier fragen wie man es zulassen kann. Fertig
Ein bißchen dürftig deine Infos.
Zitat:
@FabJo schrieb am 10. Juli 2015 um 18:38:48 Uhr:
Man findet doch nicht so einfach ein Auto.
Als erstes sollten mal die Besitzrechte geprüft werden.
Vielleicht ist es gestohlen.
Dann hast du ein Problem.
Doch. Es ist etwas kurios, aber ich habe das Fahrzeug gefunden. Der Wagen stand auf dem Hof meiner verstorbenen Großeltern in einer schon länger nicht mehr genutzten Scheune. Allerdings gehörte dieser definitv nicht ihnen, möglicherweise hat ihn dort seit schon länger verstorbener Bruder abgestellt, nachdem diesem die Fahrerlaubnis in den 90zigern entzogen worden war. Spinnt man die Erbreihenfolge weiter, so wäre mein Vater der rechtmäßige Besitzer, abschließend klären ließe sich dies jedoch nicht.
Ich habe den Wagen mit Erlaubnis meines Vaters vom Hof geholt und einen Bekannten das gute Stück wieder fahrbereit machen lassen.
Soweit ist alles abgeschlossen. Nun fehlen die Papiere.
Gruß
Karsten
Lebt dein Bekannter in Polen?
Meine Güte, der Wagen ist nicht gestohlen. Er ist einfach gefunden.
Wieso vermutet Ihr gleich, dass ich etwas kriminelles?
So einfach wird das nicht werden.
War das Auto angemeldet?
Wie ich schon geschrieben habe, die Besitzverhältnisse müssen geklärt werden.
Ohne das wirds schwierig werden mit einer Zulasssung.
Warum erkundigst du dich nicht bei deiner Zulassungsstelle.
Schreibe die FIN auf und geh dort hin.
Alles andere ist Spekulation.
und ohne TÜV kann kein Auto zugelassen werden.
Frag über das Kraftfahrbundesamt in Flensburg nach - mit Angabe der Fahrgestellnummer - wer der letzte Halter war. War das dein Onkel? Und wenn du dann dein Eigentum auf Grund Erbfolge/Schenkung nachweisen kannst, gehst du zum örtlichen Straßenverkehrsamt, sagst, dass die bisherigen Papiere nicht mehr auffindbar sind und beantragst die Erteilung neuer. Dauer und kostet, sollte aber funktionieren.
Bist schließlich nicht der erste in diesem Land, der die Papiere nicht wieder findet.
Und der Vater wäre nur dann der Alleinerbe, wenn dessen Bruder:
a) ohne Abkömmlinge
b) ohne Ehefrau
c) ohne Eltern
d) ohne weitere Geschwister
verstorben ist. Darf natürlich aucn kein Testament/Erbvertrag vorhanden sein, der die Erbfolge regelt.
Gruß
Peter
Beim KBA nachfragen wer, wo, ...
Wer war der letzte Besitzer, wo zugelassen, ....
Edit: Peter war schneller.
Interessant wäre noch um was für ein Auto es sich handelt.
Zitat:
@FabJo schrieb am 10. Juli 2015 um 18:50:51 Uhr:
So einfach wird das nicht werden.
War das Auto angemeldet?
Wie ich schon geschrieben habe, die Besitzverhältnisse müssen geklärt werden.
Ohne das wirds schwierig werden mit einer Zulasssung.
Warum erkundigst du dich nicht bei deiner Zulassungsstelle.
Schreibe die FIN auf und geh dort hin.
Alles andere ist Spekulation.
und ohne TÜV kann kein Auto zugelassen werden.
Hallo. Über die Besitzverhältnisse habe ich mir eigentlich nie große Gedanken gemacht. Schließlich stand der Wagen mindestens 21 Jahre (letzte Vignette ist von 1995) in der Scheune, zusammen mit anderem alten landwirtschaftlichen Arbeitsgerät.
Ob der Wagen abgemeldet war oder nicht, kann ich nicht sagen. Zumindest hatte er einen Unfall gehabt, dessen Schaden, sowieso zahlreiche "Standschäden" ausgebessert werden mussten.
Gruß
Karsten
Bin ja mal gespannt ob der TE die Ratschläge beherzigt und uns über den Ausgang informiert.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 10. Juli 2015 um 18:51:11 Uhr:
Frag über das Kraftfahrbundesamt in Flensburg nach - mit Angabe der Fahrgestellnummer - wer der letzte Halter war. War das dein Onkel? Und wenn du dann dein Eigentum auf Grund Erbfolge/Schenkung nachweisen kannst, gehst du zum örtlichen Straßenverkehrsamt, sagst, dass die bisherigen Papiere nicht mehr auffindbar sind und beantragst die Erteilung neuer. Dauer und kostet, sollte aber funktionieren.
Bist schließlich nicht der erste in diesem Land, der die Papiere nicht wieder findet.
Und der Vater wäre nur dann der Alleinerbe, wenn dessen Bruder:
a) ohne Abkömmlinge
b) ohne Ehefrau
c) ohne Eltern
d) ohne weitere Geschwister
verstorben ist. Darf natürlich aucn kein Testament/Erbvertrag vorhanden sein, der die Erbfolge regelt.
Gruß
Peter
Vielen Dank für Deine Antwort. Der "vermutliche" Inhalber war der Onkel meines Vaters. Dieser verstarb 1998 ohne Frau und Kinder. Wir wissen aber es eben nichts.
Zitat:
@FabJo schrieb am 10. Juli 2015 um 18:53:24 Uhr:
Interessant wäre noch um was für ein Auto es sich handelt.
Nichts besonderes. Ein alter Benz 280 C, leider mit Unfallschaden, dessen Ausbesserung einige Zeit in Anspruch nahm.
Auch mit Unwissenheit müssen die Besitzverhältnisse geklärt werden.
Auskunft gibt dir deine Zulassungsstelle, nicht MT.